Steuern und Steuerpolitik

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
Benutzeravatar
Marc of Frankfurt
SW Analyst
SW Analyst
Beiträge: 14095
Registriert: 01.08.2006, 14:30
Ich bin: Keine Angabe

Pressekonferenz

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Einführung von diskriminierender Pauschal-besteuerung von Prostituierten in Hessen nach dem sog. “Düsseldorfer Verfahren”

Pressekonferenz - Doña Carmen e.V.
01.10.2008


http://www.donacarmen.de/?p=261


Anlass der heutigen Einladung sind Schreiben, mit denen die Steuerfahndung des Finanzamts Frankfurt seit wenigen Tagen die Frankfurter Bordellbetreiber versucht dazu zu drängen, eine pauschalierte Besteuerung der Prostituierten in ihren Häusern vorzunehmen.

Konkret: Ab heute, dem 1.Oktober 2008, sollen nach dem Willen der Steuerfahndung hiesige Bordellbetreiber/innen jeden Tag auf die Miete noch 25 € draufschlagen und das Geld ans Finanzamt weiterleiten.

Ich möchte Ihnen gleich zu Anfang sagen, dass Doña Carmen für eine Besteuerung des Prostitutionsgewerbes eintritt. Dies ist Ausdruck der anerkannten Teilnahme am Wirtschaftsleben. Prostitution ist ein Beruf und eine aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenkende Dienstleistung. Es ist klar, dass die Erträge wie in jedem anderen Beruf auch hier versteuert werden müssen.

Das ist - um daran zu erinnern - noch nicht lange der Fall. Prostituierten ist erst seit 1964 gestattet Einkommenssteuer zu zahlen, seit 1987 auch Umsatzsteuer und erst seit 2004 Gewerbesteuer. Steuerzahlen in der Prostitution ist also keine Selbstverständlichkeit. Das ist historisch gesehen relativ neu. Steuerzahlen ist Ausdruck der Anerkennung als normaler Wirtschaftszweig.

Genau das wollen wir. Aber wer hier Steuern kassieren will, der sollte bitte schön dafür Sorge tragen, dass dies auf einer rechtstaatlichen Grundlage geschieht. Und: Prostituierte sollten wie andere Berufe behandelt, das heißt gleichbehandelt werden und keiner diskriminierenden Sonderbehandlung unterworfen werden – wie das beim „Düsseldorfer Verfahren“ der Fall ist, dass die Finanzbehörden nun auch in Hessen einführen wollen.

Also, damit keine Missverständnisse entstehen. Wir sagen:

Steuer Ja, aber Sonderbesteuerung: Nein Danke.

Lassen Sie mich - bevor wir zur Frage der politischen Bewertung kommen - noch etwas zur Vorgeschichte und zum Hintergrund der Einführung der pauschalierten Besteuerung von Prostituierten in Hessen sagen.

Bereits im Dezember 2007 hatte der hessische Finanzminister Weimar die Einführung des Verfahrens in einem Schreiben an Dona Carmen angekündigt.

Damals war noch von einer „Konzeptionsphase“ die Rede. Die scheint nun beendet. In dieser Phase wurden weder Betreiber/innen hiesiger Etablissements noch Dona Carmen um eine Stellungnahme gebeten.Jetzt soll diese Form der Sonderbesteuerung im Hau-Ruck-Verfahren durchgepeitscht werden.

In Einzelgesprächen zu denen die Betreiber/innen in den letzten Tagen ins hiesige Finanzamt geladen wurden, wurde ihnen bedeutet, dass jeder, der da nicht mitmache, mit „Betriebsstörungen“ zu rechnen habe: Konkret heißt das: Kontrollen und Razzien zu den besten Geschäftszeiten. Dass also sind die schlagenden Argumente, die die Steuerfahndung vorzuweisen hat: Druck ausüben und die Betroffenen nötigen.

Hessen wäre das 7. Bundesland nach NRW, Baden-Württemberg, Sachsen, Berlin, Rheinland-Pfalz und dem Saarland – wenn die Einführung des Verfahrens hier tatsächlich erfolgen würde. 9 Bundesländer haben sich dem verfahren bislang nicht angeschlossen.

Eine von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück geplante bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung der Pauschalbesteuerung von Prostituierten ist zwar im Mai 2007 ins Gespräch gebracht worden, aber offensichtlich bis heute nicht vorangekommen. Möglicherweise haben Juristen ja geraten, davon die Finger zu lassen, weil das Verfahren nicht sauber ist. Das könnten sie ja mal recherchieren.

Jetzt gehen die Finanzbehörden über die Dörfer: von Bundesland zu Bundesland. Und zwar – um es deutlich zu sagen - ohne rechtliche und ohne gesetzliche Grundlage, nur auf der Basis von ministeriellen Erlassen und Dienstanweisungen. Doch dazu später.





Was bedeutet das „Düsseldorfer Verfahren“, wie funktioniert es?
  1. Die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts wendet sich an die örtlichen Betreiber/innen von Bordellen und bordellartigen Betrieben, lädt sie vor und empfiehlt ihnen die Teilnahme am alsbald einzuführenden „Düsseldorfer Verfahren“. In der Theorie ist die Teilnahem freiwillig, praktisch wird aber Druck ausgeübt.
  2. Wenn ein(e) Betreiber/in am pauschalierten Besteuerungsverfahren für Frauen in der Prostitution mitwirkt, muss sie/er diese Mitwirkung gegenüber dem zuständigen Finanzamt schriftlich erklären.
  3. Eine Teilnahme bedeutet: Betreiber/innen kassieren täglich bei den Frauen zusätzlich zu Raummiete eine Tagespauschale in Höhe von (in der Regel) 25 €. Diese Tagespauschale der Frauen beinhaltet eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer, den Solidaritätszuschlag, die Umsatz- und ggf. die Gewerbesteuer.

    Die Tagespauschale beruht auf einer Schätzung der Besteuerungsgrundlage gemäß § 162 Abgabenordnung (AO) und soll unabhängig vom tatsächlichen Einkommen der betroffenen Frauen täglich in der gleichen Höhe abgeführt werden.

    Der Theorie nach sollen Betreiber/innen von Prostitutionsetablissements den Frauen die einbehaltenen und an die Finanzbehörde abgeführten Vorauszahlungen bescheinigen.

    Die so ein behaltenen Summen müssen dem zuständigen Finanzamt gemeldet und je nach Bundesland monatlich – in Frankfurt: vierteljährlich - an das Finanzamt überwiesen werden.
  4. Die Mitwirkung von Betreiber/innen an dem Verfahren schließt ein, dass sie so genannte „Sammelanmeldungen“ bzw. „Sammellisten“ der am Verfahren teilnehmenden Frauen führen. Darin werden die einzelnen Anwesenheitstage der Frauen in der jeweiligen Einrichtung sowie Angaben zur Person (siehe Kopien) erfasst, damit anschließend ein zweifelsfreier Personenbezug der jeweils einbehaltenen Beträge hergestellt werden kann.

    Zusätzlich zu diesen „Sammellisten“ müssen die Betreiber/innen in einer weiteren „Anlage“ nicht nur die vollständigen Personalien all derjenigen Frauen erfassen, die erklären, nicht die 25 € zu zahlen. Sie wollen darüber hinaus Name und Adresse des Ehegatten wissen und seit wann die Frau überhaupt der Prostitution nachgeht! Die Betreiber/innen sollen dabei zur „Meldung der persönlichen Besteuerungsdaten“ verpflichtet werden „Sammellisten“ samt zugehörigen „Anlagen“ müssen von den Betreiber/innen ebenfalls, in der Regel monatlich, dem Finanzamt übermittelt werden.
  5. In der Regel wird gesagt, dass die Teilnahme am „Düsseldorfer Verfahren“ die teilnehmenden Frauen nicht von der Abgabe einer Steuererklärung befreie. In einigen Bundesländern, wie z. B. Rheinland-Pfalz, teilweise auch NRW, wird allerdings so verfahren, als ob es sich um eine Abgeltungssteuer handele und mit der Vorauszahlung die Steuerschuld beglichen sei.



