Grüne Karte

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
aa177
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Grüne Karte

Beitrag von aa177 »

Wenn ich mich in Wien als Prostituierte anmelde (Gewerbe, SVA, Kontrollkarte, Finanzamz,...) dann kann ich damit österreichweit arbeiten? Oder muss ich in jedem Bundesland einen Arzt suchen, die Gewerbe erneut anmelden/abmelden,...? Das wäre ziemlich mühsam, sogar nervenreissend. Dann arbeite ich lieber ohne Papiere. Ich arbeite in verschiedene Laufhäuser und Studios, ich bleibe max. 2 Wochen in einer Stadt.

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Zwerg
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Beitrag von Zwerg »

Hallo aa177!

Willkommen auf sexworker.at!

Nicht einfach, Deine Frage zu beantworten.... - Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube sagen zu können, dass es sich folgender Maßen verhält: Finanzamt musst Du nur 1 mal anmelden - Deine Steuernummer ist in ganz Österreich gültig - hier entscheidet Dein Wohnsitz.

Bei der Kontrollkarte dürfte es nicht ganz so einfach sein, da es hier keine bundesweit gültige Regelung gibt (das ist Landessache) - es besteht also in jedem österreichischen Bundesland eine eigene Gesetzgebung. Somit müsstest Du Dich eigentlich in jedem Bundesland bei der zuständigen Behörde anmelden. Ich möchte aber betonen, dass ich hier kein Experte bin. Ich gehe sogar einen Schritt weiter - ich bin sogar davon überzeugt, dass Du selbst bei der zuständigen Behörde keine erschöpfende Auskunft erhalten wirst, da auch dort nur die "eigene Materie" bekannt ist. Ich selbst habe einmal bei der Registrierungsstelle in Wien unverständige Blicke geerntet, wie ich über die Situation in Salzburg Fragen gestellt habe.

Sozialversicherung ist gleich wie Steuer - sollte eine Anmeldung reichen.

Christian

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ETMC
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Beitrag von ETMC »

Ist ja ganz einfach *fg* (achtung IRONIE)

1. brauchst Du einen Wohnsitz = Meldezettel :014

2. Kannst Du dann in Wien die grüne Karte einreichen (gilt für Wien Wartezeit 7-30 Tage kommt auf das Amt an) :014

3. Dort ist dann dein Wohnsitzfinanzamt bei dem Du eine Steuernummer beantragen musst und einmal KEINE Antwort bekommst, denn die schauen mal ob Du nicht nach 3 Monaten wieder weg bist - wenn Du Dir einen Steuerberater leistest kann es sein dass Du eine Steuernummer bekommst. :014

4. Dann auf zur Krankenkasse der Gewerblichen Wirtschaft Wien, dort geht es schnell (nona) Du bekommst per Post an deinen Wohnsitz (siehe Punkt 1) die e-card und die Rechnung zugesendet so nach ca 2-3 Monaten :014

und jetzt geht es los..... :015

5. Bei jedem Wohnsitzwechsel über 3 Tage bist Du verpflichtet laut Meldegesetz deine Meldedaten zu ändern, dein Wohnsitzfinanzamt zu wechseln und auch von der jeweiligen Landeskrankenkasse in die nächste zu wechseln, Du darfst nicht vergessen die Wiener Behörden und das SDS Ambulatorium zu verständigen dass Du in einem anderen Bundesland arbeitest, denn sonst bekommst Du eine Verwaltungsstrafe, wenn Du nicht zu Kontrolle kommst -

5. Nun musst Du in dem neuen Bundesland deiner Wahl mal die Kontrollkarte beantragen - das dauert so zwischen 2 Tagen und 3 Wochen, Du musst aber gemeldet sein und bei der zb Oberösterreichischen Krankenkasse der Gewerblichen Wirtschaft melden dass Du nun von Wien nach OÖ gezogen bist, nicht vergessen dich polizeilich anzumelden - um nicht gegen das Meldegesetz zu verstoßen


6. wenn Du dann noch Nerven hast ins nächste Bundesland zu wechseln - bekommst Du den Hartnäckigkeitsorden 1ter Klasse
verliehen.


