Könnt ihr mir weiterhelfen?

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
Julia83
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Könnt ihr mir weiterhelfen?

Beitrag von Julia83 »

Hallo zusammen. Ich würde mich gerne in der Prostitution selbstständig machen und habe hierzu etliche Fragen. Ich bin alleinerziehend und beziehe zur Zeit Hartz4. Ich würde nach Möglichkeit gern in meiner privaten Wohnung arbeiten, in der Zeit in der mein Kind in der Kita ist. Wie gehe ich jetzt am Besten vor? Melde ich mich jetzt komplett vom Jobcenter ab? Muss ich ein Gewerbe anmelden? Muss ich mich privat krankenversichern lassen?
Würde mich über Antworten sehr freuen.

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stuppi
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Beitrag von stuppi »

Also ich gebe mal Antwort so gut ich kann und weiss:
(bitte korrigieren, falls es nicht stimmt, ich hab selbst noch nicht hundertprozent Durchblick)

1. In der privaten Wohnung ist Prostitution generell verboten, insofern du in einem Sperrgebiet wohnst. (Sperrgebiet sind Städte unter 55tsd Einwohner, darüber gibt es ausgewiesene genehmigte Bereiche im Gewerbegebiet)
Nur wenn die Wohnung im Gewerbegebiet und als solche Baurechtlich genehmigt wurde, darfst du das dort ausüben.

Die andere Frage ist: Wer kontrolliert das? Eigentlich keiner, im Grunde genommen, machen es viele so und es wird geduldet.
Wenn du erwischt wirst drohen strafrechtliche Konsequenzen, von Geldbuße bis hin zu Gefängnis bei Wiederholung.

Wenn du innerhalb eines genehmigten Gebietes ausübst, aber keine baurechtliche Genehmigung dafür hast, bekommst du nur einen "Strafzettel".


2. Gewerbe kannst du als Prostituierte nicht anmelden, (ausser du schmückst es als Massage, Nagelstudio etc. aus, welche Konsequenzen das hat, wenn soetwas herauskommt, weiss ich nicht...wer weiss das?)

Du arbeitest über deine Steuernummer, machst eine Steuererklärung und gut ist. (Pauschalsteuer geht auch, aber das ist nicht zu empfehlen)
Wie ist das mit der Umsatzsteuer? Kann man sich die wieder holen? z.B. für Kleidung, Spielzeug, Hygieneartikel?

Je nachdem, wie viel du erwirtschaftest, solltest du dich abmelden vom Jobcenter. (Ist ein 400€ Job nebenher erlaubt?)


3. Du kannst dich privat versichern, musst aber nicht, die gesetzlichen Krankenkassen sind meist etwas teurer, die privaten haben jedoch höheren Eigenanteil aber speziellere Leistungen. Das ist Geschmacksfrage und individuell.
Wenn du aber nicht soviel verdienst ist glaube ich der Höchstsatz so bei 165€ ca.
Viele Grüße stuppi

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fraences
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Beitrag von fraences »

Hallo Julia83,

erstmal herzlich willkommen.

Du schreibst erstmal formlos dein Jobcenter an und teilst Ihnen mit das Du mit der Prostitution anfängst, aber noch aufstockende ALG 2 beantragst.

Dann bekommst dann du den EKS Bogen zugesandt , bzw. die kann man sich von der Homepage runterladen.

Das sind vorläufige EKS Formulare, für 6 Monate, wo du dein zu erwartende Umsatz minus Kosten einträgst.

Es wird jetzt sehr umfangreich dir das jetzt hier alles zu erklären, am besten schreibst du ich per pn an und wir telefonieren.

Liebe Grüße, Fraences
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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Julia83
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RE: Könnt ihr mir weiterhelfen?

Beitrag von Julia83 »

Vielen vielen Dank für deine Antwort. Wo kann ich in Erfahrung bringen ob das Gebiet in dem ich wohne genehmigt ist? Ich würde behaupten, dass ich in einem Mischgebiet wohne. Es gibt doch so viele Privatwohnungen in solchen Gebieten. Das muss doch irgendwie funktionieren?! Meinem Vermieter müsste ich aber bescheid geben oder? Muss ich ihm die Wahrheit sagen oder könnte ich das irgendwie umgehen?

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fraences
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Beitrag von fraences »

Beim Ordnungsamt deines Stadtes kannst du erfahren ob deine Wohnung im Sperrgebiet liegt.

Bei Prostitution können Vermieter den Mietvertrag kündigen.

Wie offen kannst du denn mit deinem Vermieter reden?
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