Zum Hintergrund der Einführung dieses Verfahrens:
  1. Vor 2007 gab es das Verfahren lediglich in Teilen von NRW und Baden-Württemberg. Erst seit 2007 gibt es einen regelrechten Run auf das „Düsseldorfer Verfahren“: So schlossen sich allein in den letzten beiden Jahren die Bundesländer Berlin, Sachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und jetzt Hessen dem Verfahren an.
  2. Anlass war - und auf den verweist auch Finanzminister Weimar in seinem Schreiben an uns – der Bericht des Bundesrechnungshofs von 2003. Dieser enthielt folgende Behauptungen hinsichtlich des Prostitutionsgewerbes:
    1. In Deutschland arbeiten 400.000 Prostituierte,
    2. Sie erzielen einen Jahresumsatz von 6 Mrd. €;
    3. Es gibt jährliche Steuerausfälle in disem bereich von 2 Mrd. Euro.
    4. Nur 1% der Prostituierten zahlen ihre Steuern

      (Deutscher Bundestag, 2003, Drucksache 15/2020, S.185-187)
  3. Fazit:

    Das Prostitutionsgewerbe arbeitet so gut wie völlig an der Steuer vorbei. Um diesen Missständen zu begegnen, schlug der Rechnungshof vor:
    • bundesweite Einführung einer „pauschalen Steuer mit Abgeltungswirkung“ für Frauen in der Prostitution und
    • die pauschalierte Besteuerung von Prostituierten sollte „das übliche Besteuerungsverfahren der Einzelveranlagung“ ersetzen. (S.188)
  4. Die vom Rechnungshof genannten Zahlen hatten allerdings einen Schönheitsfehler: Sie beruhten allesamt auf Schätzungen, ohne darzustellen, auf Grundlage welcher Annahmen diese Schätzungen zustande kamen. Das ist - um es höflich zu formulieren - unseriös.
  5. In der Fachöffentlichkeit wurde das ebenso gesehen und auch ausgesprochen, so etwa im wissenschaftlichen Abschlussbericht der Bundesregierung zur Evaluation des ProstG (2007).

    „Es gibt jedoch weder empirisch gesicherte Erkenntnisse zur tatsächlichen Zahl der Prostituierten noch zu ihren Umsätzen“, heißt es dort in einer kritischen Anmerkung zum Bundesrechnungshof.

    Der Abschlussbericht des Familienministeriums sprach zudem von „zunehmenden steuerlichen Anmeldungen von selbständig tätigen Prostituierten“ – was wir übrigens hier in Frankfurt bestätigen können.

    Eine Befragung im Rahmen dieser Evaluation ergab, dass rund 40% der Frauen in der Prostitution ihr Einkommen versteuern.
  6. Der Bericht des Bundesrechnungshofs aus dem Jahre 2003 bleibt aber der Hintergrund für die wundersame Reaktivierung des aus den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts stammenden „Düsseldorfer Verfahrens“.

    Wenn verantwortliche Politiker auf die Idee verfallen, die betroffene Personengruppe der Prostituierten mit einem Verfahren der Steuereintreibung zu beglücken, das aus dem Jahre 1966 stammt, also aus Zeiten, als die Entrechtung und gesellschaftliche Diskriminierung von Prostitution noch salonfähig war, dann müssten sie dafür gute Argumente haben.
Wir kennen keine guten Argumente der Gegenseite. Aber wir selbst haben gute Argumente gegen die Anwendung dieses Verfahrens.





Warum ist das „Düsseldorfer Verfahren“ rechts- und verfassungswidrig?

Bevor wir noch etwas zur aktuellen Situation in Frankfurt sagen, möchten wir unsere grundsätzlichen Einwände kurz skizzieren, da ansonsten die Empfehlungen, die wir aussprechen, nicht verständlich wären.

Wir haben es bereits angedeutet: Wir halten das Verfahren einer pauschalierten Besteuerung von Prostituierten

* für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz
* für ein steuerrechtlich diskriminierendes Verfahren, dass mit den gesetzlichen Vorgaben zur Besteuerung unvereinbar ist.

Dies sei im Folgenden kurz erläutert:
  1. Widerspruch zu Art. 20 GG - Vollziehende Gewalt an Recht und Gesetz gebunden

    Nach Art. 20 GG ist die vollziehende Gewalt „an Gesetz und Recht gebunden“. Wo dies im Falle des DV gewährleistet sein soll, ist nicht erkennbar.

    Auf welches Recht bzw. welches Gesetz bezieht sich die vollziehende Gewalt, im Falle des DV die Finanzbehörden? Dem DV liegt kein rechtsverbindlicher, die Betroffenen verpflichtender Verwaltungsakt zugrunde. Eben weil dem so ist, wird ja immer auf die „Freiwilligkeit“ der Teilnahme verwiesen.

    Mehrfach - sowohl seitens des Bundesrechnungshofes wie auch seitens des Bundesfamilienministeriums -wurde eine „rechtliche Absicherung“ des „Düsseldorfer Verfahrens“ gefordert. Das kann ja nur heißen, dass es die nicht gibt. Ansonsten ist eine solche Forderung sinnlos.

    Eine rechtliche Absicherung ist aber bis heute nicht erfolgt und u. E. für dieses Verfahren auch gar nicht möglich. Und eine gesetzliche Grundlage hat das Verfahren bis heute nicht.
  2. Widerspruch zu Art. 19 GG – Rechtsweggarantie

    Nach Art.19, Absatz 4 GG steht jedem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, „der Rechtsweg offen“. Da die vom „Düsseldorfer Verfahren“ betroffenen Frauen keinen förmlichen, offiziellen „Bescheid“ über ihre Beteiligung am pauschalierten Besteuerungsverfahren erhalten, können sie gegen einen nicht vorhandenen Bescheid auch keinen Widerspruch einlegen. Das ist mit unserem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar.
  3. Widerspruch zu Art. 3 GG - Gleichheitsgrundsatz

    Das Düsseldorfer Verfahren verlangt, dass Vermieter - nichts anderes sind die Betreiber/innen von Prostitutions-Etablissements in aller Regel - die Steuervorauszahlungen ihrer Mieter/innen kassieren und den Finanzbehörden überweisen. Das gibt es bei keiner anderen Berufsgruppe in dieser Republik.

    Die Praxis des DV steht im Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz. Dort heißt es in Absatz 1: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

    Hinzu kommt: Kein anderer Berufszweig, kein anderes Gewerbe in dieser Republik wird wie die Prostitution dazu angehalten, täglich eine pauschale Steuervorauszahlung zu entrichten. Auch diese Praxis steht im Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz.
  4. Widerspruch zu Art.12 GG:

    Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit

    Die Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit gemäß Art.12 GG ist bereits im wissenschaftlichen Abschlussbericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des ProstG festgestellt worden, wo es heißt:

    „Prostituierte haben jedoch nicht immer die Wahlmöglichkeit, sondern müssen sich nach den Gegebenheiten des Betriebes richten. Einige Prostitutionsbetriebe oder gewerbliche Zimmervermietungen ziehen automatisch mit der Tagesmiete auch den Tagessteuersatz ein. Wer dort arbeiten möchte, muss das vorgegebene System akzeptieren.“ (Fußnote S.170).
  5. Weitere Punkte:

    Mangelnde Bestimmtheit der Zuordnung der Steuervorauszahlung zu unterschiedlichen Steuerarten; keine Berücksichtigung des Familienstands bei den Frauen, die dem DV unterworfen sind; problematisch früher Zeitpunkt der Vorauszahlung; etc.
Fazit:
Wir ziehen aus den hier aufgeführten Punkten den Schluss, dass eine Verfassungsklage gegen das DV Aussicht hat, das gesamte Verfahren bundesweit zu kippen. Wir sind in dieser Überzeugung von namhaften Anwälten bestärkt worden und nehmen den gegenwärtigen Versuch der Einführung des DV nun auch in Hessen zum Anlass für den Start einer politische Kampagne, deren Ziel es ist, das DV vor dem Bundesverfas-sungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit hin überprüfen zu lassen.





Hinzu kommt auch noch die steuerrechtliche Diskriminierung der Frauen in der Prostitution:
  1. Pauschalbesteuerung contra Recht auf Einzelveranlagung

    Das jedem in diesem Land zustehende Recht auf eine seinen individuellen Einkommensverhältnissen entsprechende Steuererklärung soll den vom DV Betroffenen streitig gemacht werden.

    An deren Stelle soll die Pauschalbesteuerung treten. Und zwar mit Abgeltungswirkung. So bereits jetzt in Rheinland-Pfalz. Der Bundesrechnungshof fordert das explizit. Diese Ausgrenzung aus dem Steuersystem wäre ganz eindeutig eine steuerrechtliche Diskriminierung, eine Sonderbehandlung.

    Man lässt die Frauen in eine steuerrechtliche Falle laufen, wenn sie im Glauben gelassen werden, dass es mit der Tagespauschale getan wäre. Man kann sie durch Nachforderungen in den wirtschaftlichen Ruin treiben.
  2. Frauen nicht auskunftspflichtig hinsichtlich ihrer persönlichen Besteuerungsdaten

    Die Frauen stehen zu ihren Vermietern weder in einem Beschäftigungs- noch in einem Auftragsverhältnis, sodass diese nicht befugt sind, deren persönliche Besteuerungsdaten aufzunehmen und weiterzuleiten oder gar deren Steuervorauszahlungen zu tätigen.

    Es ist ein Unding, wenn Finanzbehörden glauben über die Köpfe der Frauen hinweg festlegen zu können, wer, wann, auf welche Weise und wie viel Steuervorauszahlung für die Frauen leisten und bei ihnen eintreiben soll. Das ist eine Komplett-Entmündigung. Die Frauen sind nicht die Sklaven der Bordellbetreiber – auch wenn die Steuerfahndung es vielleicht gerne so hätte.

