Hartz IV und Prostitution

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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Hamster
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Hartz IV und Prostitution

Beitrag von Hamster »

HARTZ IV UND PROSTITUTION

Manche Hartz-IV-Beziehende koennen die Lebenskosten nicht bezahlen und verkaufen deshalb ihren Koerper. Oft wissen sie nicht, dass sie damit einem Neben- oder Hauptjob nachgehen, der ihre Leistungsansprueche schmaelert oder zunichte macht.

Sich zu prostituieren ist nicht verboten, geht aber kaum als Minijob durch, also als Anstellung auf 450,00 Euro Basis, da sie selten legal an einen Arbeitgeber gebunden ist.

Auch fuer Prostitution gilt ein Freibetrag von 100 Euro im Monat als Erwerbseinkommen, das nicht auf den Hartz IV Satz angerechnet wird. Einnahmen darueber duerfen die Betroffenen nur zu 20 % behalten, der Rest wird von den Hartz IV Leistungen abgezogen. Hartz-IV-Beziehende verlieren also sehr schnell die meisten ihrer Ansprueche, wenn sie ihren Koerper verkaufen.

Prostituierte sind verpflichtet, sich in ihrer heimischen Kommune anzumelden. Wenn sie das nicht tun, droht die Strafverfolgung. Einkuenfte aus der Prostitution muessen dem Jobcenter gemeldet werden, sonst werden die Leistungen gestrichen. Die Polizei unternimmt haeufig Kontrollen. Dabei koennte eine solche Taetigkeit, wenn sie nicht angemeldet ist, auffliegen. Wer also aus finanzieller Not als Hartz-IV-Betroffene seinen Koerper verkauft, hat eine schlechte Wahl getroffen. (ua)

www.gegen-hartz.de/hartz-4-ratgeber/har ... tution.php

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fraences
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Beitrag von fraences »

Das ist nicht richtig, das man sich bei den KOmmunen melden muss!

Wenn man Transferleistungen bezieht, hat man sein Einkommen aus der Prostitution zu melden, bzw, wenn man aufstockende Leistungen erhält.

Oft verlangen die Sachbearbeiter des JC (gesetzeswidrig, oder aus Unkenntnis) eine Gewerbeanmeldung, da Prostitution , wie jede andere Tätigkeit bei ihnen eingestuft wird.

Gewerbeanmeldung bei Prostitution gibt es nicht!
Auch wenn manche Gewerbeämter (gesetzeswidrig)Gewerbeanmeldung für Prostitution ausstellen, oder unter "Scheinbegriffe" annehmen, was dem gewerbeordnungssatzung wirderspricht und sanktioniert werden kann, da es falsche Angaben sind.
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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