OLG Frankfurt: Provider müssen Inhalte nicht sperren
Sperrung wichtiger Seiten wie Google ist nicht zumutbar
Internet-Provider sind für den Inhalt von Webseiten, zu denen sie ihren Kunden den Zugang ermöglichen, grundsätzlich nicht verantwortlich, stellte das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Urteil vom 22. Januar 2008 (AZ 6 W 10/08) fest.
Die Huch Medien GmbH, die pornografische Inhalte anbietet, wollte Arcor per Gericht zur Sperrung von google.de und google.com zwingen, als Protest gegen eine vom Landgericht Frankfurt erlassene einstweilige Verfügung, nach der Arcor seinen Nutzern den Zugriff auf Youporn sperren muss. Auch über Google sei es, wie bei Youporn, möglich, pornografische Darstellungen ohne Zugangsbeschränkung abzurufen, argumentierte Huch Medien. Die Sperrung von Google aber wies das Landgericht Frankfurt zurück, das OLG Frankfurt bestätigte diese Entscheidung.
Das OLG argumentiert, der Provider sei als bloßer Vermittler des Zugangs zum Internet nicht für Wettbewerbsverstöße verantwortlich, die auf den über Google zu erreichenden Seiten begangen würden. Eine Haftung komme auch nicht nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen für die Verkehrspflichten des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform in Betracht (BGH Urteil vom 12.7.2007, I ZR 18/04 - Jugendgefährdende Schriften bei eBay).
Zudem sei es Arcor nur möglich, auf den Anspruch zu reagieren, indem die beiden Google-Seiten vollständig gesperrt werden. Eine solche Maßnahme sei dem Provider aber im Hinblick darauf nicht zuzumuten, dass es sich bei Google um eine wichtige und aus Sicht seiner Kunden unverzichtbare Suchmaschine handele.
Die Entscheidung des OLG Frankfurt ist rechtskräftig. (ji)
http://www.golem.de/0801/57211.html
Providerurteil als "Schlag gegen den Jugendschutzwahn" begrüßt
Tobias Huch und seine Erotikfirma haben im Streit um die Sperrung von Google durch Arcor zwar ihre Klage verloren. Dennoch sieht der streitlustige Unternehmer sein eigentliches Ziel erreicht: "Das ist ein Schlag gegen den Jugendschutzwahn, der in Deutschland rumgeistert." Mit der Klarstellung sei die Möglichkeit zur Ausübung von Zensur über den Weg der Internet-Provider im Porno-Bereich nicht mehr gegeben. "Das ist jetzt rechtskräftig – und das ist auch gut so", erklärte Huch gegenüber heise online. Die noch verbliebene Gelegenheit für eine Klage im Hauptverfahren über den Antrag auf die einstweilige Verfügung hinaus hätte glücklicherweise keinerlei Erfolgsaussichten.
Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte in dem bizarren Fall gerade die Entscheidung der niederen Instanz. Es wies das Begehr der Huch Medien GmbH zurück, dem zufolge der Eschborner Netzbetreiber seinen Kunden keinen Zugang mehr zu zwei Domains der Suchmaschine gewähren sollte. Die Beschwerde Huchs richtete sich gegen die ausgemachte Verbreitung schwerer pornographischer Aufnahmen ohne Alterskontrollsystem über die Bildersuche Googles.
Huch wollte mit seinem Vorstoß vor allem auf Unstimmigkeiten im deutschen Jugendschutzrecht hinweisen. Man müsse der Justiz auf den Zahn fühlen und die Tragweite der Haftungsfreistellungen testen, sagte er Anfang Dezember zur Begründung des Vorstoßes gegen Arcor. Zuvor hatte eine andere Kammer des Frankfurter Landgerichts den Provider dazu verdonnert, den Zugang zum Videoportal YouPorn zu sperren. Auch diese Entscheidung ist Huch zufolge jetzt nicht mehr aufrechtzuerhalten. Das Verfahren gegen Google habe den über den anderen Fall urteilenden Richtern "die besten Argumente" in die Hand gegeben, die Sperrungsverfügung aufzuheben. Denn wenn Google nicht blockiert werden müsse, "wo wesentlich heftigere Inhalte drauf sind als bei YouPorn", dürfe auch der YouTube-Verschnitt nicht gesperrt werden.
