Eine weitere, schon ältere Entscheidung des OVG Lüneburgs zur Schließung von Prostitutionsstätten
http://www.dbovg.niedersachsen.de/jport ... focuspoint Beachte aber hier auch Rz. 44
Siehe zu dieser Passage unter Randziffer 44 aber jetzt die Regelung in der neuen Eindämmungsverordnung in NRW § 10 Abs. 1 Nr. 2 2. sexuelle Dienstleistungen in und außerhalb von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen.
https://www.land.nrw/sites/default/file ... 6.2020.pdf
Kasharius grüßt
OVG Lüneburg 20.5.2020 Schließung von Prostitutionsstätten
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