Sperrbezirke

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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Perkeo
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Sperrbezirke

Beitrag von Perkeo »

Hab nen kleinen Beitrag zu den Sperrbezirken geschrieben:

entwededer auf unserer Facebook-Seite:


Oder hier direkt:

******************
Sperrbezirk... was man wissen sollte.
Die älteren unter und kennen noch den Song der Spider Murphy Gang "Skandal um Rosi"... sehr coole Nummer. Lief damals (1981) in sämtlichen Hitparden rauf und runter. Ich wette, heute wäre der Song auf dem Index oder hätte zumindest eine moralschwangere Debatte bei Maischberger und Co. zur Folge.

Was ist ein "Sperrbezirk"?

Ein Sperrbezirk ist ein per Verordnung (meist Gemeinden, aber auch Bundesländer) definiertes, geographisches Gebiet, in dem Prostitution verboten und strafbar ist. Strafbar heisst in diesem Falle wirklich strafbar, es geht also nicht um "Ordnungswidrigkeiten" sondern um Straftaten mit allen rechtlichen Folgen. Die Straftat begeht stehts die Prostituierte, Kunden werden i.d.R. nicht belangt.
Sperrgebiete können von Gemeinden, Städten erlassen werden, aber auch von Bundesländern. Besonders wichtig wird die Sperrgebietsverordnung für die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen. Dort gilt nämlich JEDE Gemeine oder Stadt mit weniger als 30.000 bzw 35.000 Einwohner als "Sperrgebiet" und folglich ist jede Prostitution dort verboten. Auch Hausbesuche!!!

Rechtliche Folgen eines Verstoßes gegen die Sperrgebietsverordnung
Neben einer empfindlichen Geldstrafe ist man natürlich vorbestraft, aktenkundig bekannt. Im Wiederholungsfall droht tatsächlich Gefängnisstrafe.

Dürfen Ermittler in Sperrgebieten tätig werden und Prostituierte gezielt dorthin bestellen?

Das ist etwas umstritten, es hat sich aber für mich heraus gestellt, daß das sehr wohl vorkommt, und dann auch rechtlich "durch geht". Es hängt immer vom Ehrgeiz des jeweiligen Beamten ab, aber grundsätzlich ist das möglich und wird dann von den Richtern auch so durch gezogen.
Kann ich mich als "Escort" darauf berufen, daß ich nur "Begleitung" angeboten habe.
Ja! Das ist überhaupt das wichtigste, denn du als Escort hast überhaupt keine Verpflichtung, irgend eine sexuelle Dienstleistung anzubieten! Unser Tipp... mach dich schlau über die Sperrgebietsverordnung in deiner Stadt und schau dir deine Kunden genau an. Letztendlich ist aber diese Sperrgebietsverordnung ein Gesetz an das man sich halten muss. Auch darauf kannst du als Escort verweisen und ein Treffen vorschlagen, dort wo kein Sperrgebiet ist. Behördliche Ermittler werden dann kein Interesse mehr haben.

Wie verhalte ich mich, wenn ich im "Sperrgebiet" erwischt werde?

Grundsätzlich wie immer, wenn Behördenärger droht. KEINE Angaben ausser den Personalien (alles das, was im Personalausweiß steht) machen. Schnellstmöglich einen Rechtsanwalt kontaktieren. Und nochmal: KEINE ANGABEN MACHEN, KEINE ANGABEN MACHEN, und ganz wichtig... KEINE ANGABEN MACHEN!!!

Was steckt hinter dieser "Sperrgebietsverordnung"?
Sie ist (bzw war) in Teilen durchaus berechtigt. Nicht jeder in unserer Gesellschaft kommt mit Paysex klar und es gab und gibt vor allem in Ballungsgebieten echte Probleme mit Kunden, die sich nicht benehmen können. Das sind aber meist Probleme, die durch unseren Gesetzgebung ohnehin geregelt sind. Lärmbelästigung, alkoholisierte Übergriffe auf Frauen oder Sachbeschädigung.... all das ist ohnehin verboten. Wir von Sensitive Media halten die Sperrgebietsverordnung für ein Relikt aus vergangenen Tagen. Wer gewerblich Sexarbeit anbieten möchte, sollte das so, wie jeder andere Gewerbetreibende tun dürfen.
Selbstverständlich sollten auch unbeteiligte Anwohner vor untragbarten Zuständen geschützt werden. Hier sind vor allem die Kunden gefragt. Benehmt euch ordentlich und dezent!

Weitere Fragen?

