Eintrag Veruteilung wg. §184e im Führungszeugnis

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
ehemaliger_User
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Beitrag von ehemaliger_User »

Kritisch ist dabei nur eine Verurteilung nach § 184e StGB ("Verbotene Prostitution"). Warum so ein Eintrag allerdings in einem erweiterten Führungszeugnis mit aufgeführt wird ist mir rätselhaft. Schliesslich soll das erweiterte Führungszeignis verhindern, dass Betreuer, die für die Kinder gefährlich werden könnten, Kinder betreuen.
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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Solche Einträge kommen einem Berufsverbot gleich.


Dazu gab es auch einen Artikel in La Muchacha (die Frau). www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=97641#97641 Artikel nicht online.