7. Deine Akten werden irgendwann verloren gehen und ein paar Beamte die dich dann eventuell überprüfen sollen gehen dann in den verdienten Vorruhestand.

8. das war aber jetzt wirklich kein scherz!!!
:017
liebe Grüsse
ETMC
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Wer Freiheiten aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.
Benjamin Franklin (1706-90),
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aa177
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Beitrag von aa177 »

Ich habe es vermutet, dass man damit nur Blödsinn macht. Ich war in letzten 3 Monaten in Salzburg, in Wien, in Villach, in Linz, in Graz, in München, in Mailand und auch zu Hause. Morgen fliege ich nach Zürich. Wie soll das gehen mit wöchentliche Anmeldung-Abmeldung bitte schön? Ich arbeite seit 7 Jahre schwarz und noch nie Probleme gehabt. Einzige was mich ein bisschen beunruhigt, dass ich in Österreich keine Unfallversicherung habe. Finanzamt und Arztkontroll und... ist mir egal. Kann ich nur Unfallversicherung machen irgendwo, ohne zu erwähnen müssen was ich in Österreich tue?

KonTom
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Beitrag von KonTom »

aa177 hat geschrieben:Finanzamt und Arztkontrolle und... ist mir egal
Bleibt zu hoffen das du zumindest privaten Kontrollen
nachgehst um sowohl dich wie auch deine Gäste zu schützen.

Es grüßt dich ein sehr nachdenklicher
Tom

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Beitrag von aa177 »

Keine Sorge, mein IQ liegt im Normbereich, ich arbeite ausschliesslich mit Schutz.

KonTom
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Beitrag von KonTom »

hallo aa177!

Es ging mir nicht um deinen IQ.
Auch ging es nicht darum ob du mit oder ohne Schutz arbeitest.
(mit Schutz zu arbeiten setze ich persönlich eigentlich voraus!)
Ich erlaubte mir nur dir ans Herz zu legen, das du vor allem in deinem
eigenen Interesse regelmäßige ärztliche Kontrollen (meiner Meinung nach mind. montal.)
durchführen lässt.
Natürlich auch im Interesse deiner Gäste.

mfg
Tom

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kaktus
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Beitrag von kaktus »

hallo aa177,
Unfallversicherung kannst Du privat immer abschließen!!
Europa und auch Weltweit. Es ist auch nicht notwendig eine Berufsangabe zu machen. In den Versicherungsbedingungen steht alledings wann die Versicherung nicht zur Zahlung verpflichtet ist. Z.B. bei einem Fallschirmspringer oder Stuntman aber auch da kann man eine eigene Versicherung abschließen.
Und wie Tom schon schreibt"Ich erlaubte mir nur dir ans Herz zu legen, das du vor allem in deinem
eigenen Interesse regelmäßige ärztliche Kontrollen (meiner Meinung nach mind. montal.)
durchführen lässt."
Vorsorge ist besser als versichern.
LG Kaktus

aa177
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Beitrag von aa177 »

Monatliche Untersuchung?! Also noch mal: ich arbeite ausschliesslich mit Schutz, ich lasse mich nicht lecken, keine Zungenküsse, die Freier dürfen meinen Genitalbereich nicht anfassen, also was soll ich Untersuchen lassen? Das Risiko ist grösser dass man von der Billa-Verkäuferin etwas holt. Was "meine eigene Interesse betrifft" ich gehe natürlich regelmässig zum Zahnarzt, jährlich Vorsorgeuntersuchung/Frauenarzt/Mammographie/Hautarzt, ich spende sogar seit 13 Jahre Blut zu Hause, ohne schlechtes Gewissen. Wenn ein Freier nach Ohneservice fragt, verabschiede mich in der Stelle, denn mit solche Leute, die fähig sind eine Prostituierte zu lecken oder ohne Gummi zu vögeln, will ich nicht zu tun haben. Sie schreiben dann beleidigt in verschiedenen Freierforen über mich, gut so, denn viele normale, gepflegte und gesundheitsbewusste Männer die das lesen, kommen eben wegen meines "sterilen Service" zu mir.