Gerne versuchen wir euch zu helfen und euch zu beraten. Kontaktadresse ist kontakt@sensitive-media.com oder unser Infotelefon 09105-9937883 (zum normalen Telefontarif eures Anbieters).

LG Perkeo - www.sensitive-media.com

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Re: Sperrbezirke

Beitrag von fraences »

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Perkeo hat geschrieben:
Was steckt hinter dieser "Sperrgebietsverordnung"?
Sie ist (bzw war) in Teilen durchaus berechtigt.
Warum sollen Sperrgebietsverordnungen berechtigt sein? Das sehe ich völlig anders. Sperrgebietsverordnungen dienen dazu zu diskriminaliseren,stigamatisren und auszugrenzen aus dem sozialen, gesellschaftlichen Kontext.

Allein das in Städten unter 30.000 Einwohner Sperrgebiet ist, kommt in manchen Bundesländer (was du bereits auf gezählt hat) einen Generalberufsverbot gleich. Was dem Grundgesetz der freie Berufsausübung widerspricht.

Desweiteren führen Sperrgebietsverordnung dazu, das man ohne die Gefahr selbst Sanktionen in Kauf zu nhemen, 10mal überlegen muss ob man einen übergriffigen Gast oder den Rechtsanspruch auf sein Lohn zu Anzeige bringt.
Sperrgebiete kriminalisieren Sexworker und rauben sie ihre bürgerliche Rechte.
Und Männer in ländlichen Gegenden haben genauso das Bedürfnis Pay6 in Anspruch zu nehmen.

Desweiteren sind Sperrgebietszonen eine künstliche Verknappung des Marktangebotes, was zu Überangebot auf kleinen Raum zu Preisverfall führt.

Sie dienen zu behördlichen Vereinfachung der Kontrolle der Verfolgungsbehörden! Im übrigen wie in Dortmund (Nordstadt)und Hamburg (St.Pauli)werden auch die Freier bestraft!

Im übrigen sind Sperrgebiete= Notstandsgebiete.

Deine Empfehlungen, wie man sich verhalten sollte, wenn man erwischt worden ist, kann ich zu stimmen. Dem anderen Aussagen stehe ich sehr kritisch gegenüber, da sie stigmatisierend und moralisch Sexarbeit gegenüber sind.

Und der Einsatz von Scheinfreier ist in Bayern und BW gang und gebe.

Liebe Grüße, Fraences
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Re: Sperrbezirke

Beitrag von Perkeo »

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fraences hat geschrieben:          Bild
Perkeo hat geschrieben:
Dem anderen Aussagen stehe ich sehr kritisch gegenüber, da sie stigmatisierend und moralisch Sexarbeit gegenüber sind.
Nuja... ich hab hier versucht, die Rechtslage überschaubar darzustellen. Ob du das nun "stigmatisierend" findest... Beschwer dich beim Gesetzgeber, nicht bei mir.

Zur Berechtigung von Sperrgebietsverordnungen... ich hab das ganz klar eingegrenzt und die bestehende Problematik verdeutlicht. Ich beziehe mich dabei allerdings auch auf Beiträge wie von "Hanna" in diesem Thread:

viewtopic.php?t=6504&postdays=0&postorder=asc&start=0

Muss man hier auch ganz klar ansprechen dürfen, find ich. Sowas ist nicht in Ordnung, deshalb auch mein Apell an die Kunden.

In der Sache hast du natürlich recht... aber der Weg dorthin sollte nicht mit der Brechstange erfolgen.

lg Perkeo

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Beitrag von fraences »

Die überwiegend größten Teil der Kunden wissen garnicht das es Sperrgebiete gibt und denen interessiert es politisch garnicht.
Warum auch?

Klar kannst du offen deine Meinung hier äußern. Kritisiere tue wenn du die Auffassung vertritts, das Sperrgebiete zum Teil berechtigt sind. Das ist nicht im Sinne der Sexworkerbewegung, die sich für Rechte von Sexworker einsetzen, freie Berufsausübung und verbesserte Arbeitsbedingungen.

Gerade jüngst das Urteil beim Verfassungsgericht in Gelsenkirchen, wo die Stadt Dortmund verloren hat, zeigt das Sperrgebietsverordnungen im Widerspruch zum Grundgesetz stehen.
Gerade bei Escort, gibt es keine nachvollziehbare Argument, warum man eine Kunden Pay6 untersagen sollte und einemSexworkerInnen die Ausübung ihren Berufes.
Wenn man Baden-Württemberg als Beispiel nimmt, dort ist 98% der Landesfläche Sperrgebiet. Das kommt einen Berufsverbot gleich.

