BLM schränkt Werbung für Sexspielzeug in TV und Radio ein
Die Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) will eine klare Linie in Bezug auf TV- und Radiowerbung für Sexspielzeuge und Prostitution vertreten. In letzter Zeit würden entsprechende Werbeinhalte verstärkt auch im Tagesprogramm ausgestrahlt.
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat sich im Rahmen seiner Sitzung vom Donnerstag auch mit der Werbung für Sexspielzeuge und Prostitution in TV und Radio befasst. Dabei wurde der Beschluss gefasst, dass entsprechende Werbung aufgrund der Programmverantwortung der Landeszentrale für private Rundfunkangebote in Bayern gemäß der bayerischen Verfassung grundsätzlich nur zwischen 23.00 und 6.00 Uhr ausgestrahlt werden darf.
Seit einiger Zeit seien laut BLM vermehrt sexualisierte Inhalte in privaten bayerischen Hörfunk- und Fernsehprogrammen zu finden. Dies betreffe sowohl regionale als auch bundesweite Medien. Werbung für Bordelle und sexuelle Hilfsmittel würde dabei zunehmend auch im Tagesprogramm ausgestrahlt. Dies hätte zu dem Umstand geführt, dass der BLM verstärkt Beschwerden von Hörern und Zuschauern zugesandt würden.
Die Medienanstalt vertritt die Ansicht, wonach man bei der Beurteilung solcher Angebote gegenüber den Anbietern eine klare und transparente Linie vertreten müsse. Dies sei besonders wichtig, da sich viele entsprechende Werbeinhalte in einer rechtlichen Grauzone bewegen würden.
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