    Gestatten Sie mir ein Zitat: „Im Sinne der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen wären Spezialvorschriften ausschließlich für Prostituierte bzw. den Prostitutionsbereich auch nicht zu rechtfertigen.“ Dieses Zitat stammt aus dem „Bericht der Bundesregierung“ zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes. Dieser Aussage können wir uns vollinhaltlich anschließen.
  3. Widerspruch zu § 162 Abgabenordnung (AO)

    Die Festlegung von Frauen in der Prostitution auf Zahlung eines einheitlichen Betrags der Steuervorauszahlung beruht auf einer Schätzung ihrer Einnahmen. Als rechtliche Grundlage für das gesamte „Düsseldorfer Verfahren“ wird immer gerne auf den § 162 AO verwiesen.

    Zu schätzen ist aber laut § 162 AO insbesondere dann, wenn der Steuerpflichtige über seine Angaben keine ausreichende Aufklärung geben kann, Auskünfte verweigert oder Mitwirkungspflichten verletzt bzw. Aufzeichnungen nicht vorlegen kann, die er nach den Steuergesetzen zu führen hat.

    § 162 AO geht allerdings vom einzelnen Steuerpflichtigen aus, bei dem im Einzelfall das Nichteinhalten gesetzlicher Anforderungen hinreichend belegt sein muss.

    Das auf Schätzungen beruhende „Düsseldorfer Verfahren“ aber unterstellt, dass ein ganzer Wirtschaftszweig kollektiv Aussage-verweigerung praktiziert. Das läuft auf die Kriminalisierung eines ganzen Wirtschaftszweiges hinaus.
  4. Widerspruch zum Grundsatz gleichmäßiger Besteuerung nach § 85 AO

    In § 85 Abgabenordnung heißt es: „Die Finanzbehörden haben die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben.“ Gegen diesen allgemeinen Grundsatz der Besteuerung - rechtliche Grundlage von Steuergerechtigkeit - verstößt das Verfahren der Pauschalbesteuerung im Prostitutionsgewerbe gleich mehrfach:

    Dagegen existiert mit dem DV: Verschiedene Praxis zwischen den einzelnen Bundesländern, innerhalb einzelner Bundesländer, Verschiedenheit in der Höhe der Steuervorauszahlung; und schließlich Verschiedenheit innerhalb einzelner Bereiche des Prostitutionsgewerbes (Ausschluss Wohnungsprostitution, Straßenprostitution) = gereicht der Kleinstaaterei Deutschlands im 19. Jahrhundert zur Ehre, widerspricht aber den gesetzlichen Vorgaben.
  5. Widerspruch zu § 208 AO – Zuständigkeit der Steuerfahndung

    Laut § 208 Abgabenordnung (AO) hat die Steuerfahndung nur dann in Aktion zu treten, wenn entweder eine Steuerstraftat oder zumindest der Verdacht eines Steuerdelikts vorliegt.

    Mit der grundsätzlichen institutionellen Zuständigkeit der Steuerfahndung im Kontext des „Düsseldorfer Verfahrens“ aber wird ein ganzer Wirtschaftszweig vorab unter Generalverdacht gestellt und die dort Tätigen vorab als kriminelle Steuerhinterzieher gebrandmarkt. Auch das ist steuerrechtliche Diskriminierung.
  6. Widerspruch zu § 30 AO – Verletzung des Steuergeheimnisses

    Die Behauptung, Frauen in der Prostitution würden ihren gesetzlichen Mitwirkungspflichten bei Steuerangelegenheiten grundsätzlich nicht nachkommen, dient als Rechtfertigung für die Einschaltung unbefugter Dritter, nämlich der Bordellbetreiber/innen, die weder Arbeit- noch Auftraggeber der Frauen sind. Damit wird den in der Prostitution tätigen Frauen die Inanspruchnahme des in § 30 AO gesetzlich geschützten Steuergeheimnisses streitig gemacht.
  7. Steuerrechtliche Diskriminierung von Migrantinnen:

    Wie wird eigentlich mit Migrantinnen verfahren, die hier lediglich kurzfristig und vorübergehend in der Prostitution arbeiten, ihre Steuer in ihrem Heimatland entrichten und keine deutsche Steuernummer haben?

    1966 gab es kaum Migrantinnen in der Prostitution. Jetzt mit den gleichen Verfahren wie damals zu operieren, ist völlig abenteuerlich. Denn: Für hier selbständig tätige Migrantinnen gilt: Sie müssen ihre Einkommenssteuer nicht automatisch in Deutschland, sondern können sie im Heimatland entrichten entsprechend den Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den jeweiligen Herkunftsländern.

    Daraus ergibt sich für Prostitutionsmigrantinnen das Recht auf Entrichtung der Einkommenssteuer in ihrem Herkunftsland. Das wiederum bedeutet, dass ihre Einbeziehung in die Pauschalversteuerung hierzulande völlig problematisch ist und sie durch die Entrichtung von Tagessteuerpauschalen lediglich um ihr Geld gebracht werden: Sei es, dass die Höhe der Steuerpauschale nicht den Steuersätzen ihres Herkunftslandes entspricht, oder sei es, dass sie hier möglicherweise gar keine Steuererklärung einreichen und damit die im Rahmen des Düsseldorfer Verfahrens einkassierten Beträge gar nicht mit ihrer Steuerschuld verrechnet, sondern von den Finanzbehörden schlicht einbehalten werden.

    Dazu hat die Steuerfahndung u. W. noch nirgends zu Stellung genommen. Hier fordern wir definitiv eine Aufklärung. Und zwar von offizieller Seite.



Zum Schluss noch der Hinweis, dass das DV in zweifacher Hinsicht im Widerspruch steht zum ProstG:
  1. In der Gesetzesbegründung zum ProstG heißt es, „dass es dem Gesetzgeber um die Besserstellung von Prostituierten, nicht aber Dritter, insbesondere von Zuhältern geht.“

    Wenn im Rahmen der Verfahren zur pauschalen Steuervorauszahlung Bordellbetreiber/innen das Recht eingeräumt wird, Gelder der Frauen zum Zwecke der Steuervorauszahlung einzubehalten und deren Zahlungen erst im Quartalsabstand an die jeweilige Finanzbehörde zu überweisen, so bedeutet das, dass Betreiber/innen größerer Etablissements damit über längere Zeit hinweg hohe, oftmals fünf- bzw. sechsstellige Beträge zukommen.

    Diese von den Frauen erwirtschafteten Gelder können zwischenzeitlich zinsgünstig angelegt oder auch investiert werden. Ob dies mit den Zielvorgaben des Prostitutionsgesetzes von 2002 übereinstimmt, dürfte mehr als fragwürdig sein.
  2. Eine am „Düsseldorfer Verfahren“ orientierte Pauschalbesteuerung der Frauen im Prostitutionsgewerbe unterstellt grundsätzlich und ungeprüft das Vorliegen selbständiger Beschäftigung. Das kann, muss aber nicht der Fall sein. Damit wird die noch vom Prostitutionsgesetz zugrunde gelegte und als rechtliche Möglichkeit eröffnete Option sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse durch die Hintertür wieder kassiert.



Was wir fordern

Aus dem Gesagten geht hervor, dass wir der Einführung des DV nicht zustimmen können. Wir raten daher den Betreiber/innen, die ja als einzige von der Steuerfahndung angesprochen werden - die Frauen existieren für die Steuerfahnfung nicht als Subjekte, nur als Objekte von Besteuerung und Razzien - sich nicht am DV zu beteiligen.

Dazu, das wissen wir, gehört Zivilcourage. Denn die Betreiber/innen müssen natürlich abwägen, inwiefern sie es sich leisten können, sich von der Steuerfahndung - wie bereits angekündigt - das Leben schwer machen zu lassen.





Was raten wir den Frauen?

Zunächst einmal werden wir sie informieren müssen, weil das niemand anders tut. Sie werden auch diesmal bestenfalls aus der Zeitung erfahren, wie sich ihre Situation ändern wird, was ein Unding ist.

Wir raten den Frauen konkret, im Falle der Einführung des DV auf den Sammellisten bei der Beteiligung „Nein“ anzukreuzen. Ganz egal, ob sie eine Steuernummer haben oder nicht.

Und wir raten ihnen, auch die dann für sie vorgesehene Anlage nicht auszufüllen, weil ihre persönlichen Besteuerungsdaten die Betreiber/innen, die weder Arbeitgeber noch Auftraggeber der Frauen, sondern lediglich gewerbliche Zimmervermieter sind, nichts angehen.

Es gibt aus datenschutzrechtlichen Erwägungen für die Frauen keinen Grund, solche Angaben über die Betreiber/innen an die Steuerfahndung weiterzuleiten.





Was wird dann passieren?

Dann wird die Steuerfahndung zu diesen Frauen gehen müssen, dann sollen sie sie fragen, ob sie eine Steuernummer haben oder nicht.

Die Steuerfahndung wird auf drei Gruppen von Frauen treffen:
  • die die eine Steuernummer haben. Die müssten Sie in Ruhe lassen.
  • Die, die hier keine Steuernummer haben und ihre Steuern in ihrem Heimatland bezahlen. Dann sollen sie ruhig mal die Steuerbehörden im Ausland anschreiben.
  • Schließlich die Frauen, die keine Steuernummer haben. Dann können sie diese Frauen auffordern eine solche zu beantragen.