Liebe Grüße, Fraences
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Beitrag von Perkeo »

Das ist in Bayern nicht anders... Aber du kannst keine Landbevölkerung eine Prostitution auf's Auge drücken, die sie nicht vestehen will. Genauso wenig, wie du Wohnungseigentümern erklären kannst, daß wichsende Männer im Hausflur fortan zu dulden sind...

Auf das "wie" kommt es an. Ist eigentlich wie überall in unserer Gesellschaft. Mit ein bißchen mehr an Toleranz aber auch Rücksichtnahme geht sehr viel mehr, wie mit höchstrichterlich durchgefochtenen Entscheidungen.

Deshalb... die "Sperrgebietsverordnungen" sind natürlich ein Relikt aus vergangenen Tagen. Das hatte ich ja so geschrieben. Aber dahinter stehen natürlich auch ganz profane Ängste und Interessen von Menschen, die eben mit Prostitution nichts zu tun haben. Auch die muss man in die Diskussion mit einbeziehen.

LG Perkeo

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Beitrag von fraences »

Ich arbeite 31 Jahre in Wohnungsprostitutionssegment. Noch nie hab ich die Mitbewohner oder Wohnungseigentümer erklären müssen, das die Kundschaft wichsende im Hausflur unterwegs sind.
Sorry, das ist so ein Klischee.
Im Gegenteil die Männer verhalten sich sehr diskret oder wollen nicht auffallen. Denn auf sie lastet auch die Stigmatisierung.
Genauso wie das sie überall (falsch)klingeln. Das war mal als es keine Mobilfunkhandy gabs.
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Sperrbezirke

Beitrag von Kasharius »

@Parkeo
@freances

ich denke es leuchtet jedem ein, daß Sperrgebiete spätestens im 21. Jahrhundert in einer meinungspluralistischen und im übrigen auch stark sexualisierten Welt nicht geeignet sind, die von @Parkeo beschriebenen Probleme (wenn sie den überhaupt noch so existieren?!) zu lösen. Es kann hier immer nur um konkrete Lösungen im Einzelfall gehen, nicht um eine pauschale, flächendeckende Sanktionierung einer - das darf nicht vergessen werden(!) - legalen Betätigung. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zu Sperrgebieten ausdrücklich betont, sie dienten nicht der Durchsetzung moralischer Wertvorstellungen. Und das bedeutet: Auch die Landbevölkerung muss sich, selbst im kleinsten Dorf, eine SW vor die Nase setzen lassen. Denn die verfassungsrechtlich garantierten Grundfreiheiten gelten auch für SW - mag man das nun lebensfremd finden oder nicht!


Kasharius grüßt Euch beide herzlich :006

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Beitrag von bienemaya »

@Perkeo ...Genauso wenig, wie du Wohnungseigentümern erklären kannst, daß wichsende Männer im Hausflur fortan zu dulden sind...

Meine Erfahrungen seit über 10 Jahren in der Wohnungsprostitution decken sich mit fraences.

Prostitutionskunden sind keine Außerirdischen. Sie kommen aus der Mitte der Gesellschaft, gehören jeglicher Bildungsschicht an, sind oft brave Familienväter, die noch niemals in irgendwelchen Hausfluren, ganz gleich welchen, "wichsten". Das wird oft von Leuten behauptet, die noch nie eine solche Wohnung von innen gesehen haben, die die Abläufe in der Wohnungsprostitution gar nicht kennen bzw. kennen wollen. Das Einzigste, was man(frau) von außen sieht bzw. sichtbar ist, ist die Tatsache, dass meist männlicher Publikumsverkehr im zBsp. Halb- oder Stundentakt stattfindet. Den hat ein Herrenfrisör auch!

Mit diesen unwahren Behauptungen werden EIGENE ÄNGSTE und UNZULÄNGLICHKEITEN verschleiert und Gründe angeführt, von denen man glaubt, dass diese die Gesellschaft zu Recht empören würden. Man reiht sich in die lange Liste der vorhandenen STIGMATA ein, ohne wirklich selbst darüber nachgedacht zu haben.

PS: @Perkeo, hast du jemals selbst mit eigenen Augen im Hausflur wichsende Prostitutionskunden gesehen?

Freundl. Grüße, bienemaya

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Beitrag von bienemaya »

@Perkeo ...Genauso wenig, wie du Wohnungseigentümern erklären kannst, daß wichsende Männer im Hausflur fortan zu dulden sind...

Meine Erfahrungen seit über 10 Jahren in der Wohnungsprostitution decken sich mit fraences.

