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Das Problem von Frau, nennen wir sie jetzt mal Mau, ist die - vorsichtig ausgedrückt -eindimensionale Argumentationslinie. Sie geht von ihren hoffentlich authentischen biografischen Erfahrungen aus und leitet daraus Verallgemeinerungen ab. Wie auch durch den Verein Sisters e.V. dem sie angehört, werden dabei nur repressive Lösungsstrategien angeboten, wobei das eigene vermeintliche Klientel als willenlose Opfer finsterer Machenschaften instrumentalisiert und denunziert wird. Dabei argumentiert man emotional und faktenarm und läßt andere Meinungen gar nicht gelten. Das ist populistisch und entzieht sich einem demokratischen Diskurs. Anders ausgedrückt: Leider Feige und verantwortungslos.
Die Verfassung gibt wegen Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG ein Verbot der Sexarbeit nicht her. Und das tolle ist: Selbstbewusste und selbstbestimmte SW können sich auf den Gehalt dieser Grundrechte genauso berufen, wie die Opfer von Zwangsprostitution auf Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 GG. Das Grundgesetz gilt für, und es schützt ALLE!