Wir möchten allerdings dringend darauf hinweisen:

Wenn Frauen keine Steuern bezahlen, so in den meisten Fällen deshalb, weil sie Angst davor haben, dass ihre Tätigkeit in der Prostitution bekannt wird.

Und viele haben Angst, dass sie rückwirkend für viele Jahre veranlagt werden. Hier muss endlich eine Steueramnestie her, um diesem Teil der Frauen den Weg in die Steuerehrlichkeit zu ebnen.

Und wir sagen ganz klar: Hier haben der Staat und die Behörden nach Jahrzehnten und Jahrhunderten der rechtlichen Diskriminierung eine historische Bringschuld, von der sie auch nicht ablenken können.

Es gab - um das mal konkret zu machen - nie eine Information der Frauen zu Steuerangelegenheiten weder auf Deutsch, noch in ihren Herkunftssprachen. Das muss sich ändern.

Ich darf an dieser Stelle noch einmal den Bericht von Frau von der Leyen zum ProstG zitieren:

„Gezielte Aufklärung durch Finanzämter und eine im Rahmen ihrer Möglichkeiten flexible Handhabung von Steuernachforderungen würde es etlichen Prostituierten, die bislang ihre Einkünfte nicht versteuern, sicherlich erleichtern, sich steuerlich anzumelden.“

Bedauerlicherweise entsprechen dieser Einsicht hier vor Ort keine Taten. Hier gibt es nur das Machtgerangel der Steuerfahndung mit den Bordellbetreiber/innen - auf dem Rücken der Frauen. Und das haben wir Leid.

Die Steuerfahndung des Finanzamts Frankfurt soll den Versuch der überfallartigen Einführung des DV in Hessen sofort stoppen und sich mit allen Betroffenen an einen Tisch setzen.

Sie sollte endlich beginnen zu begreifen, dass die Frauen, um die es geht, Subjekte und nicht Objekte sind, mit denen sie ungefragt machen können, was sie wollen und für richtig halten.

Sollte sich das Finanzamt dazu nicht durchringen können, sind die politisch Verantwortlichen gefragt.

Im übrigen gilt: Solange das Düsseldorfer Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht rechtlich überprüft worden ist und dieser Überprüfung standgehalten hat, besteht weder für die Frauen, noch für die Betreiber/innen eine Veranlassung, sich an diesem dubiosen Verfahren zu beteiligen. Wir können davon nur abraten.





Doña Carmen e.V. fordert:
  1. Steuer: Ja – Sonderbesteuerung: Nein danke!
  2. Keine Einführung des Düsseldorfer Verfahrens - weder in Frankfurt noch anderswo!
  3. Überprüfung des Düsseldorfer Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht
  4. Schluss mit der Politik der Einschüchterung und Drohungen durch Kontrollen und Razzien - Gemeinsame Suche nach einvernehmlichen Lösungen mit allen Betroffenen
  5. Öffentliche Aufklärungskampagne zu steuerrechtlichen Regelungen, insbesondere für Migrantinnen in der Prostitution
  6. Steueramnestie für Frauen in der Prostitution - Lösungen unter Berücksichtigung des Wunsches der Frauen nach Anonymität!
  7. Überprüfung sämtlicher steuerrechtlichen Regelungen für Prostituierte hinsichtlich diskriminierender Aspekte – Beendigung



.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 07.05.2009, 02:23, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Marc of Frankfurt
SW Analyst
SW Analyst
Beiträge: 14095
Registriert: 01.08.2006, 14:30
Ich bin: Keine Angabe

Keine Sonderbesteuerung von Sexworkern

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Aktualisierung/Update:


21 Argumente gegen die Sonderbesteuerung im Prostitutionsgewerbe nach dem „Düsseldorfer Verfahren“


  1. Weder eine rechtliche, noch eine gesetzliche Grundlage
  2. Zuständigkeit der Steuerfahndung
  3. Pauschalsteuer statt Recht auf individuelle Steuererklärung
  4. Potenzielle steuerliche Kriminalisierung der Frauen
  5. Schätzung statt Einzelfallprüfung
  6. Verletzung des Steuergeheimnisses
  7. Verstoß gegen den Grundsatz ‚gleichmäßiger Besteuerung’
  8. Pauschale Besteuerung: eine Diskriminierung
  9. Tägliche Steuervorauszahlung: Nur im Prostitutionsgewerbe
  10. Der Vermieter kassiert - Ungleichbehandlung gegenüber anderen Berufen
  11. Faktische Nötigung statt offizieller Freiwilligkeit
  12. Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit
  13. Über die Köpfe der Frauen hinweg
  14. Steuerrechtliche Diskriminierung von Migrantinnen
  15. Widerspruch zum Prostitutionsgesetz
  16. Pauschalbesteuerung unterstellt ungeprüft „selbständige Beschäftigung“
  17. Höhe der pauschalen Steuervorauszahlung beruht auf fragwürdigen Schätzungen des Bundesrechnungshofs
  18. Einheitlicher Betrag führt faktisch zu Ungleichbehandlung
  19. Pauschalsteuer trotz ungeklärtem Status „Gewerbe“ oder „Freiberufler“
  20. Datenschutz tendenziell außer Kraft gesetzt
  21. Missbrauchsanfälligkeit

Komplette Argumentation herausgearbeitet von

Doña Carmen e.V.
Frankfurt, im Oktober 2008
http://www.donacarmen.de/?p=264





.

Benutzeravatar
Marc of Frankfurt
SW Analyst
SW Analyst
Beiträge: 14095
Registriert: 01.08.2006, 14:30
Ich bin: Keine Angabe

Datenerfassung ;-)

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Steuernummer


Ein Aufschrei geht durch Deutschland: der „Gläserne Mensch“ wird mehr und mehr Realität! Die Finanzbehörden verteilen an alle BewohnerInnen (vom Säugling bis zum Rentner) eine so genannte Steueridentifikations-Nummer, die dann in ganz Deutschland gilt und einheitlich ist, egal ob man einen Betrieb in München und vielleicht auch in Hamburg hat. So werden unterschiedliche Einnahmen für die Finanzämter sichtbarer und können leichter miteinander verglichen werden.


Die Steueridentifikationsnummer (IDNr.) enthält

- die ID-Nummer,
- die Wirtschafts-ID-Nummer,
- den Familienname, den Geburtsname/frühere Namen, Vornamen,
- den Doktorgrad,
- den Künstlernamen,
- den Geburtstag/Geburtsort,
- das Geschlecht,
- die gegenwärtige/letzte bekannte Adresse,
- die zuständigen Finanzbehörden
- und den Sterbetag.

Der Austausch der Daten ist unter Behörden möglich, die Daten können abgeglichen werden – insbesondere um Sozialmissbrauch und Steuerbetrug zu bekämpfen.
Für Sexarbeiter ändert sich nicht viel. Steuern mussten wir schon immer zahlen. Jetzt werden die „belohnt“, die selbstbewusst und eigenverantwortlich ihre Steuernummer beantragten und ihre Steuererklärungen mit den Einnahmen aus der Prostitution ordentlich abgaben. Sie können ruhig weiter ihrer Arbeit nachgehen und brauchen keine schlaflosen Nächte befürchten.

blog von
www.highlights-berlin.de





.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 20.12.2008, 14:14, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Marc of Frankfurt
SW Analyst
SW Analyst
Beiträge: 14095
Registriert: 01.08.2006, 14:30
Ich bin: Keine Angabe

Absetzen oder Vorkasse?

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Querverweise:


So machens die Niederländer:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=47092#47092


So läufts in Deutschland:
viewtopic.php?p=47098#47098
http://www.donacarmen.de/?p=264

Gegen den Verwaltungsakt des Finanzamtes zur Beteiligung am Düsseldorfer Verfahren kann folgendes Rechtsmittel eingelegt werden:

Einspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Bitte wendet euch an einen erfahrenen Anwalt und/oder den Verein www.donaCarmen.de .
Wieder erreichbar nach der Weihnachtspause ab Montag 5. Januar.





.

Benutzeravatar
Marc of Frankfurt
SW Analyst
SW Analyst
Beiträge: 14095
Registriert: 01.08.2006, 14:30
Ich bin: Keine Angabe

So läufts bei anderen: Politiker und Banker

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Wie schwer das mit Steuern und Abgaben und legalen Arbeitsverhältnissen und Papieren ist kann man sogar beim Kandidaten für das Amt des zukünftigen US-Finanzministers lernen:

Der künftige Finanzminister Timothy Geithner hat Sozialabgaben nicht gezahlt. Zudem beschäftigte er eine Hausangestellte, obwohl deren Aufenthalts-Genehmigung bereits abgelaufen war.



Mehr...
http://diepresse.com/home/politik/ausse ... e/index.do

Fast schon ein sog. Menschenhandelsfall.