Prostitutionskunden sind keine Außerirdischen. Sie kommen aus der Mitte der Gesellschaft, gehören jeglicher Bildungsschicht an, sind oft brave Familienväter, die noch niemals in irgendwelchen Hausfluren, ganz gleich welchen, "wichsten". Das wird oft von Leuten behauptet, die noch nie eine solche Wohnung von innen gesehen haben, die die Abläufe in der Wohnungsprostitution gar nicht kennen bzw. kennen wollen. Das Einzigste, was man(frau) von außen sieht bzw. sichtbar ist, ist die Tatsache, dass meist männlicher Publikumsverkehr im zBsp. Halb- oder Stundentakt stattfindet. Den hat ein Herrenfrisör auch!

Mit diesen unwahren Behauptungen werden EIGENE ÄNGSTE und UNZULÄNGLICHKEITEN verschleiert und Gründe angeführt, von denen man glaubt, dass diese die Gesellschaft zu Recht empören würden. Man reiht sich in die lange Liste der vorhandenen STIGMATA ein, ohne wirklich selbst darüber nachgedacht zu haben.

PS: @Perkeo, hast du jemals selbst mit eigenen Augen im Hausflur wichsende Prostitutionskunden gesehen?

Freundl. Grüße, bienemaya

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Beitrag von Perkeo »

PS: @Perkeo, hast du jemals selbst mit eigenen Augen im Hausflur wichsende Prostitutionskunden gesehen?
Halt... Stop! *gg*

Ich hab mich dabei auf die Aussage von "Hanna" in diesem Thread bezogen:

viewtopic.php?t=6504&postdays=0&postorder=asc&start=0

und hatte den ja auch verlinkt. ICH hab sowas noch nie erlebt. Hatte ich aber auch nicht geschrieben...

Ausserdem hatte ich mich in meinem Beitrag ja klar GEGEN Sperrgebietsverordnungen geäussert. Auch wenn ich geschrieben habe, daß die Teilweise ihre Berechtigung hatten/haben... grundsätzlich find ich's nicht in Ordnung! Schon gar nicht zur Durchsetzung irgendwelcher moralischen Werte oder als politischer Schnellschuss, weil man vor seinen Wählern jetzt die Gunst der Stunde nutzen will und irgendwie den "ethisch-moralischen Hardliner" rauskehren will.... (siehe Saarbrücken, und die gute Frau Bürgermeisterin)

lg Perkeo

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RE: Sperrbezirke

Beitrag von fraences »

@Perkeo

Die teilweise Zustimmung zum Sperrgebietsverordnung ist kein DAGEGEN.

Das ist der Punkt, wo ich nicht mit gehe.

Sicherlich muss es gewisse Reglungen geben, aber kein generelles Pauschalverordnung, die eine gesamte Branche kriminalisiert und stigmatisiert.

Ich würde mich freuen, wenn du eine andere Formulierung finden würdest. Denn so erweckt es nicht den Eindruck, das du gegen Sperrgeboetsverordnungen bist.

Liebe Grüße, Fraences
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RE: Sperrbezirke

Beitrag von Kasharius »

Nach meiner festen Überzeugung dienen Sperrbezirke aber (jedenfalls jetzt, im 21. Jahrhundert!) einzig und allein der Durchsetzung moralischer Wertvorstellungen und eben das ist, wie übrigens auch im Bau(planungs)recht, unzulässig. Allerdinngs sollte dies nicht nur im politischen Diskurs, sondern auch in entsprechenden Gerichtsverfahren belastbar noch stärker herausgearbeitet werden.

Kasharius grüßt

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Beitrag von bienemaya »

@Perkeo
Die von mir gestellte Frage sollte kein Angriff sein. Ich wollte damit zum Nachdenken bzw. Umdenken anregen.

Was steckt hinter dieser "Sperrgebietsverordnung"?
Sie ist (bzw war) in Teilen durchaus berechtigt

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Beitrag von bienemaya »

Vorherigen Post bitte nicht beachten. Unfertiges Skript versehentlich gepostet.
@Perkeo
Die von mir gestellte Frage sollte kein Angriff sein. Ich wollte damit zum Nachdenken bzw. Umdenken anregen.

Was steckt hinter dieser "Sperrgebietsverordnung"?
Sie ist (bzw war) in Teilen durchaus berechtigt..."
Selbstverständlich sollten auch unbeteiligte Anwohner vor untragbarten Zuständen geschützt werden.

