Saarbrücken
Prostitution wirft wenig Steuereinnahmen ab
Von SZ-RedakteurNorbert Freund
Das horizontale Gewerbe leistet bisher keinen nennenswerten Beitrag zur Linderung der Haushaltsnotlage des Landes. Die Einnahmen aus dem Düsseldorfer Verfahren der Prostitutionsbesteuerung sind rückläufig. (Veröffentlicht am 16.08.2013)
Auf dem Saarbrücker Straßenstrich – hier in der Dudweiler Landstraße – herrscht auch tagsüber reger Betrieb. Das Finanzamt bekommt von den dort eingenommenen Geldern meist nichts mit.
Saarbrücken. Die Ausübung der Prostitution wird im Saarland nur zum Teil besteuert. Wie das Finanzministerium auf SZ-Anfrage mitteilte, gibt es bisher keine „systematische Besteuerung“ des Straßenstrichs, der sich vor allem in Saarbrücken rasant ausgebreitet hat. Von einer „systematischen Besteuerung“ habe man „im Hinblick auf die geringen Erfolgsaussichten und den hohen Verwaltungsaufwand bisher Abstand genommen“. Das Ministerium geht davon aus, dass entsprechende „Festsetzungen und Beitreibungsversuche erfolglos verlaufen“ würden, „weil die Straßenstrich-Prostitution in der Regel mit ständigen Ortswechseln einhergeht“. Beim Straßenstrich handle es sich um eine „im Saarland erst in den letzten zwei bis drei Jahren neu aufgetretene Problematik, die fast ausschließlich auf die vermehrte Zuwanderung von Prostituierten aus Südosteuropa zurückzuführen“ sei, hieß es.
Die steuerliche Erfassung der Wohnungsprostitution – also der Prostitution in Privatwohnungen – sei „grundsätzlich schwierig“. Bisher seien nur „vereinzelte Wohnungsprostituierte steuerlich erfasst“. Die Steuerfahndung arbeite eng mit der Polizei zusammen, etwa bei der „Erfassung der Örtlichkeiten, in denen der Wohnungsprostitution nachgegangen wird“. Dadurch, so die Hoffnung des Ministeriums, werde es „mittelfristig“ zu eine „verstärkten Besteuerung der Wohnungsprostituierten“ kommen.
Seit dem 1. April 2008 versucht die saarländische Finanzverwaltung, die Besteuerung der Prostitution in Bordellen durch die Anwendung des auch in anderen Bundesländern praktizierten „Düsseldorfer Verfahrens“ zu vereinfachen. Dieses Verfahren sieht vor, dass ein Bordellbetreiber von seinen Prostituierten jeweils einen Betrag von 25 Euro je Arbeitstag einbehält und an den Fiskus abführt. Die Teilnahme daran ist nach Ministeriumsangaben für Prostituierte und Bordellbetreiber freiwillig, denn sie könne unter Hinweis auf die Praktizierung der „regulären Besteuerung“ verweigert werden.
Für Erträge aus der „regulären Besteuerung“ der Prostitution gibt es laut Ministerium keine Statistik, wohl aber für Steuereinnahmen aus dem Düsseldorfer Verfahren. Danach waren die Einnahmen des Landes in 2012 leicht rückläufig, nachdem sie in den Vorjahren zugenommen hatten (siehe Infografik). Im Jahr 2012 nahm das Land rund 525 000 Euro nach diesem Verfahren ein, im Jahr davor rund 543 000 Euro.
Insgesamt sind im Saarland laut Finanzverwaltung rund 600 Prostituierte tätig. Die Zahl der Rotlichtbetriebe betrage rund 70. Am Düsseldorfer Verfahren nehmen rund 50 Betriebe und 250 Prostituierte teil. Dividiert man die Steuereinnahmen aus dem Verfahren durch die Zahl der Prostituierten, die daran teilnehmen, ergibt das im Schnitt jährliche Einnahmen von rund 2100 Euro pro Prostituierter. Bei Tagespauschalen von 25 Euro würde dies bedeuten, dass Prostituierte, die am Verfahren teilnehmen, im Schnitt nur 84 Tage im Jahr im Saarland tätig sind. Auf die Frage, ob dies realistisch sei, antwortete das Ministerium, es erscheine angesichts häufiger Ortswechsel von Prostituierten „nicht vollkommen unrealistisch“, dass diese im Schnitt „nur zu einem Drittel ihrer Arbeitszeit im Saarland tätig“ seien. Das Ministerium räumte allerdings auch ein, dass das Düsseldorfer Verfahren „Grenzen hat“. Insbesondere die Betreiber „kleinerer, umsatzschwacher Betriebe“ nähmen bei ihren Prostituierten nur dann Einbehalte vor, wenn diese „ihnen zumutbar erscheinen“.
Wie das Ministerium ausführte, wurde im vorigen Jahr eine Personalstelle („1,0 Sachbearbeiter“) der Steuerfahndung für die „Bearbeitung von Rotlichtsachverhalten“ eingesetzt. Zum Aufgabengebiet dieser Stelle gehörten neben der Bearbeitung des Düsseldorfer Verfahrens auch strafrechtliche Ermittlungsverfahren sowie reguläre Verfahren zur Steuerfestsetzung und -prüfung im Rotlichtmilieu. In den Jahren davor waren laut Ministerium noch „mit Zeitanteilen 1,175 Sachbearbeiter“ dafür zuständig. Das bedeutet für 2012 einen Rückgang des Personaleinsatzes der Steuerfahndung für „Rotlichtsachverhalte“ gegenüber 2011 um rund 15 Prozent.
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