Und auch ein Landesminister in Hessen hat Probleme.
Hier geht es um ungerechtfertigte Bereicherung seiner privaten Polit-Marketing-Firma:

http://www.fr-online.de/top_news/165969 ... ister.html

Vgl. Statistik Politiker-Nebenverdienste:
http://www.bild.de/BILD/news/politik/20 ... -euro.html





Buchhaltungslehrgang für Banker
und solche, die die Finanzkrise vestehen wollen:

1.) Fair Value Konzept in der Bilanzpolitik



5 min, www.Plusminus.de
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=ZwpyjQ0xVLk[/youtube]


2.) Geldsystem mit Bankbuchhaltung erklärt


Das wirkliche Bankgeheimnis ist die Geldschöpfung:

http://wirtschaftquerschuss.blogspot.co ... imnis.html


Evolution unseres Geldverständnisses (Videovortrag 1h)

http://video.google.de/videoplay?docid= ... 0311179074





.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 12.11.2010, 21:56, insgesamt 3-mal geändert.

Benutzeravatar
Marc of Frankfurt
SW Analyst
SW Analyst
Beiträge: 14095
Registriert: 01.08.2006, 14:30
Ich bin: Keine Angabe

Deal

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Wer kennt die Strafzumessungsregeln?

Ein ökonomischer Mechanismus, um Prozeßkosten dem Staat zu ersparen.



"Der Deutsche Richterbund hat die Justiz gegen Vorwürfe verteidigt, sie bevorzuge prominente Steuersünder mit Prozessabsprachen. «Ich bedaure es, dass durch die Berichterstattung über Großverfahren bei den Bürgern der Eindruck entstanden ist, man könne sich vor Gericht freikaufen», sagte der Vorsitzende des Richterbunds, Christoph Frank, dem «Tagesspiegel am Sonntag» zufolge. Dadurch schwinde das Vertrauen in die Justiz.

«Die Wirklichkeit sieht anders aus: Es gibt klare gesetzliche Strafzumessungsregeln, die für alle Betroffenen in gleicher Weise gelten. Wir wenden sie ohne Ansehen der Person an», zitierte das Blatt ihn weiter. Prozesse mit steuer- oder wirtschaftsrechtlichen Bezügen seien in der Praxis in besonderer Weise darauf angelegt, mit Absprachen beendet zu werden, sagte Frank laut der Zeitung.

«Die Verfahren haben einen sehr umfangreichen Prozessstoff und sind meist höchst kompliziert. Das alles erfordert einen ungeheuren Aufwand an Personal und Zeit», betonte er und fügte hinzu: «Und genau diesen Aufwand können wir nicht immer leisten, weil uns die Ressourcen weggebrochen sind. Es fehlen schlicht Richter und Staatsanwälte in Deutschland, die sich auch gerade mit diesen sehr komplizierten Verfahren beschäftigen können.»"

http://www.net-tribune.de/article/180109-64.php

Benutzeravatar
Marc of Frankfurt
SW Analyst
SW Analyst
Beiträge: 14095
Registriert: 01.08.2006, 14:30
Ich bin: Keine Angabe

Steuergerechtigkeit was ist das?

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Sexworker sind immer versucht Steuerzahlung mit gesellschaftlicher Anerkennung verrechnen zu wollen.


Hier gibt es eine entsprechende Diskussion zur Legitimationsphilosophie der Steuerlehre:
viewtopic.php?p=49710#49710

(Leider haben Sexworker in ihren Reihen keine Moraltheologen, Soziologieprofessoren und Verfassungsrichter, die ihnen argumentativen Geleitschutz geben könnten bei dieser heiklen Debatte, wo es um Teilhabe am Wohlstand in der Gemeinschaft geht.)





Sexarbeiter leisten etwas und werden dafür bezahlt.

Aber was ist gerechte Entlohnung? Wo verstecken sich Rechenfehler oder Löcher in der Bilanz oder im Preisbildungmechanismus?



Lohnniveaus:

- Tief: Sichert das Überleben.
Das nennt man dann Überlebenssexualität vgl. Beschaffungsprostitution
(Sexworker als Opfer, Sexworkerprekariat, Wanderarbeiter z.B. undokumentierte Migrantin).

- Hoch: Ermöglicht Luxusleben (aber wie lange?).
Sexworker als Profiteur (Kobern, Falle bauen, Faker, Abzocker, Beischlafdieb, Schwarzarbeiter, Illegaler, Sexworker als Täter).

- Mittel: Sichert nachhaltiges Leben.
Das ist Huren-Karriere-Management und den Ausdruck mußte ich erst erfinden. Das gibt es bisher nicht bzw. das wird nicht gefördert sondern behindert, weil sich keiner verdächtig machen will als Förderer von Prostitution zu gelten. Es kann also nur marginal professionelles Sexwork geben, solange es keine entsprechenden Rahmenbedingungen und Infrastruktur flächendeckend gibt. D.h. Ausbeutung ist intrinsisch-systemisch stets vorhanden wo es keine Gleichbehandlung bzw. ausgleichende Behandlung für Frauen, Transsexuelle und Männer in der Sexarbeit gibt. In sofern ist es auch berechtigt, daß so viele von Zwangsprostitution sprechen. Obwohl wir gegen diesen Wortgebrauch ankämpfen, hier wird ein Schuh draus.





Volksweisheiten:


Sich wahllos hingeben (herrschende Prostitutionsdefinition).
(Keine Freihandelszone, kein liberalisierter Markt?)

Sie war jung und brauchte das Geld.
(Notlage oder alles nur Spiel?)

Junges unwissendes Ding.
(Kein Gesellenbrief der Sexworker-Academy?)

Sich zu billig verkaufen.
Billige Nutte.
(Runinöser Preiswettbewerb oder gar Markversagen mit Deflationsneigung?)

Hurengut paßt in einen Fingerhut.
(Alles verpraßt wegen fehlender Sparneigung/Verschwendungssucht oder weil es keine Sexworker-Bank gibt so wie in Indien?)

Seinen Körper verkaufen.
(Produktionsfaktorallokation im Sexbiz fiskalisch nicht vorgesehen. s.u.)





Die sog. Falle Prostitution

Eine strukturelle Zwangsprostitution




(Wurzeln liegen im archaischen Machismo)

- Solange die Maid jung und hübsch ist hält man sie mit Geld bei der Stange. Wird sie älter oder bekommt STD, bekommt sie Arbeitsverbot und wird ausgetauscht. Soziale Netze sind hier weitmaschiger als Netzstrümpfe.

- War sie eine erfolgreiche Sexarbeiterin und hat eine Zeit lang gutes Geld verdient, kann sie dennoch 'nur' dieses Geld für ihre Aufbaukarriere/Alterssicherung einsetzen. Ganz anders Boris Becker. Der kann zwar als Senior genausowenig Geld mit Leistungssport verdienen, aber soeiner kann Unterwäsche oder Luxusartikel verkaufen, weil er eine nicht stigmatisierte Geschichte hat, die bares Geld wert ist. Sexwork bringt keine Prestige. Der Bürgerliche hingegen hat Chancen bekommen beruflich und private Netze zu knüpfen, die soziales Kapital darstellen. Dies wird Sexworkern bewußt versperrt, um so diese Form der Sexualität/Ökonomie kanalisieren/marginalisieren zu können.

- Der Preis den ein Outing eine Sexarbeiterin kostet:
· Kündigung, weil Mietwert der Immobilie sinkt.
· Kinder werden evt. weggenommen.
· Kaum Chancen auf dem Heiratsmarkt.
· Ausweisung
· ...
(Diesen Preis zu zahlen stellt ein Opfer dar. Selbst das Risiko einer Zahlung zu tragen ist für eine Geheimprostituierte ein nicht geringzuschätzender Aufwand den sie opfern muß. In sofern sind Sexarbeiter Opfer!)

- Ein Kapitalist schreibt sein Anlagenvermögen ab. Die Steuerregeln bemühen sich hier den natürlich-technischen Verschleißprozess nachzubilden. Der Körper einer Bodyworkerin hat auch nur eine begrenzte Halbwertszeit der marktwirtschaftlichen Verwertung. Das ist der Kern der sich in der empörend gebenden Formulierung "seinen Körper verkaufen" oder "sich unter Wert verschenken" steckt. Das Steuerrecht verwehrt Sexworkern hier einen entsprechenden kalkulatorischen Wertverlust anzusetzen und gleichzeitig beschweren sich die Moralisten. Das ist gesellschaftlich praktizierte Doppelmoral, die sich doppelt gegen Sexworker wendet. Es ist strukturelle Gewalt, eine sehenden Auges geduldete Benachteiligung. Wenn man denn hinschauen wollte.