Dies war Teil deiner Ausführungen. Du schriebst auch, dass du teilweise dagegen bist. Da stimme ich fraences zu. Teilweise dafür ist kein dagegen. Es beschränkt die die freie Ausübung des Berufes erheblich welche ein Grundrecht für (eigntlich) alle ist.

Die Berufsfreiheit ist das Grundrecht, seinen Beruf frei zu wählen und auszuüben.

Warum sollten Sperrgebiete für Prostitution berechtigt und für andere Berufsgruppen unberechtigt sein? Sie ist über alle Maßen diskriminierend und kommt einem Berufsausübungsverbot in bestimmten Zonen von Städten und Gemeinden gleich.

Liebe Grüße, bienemaya

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Re: Sperrbezirke

Beitrag von ehemaliger User »

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Perkeo hat geschrieben:Wir von Sensitive Media halten die Sperrgebietsverordnung für ein Relikt aus vergangenen Tagen. Wer gewerblich Sexarbeit anbieten möchte, sollte das so, wie jeder andere Gewerbetreibende tun dürfen.
Also ich fand diese Aussage auch schon ziemlich missverständlich.

Scherz.

Ich habe einmal eine möglicherweise provokante Frage, welche mir entschuldigt werden mag (oder auch nicht). Soll jeder Kunde, der nicht völlig willfährig zu 110% jeder Ausführung seitens AnbieterInnen/BetreiberInnen beitritt und dies stets nachbetet, abgewatscht werden? Gewinnt man/frau so breite Unterstützung bei Kunden, gar Sympathie? Oder sagt eine sensiblere Person, als Perkeo, nicht vielleicht gleich den bekannten und Friedrich August III von Sachsen bei seiner Abdankung zugeschriebenen Spruch?

Von Außenstehenden mal ganz abgesehen ...

P.S.: In Berlin wird erwogen, im Bereich der Potsdamer Strasse/Kurfürstenstrasse (Strassenstrich) ein Einbahnstrassensystem einzuführen, um den hin- und her fahrenden Freierverkehr ein wenig einzudämmen. Dass von Kunden keinerlei Störung nirgends nie und nimmer ausgeht ist einfach unrichtig. Und wenn sowas tatsächlich kommt, ist das eine Privilegierung der Prostitution zu Lasten 1) aller Anwohner der Gegend, 2) der anderen Gewerbe der Gegend (Lieferverkehr) und 3) der Umwelt (erheblich erhöhter Benzinverbrauch). Unnu?
Zuletzt geändert von ehemaliger User am 26.02.2014, 17:41, insgesamt 3-mal geändert.

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Fiktion Verhandlung in Karlsruhe

Beitrag von Kasharius »

@bienemaya
@all

aber versetzen wir uns einmal fiktiv in die Situation einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und es geht um die Verfassungsmäßigkeit einer Sperrgebietsverordnung: Von Seiten der Richterbank wird die Frage an die SW-Vertreter gerichtet weshalb man die Verodnung als Berufsverbot betrachte? Handle eds sich nicht vielmehr um eine berufsregelnde Vorschrift die an klar in der Verordnung definierte Voraussetzungen geknüpft sei? Wo bestünde den dann das konkrete Berufsausübungsverbot? Man könne doch woanders, oder, sofern das Verbot nur zeitlich begrentzt ist, zu den erlaubten Zeiten Arbeiten? Wo also läge der Verfassungsverstoß - wo die Benachteiligung?


Was wäre also konkret zu antworten....

Kasharius grüßt und ist gespannt

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Beitrag von bienemaya »

Es beginnt bereits mit der Definition des Sperrgebietes (hier konkret bezugnehmend auf nichtsichtbare Wohnungsprostitution) und deren Begründung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes.

Jugendschutzgesetze bzw. deren Rechtmäßigkeit, stelle ich nicht in Frage. Wo aber berührt z.Bsp. nichtsichtbare Wohnungsprostitution den Schutz der Jugend (die unter 18 Jahren diese Wohnungen nicht betreten dürfen) und des öffentlichen Anstandes? Wo wird letzterer beeinträchtigt bei z.Bsp. (Wdhl.) nicht öffentlich sichtbarer Wohnungsprostitution?

Definition Anstand
Anstand bezeichnet die „gute Sitte“ im Benehmen. Zweck des Anstands ist es, dem gesellschaftlichen Umgang durch Zügelung der individuellen Willkür Formen bereitzustellen, die als Ausdruck grundlegender Wertvorstellungen gelten sollen.