Berappen musste Huch nach eigenen Angaben mit Anwaltsgebühren rund 20.000 Euro für die etwas andere negative Feststellungsklage. "Dem steht die Meinungsfreiheit im Internet gegenüber – das ist es wert", findet der Unternehmer. Zudem nehme sich das Sümmchen als "Peanuts" aus gegenüber den rund 1,5 Millionen Euro, die er für andere Verfahren im Sektor der Online-Pornographie bereits aufgewendet habe.
Huch wollte in einem langwierigen Rechtsstreit in den vergangenen Jahren vor allem durchsetzen, dass ein Alterscheck für den Zugang zu Sexseiten im Netz ohne Medienbruch bei der Identifizierung der Nutzer erfolgen kann. Der BGH entschied im vergangenen Jahr aber, dass das von Huch entwickelte "ueber18.de", bei dem anfangs vor allem die Stimmigkeit von Ausweisnummer und Ausstellungsort des Dokuments überprüft wurden, nicht den gesetzlichen Bestimmungen genügt. Momentan hat der Unternehmer beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen Paragraph 184c Strafgesetzbuch (StGB) laufen, der die Verbreitung von Pornographie in Telemedien ohne Alterskontrolle verbietet.
Auch gegen das BGH-Urteil, das Huch zwar "theoretisch juristisch als nachvollziehbar, aber realistisch gesehen als Unsinn" empfindet, erwägt der Erotik-Anbieter den Gang nach Karlsruhe. Noch warte er aber auf die schriftliche Begründung. Generell hat für ihn "die Behauptung, dass einfache Pornographie jugendgefährdend ist, genauso viel Wahrheitsgehalt wie die Aussage, dass im Mittelalter Hexen die Pest verbreitet haben".
Zum Schutz der "ueber18.de" einsetzenden Anbieter hat Huch inzwischen das System zur Alterskontrolle noch einmal überarbeitet. Nun werde mit Hilfe einer Schufa-Prüfung und einer Datenbankabfrage, ob eine Person volljährig ist, die Freischaltung vorgenommen. Der entsprechende Code erreiche den Nutzer per Banküberweisung, sodass dieser nun tatsächlich legal ohne Medienbruch per Online-Banking abgerufen werden könne. Trotz der Verbesserungen "immer noch zu umständlich und übertrieben", kritisiert Huch. Aber anders ginge es derzeit eben nicht.
Siehe dazu auch:
* OLG: Provider nicht für Netzinhalte verantwortlich
* Arcor muss Google vorerst nicht sperren
* Arcor soll Google sperren
(Stefan Krempl) / (jk/c't)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/102351
Providerurteil und Jugendschutz-Wahn
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Verein "Ehrlich währt am längsten"
Der Präsident des Vereins "Ehrlich währt am längsten" (Spezialist für Abmahnungen!) wurde unter anderem wegen mehrfachen Betrugs zu 3 Jahren Haft verurteilt.
http://www.internetrecht-rostock.de/ehr ... ngsten.htm
Das Internet - immer mit einem Fuß im Kriminal.... :-)
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Zum Bericht von Marc als Hintergrundinformation
Deutsche Videothekenbetreiber sehen ihre enormen Umsatzeinbussen im wesentlichem durch das Internet begründet. Zum einen: die kostenplichtigen Erotikangebote, weiters die illegalen Tauschbörsen und kostenlose Angebote wie youporn.com.
Man gründete darauf hin den Verein "Juguard e.v." mit dem Ziel, gegen Onlineanbieter vorzugehen. Das Ganze hinter dem Deckmantel des Jugendschutzes.
Man versuchte nicht diese abzumahnen, sondern man wollte gleich die Angebote direkt über die Netzbetreiber sperren lassen. Man hat verschiedene Taktiken ausprobiert wie: Abmahnungen z.B. an Arcor, die dann die Seite Youporn.com für ihre Kunden sperren mussten (Wiederspruchsverfahren läuft). Man hat auch versucht onlineunternehmen die Bankverbindungen aufkündigen zu lassen und andere "Kleinigkeiten" ausprobiert.
Der Vorsitzende des Vereines, Herr Grebenstein von der Video-Buster-Gruppe, betreibt selber die onlinevideothek sexyfilms.de und wurde bereits wegen Verbreitung von Pornographie verurteilt, nachdem sich die Abrechnungsfirma Cybermaxx (Geschäftsführer Thomas Gapski) für den Versuch deren Deutsche Bankverbindung aufzulösen, mit einer Abmahnung wegen "Verbreitung von Pornographie" revanchiert hatte.
