UNO Schattenbericht UN'CAT Germany 2011

Hier findet ihr wichtige Infos zum Forum, wie zB. die Forenregeln und Infos zum nicht öffentlichen Bereich Sexworker Only
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Aoife
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UNO Schattenbericht UN'CAT Germany 2011

Beitrag von Aoife »

Das deutsche abstract unseres neuesten Schattenberichts, diesmal an die Folterkommission der UNO:

EINGABE VOM SEXWORKER-FORUM AN UN’CAT
 
Gemäß der Konvention der Vereinten Nationen von 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung berichten die Staaten regelmäßig dem Fachausschuss gegen Folter über die Umsetzung. Deutschland hat 2009 einen Bericht abgeliefert, ergänzt 2011 um Antworten auf Fragen des Fachausschusses. Die Vereinten Nationen haben NGOs eingeladen, die Beratungen des Fachausschusses durch Informationen (Schattenberichte) zu unterstützen. Das Sexworker-Forum, www.sexworker.at, hat diese Stellungnahme an den Ausschuss verfasst. Das Forum ist ein eingetragener internationaler Verein mit Sitz in Wien, der sich für die Achtung der Menschenrechte der erwachsenen Frauen, Männer und transsexuellen Personen im Umfeld der freiwilligen und selbstbestimmten Sex-Arbeit einsetzt.
 
Dieser Schattenbericht kritisiert, dass Sex-Arbeiter durch faktische Kriminalisierung im Genuss der Menschenrechte aus dieser Konvention benachteiligt werden. Das Prostitutionsgesetz 2002 hatte die Intention, die Arbeitsbedingungen in der Sexarbeit zu verbessern, insbesondere durch die Abschaffung der Sittenwidrigkeit. Auf Länder- und Kommunalebene, insbesondere im süddeutschen Raum, wird diese Intention hintertrieben und Sex-Arbeiter werden regelmäßig Opfer von Polizeiübergriffen.
 
Art 2 und Art 16 CAT:
·                           Als direkte Folge einer Politik, legale Sex-Arbeit durch Verwaltungsmaßnahmen und den Missbrauch von Polizeibefugnissen zu kriminalisieren, werden von der Polizei grundrechtlich sensible Fahndungsinstrumente eingesetzt, wie verdeckte Ermittlungen, um damit Verwaltungsübertretungen von Sex-Arbeitern aufzudecken, obwohl solche Instrumente nur bei konkretem Verdacht auf schwere Verbrechen rechtlich zulässig wären. Dies hat zu einer administrativen Praxis geführt, welche die Menschenrechte von Sex-Arbeiterinnen gefährdet.
·                           Obwohl die Strafprozessordnung das Eindringen von verdeckten Ermittlern in private Wohnungen ermächtigt, gibt es dabei keine Folterprävention durch unabhängige Beobachter. Dadurch werden Sex Arbeiter, zumeist Frauen, dem Risiko von Folter durch sexuelle Erniedrigung und der Befürchtung von sexuellen Übergriffen in ihren Wohnungen ausgesetzt.
 
Dieser Missbrauch der Instrumente gegen Menschenhandel führt dazu, dass Opfer von Menschenhandel oder anderen Verbrechen der Ausbeutung von Prostitution doppelt viktimisiert werden, einerseits als Opfer von Verbrechern, andererseits als Opfer von gegen Sex-Arbeiter gerichteten Menschenrechtsverletzungen durch die Behörden. Darüber hinaus verhindert die Stigmatisierung und faktische Kriminalisierung jegliche vertrauensvolle Zusammenarbeit der Behörden mit einer Gruppe, deren Mitarbeit für die effektive Bekämpfung des Menschenhandels unverzichtbar wäre.

Der gesamte Schattenbericht mit ausführlichem English Hauptteil findet sich hier:

http://www2.ohchr.org/english/bodies/ca ... _CAT47.pdf

und bei uns hier:

pafiledb/uploads/24ac37c47309dc57b67fa2064e6a4144.pdf

Liebe Grüße, Aoife
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
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Marc of Frankfurt
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Interner Querverweis

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Das habt ihr klasse hinbekommen.

Hier die Link-Übersicht über alle UN-Prozeduren und intl. Verträge mit SW Relevanz:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=18187#18187