Prostitution wird im Vorfeld bereits abgewertet, als nicht- (un-) (minder-)wertige Arbeit(?)(viele sehen darin gar keine Arbeit) angesehen und dementsprechend in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens negativ bewertet, moralisiert, diskriminiert.

Das ist schon der erste Verfassungsverstoß- die erste Benachteiligung gegnüber anderen Berufsgruppen, die daraus abgeleitete Umsetzung in Rechtssprechungen, Gesetzen etc. auf dieser oder mit dieser Gundlage sind gegen das Gleichbehandlungsprinzip.

Man stelle sich vor:

Kommt ein Mann in ein Haus und klingelt an der falschen Tür. Eine Frau öffnet, der Mann sagt: "Oh, Entschuldigung da bin ich falsch...ich wollte oben zum Frisör" Der Mann verabschiedet sich und geht.

Kommt ein Mann in ein Haus und klingelt an der falschen Tür. Eine Frau öffnet, der Mann sagt: "Oh, Entschuldigung da bin ich falsch...ich wollte oben zum Bordell". Der Mann verabschiedet sich und geht.

Frage: Welchen Werdegang wird ersteres und zweites Fallbeispiel haben? Was wird in Zukunft passieren? Wird die Frisörin in einem Jahr noch im selbigen Haus Herren oder Damen die Haare schneiden dürfen? Man darf gespannt sein....

LG, bienemaya :002

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RE: Sperrbezirke

Beitrag von Jupiter »

Ich könnte hier noch nachvollziehen, wenn hierdurch der Straßenstrich auf Grund der öffentlichen Außenwirkung "reguliert" wird. Aber gleich auch die anderen "nichtöffentliche" Bereiche wie z. b. Wohnungsprostitution und Hotel (wie in München) zu regulieren, dass ist Willkür.

Gruß Jupiter
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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RE: Sperrbezirke

Beitrag von Klaus Fricke »

Hallo

Ich oute mich als ein Vertreter der Position gerechtfertigter Regulierungen.
Reguliert werden soll dort, wo Rechte und Interessen Dritter betroffen sind.

Die Ausgangsfrage bei einer örtlichen/zeitlichen Einschränkung der Berufsausübung SW wäre also die der Verletzung von Rechten Dritter. Rechte sind dabei handfeste Angelegenheiten und nicht die persönliche Auffassung, dass anregend bekleidete Personen entgeltlich sexuelle Dienstleistungen nicht vor meiner Haustüre anbieten sollen (egal wie ich diese persönliche Auffassung begründe, ob mit Gott oder einer Einschätzung von Frau Schwarzer). Das mag ich schlecht finden und es mag mich stören, es verletzt aber meine Rechte nicht (Mich stört auch die derzeitige Bundesregierung, aber sie wurde gewählt. Insofern ist sie berechtigt, mich ebenfalls zu regieren). Meine Rechte wären eventuell verletzt, wenn mich der Betrieb um diese Personen herum daran hindern würde, Geschäfte oder meinen privaten Wohnraum aufzusuchen und meinen Schlaf zu finden etc. Da hätte ich das Recht Regulierung einzufordern, da meine Rechte eventuell unzulässig stark beschränkt würden.

Die Regulierung darf aber nicht so ausfallen, dass die SW in ihren Rechten in unzulässiger Weise eingeschränkt werden.

Das Dortmunder Urteil zum Fall "Danny" berücksichtigt das wenigstens irgendwie. Die Stadt Dortmund hat es nicht geschert. Sie ging in Berufung. Urteil liegt noch nicht vor. Eine Bewertung, welche Rechtsgüter Dritter tatsächlich verletzt werden, wenn sichtbar der Outdoor SW nachgegangen wird, steht eher aus. Bezug wird auf den Kinder- und Jugendschutz genommen oder auf das kriminogene Umfeld oder auf das typischerweise sonst Störende des Gewerbes. Was das jeweils konkret ist, was dort an Rechten Dritter verletzt wird, geht aber vor lauter Allgemeinheit der Typisierungen unter und letztlich ist es dann wieder die Rechtsauffassung, das entgeltliche sexuelle Handlungen Sexualität zur Ware machen würden, was mit der Menschenwürde nicht zu vereinbaren sei (Bundessozialgericht: Unzumutbarkeit für andere Arbeitssuchende auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit auf Anzeigen für Stellen als SW zu stossen, und sexuelle Dienstleistungen "berauben die Anbietenden ihrer Subjektqualität und der Freiheit in ihrer Intimssphäre").