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Beitrag von Zwerg »

Ich bin überzeugt, dass Du auf Deine Gesundheit achtest - ist auch irgendwie nicht das Thema dieses Threads....

Um wieder zurück zu kommen:

Ich habe aber die Hoffnung das sich da was tun könnte - eine unsere Forderungen ist eine einheitliche bundesweite Regelung - damit hätte sich ja dieses Problem erledigt....

Christian

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mandala87
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Beitrag von mandala87 »

Hallo aa177 :006
aa177 hat geschrieben: Ich arbeite seit 7 Jahre schwarz und noch nie Probleme gehabt.
ich muss mal so unbedarft fragen, da ich noch nie in Österreich gearbeitet habe...

Gibt es so wenig Kontrollen in Österreich oder "passiert" einer EU-Ausländerin dort nichts, wenn sie bei einer Kontrolle illegal arbeitend vorgefunden wird?

Hier in D erinnere ich mich an Läden, in denen ich in 1 Jahr nicht eine einzige Kontrolle hatte, in anderen Wohnungen wiederum, in München oder bei Saarbrücken z.B. kam die Sitte teilweise 2 x wöchentlich zur Kontrolle...
Liebe Grüsse,
mandala87

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Beitrag von Zwerg »

Ich darf erinnern, dass wir hier im öffentlich einsehbaren Teil unseres Forums sind....

Davon abgesehen würde ich Niemand empfehlen in Österreich ohne Kontrollkarte zu arbeiten - es ist sicherlich unangenehm Diese zu erlangen bzw. auch zu behalten, aber noch unangenehmer sind Anzeigen wegen Geheimprostitution - soll jetzt nicht heißen, dass ich ein Fan der Kontrollkarte bin, sondern lediglich das ich Niemand empfehle "schwarz" zu arbeiten.... - weil schlichtweg illegal. Irgendwie wäre es auch ein Widerspruch zum Grundgedanken dieses Forums - wir wollen die Situation der SexarbeiterInnen im deutschsprachigen Raum ändern. Wir wollen verbesserte Gesetze erreichen - wir wollen Anerkennung für den Beruf - also müssen wir auch ein wenig beitragen, dass die Gesellschaft uns auch akzeptiert. Wir sollten die Gesetze, so weit es uns möglich ist (manches geht schlichtweg einfach nicht) achten

Christian

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Beitrag von aa177 »

@mandala: ich habe hier bis jetzt immer Glück gehabt. Wahrscheinlich denn ich höchstens 2 Wochen in einem Etablissement bzw. in einer Stadt bleibe. In München habe ich schon öfters kontrolliert worden, aber dort braucht man keine Karte oder Versicherung, nur ein einmalige Anmeldung bei der Polizei. In Italien haben sie mich schon öfters erwischt, aber die Polizisten sind dort sehr freundlich, man kann was ausmachen mit ihnen, oder ein bisschen weinen und meine "bambini" erwähnen (ich habe dort immer paar Babyfotos von meinen Neffen mit), und passt schon.

@zwerg: ich möchte den Job legal machen, ich möchte versichert sein (Pension, Unfall,...), aber es geht in Ö einfach nicht. Für Frauen, die jahrelang auf einem Platz bleiben wäre es ok, aber ich tue mir so eine unnötige Stress, Zeit- und Geldverschwendung mit der ständigen Anmelderei/Abmelderei/Arztbesuch nicht an. Noch dazu in Ö kennt sich kein Mensch aus, ich habe kein Zeit hin-und herlaufen. Und immer wieder warten. Und warten. Mal ganz ehrlich: was kann im schlimmsten Fall passieren, wenn ich erwischt würde?

