Betrunkener geriet bei Sex im Auto an das falsche Geschlecht

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Walker
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Betrunkener geriet bei Sex im Auto an das falsche Geschlecht

Beitrag von Walker »

passt zwar nicht zum THEMA Sexworker - aber ich hab grad sehr schmunzeln müssen

RIED/BRAUNAU/SCHÄRDING. Im ersten Moment denkt er an eine weibliche Eroberung. Als er jedoch Bartstoppeln im Gesicht jener Person spürt, die ihn zu küssen versucht, ist es mit seinen erotischen Phantasien vorbei.

Der Innviertler hatte in seinem Stammlokal einiges über den Durst getrunken und sich vernünftigerweise dazu entschlossen, nicht mehr nach Hause zu fahren, sondern im Auto zu schlafen. Übel war ihm obendrein.

Mitten in der Nacht wacht der junge Mann aber plötzlich auf. Eine in der Dunkelheit nicht erkennbare Person macht sich in seinem Intimbereich zu schaffen. Dem Alkoholisierten schießt ein erster Gedanke. Er vermutet, im Lokal, in dem er gezecht hatte, eine weibliche Eroberung gemacht zu haben.

Als jedoch der Kopf der unbekannten Person in die Nähe seines Gesichts rückt und Anstalten unternommen werden, ihn zu küssen, ist der junge Innviertler schlagartig nüchtern. Er spürt Bartstoppeln an seiner "Eroberung" und schließt folgerichtig: Das ist ja ein Mann.

Ehe der Innviertler den ungebetenen Eindringling verscheuchen kann, ruft ihm der noch immer Unbekannte in Erinnerung: "Aber dabei bleibt es schon, dass du bei mir auf der Baustelle aushilfst, oder?"

Jetzt weiß der junge Mann, um wen es sich handelt. Er hatte den Unternehmer Stunden zuvor im Gasthaus kennen gelernt und ihm tatsächlich versprochen, zu helfen.

Die Hilfe konnte dieser sich jetzt natürlich abschminken. Der bedrängte Innviertler geht zur Polizei und erstattet Anzeige. Kurz darauf kommt auch Justizias Räderwerk in Bewegung.

Jetzt musste sich der ältere Mann - er stammt ebenfalls aus dem Innviertel - im Rieder Schwurgericht wegen des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person verantworten.

Mantel des Schweigens

Ehe die Öffentlichkeit - wie bei solchen Verfahren üblich - ausgeschlossen wird, hat noch die Verteidigung das Wort. Der Schärdinger Rechtsanwalt Harald Korp lässt dem Schöffensenat wissen, dass sich sein Mandant nicht schuldig bekenne und dass es in den Aussagen des Opfers erhebliche Widersprüche gebe.

Vom Angeklagten selbst ist wenig bis gar nichts bekannt. Er verweigerte vor dem Prozess jede Aussage.

In den Augen des Gerichts ist das Opfer sehr glaubwürdig. Der Vorsitzende verhängt 18 Monate - noch nicht rechtskräftige - unbedingte Haft.

QUELLE:http://www.nachrichten.at/nachrichten/534461