OVG Lüneburg 20.5.2020 Schließung von Prostitutionsstätten

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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Kasharius
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OVG Lüneburg 20.5.2020 Schließung von Prostitutionsstätten

Beitrag von Kasharius »

Eine weitere, schon ältere Entscheidung des OVG Lüneburgs zur Schließung von Prostitutionsstätten
http://www.dbovg.niedersachsen.de/jport ... focuspoint Beachte aber hier auch Rz. 44

Siehe zu dieser Passage unter Randziffer 44 aber jetzt die Regelung in der neuen Eindämmungsverordnung in NRW § 10 Abs. 1 Nr. 2 2. sexuelle Dienstleistungen in und außerhalb von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen.
https://www.land.nrw/sites/default/file ... 6.2020.pdf

Kasharius grüßt