- Fehlende Infrastruktur und Verkehrswege (im verallgemeinerten/übertragenen Wortsinne;-)
· Es gibt keine Sexworkersozialkasse wie z.B. die Künstlersozialkasse.
· Es gibt keine Berufskrankheitenanerkennung.
· Es gibt keinen Mindestlohn (Entsendegesetz).
· Es gibt kein Sexworker Arbeitsamt.
· Es gibt anerkannte Sexworker-Gewerkschaft.
· Es gibt keine Sexworker-Kammer.
· Es gibt keine Sexworker-Uni und Erwachsenenfortbildung.
· Es gibt kein Sexwork-Zivilrecht, Arbeitsrecht, keine gewerberechtliche SW Ordnungsbehörde (nur Strafrecht und Sittenpolizei).
· Es gibt zahlreiche diskriminierende Steuersonderbehandlungen.
· ...





Es fehlt eine Bilanz der komplexen gesellschaftlichen Verhältnisse, die eine systematische Benachteiligung für Sexwork darstellen

Wie wird Sexualität, Vorurteile gegen sexuelle Minderheiten und Sexualitätskontrolle i.A. eingesetzt, um Gesellschaft zu strukturieren bzw. Herrschaft durch Ausgrenzung abzusichern?

Welche prosexuellen Menschen fallen damit aus dem Gemeinwesen heraus, werden gegenüber Ehefrauen steuerlich benachteiligt bzw. steuerrechtlich kriminalisiert, werden aussortiert und damit sexuell verfügbar oder gar ausbeutbar gemacht?

Fragen, die aufzeigen wie riesig die teilweise clandestinen Problemlagen der Umstellung d.h. des Strukturwandels von der Tabuzone zur professionellen Sexarbeit sein werden.





Dies alles ist jedoch nicht das traditionelle Feld von Steuerung qua Steuerpolitik, die erst in der Moderne auch Sozialpolitik wurde. Weithin aber immer auch heute noch Klientelpolitik ist. Früher war es das zentrale Privileg des Feudalherren. In der Antike zu Zeiten der griechischen Polis wurden sogar nur die Fremden nicht aber die freien wahlberechtigten Bürger = Männer besteuert. Aber in den zweitausend Jahren hat sich ja schon einiges getan ...





.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 13.12.2010, 11:41, insgesamt 5-mal geändert.

Umher
unverzichtbar
unverzichtbar
Beiträge: 176
Registriert: 06.12.2008, 00:03
Wohnort: Wien
Ich bin: Keine Angabe

Re: Steuergerechtigkeit was ist das?

Beitrag von Umher »

          Bild
Marc of Frankfurt hat geschrieben:- Ein Kapitalist schreibt sein Anlagenvermögen ab. Die Steuerregeln bemühen sich hier den natürlich-technischen Verschleißprozess nachzubilden. Der Körper einer Bodyworkerin hat auch nur eine begrenzte Halbwertszeit der marktwirtschaftlichen Verwertung. Das ist der Kern der sich in der empörend gebenden Formulierung "seinen Körper verkaufen" oder "sich unter Wert verschenken" steckt. Das Steuerrecht verwehrt Sexworkern hier einen entsprechenden kalkulatorischen Wertverlust anzusetzen
Das wäre einmal eine witzige Idee: eine Absetzung für Abnutzung für den Hurenkörper. In der Praxis würden sich natürlich einige Fragen stellen. Was ist als Anschaffungs- oder Herstellungskosten für den Hurenkörper anzusetzen? Was ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Hurenkörpers? Und da die SW ihren Körper auch privat nutzt, würden sich Abgrenzungsfragen zwischen betrieblicher und privater Nutzung des Hurenkörpers ergeben.
Bild
Marc of Frankfurt hat geschrieben:- Fehlende Infrastruktur und Verkehrswege
Das verstehe ich nicht. Was für Verkehrswege benötigen speziell SW? Sollen mehr Straßen gebaut werden, damit mehr Platz ist für Straßenstrich? Oder bessere Autobahnen, damit Escorts schneller zu ihren Kunden kommen?
Bild
Marc of Frankfurt hat geschrieben:
· Es gibt keine Sexworkersozialkasse wie z.B. die Künstlersozialkasse.
Der Künstlersozialkasse liegen zwei Gedanken zu Grunde:
1. Künstler und Publizisten bedürfen sozialer Unterstützung, weil kaum privatwirtschaftliche Nachfrage nach ihren Leistungen besteht und daher für die meisten nicht viel zu verdienen ist.
2. Künstler und Publizisten erfüllen wichtige Funktionen für die demokratische Zivilgesellschaft.
Bild
Marc of Frankfurt hat geschrieben: · Es gibt keinen Mindestlohn (Entsendegesetz).
Das Entsendegesetz bezieht sich auch sonst nur auf bestimmte Branchen und einen Mindestlohn kann es nur für unselbstständig Beschäftige, also Lohnempfänger geben. Ein Mindestlohn hat natürlich den Nebeneffekt, dass er den Arbeitsmarkt verengt. Arbeitnehmer, die zum gegebenen Mindestlohn für Unternehmer nicht rentabel sind und die durchaus bereit wären, zu einem niedrigeren Lohn zu arbeiten, werden vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen.
Bild
Marc of Frankfurt hat geschrieben:· Es gibt kein Sexworker Arbeitsamt.
Warum sollte es für Sexworker eigene Arbeitsämter geben? Gibt es das für sonstige Branchen auch?

Benutzeravatar
Marc of Frankfurt
SW Analyst
SW Analyst
Beiträge: 14095
Registriert: 01.08.2006, 14:30
Ich bin: Keine Angabe

Kommunale Sexworker-Steuer fördert Garagen-Sex

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Und noch ne Steuer für Sexworker: Ob das den Kommunen in der Finanzkrise hilft?


Künftig wird die käufliche Liebe besteuert



Greven - Ob die Ratsherren sich künftig persönlich als Steuerfahnder zur Verfügung stellen? Gedanken darüber, wie man da vorgehen könnte, haben sie sich am Mittwoch im Hauptausschuss immerhin schon gemacht. „Wie kommt man den Leuten auf die Schliche, wenn sich die Sache in Privatwohnungen abspielt?“, kam die besorgte Frage aus dem Gremium. „Sie müssen nur in die einschlägigen Wochenblätter gucken“, empfahl einer. „Nützt nichts“, wusste ein Experte. „Die arbeiten mit Handy-Nummern.“

Nun, die Herren - die einzige Dame im Ausschuss, Elsbeth Schlick (FDP) schien nicht ganz so brennend interessiert - unterhielten sich über eine Steuer, die in Greven neu eingeführt werden soll, die Steuer auf Vergnügungen besonderer Art, wie im Amtsdeutsch die legale Prostitution umschrieben wird. Bezahlen müssen beispielsweise Bordelle, auch wenn sie sich als Bars, Sauna oder Swingerclub ausgeben, aber auch Menschen, die als „Freischaffende“ zu Hause, in Wohnwagen oder Autos ihre Dienste anbieten.

Nur in so genannten „Verrichtungsboxen“ - Garagen oder Containern - bleibt das Vergnügen steuerfrei.

Pi mal Daumen muss eine Vollzeit-Prostituierte künftig rund 150 Euro pro Monat bezahlen.

Bordelle zahlen pro zehn Quadratmeter drei Euro am Tag. [macht je 1.000 m²: 9.000 Euro pro Monat.]


Im Ausschuss meldete nur Wolfgang Hoppe (Grüne) Bedenken an. „Das treibt die Frauen wieder in die Illegalität“, fürchtete er, dass die Prostituierten auch wieder leichter von gewissenlosen Zuhältern ausgenutzt werden könnten. Der fraktionslose Ulrich Stratmann, seines Zeichens Polizist, rechtfertigte sie dagegen: „Prostitution ist ein ganz normales Gewerbe.“ Reaktion von CDU-Chef Hans-Dieter Bez: "Da bin ich aber platt. Ich stelle mir gerade vor, wie die Damen bei der Mittelstandsvereinigung auflaufen.“



VON MONIKA GERHARZ, GREVEN
http://www.mv-online.de/lokales/kreis_s ... euert.html




[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=7nJD2JKQ12s[/youtube]





Ob hier jetzt auch die SW in der Ratssitzung demonstrieren werden wie in Marburg in Hessen?
viewtopic.php?p=42126#42126 (s.o. #66)





.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 20.02.2009, 13:34, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
ETMC
verifizierte UserIn
verifizierte UserIn
Beiträge: 381
Registriert: 19.03.2006, 01:38
Wohnort: Wien
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von ETMC »

...Bordelle zahlen pro zehn Quadratmeter drei Euro am Tag. [macht je 1.000 m²: 9.000 Euro pro Monat.].....

und die logische Betreiber-Konsequenz daraus wird sein, weniger Luxus, weniger Platz - und jeder m2 voll genutzt - sicherlich machen die meisten Betreiber dann statt 4 Zimmern 8 mit Bett und AUS....... verdoppeln also die "Zimmer" zu Verrichtungsboxen...

um das zu optimieren, was Steuern wegnehmen...