Wir haben da also einen Salat von Rechtsauffassungen, in dem die Festellung der Entwürdigung, des Verlustes des Subjektcharakters und der Gefährdung der Freiheit der Intimssphäre die Würze und das Öl sind. Demgegenüber fände ich es angebracht, z. B. an der Frage von räumlichen und zeitlichen Einschränkungen der Ausübung des Berufes SW rechtlich klärend festzuhalten

- SW ist ein Beruf
- SW können arbeiten wann und wo sie wollen
- Dieses Recht darf nur eingeschränkt werden, wenn Rechte Dritter in unzumutbarer Weise berührt sind (also nicht der Weltgeist Hegels oder die Würde definiert durch Frau Schwarzer)
- Damit verbieten sich Sperrbezirke (zu allgemein, zu ungenau)
- Sind aber konkrete Auflagen zulässig, sofern sie dazu geeignet sind konkrete Rechtsverletzungen, von denen Dritte betroffen sind, zu unterbinden
- die könnten in einem Katalog zusammengefasst dargestellt und mit Lösungsvorschlägen versehen handlungsleitend für die Regulierungspraxis dargestellt werden
- Dagegen müsste der normale Beschwerdeweg insbesondere für SW zulässig sein
- Und, da SW eine Berufsgruppe bilden, die besonders gefährdet von Kapitaldelikten ist (sexueller Missbrauch, schwere Körperverletzung, Totschlag, Mord), sind deren Sicherheitsinteressen und Rechte als potentiell Geschädigte besonders zu berücksichtigen, z.B. durch zuständige kommunale Anlauf und Beschwerdestellen, die advokatisch zu handeln hätten (siehe Helferich etc 2005: http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen ... gesamt.pdf ab S. 288 und UK Home Office 2011: https://www.gov.uk/government/uploads/s ... tution.pdf, S. 5), ergo ist öffentlich frequentierter Raum, der eine erhöhte Sicherheit durch allgemeine soziale Kontrolle bietet, als Arbeitsort besonders zu bevorzugen.

Das Ganze hat dann im Strafrecht (bisher: "Verbotene Prostitution" StGB § 184 e) natürlich nur noch dann etwas zu suchen, wenn die Sicherheit von SW durch verdrängende Regulierung gefährdet würde (amtliche Herstellung von tatfördernden Bedingungen a la Wien). Auch die Einrichtung von "Verrichtungsarealen" mit "Verrichtungsboxen"ist eher auszuschliessen. Denn der Grundsatz der freien Wahl des Berufes und freien Wahl des Arbeitsortes und der Arbeitszeit ständen der räumlichen Beschränkung entgegen.

Der Katalog "Verletzung der Rechte Dritter" wäre dann das Schwierigste an der Übung

Grüße
Klaus

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Re: RE: Sperrbezirke

Beitrag von Perkeo »

Hallo zusammen,
hat sich ja eine rege Diskussion entwickelt...

ich fang mal hinter meinem letzen Posting an:

@fraences
"Die teilweise Zustimmung zum Sperrgebietsverordnung ist kein DAGEGEN. "
Das kann gut sein. Ich hab auch keinen Anspruch, in dieser Frage eine 100% Position einnehmen zu wollen. Du schreibst selbst von "gewissen Regelungen" ohne diese näher zu benennen. Nichts anderes habe ich geschrieben.
@Kasharius
"Nach meiner festen Überzeugung dienen Sperrbezirke aber (jedenfalls jetzt, im 21. Jahrhundert!) einzig und allein der Durchsetzung moralischer Wertvorstellungen und eben das ist, wie übrigens auch im Bau(planungs)recht, unzulässig."
Bzgl. der "Wertevorstellungen" hatte ich ja auch schon dazu geschrieben und gehe da mit dir konform,.. Du weißt aber sicher genauso gut wie ich, daß es auch im Bau(planungs)recht bzw. in Städteplanungs- und baurechtlicher Sicht schon seit jeher einen Wust an Anordnungen und Vorschriften gibt, um der jeweiligen Gemeinde oder Stadt die Möglichkeit zu geben, ihre Gewerbebetriebe dort anzusiedeln, wo sie sie haben möchten. Das ist legitim und seit jeher gängiges Recht. Das hat nichts mit "Gängelung" zu tun oder gar mit "Berufsverbot (hoho, das ist ein großes Wort!), sonder ist einfach das Recht, der jeweiligen Gemeinde, das Gemeindeleben so zu gestalten, wie sie das eben für ihre Bürger für richtig hält. Ähnlich sehe ich es mit der Prostitution. Auch hier muss man erst einmal klar definieren, worüber man redet. Geht es um Straßenprostitution ist die Akzeptanz sicher eine andere, wie die, die Wohnungsprostitution betreffend.

