So, erstmal ein Frohes Neues!:-)
Ich habe mich nun entschlossen meine Erfahrung die ich letzten Sommer gemacht habe zu veröffentlichen, damit sich der/die eine(r) oder andere(r) von Euch so eine Erfahrung ersparen kann.
Ich bin im Sommer '13 als SW wieder eingestiegen und hatte voresrt keinen Raum um selbständig tätig zu sein und hatte so einige Kosten auf Grund von Erweiterungen in meinem anderen Business welches ich zu 50% betreibe.
Im Sommer habe ich also für meine Erweiterung dringend Geld gebraucht, wusste noch nicht so richtig wie man hier inserieren soll usw.
Ich versuche den Fall so gut wie möglich einmal Revue passieren zu lassen und kratze alle Details zusammen.
Der Fall/ worum es ging:
Es ging um eine Party mit mehreren Frauen an einem Abend für 2 Stunden Buchungsdauer. Das ganze in der Schweiz.
Abgemacht wurde dass mir der genaue Aufführungsort noch mitgeteilt wird per E-mail oder per Telefon.
Ich habe mich mit dem Typen getroffen und er machte einen ganz passablen Eindruck auf mich, sowieso hatte ich auch mal in der Vergangenheit einen Vertrag unterzeichnet mit einer Konventionalstrafe und es war eine sehr faire Geschichte damals, also habe ich mir aufgrund meiner positiven Erfahrung auch keine grösseren Sorgen darüber gemacht.
Wer die Schweiz kennt, weiss auch dass hier vieles nur per Handschlag abläuft und somit war das für mich auch kein allzu grosses Thema.
2 Tage vor der Party war er dann nicht mehr zu erreichen und ich hatte keine Adresse...
Konnte also auch nicht den Vertrag und unsere Abmachung erfüllen.
Den Vertrag habe ich Euch unten noch abgetippt. Hatte ihn nicht mehr im Computer und auch hier keinen Scanner, aber Ihr könnt ihn unten noch nachlesen.
Dann bekam ich Anfang Oktober den ersten Inkassobrief mit der Forderung CHF 1990.00 zu bezahlen. Als hätte ich jemals einen bekommen mit den eigentlichen 1500,-. ( sie Vertrag).
Es gibt das Recht bei der jeweiligen Inkassofirma erst einmal eine schriftliche Erklärung zu fordern. Das hatte ich auch getan. Die Inkassofirma hat mir daraufhin eine Vertragskopie geschickt, sowie oha! Die Adresse des Veranstaltungsortes die ich also endlich mal bekam!
Nun war googel gefragt: Inkassofirma: existent und leicht zu googeln,
Die Eventfirma mit der ich diese Verinbarung hatte: absolut unauffindbar und nicht existent, genauso wie der Name von diesem angeblichen Veranstalter!
Die Adresse des Aufführungsortes: Eine züricher Terminwohnung einer einzelnen SW.
Als ich das dann gegoogelt habe, musste ich dann doch noch lachen!* Habe versucht die SW telefonisch zu kontaktieren, ist ja sicher auch für sie interessant zu erfahren was so in Zürich so läuft und naja, die Mailbox war dran.
Habe in der Zeit Kontakt mit Christian gehabt und er hat mir sehr gut geholfen und mich sehr beruhigt und ich wurde nebenbei noch verifiziert:-)
Danke, Christian!
Hatte dann auch noch eine telefonische Beratung mit einem Rechtsanwalt und der meinte dass vor allem diese Paragraphen totaler Schwachsinn seien. Diese sind nicht richtig zu googeln, aber die anderen Informationen hatte ich also.
Zum Schluss habe ich in eigenen Worten klipp und klar und handschriftlich ein für alle Mal Widerspruch eingelegt mit folgenden Punkten:
keine Information bezüglich der genauen Adresse
eine erfundene Eventfirma
und dass die genannte Adresse ein Bordell ist, es sich hierbei um Zuhälterei handelt und diese in der Schweiz verboten ist!
Zuhälterei ist in der Schweiz verboten. Ab wann es nun Zuhälteri sein soll in der Schweiz oder auch nicht ist ja erstmal egal, solange die merken, dass man diese Absudität durchschaut hat.
Es hat jedenfalls funktioniert, denn ich habe von denen nichts mehr gehört.
Dass man die einzelnen Paragraphen nicht ausfindig machen kann, regt mich aber auf.
Man kann in dieser Welt jeden Scheiss googeln.
Die haben sich also auch hier irgendwas blödes ausgedacht. Die Paragraphen, die Eventadresse, sowie der Veranstaltungsort ist also in die Tonne zu kloppen.
So, jetzt kommt der Vertrag mit den wichtigsten Punkten:
Der Vertrag:
Überschrift: Aufführungsvertrag
Name und Adresse der Firma die mich als Dame gebucht hat: ....
und mein echter Name und meine Adresse: ....
§1 Gegenstand des Vertrages
Kellnern/Blumen pflücken/ blöd grinsen, aber sicher nichts anderes... um 19h in Zürich mit bereits besprochenem Programm! Die Darstellerin wird für 2 Stunden engagiert.
§Entgelt, Kostenerstattung
a) Der Veranstalter zahlt an die Darstellerin für die in §1 genannte Aufführung einen Nettobetrag in Höhe von CHF1000,-.
b) Das Entgelt ist nach der Aufführung bar auszuzahlen.
c)Der Veranstalter sorgt für Verpflegung
d) Alle erhaltenen Entgelte sind von der Darstellerin ordnungsgemäss zu versteuern und die Sozialversicherungen sind von ihr zu entrichten.
§Konventionalstrafe
Bei schuldhafter Nichterfüllung des Vertrages zahlt der schuldhafte Vertragspartner eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 1500,- . Im Falle höherer Gewalt entfällt die Konventionalstrafe.
§4 Zusätzliche Vereinbarungen
a) Der Veranstalter verpflichtet sich, für die Veranstaltung in angemessenem Rahmen Werbung zu betreiben.
b) Der Veranstalter hat für die folgende Ausstattung zu sorgen:
a. Sicherheitskonzept
b. Schutz der Darstellerin
c.Arbeitsmaterial
d.Dusch-und Umziehmöglichkeiten
c)Sonstige Vereinbarungen wurden nicht getroffen.
§Gerichtsstand
Amtsgericht Zürich
§6 Salvatorische Klausel
Massgebend ist allein dieser schriftliche Vertrag. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Ort, Datum, Untertschriften...
Vertrag, aufgedeckter Betrug
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Vertrag, aufgedeckter Betrug
Niemals aufgeben. Heute ist hart, morgen wird es schlimmer, aber übermorgen wird die Sonne scheinen.
Jack Ma
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