DAS soll im Sinne von SW sein????

manchmal glaub ich ich sitz im falschen Film...
hmmmmmm
liebe Grüsse
ETMC
------------------------------
Wer Freiheiten aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.
Benjamin Franklin (1706-90),
------------------------------

Benutzeravatar
Zwerg
Senior Admin
Senior Admin
Beiträge: 18063
Registriert: 15.06.2006, 19:26
Wohnort: 1050 Wien
Ich bin: engagierter Außenstehende(r)

Beitrag von Zwerg »

Bild
ETMC hat geschrieben:DAS soll im Sinne von SW sein????
Auf keinen Fall ist diese Form der Besteuerung zu bejahen! Ich halte generell jede Form der "Einheitsbesteuerung" für puren Unsinn (um es noch höflich auszudrücken).

Es mag manchmal nicht ganz so rüber kommen, weil wir Artikel die wir im Netz finden oft unkommentiert einstellen (also eine Art Pressespiegel betreiben). Aber: Hier herrscht natürlich generelle Ablehnung von unserer Seite zu dem Thema!

Christian

Benutzeravatar
Jason
verifizierte UserIn
verifizierte UserIn
Beiträge: 631
Registriert: 13.07.2007, 22:59
Wohnort: zu Hause
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von Jason »

Da war wohl jemand zu lange beim Karneval und anschließend in der Stadtratssitzung? Mit welchem Blödsinn man sich im Wahljahr wieder alles profilieren will....
> ich lernte Frauen zu lieben und zu hassen, aber nie sie zu verstehen <

Benutzeravatar
nina777
Senior Admin
Senior Admin
Beiträge: 5025
Registriert: 08.05.2008, 15:31
Wohnort: Minden
Ich bin: SexarbeiterIn

Krankenversicherung steuerlich absetzbar

Beitrag von nina777 »

D

Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen
Bund , 18.02.2009


Nach dem Entwurf können ab 2010 alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, die im Wesentlichen ein der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegepflichtversicherung entsprechendes Leistungsniveau absichern. Gesetzlich und privat Kranken- und Pflege-Pflichtversicherte, ihre Ehepartner sowie ihre mitversicherten Kinder sollen insoweit steuerlich geichbehandelt werden. Der Gesetzentwurf trägt Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes vom 13. Februar 2008 Rechnung. Das Gericht hatte festgestellt, dass die Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes zum Umfang der steuerlichen Berücksichtigung von Beiträgen zugunsten einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, soweit sie nicht die volle steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur sozialhilfegleichen Kranke- und Pflegeversorgung des Steuerpflichtigen und seiner Familie gewährleisten. Das Bundeskabinett hat am 18. Februar 2009 den Gesetzentwurf verabschiedet.

http://www.jurion.de/login/login.jsp?go ... d=3-308543


Regierungsentwurf:

http://www.bundesfinanzministerium.de/n ... onFile.pdf


Verdi: Steuer-News

Krankenversicherung wird als Sonderausgabe abziehbar

http://www.mediafon.net/meldung_volltex ... ws_steuern
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.

Benutzeravatar
Marc of Frankfurt
SW Analyst
SW Analyst
Beiträge: 14095
Registriert: 01.08.2006, 14:30
Ich bin: Keine Angabe

Schweden-Staat will an sexy Madchen abkassieren

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Neues Schwedisches Modell:


Bild-Zeitung

Steuern für Internet-Stripperinnen in Schweden Sie sollen für ihre sexy Shows zur Kasse gebeten werden



Die heiße Show kommt per Mausklick auf den Schirm: Sexy Ladys, die vor der Webcam strippen – und die Bilder dann live ins Netz schicken. So einfach, so scharf. Und schnell verdientes Geld für die Internet-Stripperinnen.

Doch damit soll in Schweden bald Schluss sein: Die Mädchen sollen Steuern zahlen!

Grund: Durch das unangemeldete Online-Gewerbe gehen den Behörden jährlich 40 Millionen Kronen flöten (rund 3,7 Millionen Euro). „Es sind alles junge Mädchen, das können wir auf den Fotos sehen. Und möglicherweise sind ihnen die Vorschriften nicht klar“, sagt Dag Hardyson von der nationalen Steuerbehörde.

Hardyson: „Kosten haben sie eigentlich keine – fast 100 Prozent dessen, was sie verdienen, stecken sie sich ein. Viele haben sogar einen festen Job und dies ist ein Zusatzeinkommen.“

Jetzt sollen die Damen zahlen, verlangt der Schwede: „Wir möchten, dass sie ihre Aktivitäten als Geschäft anmelden. Damit unterliegt es der Steuerpflicht – auch wenn's ein Hobby ist.“

Im Gegensatz zur Prostitution ist Internet-Striptease in Schweden legal. Laut Hardyson hat die Behörde bereits 200 der Damen im Visier. Tatsächlich aber, so seine Schätzung, gebe es bis zu 500 Internet-Stripperinnen.

http://www.bild.de/BILD/news/2009/04/11 ... ahlen.html





Thema Web-Cam:
viewtopic.php?t=1288





.

Benutzeravatar
Marc of Frankfurt
SW Analyst
SW Analyst
Beiträge: 14095
Registriert: 01.08.2006, 14:30
Ich bin: Keine Angabe

Freiwillige Sexsteuer?

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Sex and taxes

Nevada's innovative $5-a-time sex tax would have given something back to the state's prostitutes



by Dr. Melissa Ditmore, NYC


...

Some counties and towns impose some extraordinary restrictions on commercial sex workers. The net effect of these regulations is to separate sex workers from the local community.

...

These unique regulations treat brothels and the women who work there as if they are not a part of the local community – despite the contributions they make to the state and the community in the form of taxes, fees and jobs.

...

Some of the revenue from the proposed tax would have funded new services for prostitutes, including a counselling service. If I were so isolated within the community in which I lived and worked, I just might need that counselling service. The problem is the fact that sex workers are treated as separate and unequal members of their communities. If the tax changed this, it would be cheap at the price.


Ganzer Artikel mit Links und Leserkommentaren:
http://www.guardian.co.uk/commentisfree ... tution-tax





.

Benutzeravatar
nina777
Senior Admin
Senior Admin
Beiträge: 5025
Registriert: 08.05.2008, 15:31
Wohnort: Minden
Ich bin: SexarbeiterIn

Beitrag von nina777 »

20.4.2009

Hamburgs Huren sollen Steuern zahlen!

In einigen Bundesländern kassiert der Staat beim käuflichen Sex kräftig mit. Die Finanzminister schicken Steuerfahnder zur Bordell-Kontrolle, treiben Tages-Pauschalen bei den Prostituierten ein. Die Opposition fordert das jetzt auch für Hamburg, wittert Millionen-Einnahmen für die Stadt.


In Stuttgart zahlen Huren z.B. eine Steuer von 25 Euro pro Tag. Fast 5 Mio. Euro spült die Sex-Pauschale dort pro Jahr in die Staatskasse. SPD-Innenexperte Andreas Dressel: „Es kann nicht angehen, dass solche Summen am Fiskus vorbei verdient werden.“ Das Geschäft mit der Lust sei ein Riesen-Wirtschaftsfaktor.

Allein auf dem Kiez schaffen 500 Frauen an, jede Nacht lassen die Freier 250000 Euro bei den Damen. Macht 500 Euro im Schnitt pro Lustmädchen. Stadtweit soll es auf dem Straßenstrich, in Bordellen, Sauna-Clubs und Modell-Wohnungen 2400 Prostituierte geben.

In einer Anfrage an den Senat will Dressel nun erfahren, ob auch die Hansestadt künftig eine Rotlicht-Steuer eintreiben will.

Erotik-Dienstleister unterliegen grundsätzlich der Einkommenssteuerpflicht. Doch freiwillig zahlt in dem oftmals zwielichtigen Gewerbe kaum jemand. Seit einiger Zeit ermöglicht ein Urteil des Bundesfinanzhofs Kontroll-Besuche der Steuerfahnder in einschlägigen Etablissements.

Größtes Druckmittel der Finanz-Eintreiber sind Freier, die bei einer Razzia erwischt wurden. Vor Schreck sagen die meisten dann freiwillig, was die Nummer sie kostet und wie oft sie den Service nutzen. Das kann den Behörden als Grundlage für eine Steuerschätzung dienen.

Da drücken viele Huren lieber freiwillig 25 Euro pro Tag ab, weil sie damit günstiger fahren. Eine Erfahrung aus Baden-Württemberg, die SPD-Mann Dressel nun auch zu Gunsten der Hamburger Haushaltskasse nutzen will.

http://www.bild.de/BILD/regional/hambur ... ahlen.html
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.