Eine genaue Fallbetrachtung wäre also gefragt. So, jetzt kommt mein aber.... Prostitution war uns ist schon immer ein gesellschaftlich heikles Thema. So alt wie die Prostitution ist, so lang gibt es auch schon deren vehementen Gegner. Da wir hier das Glück (?) haben, und demokratisch regieren zu lassen, müssen unsere Volksvertreter einen KONSENZ finden, einen Kompromiss also, damit wir uns nicht die Köpfe einschlagen. Denn sicherlich gibt es auch klare Prostitutionsgegner in unserer Gesellschaft, auch diese haben ein Recht auf ihren Standpunkt.
M.E. könnten gezielte und gut überlegte Sperrgebietsverordnungen diesen Konflikt entschärfen. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit irgend einem "Berufsverbot" zu tun. Es ist einfach ein Kompromiss an die Gesellschaft und wäre ein Zugeständnis... Okay, ihr wollt es also jetzt nicht hier in eurer historischen Altstadt oder vor euren Kindergärten, Kirchen oder (auch zunehmend relevant) in muslimisch geprägten Wohngebieten.... macht's doch ein paar Kilometer weiter, dann ist es ok. Auch die Situation des Wohnungseigentümers kann ich verstehen, der seine Wohnung plötzlich umringt sieht von "Modelwohnungen", mit allen Folgen. Daher fand ich "Hannas" Vorschlag ganz sinnvoll, in großen Häusern da einfach ein prozentuales Limit einzuführen.

Ich muss aber gestehen, daß ich die parlamentarische Demokratie ohnehin nicht mehr zu ernst nehme.... Erst recht im Internet Zeitalter. Die Menschen sind einfach zu dumm, für sich selbst richtig zu entscheiden. Ist leider so.

@ "ehemaliger User"

"Oder sagt eine sensiblere Person, als Perkeo, nicht vielleicht gleich den bekannten und Friedrich August III von Sachsen bei seiner Abdankung zugeschriebenen Spruch?"

Hehe, musst ich jetzt erstmal googeln. Aber sei beruhigt, was ich die letzten 14 Jahre erlebt habe, dagegen ist das hier ein laues Lüftchen... und auch dort wurde gewütet und gemacht und getan um Lobbyisten in Brüssel zu finden...

Dein Berliner Beispiel ist gut, denn genau um solche Dinge ging's mir.

@bienemaya

"Prostitution wird im Vorfeld bereits abgewertet, als nicht- (un-) (minder-)wertige Arbeit(?)(viele sehen darin gar keine Arbeit) angesehen und dementsprechend in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens negativ bewertet, moralisiert, diskriminiert."

Auch wenn ich diese Folgerung nicht für richtig halte... auch diese Gedankengänge sind so alt, wie die Prostitution selbst und können deshalb nicht "abgestellt" werden. Das ist genauso alt, wie die Doppelmoral der Kunden, die einerseits Prostituierte besuchen, andererseits aber den Moralisten raushängen lassen. Ich denke, das wird auch in 1000 Jahren noch nicht sehr viel anders sein.

@Klaus Fricke

"Die Ausgangsfrage bei einer örtlichen/zeitlichen Einschränkung der Berufsausübung SW wäre also die der Verletzung von Rechten Dritter. Rechte sind dabei handfeste Angelegenheiten und nicht die persönliche Auffassung, dass anregend bekleidete Personen entgeltlich sexuelle Dienstleistungen nicht vor meiner Haustüre anbieten sollen (egal wie ich diese persönliche Auffassung begründe, ob mit Gott oder einer Einschätzung von Frau Schwarzer)."

Jein, einerseits bzgl. das Recht der Dritten... bin ich absolut deiner Meinung... Aber.. wir leben in einer pluralistischen Gesellschaft und da prallen immer und überall auch moralische Werte aufeinander. Da gibt es auch die "Prostitutionsgegner" und auch die haben ein Recht auf ihre Meinung. Und wenn sich jetzt irgend eine Gemeine in Niederbayern per Gemeinderatsbeschluss dafür entscheidet... Prostitution wollen wir hier nicht in unserem Gemeindegebiet... dann ist das m.E. legitim und in Ordnung. Das ist Bürgerrecht. Aber genauso gut könnten sie gegen eine Windkraftanlage oder sonst was stimmen.

NICHT in Ordnung ist, wenn solche "Verordnungen" von oben kommen. Sei es Bund, Länder oder gar EU.

lg Perkeo