Um dem Verein "Juguard" weitere Sperren von irgendwelchen Webseiten zu erschweren, hat Tobias Huch eben mit der versuchten Googlesperre (natürlich gescheitert) einen kleinen Sieg gegen die Sperrung von Webseiten errungen, da in der Urteilsbegründung klar geschrieben steht, dass in diesem Falle Arcor nur den Zugang zum Internet ermöglicht und somit nicht verantwortlich ist. Das könnte also bedeuten, dass Juguard bei weiteren Sperrversuchen irgendwelcher Seiten sofort bei Gericht abblitzt. Darum geht es in diesem Fall
Deutsche Videothekenbetreiber sehen ihre enormen Umsatzeinbussen im wesentlichem durch das Internet begründet. Zum einen: die kostenplichtigen Erotikangebote, weiters die illegalen Tauschbörsen und kostenlose Angebote wie youporn.com.
Man gründete darauf hin den Verein "Juguard e.v." mit dem Ziel, gegen Onlineanbieter vorzugehen. Das Ganze hinter dem Deckmantel des Jugendschutzes.
Man versuchte nicht diese abzumahnen, sondern man wollte gleich die Angebote direkt über die Netzbetreiber sperren lassen. Man hat verschiedene Taktiken ausprobiert wie: Abmahnungen z.B. an Arcor, die dann die Seite Youporn.com für ihre Kunden sperren mussten (Wiederspruchsverfahren läuft). Man hat auch versucht onlineunternehmen die Bankverbindungen aufkündigen zu lassen und andere "Kleinigkeiten" ausprobiert.
Der Vorsitzende des Vereines, Herr Grebenstein von der Video-Buster-Gruppe, betreibt selber die onlinevideothek sexyfilms.de und wurde bereits wegen Verbreitung von Pornographie verurteilt, nachdem sich die Abrechnungsfirma Cybermaxx (Geschäftsführer Thomas Gapski) für den Versuch deren Deutsche Bankverbindung aufzulösen, mit einer Abmahnung wegen "Verbreitung von Pornographie" revanchiert hatte.
Um dem Verein "Juguard" weitere Sperren von irgendwelchen Webseiten zu erschweren, hat Tobias Huch eben mit der versuchten Googlesperre (natürlich gescheitert) einen kleinen Sieg gegen die Sperrung von Webseiten errungen, da in der Urteilsbegründung klar geschrieben steht, dass in diesem Falle Arcor nur den Zugang zum Internet ermöglicht und somit nicht verantwortlich ist. Das könnte also bedeuten, dass Juguard bei weiteren Sperrversuchen irgendwelcher Seiten sofort bei Gericht abblitzt. Darum geht es in diesem Fall
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Das wars dann wohl mit den Sperrungen
Arcor muss YouPorn nicht mehr sperren
In einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (Az. 3-12 O 171/07) hat das Landgericht Frankfurt dem Einspruch von Arcor gegen eine einstweilige Verfügung zur Blockade des Porno-Portals YouPorn.com im Hauptsacheverfahren stattgegeben und eine Verantwortlichkeit des Providers für die dortigen, teils nicht jugendfreien Inhalte verneint. In ihrer Abwägung sei die 12. Kammer für Handelssachen zu dem Ergebnis gekommen, dass der Zugangsanbieter nicht mit zur Rechenschaft gezogen werden könne, erklärte ein Sprecher des Landgerichts gegenüber heise online. Der beklagte Provider sei weder wettbewerbsrechtlich als Störer noch als Gehilfe der Verstöße gegen die deutsche Jugendschutzgesetzgebung im Ausland haftbar zu machen.
Die Kirchberg Logistik GmbH hatte im vergangenen Herbst als Kläger moniert, dass das auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien stehende Angebot YouPorn keine den deutschen Gesetzen entsprechende Alterskontrolle durchführe und der Jugendschutz nach hiesigem Recht damit nicht gewährleistet sei. Die Hannoveraner wollen mit dem Videoportal sexyfilms.de selbst mit Erotik im Netz Kasse machen. Sie bemühen sich dabei aber nach eigenen Angaben, den strengen Jugendschutzauflagen hierzulande zu entsprechen, und witterten einen durch den Zugangsanbieter abzustellenden Wettbewerbsverstoß.