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ETMC
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Beitrag von ETMC »

Strafbestimmungen
„§ 8a. (1) Wer die Prostitution anbahnt oder ausübt
1. entgegen den Verbotsbestimmungen des § 3,
2. ohne dass eine Meldung gemäß § 6 Abs. 1 vorliegt,
3. während eine Unterbrechung gemeldet ist oder nachdem die Beendigung gemeldet wurde (§ 7 Abs. 1),
4. für oder in Wohnungen oder Räumlichkeiten, in denen die Ausübung der Prostitution gemäß § 5 Abs. 1, 4 oder 5 verboten ist,
begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis 1 000 Euro, bei Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu acht Tagen, im Wiederholungsfall mit einer Geldstrafe bis 2 000 Euro, bei Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwölf Tagen zu bestrafen.
(2) Wer es als Eigentümer (Miteigentümer) oder Verfügungsberechtigter eines Gebäudes oder Gebäudeteiles unterlässt
1. für die Einstellung der Prostitutionsausübung gemäß § 5 Abs. 6 zu sorgen, wenn dort den Bestimmungen des § 4 Abs. 1 oder 2 oder des § 5 Abs. 1 oder 3 zuwidergehandelt wird;
2. nach einer Untersagung im Sinne des § 5 Abs. 4 oder nach Eintritt der im § 5 Abs. 5 letzter Satz enthaltenen Rechtsfolge für die Einstellung der Prostitutionsausübung zu sorgen;
3. die gemäß § 5 Abs. 5 ergangenen rechtskräftigen behördlichen Aufträge zu erfüllen;
begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis 3 500 Euro, bei Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu drei Wochen, im Wiederholungsfall mit einer Geldstrafe von 350 Euro bis 7 000 Euro, bei Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu fünf Wochen, zu bestrafen.
(3) Wer die Verwaltung eines Gebäudes ausübt, ist anstelle des Eigentümers (Miteigentümers) für Verwaltungsübertretungen nach Abs. 2 verantwortlich, wenn die Tat (Unterlassung) ohne Veranlassung und Vorwissen des Eigentümers (Miteigentümers) begangen wurde. Der Eigentümer (Miteigentümer) ist neben dem Verwalter verantwortlich, wenn er es bei dessen Auswahl oder Beaufsichtigung an der nötigen Sorgfalt fehlen ließ.
(4) Wer
1. dem § 4 Abs. 1 oder 2 oder den nach § 4 Abs. 3 oder 4 durch Verordnung oder Bescheid vorgeschriebenen Beschränkungen zuwiderhandelt oder
2. die nach § 6 Abs. 2 vorgeschriebene Anzeigen nicht fristgerecht erstattet oder
3. Organen der Behörde oder Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes entgegen § 8 Abs. 1 den Zutritt zu Grundstücken, Gebäuden, Containern und Fahrzeugen und allen ihren Teilen nicht gewährt oder entgegen § 8 Abs. 2 auf Verlangen seine Identität nicht nachweist die erforderlichen Auskünfte nicht erteilt,
begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 700 Euro, bei Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu einer Woche, zu bestrafen.
(5) Keine Verwaltungsübertretung nach Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 liegt vor, wenn die jeweilige Tathandlung (Unterlassung) zugleich den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet.
(6) Bei der Verwaltungsübertretung nach Abs. 1 ist als mildernder Umstand zu berücksichtigen, dass sich die beschuldigte Person amtsärztlichen Untersuchungen auf das Freisein von Geschlechtskrankheiten und von sexuell übertragbaren Krankheiten laufend unterzogen hat und im Falle der Feststellung von Erkrankungen auch ärztliche Behandlungen durchführen ließ.
(7) Geldstrafen fließen der Gemeinde Wien als zusätzliche Mittel für Beratungs- und Betreuungseinrichtungen betreffend Personen zu, welche die Prostitution ausüben bzw. ausgeübt haben.“
10. Nach § 8a wird folgender § 8b samt Überschrift eingefügt:
liebe Grüsse
ETMC
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Benjamin Franklin (1706-90),
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