Eintrag Veruteilung wg. §184e im Führungszeugnis
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Kritisch ist dabei nur eine Verurteilung nach § 184e StGB ("Verbotene Prostitution"). Warum so ein Eintrag allerdings in einem erweiterten Führungszeugnis mit aufgeführt wird ist mir rätselhaft. Schliesslich soll das erweiterte Führungszeignis verhindern, dass Betreuer, die für die Kinder gefährlich werden könnten, Kinder betreuen.
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Solche Einträge kommen einem Berufsverbot gleich.
Dazu gab es auch einen Artikel in La Muchacha (die Frau). www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=97641#97641 Artikel nicht online.
Dazu gab es auch einen Artikel in La Muchacha (die Frau). www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=97641#97641 Artikel nicht online.