Die 6. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts verdonnerte Arcor im Oktober 2007 daraufhin zur Sperrung von YouPorn, die der Provider mit einer Manipulation am Domain Name System (DNS) umsetzte und in Folge Widerspruch einlegte. Zuvor hatte der Zugangsanbieter ohne gerichtliche Vorgabe freiwillig eine Blockade des ganzen betroffenen IP-Adressraums getestet.
Der Beschluss der 12. Zivilkammer stammt bereits vom 8. Februar. Nach Erhalt des Urteils hob Arcor einem Sprecher zufolge die Sperre am 20. Februar auf. "Wer auf YouPorn gegangen ist, hat das mitgekriegt", heißt es bei dem Unternehmen. Eine Pressemitteilung habe man nicht herausgegeben. Die öffentliche Bekanntgabe der Entsperrung sei dann im Rummel vor der CeBIT untergegangen. Man begrüße aber, dass das Landgericht rechtliche Klarheit geschaffen habe. Es hätte nicht angehen dürfen, dass andere von Kirchberg Logistik angegangene Provider im Gegensatz zu Arcor nicht zur Sperrung des Sexangebots verpflichtet worden seien. Widerspruch gegen die Entscheidung hätten die Hannoveraner nicht eingelegt.
Die Richter am Landgericht lehnten sich in ihrer Begründung eng an ein Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts in der Auseinandersetzung eines deutschen Anbieters pornografischer Inhalte ebenfalls gegen den Eschborner Netzbetreiber an. Die Huch Medien GmbH wollte mit der Klage den Provider verpflichten lassen, seinen Kunden keinen Zugang mehr zu den Suchmaschinen google.de und google.com zu gewähren. Zugleich ging es dem Pornoverkäufer auch darum, die Haftungsprivilegien für Zugangsanbieter gerichtlich prüfen lassen. Laut der OLG-Entscheidung ist ein Provider grundsätzlich nicht verantwortlich für den Inhalt von Webseiten, zu denen er seinen Kunden Zugang vermittelt. Gerichte in Düsseldorf und Kiel hatten in Fällen, die Kirchberg Logistik angestrengt hatte, zuvor ähnlich geurteilt.
Weder nach dem Telemediengesetz (TMG) noch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sei eine Verantwortlichkeit des Zugangsanbieters und eine Zurechenbarkeit der beanstandeten Inhalte festzustellen, befand nun die Frankfurter Landgerichtskammer ebenfalls. Eine Haftung sei auch nicht unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesgerichtshofs über jugendgefährdende Medien auf eBay zu erkennen. Diesem Richtspruch zufolge muss das Online-Auktionshaus bei Kenntnis jugendgefährdender Inhalte diese sperren und erneute entsprechende Offerten verhindern. (Stefan Krempl) / (vbr/c't)
Quelle: http://www.heise.de
Persönliches Fazit:
Gottseidank ist das ganze positiv ausgegangen, wo kämen wir denn hin wenn jeder Dahergelaufene einfach Webseiten direkt beim Provider sperren lassen könnte.
In einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (Az. 3-12 O 171/07) hat das Landgericht Frankfurt dem Einspruch von Arcor gegen eine einstweilige Verfügung zur Blockade des Porno-Portals YouPorn.com im Hauptsacheverfahren stattgegeben und eine Verantwortlichkeit des Providers für die dortigen, teils nicht jugendfreien Inhalte verneint. In ihrer Abwägung sei die 12. Kammer für Handelssachen zu dem Ergebnis gekommen, dass der Zugangsanbieter nicht mit zur Rechenschaft gezogen werden könne, erklärte ein Sprecher des Landgerichts gegenüber heise online. Der beklagte Provider sei weder wettbewerbsrechtlich als Störer noch als Gehilfe der Verstöße gegen die deutsche Jugendschutzgesetzgebung im Ausland haftbar zu machen.
