Hab da mal eine Frage... Fotorechte u Kosten

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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Wolf
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Urheberrecht, Nutzungsrecht & Recht am eigenen Bild

Beitrag von Wolf »

Servus!

Also wie eh schon einige hier geschrieben haben, handelt es sich hier um unterschiedliche Rechte:

Eigentlich geht's Dir um's Nutzungsrecht, aber das ist überhaupt kein Problem.
Wenn Du einen Photographen bezahlst, erhältst Du damit eigentlich automatisch die Nutzungsrechte. Und wenn der Kerl Schwierigkeiten macht, frag ihn, warum Du ihn sonst bezahlst. Nur weil's so großes Vergnügen ist, vor der Kamera herumzuwuzeln? Das Nutzungsrecht ist mit der Rechnung normalerweise schon belegbar. Da braucht's keinen Vertrag.

Das Urheberrecht kann ja ruhig beim Photographen bleiben. Die Einzige Auswirkung für Dich wäre die, wenn er als Urheber, bei Veröffentlichung genannt werden will. Dann gib einfach einen Link mit "Alle hier gezeigten Bilder sind von ..." auf Deine Seite!

Und das Recht am eigenen Bild schützt Dich davor, daß Deine Bilder gegen Deinen Willen irgendwo gezeigt werden. Wenn Du Ihm das nicht erlaubst, darf er die Bilder deshalb niemandem anderen zeigen.

Also: Keine Angst! Du brauchst keinen Anwalt für diese einfache, ganz klar geregelte Dienstleistung des Photographen!

Mit besten Grüßen,
Wolf

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Zwerg
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Re: Urheberrecht, Nutzungsrecht & Recht am eigenen Bild

Beitrag von Zwerg »

Wolf hat geschrieben:Und das Recht am eigenen Bild schützt Dich davor, daß Deine Bilder gegen Deinen Willen irgendwo gezeigt werden. Wenn Du Ihm das nicht erlaubst, darf er die Bilder deshalb niemandem anderen zeigen.

Also: Keine Angst! Du brauchst keinen Anwalt für diese einfache, ganz klar geregelte Dienstleistung des Photographen!

Mit besten Grüßen,
Wolf
Hi Wolf!

Das sehe ich speziell im Hinblick auf Sexarbeit leider nicht so positiv! Ich habe diesbezüglich immer wieder Anrufe von SexarbeiterInnen, deren Bilder gegen ihren Willen verwendet werden. Und hier keine "Abtretung der Nutzungsrechte" in der Hand zu haben kann problematisch sein.

Übrigens: Das Recht auf das eigene Bild ist, wenn einmal ein Nutzungsrecht vergeben wurde, nicht mehr so leicht zu widerrufen! Ich habe hier schon Verträge in der Hand gehabt, die eindeutig die SexarbeiterIn benachteiligt haben. Ich würde hier sogar empfehlen: Wenn Fotos gemacht werden, dann klärt die Nutzungsrechte entsprechend ab! Hier auf den "guten Willen" zu pochen, kann sich negativ auswirken, da man damit mit Sicherheit keinen Rechtsstreit, sofern es dazu kommt, gewinnen kann. Stellt am Besten schriftlich fest, dass die Nutzungsrechte bei Euch selbst liegen - und eventuell, dass Ihr Diese an eine Agentur bis auf Widerruf abtretet.

Solltet Ihr Probleme bezüglich unerlaubter Verwendung von Bildern haben, versucht in Ruhe die Entfernung der Bilder zu verlangen. Wenn das nicht fruchtet, verständigt mich - ich spreche gerne (im Namen der Community) mit dem Eigentümer der Webseite. Oder wenn das Nichts bringt mit dem Provider bzw. Betreiber des Servers. Ich verspreche nicht ein "Allheilmittel" zu sein - aber manchmal hilft es, wenn wir nachfragen. Zumindest hat es in der Vergangenheit den einen oder anderen Fall gegeben, wo wir vermitteln konnten.

Liebe Grüße

Christian

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6T
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Beitrag von 6T »

muss ich wiedersprechen chris. die österreichische rechtssprechung stellt das persönlichkeitsrecht über alle anderen rechte. damit ist im prinzip bei erotischen darstellungen alles geklärt. wenn dann der betreiber einer webseite nicht in österreich beheimatet ist wirds allerdings schwierig bis unmöglich. der provider oder nic.at ist dafür nicht wirklich zuständig.

gruß tom

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Zwerg
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Beitrag von Zwerg »

Hi Tom!

Ich meinte ja deswegen, dass ich gerne als Vermittler fungiere - rechtlich gibt es wenig Chancen. Bzgl, Rechtssprechung bin ich natürlich nicht allwissend. Ich habe nur einen Fall in Erinnerung, wo eine bekannte Zeitung im Kleinformat bei einem Prozess wegen eines Bildes erfolgreich war /die Aufnahme zeigte damals eine barbusige Dame, die Forderungen bzgl. Veröffentlichung stellte - sie hatte jedoch, so weit ich mich erinnern kann dem Fotografen das Nutzungsrecht abgetreten und das Gericht sprach daraufhin der Frau keine Entschädigung zu.

Trotzdem denke ich, dass man von vornherein keinen Zweifel offen lassen sollte, wem die Bilder gehören und wo und unter welchen Voraussetzungen sie veröffentlicht werden dürfen.

Christian

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Wolf
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Beitrag von Wolf »

Klar, wenn ich das Nutzungsrecht abgebe, ist damit die Erlaubnis gegeben, das Bild herzuzeigen. Wie sollte eine Nutzung sonst aussehen?
Aber Leonie hat ja das Nutzungsrecht nicht abgegeben, wenn Sie Bilder in Auftrag gab und auch dafür bezahlte, und nichts anderes vereinbart wurde.
Ich glaube, daß hier Photographen & Jounalisten eher darauf hoffen, daß sich die Abgebildeten aus Informationsmangel (oder vielleicht auch Scham) nicht zur Wehr setzen.
Und genau deshalb ist es gut, daß es sowas wie dieses Forum gibt. Eine Intervention von Dir, lieber Christian, kann da sicher oft einiges bewirken.