Was Arbeitsbewiligung betrifft:
Dem AMS gegenüber mus man beweisen dass man als Arbeitgeber genau DIE oder DEN Arbeitnehmer braucht, wegen seiner besonderen Fähigkeiten und spezieller Qualifiationen. Insofern das AMS keinen einzigen Arbeitssuchenden in ganz Österreich mit gleichen Qualifikationen findet, wird er dem Antrag des Arbeitgebers zustimmen (hehe, ich übner ja richtiges Amtsdeutsch

wird eine Arbeitsgenehmigung erteilt.
Seitdem ich das für meine Tante vor einigen Jahren übersetzen musste hat sich an dem Gesetz nicht viel geändert.
das wird aber EMTC schon wissen