Die Kirchberg Logistik GmbH hatte im vergangenen Herbst als Kläger moniert, dass das auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien stehende Angebot YouPorn keine den deutschen Gesetzen entsprechende Alterskontrolle durchführe und der Jugendschutz nach hiesigem Recht damit nicht gewährleistet sei. Die Hannoveraner wollen mit dem Videoportal sexyfilms.de selbst mit Erotik im Netz Kasse machen. Sie bemühen sich dabei aber nach eigenen Angaben, den strengen Jugendschutzauflagen hierzulande zu entsprechen, und witterten einen durch den Zugangsanbieter abzustellenden Wettbewerbsverstoß.
Die 6. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts verdonnerte Arcor im Oktober 2007 daraufhin zur Sperrung von YouPorn, die der Provider mit einer Manipulation am Domain Name System (DNS) umsetzte und in Folge Widerspruch einlegte. Zuvor hatte der Zugangsanbieter ohne gerichtliche Vorgabe freiwillig eine Blockade des ganzen betroffenen IP-Adressraums getestet.
Der Beschluss der 12. Zivilkammer stammt bereits vom 8. Februar. Nach Erhalt des Urteils hob Arcor einem Sprecher zufolge die Sperre am 20. Februar auf. "Wer auf YouPorn gegangen ist, hat das mitgekriegt", heißt es bei dem Unternehmen. Eine Pressemitteilung habe man nicht herausgegeben. Die öffentliche Bekanntgabe der Entsperrung sei dann im Rummel vor der CeBIT untergegangen. Man begrüße aber, dass das Landgericht rechtliche Klarheit geschaffen habe. Es hätte nicht angehen dürfen, dass andere von Kirchberg Logistik angegangene Provider im Gegensatz zu Arcor nicht zur Sperrung des Sexangebots verpflichtet worden seien. Widerspruch gegen die Entscheidung hätten die Hannoveraner nicht eingelegt.
Die Richter am Landgericht lehnten sich in ihrer Begründung eng an ein Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts in der Auseinandersetzung eines deutschen Anbieters pornografischer Inhalte ebenfalls gegen den Eschborner Netzbetreiber an. Die Huch Medien GmbH wollte mit der Klage den Provider verpflichten lassen, seinen Kunden keinen Zugang mehr zu den Suchmaschinen google.de und google.com zu gewähren. Zugleich ging es dem Pornoverkäufer auch darum, die Haftungsprivilegien für Zugangsanbieter gerichtlich prüfen lassen. Laut der OLG-Entscheidung ist ein Provider grundsätzlich nicht verantwortlich für den Inhalt von Webseiten, zu denen er seinen Kunden Zugang vermittelt. Gerichte in Düsseldorf und Kiel hatten in Fällen, die Kirchberg Logistik angestrengt hatte, zuvor ähnlich geurteilt.
Weder nach dem Telemediengesetz (TMG) noch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sei eine Verantwortlichkeit des Zugangsanbieters und eine Zurechenbarkeit der beanstandeten Inhalte festzustellen, befand nun die Frankfurter Landgerichtskammer ebenfalls. Eine Haftung sei auch nicht unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesgerichtshofs über jugendgefährdende Medien auf eBay zu erkennen. Diesem Richtspruch zufolge muss das Online-Auktionshaus bei Kenntnis jugendgefährdender Inhalte diese sperren und erneute entsprechende Offerten verhindern. (Stefan Krempl) / (vbr/c't)
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trotzdem sehe ich hier prinzipielle zwei probleme,die mich nachdenklich machen:
1. der zugang übers netz zu pornographischen Inhalten für minderjährige ist viel zu leicht.
2. es brechen viele einnahmequellen für andere branchen weg:
denke z.B. auch an youtube, an viele bücher und texte die du dir beeits kostenlos herunterladen kannst usw.
ganz geheuer ist mir die entwicklung nicht
1. der zugang übers netz zu pornographischen Inhalten für minderjährige ist viel zu leicht.
2. es brechen viele einnahmequellen für andere branchen weg:
denke z.B. auch an youtube, an viele bücher und texte die du dir beeits kostenlos herunterladen kannst usw.
ganz geheuer ist mir die entwicklung nicht
Augen gab uns Gott ein Paar / um zu schauen rein und klar / um zu GLAUBEN was wir lesen / wär ein Aug' genug gewesen (aus HH. zur Teleologie)
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Zum Punkt 1: es gibt genügend kostenlose Software mit denen Eltern ihren Pc für die Kinder absichern können, es gehört für mich zu den Erziehungsaufgaben der Eltern, entweder zu schauen was die Kinder am pc so treiben oder eben eine entsprechende Software zu installieren.