Benutzeravatar
annainga
PlatinStern
PlatinStern
Beiträge: 3836
Registriert: 01.02.2007, 22:33
Wohnort: nrw
Ich bin: ehemalige SexarbeiterIn

RE: Steuern und Steuerpolitik

Beitrag von annainga »

Niedersachsen will, dass Prostituierte ihre Steuern ordentlich bezahlen

Niedersachsens Finanzbeamte gehen in den Puff. Rein dienstlich, versteht sich. Der niedersächsische Fiskus will allen ans Geld, die anderen an die Wäsche gehen. Er hat Prostituierte, Stricher und Bordellbetreiber im Visier.
Hintergrund: Steuerrechtlich gesehen, erzielen Dirnen, die auf eige­ne Rechnung arbeiten, gewerbliche Einkünfte. Doch die Kommunen sehen Prostitution als Dienstleistung, sie nehmen daher keine Gewerbeanmeldungen von Huren entgegen. Blöd für den Fiskus, der deshalb in den allermeisten Fällen keine Daten über Dirnen oder Stricher hat. Bei den Bordellen ist die Lage kaum besser, versuchen die Betreiber doch oft, ihre Puffeinnahmen zu verschleiern.
Kein Wunder, dass Bundesrechnungshof und Niedersächsischer Landesrechnungshof die Besteuerungspraxis im Rotlichtmilieu als „äußerst lückenhaft“ kritisiert haben. Nun soll eine Steuer-Task-Force ein Konzept testen und fortentwickeln, mit dem landesweit alle im Rotlichtmilieu tätigen Personen und Betriebe systematisch erfasst werden.

Der horizontale Feldversuch im Bereich der Finanzämter Cloppenburg, Delmenhorst, Oldenburg, Vechta und Wilhelmshaven soll mithilfe der Kriminalanalysesoftware Nimbus alle Beziehungen zwischen Dirnen, Strichern, Bordellen und Escortservices aufdecken helfen. Das Ziel: „Bisher nicht erfasste Personen und Betriebe der Besteuerung zu­zuführen“, heißt es im Bürokratendeutsch. Dafür wurden alle Formen der Prostitution systematisiert und steuerlich gewürdigt – von selbstständig tätigen Dirnen und Strichern über Bordelle, Begleitagenturen, Lovemobilen bis zu Swingerclubs.
Sogar „Vergleichszahlen Rotlicht“ gibt die Oberfinanzdirektion Hannover den Fahndern an die Hand, damit sie Umsätze auch mal schätzen können. Demnach „beträgt der Mittelwert für die Bruttoeinnahmen einer Prostituierten für jeden Tag, an dem sie ihre Dienstleistungen anbietet, 199 Euro“. Die Werte schwanken dabei von 106 bis 312 Euro. Zudem wird angemerkt, dass die Damen des horizontalen Gewerbes 40 bis 50 Prozent ihrer Einnahmen an den Betreiber des Bordells abgeben müssten.

Auch „Nachschauen“ etwa in Puffs sind geplant. Dafür existieren genaue Anweisungen („mindestens zwei Personen“), Prüflisten, Merkblätter und Vorladungsschreiben. Selbst Vorgaben, wann die Puffbesuche stattfinden sollen, gibt es: „Als Beginn der Nachschauen wird die Mittagszeit empfohlen. Prüfungen in der Nachtzeit werden derzeit nicht für erforderlich gehalten. Der letzte denkbare Zeitraum für eine Nachtschau wird daher innerhalb der gleitenden Arbeitszeit vorgeschlagen.“
Für einen Insider ist klar: „Die Einschaltung der Task Force spricht dafür, dass hier Methoden länderübergreifend erprobt werden und bei Erfolg dann auch bundesweit angewandt werden sollen.“

http://www.finanzen.net/eurams/nachrich ... len_873949

Benutzeravatar
Marc of Frankfurt
SW Analyst
SW Analyst
Beiträge: 14095
Registriert: 01.08.2006, 14:30
Ich bin: Keine Angabe

Dunkelfeld - Hellfeld

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Kriminalanalysesoftware Nimbus


Nimbus (lat. „dunkle Wolke“) steht für: Heiligenschein, ein Symbol in der Kunst eine Regenwolke, das besondere Ansehen ...
de.wikipedia.org/wiki/Nimbus


Das was sich bei anderen nichtberuflichen sexuellen Minderheiten wie z.B. Homosexuellen aus menschenrechtlichen und Datenschutzgründen verbietet, das Anlegen von Listen (rosa Listen), wird hier steuerrechtlich legitimiert (Prostitutionskontrolle per Steuerrecht: "tax it, if you can't beat it").

Ob die Kriminalsoftware ein Modul über die unzähligen Doppeltbesteuerungsabkommen enthält, von deren Möglichkeiten ausländische Sexworker gebrauch machen können?

Das was Betreibern in Bayern als dirigistische Zuhälterei und führen von Scheinselbstständigen vorgehalten wurde und man sie bezahlen lies (Steuernachforderungen, Sozialabgabennachzahlung), d.h. Listen der Arbeit ihrer MitarbeiterInnen anzufertigen, um ihren Umsatzanteil und damit ihre Steuer zu berechnen, soll jetzt auf fiskalischem Niveau immer weitgehender perfektioniert werden.


Hier eine gegenteilig gelagerte Nimbus-Software:
http://www.nimbus.co.nz/publicweb/Produ ... rkflow.htm
die sicher dem einen oder anderen im Sexbiz auch gute Dienste leisten kann.





Aber was werden die stärkeren Kontrollen sozial-gesellschaftlich Bewirken?

- Migration wird rückabgewickelt?
Fraglich, denn was selbst die Menschenhandelsparagraphen und die erhöhte Schutzaltersgrenze Prostitution von 21 Jahren nicht immer schaffen konnte, wird das undurchschaubare deutsche Steuererrecht wohl erstrecht nicht leisten können. MigrantInnen werden eher noch mehr in Hinterzimmer und an zweifelhafte Agenturen gebunden sein.

- 'Marktbereinigung' zugunsten professioneller, deutscher, angemeldeter und registrierte Sexworker.
Aber ob die Deutschen die Nachfrage nach Vielfalt insbesondere nach preiswerter (=schwarzer) Dienstleistung werden befriedigen können/wollen?

- 'Hobbyhuren', Gelegenheits- und StudentInnensexworker werden kriminalisiert und in den Untergrund und auf Privatkontaktmärkte verdrängt.

- Wahlbürger werden beruhigt, daß was gegen Schmarozende im Sexbiz getan wird.

- Die Presse bekommt spannende Stories von Razzien.

- Der 'Sündenbock Sexworker' wird abermals im kollektiven Unterbewustsein verstärkt.

- ...





.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 20.04.2009, 22:30, insgesamt 1-mal geändert.

Melanie
verifizierte UserIn
verifizierte UserIn
Beiträge: 1924
Registriert: 31.07.2008, 23:06
Wohnort: OVP
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von Melanie »

SOPHIE–BildungsRaum für Prostituierte Pressespiegel
ORF.at 8. Februar 2008
1
Highlights
"Ich kann nicht verlangen, dass diese Frauen Steuern bezahlen und gleichzeitig den Vorwurf der
Sittenwidrigkeit erheben", sagt Justizministerin Maria Berger.
Sexarbeit: sittenwidrig und steuerpflichtig
Im Gespräch: Angelina Dream und Eva van Rahden
Eva van Rahden: Brauchen wir Prostitution? Länge: 3:13 min
Unter Frauenrechtsaktivistinnen gibt es zwei Grundhaltungen zum Phänomen Prostitution.
Einerseits wird vehement die Abschaffung der Prostitution als Ausbeutungsform des
Patriarchats gefordert. So wird etwa in Schweden der "Konsum von Sexarbeit" mit Bestrafung
geahndet. Andere treten dafür ein, die Arbeits- und Lebensbedingungen von Sexarbeiterinnen
durch klare rechtliche Rahmenbedingungen zu verbessern.
Im Mittelpunkt des Engagements des europäischen "Sex Workers Rights Movement" steht das
Eintreten für die Anerkennung von Sexarbeit als normales Gewerbe mit gleichwertigen Rechten
und Pflichten. Michael Kerbler hat mit der Sexarbeiterin Angelina Dream und mit Magistra Eva
van Rahden, der Leiterin der Volkshilfe-Organisation "Sophie - Bildungsraum für Prostituierte"
gesprochen.
Eva van Rahden, Leiterin der Volkshilfe-Organisation "Sophie - Bildungsraum für Prostituierte".
Prostitution - ein Job wie jeder andere?
Was ist Prostitution? "Eine zeitlich begrenzte freiwillige sexuelle Dienstleistung, die unter
Einbeziehung des eigenen Körpers die Befriedigung anderer zum Inhalt hat und die gegen
Entgelt zwischen zwei erwachsenen Menschen vereinbart wird." Sie nicken beide. Sind Sie mit
dieser Definition einverstanden?

http://v000702.vhost-vweb-02.sil.at/wp- ... lights.pdf
„Wenn du eine weise Antwort verlangst, musst du vernünftig fragen.“
Johann Wolfgang von Goethe

Benutzeravatar
certik
Vertrauensperson
Vertrauensperson
Beiträge: 1152
Registriert: 12.01.2007, 20:05
Ich bin: Angehörige(r) von SexarbeiterIn

RE: Steuern und Steuerpolitik

Beitrag von certik »

Das folgende off topic wurde von mir ins Hard Rock Café verschoben.
Ich bitte hier in diesem Thread beim Thema Steuern und Steuerpolitik zu bleiben.

LG certik
* bleibt gesund und übersteht die Zeit der Einschränkungen *