Zum Punkt 2: Die Seite youporn setzt auch den Onlineerotikunternehmen zu, da man dort kostenlos Filme usw anschauen kann, wofür man bei anderen WEbseiten zahlen muss. Allerdings gehts hier nicht um youporn sondern darum, dass Sperrungen von Webseiten seitens der Provider einfach nicht stattfinden dürfen. Oder würdest du es lustig finden, wenn jemand eine Sperrverfügung für dieses Forum an deinen Anbieter schickt und du nicht mehr mitlesen/schreiben könntest, weil du die Seite einfach nicht mehr aufrufen kannst?
Zum Punkt 2: Die Seite youporn setzt auch den Onlineerotikunternehmen zu, da man dort kostenlos Filme usw anschauen kann, wofür man bei anderen WEbseiten zahlen muss. Allerdings gehts hier nicht um youporn sondern darum, dass Sperrungen von Webseiten seitens der Provider einfach nicht stattfinden dürfen. Oder würdest du es lustig finden, wenn jemand eine Sperrverfügung für dieses Forum an deinen Anbieter schickt und du nicht mehr mitlesen/schreiben könntest, weil du die Seite einfach nicht mehr aufrufen kannst?
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zu punkt 1: ist theoretisch richtig aber geschieht nicht nur nicht,sondern wird de facto auch nicht sanktioniert. du kannst davon ausgehen, daß ca 20-30% der eltern mit diesen und anderen erziehungsaufgaben überfordert sind. daher muß das anders gemacht werden, z.B: über ein entsprechendes passwortsystem
zu punkt 2: wer was sperrt ist für mich eigentlich nur ein technisches problem. möchte auf jeden fall, daß jugendlichen der zugriff nicht so leicht gemacht wird.
zu punkt 2: wer was sperrt ist für mich eigentlich nur ein technisches problem. möchte auf jeden fall, daß jugendlichen der zugriff nicht so leicht gemacht wird.
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Hanna, du weisst aber schon, dass man z.B. in Deutschland pornographische Inhalte mittels AVS schützen muss?
Ein AVS ist ein Alterverifikationssystem, dass sicherstellt, dass der Zugreifende mindestens 18 Jahre alt ist. Die passiert im Regelfall über ein sogenanntes "Postident" Verfahren, bei dem man z.B. beim System von X-check einen Usb-Stick eingeschrieben von der Post erhält und mit diesem Stick (auch Dongle genannt) kann man dann auf 18+ Inhalte zugreiffen. Andere Anbieten machen einen sogenannten Schufacheck, über eine Schnittstelle der Schufa.
Das Problem an dem Ganzen ist, die user nehmen diese Systeme ganz einfach nicht an und buchen dann eben ausländische Angebote, wo sie ohne Hürden zu ihrem Vergnügen kommen.
Nachdem es diese strengen Bestimmungen nur in Deutschland gibt, haben die Erotikunternehmen Deutschland (zumindest auf dem Papier) verlassen und treiben nun über das Ausland ein wesentlich unzensierteres Unwesen als sie es im Heimatland taten. Dieser Schuss ist also deutlich nach Hinten losgegangen.
Ein AVS ist ein Alterverifikationssystem, dass sicherstellt, dass der Zugreifende mindestens 18 Jahre alt ist. Die passiert im Regelfall über ein sogenanntes "Postident" Verfahren, bei dem man z.B. beim System von X-check einen Usb-Stick eingeschrieben von der Post erhält und mit diesem Stick (auch Dongle genannt) kann man dann auf 18+ Inhalte zugreiffen. Andere Anbieten machen einen sogenannten Schufacheck, über eine Schnittstelle der Schufa.
Das Problem an dem Ganzen ist, die user nehmen diese Systeme ganz einfach nicht an und buchen dann eben ausländische Angebote, wo sie ohne Hürden zu ihrem Vergnügen kommen.
Nachdem es diese strengen Bestimmungen nur in Deutschland gibt, haben die Erotikunternehmen Deutschland (zumindest auf dem Papier) verlassen und treiben nun über das Ausland ein wesentlich unzensierteres Unwesen als sie es im Heimatland taten. Dieser Schuss ist also deutlich nach Hinten losgegangen.
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