Schweiz und C-Bewilligung ?

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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Angelina
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Schweiz und C-Bewilligung ?

Beitrag von Angelina »

Hallo

Ich hatte gelesen wenn ich in der Schweiz als Prostituierte arbeiten möchte brauch ich eine C-Bewilligung.
Bin Selbständig in Deutschland tätig und wohnhaft.
Für mich ist ausserhalb Deutschlands Neuland.


möchte gerne wissen

Wie bekomm ich die Bewilligung ?
Wie und Wo muss ich die Steuern abführen ?

Wollte nur ca. 1 Monat in die Schweiz
1. Möglichkeit
in einen Club oder in eine Bar.

oder

2. Möglichkeit
in eine Terminwohnung & selbst Werbung machen


Was würdet Ihr mir raten ?
Auf was muss ich achten ?
Bin für jeden Tip dankbar

lg Angie

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Zwerg
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Beitrag von Zwerg »

http://www.sans-papiers-bern.ch/adressen/

Ein Anruf bei XENIA (Bern) wäre auch hilfreich... :-) (Ich habe eine der dort tätigen Damen bei einer Fachtagung in Würzburg kennen gelernt und bin überzeugt, dass sie Dir gerne zur Seite stehen)

http://www.verein-xenia.ch/standort.html

Liebe Grüße

Christian

KonTom
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Beitrag von KonTom »

Hallo Angelina!

Ich versuche dir hier einmal ein paar allgemeine Informationen zur Bewilligung einzustellen.

C-Bewilligung:
Eine C-Bewilligung ist eine permanente Niederlassungbewilligung. Sie behält ihre Gültigkeit, solange Sie in der Schweiz bleiben. Sie beinhaltet fast keine Einschränkungen und verleiht Ihnen viele Rechte, die Sie mit einer B-Bewilligung nicht haben. Sie können z. B. uneingeschränkt Immobilien erwerben, von einem Kanton in den anderen umziehen, Waffen kaufen, selbstständig erwerbstätig sein usw.

Abhängig von Ihrer Nationalität können Sie, nachdem Sie 5 oder 10 Jahre mit einer B-Bewilligung in der Schweiz gelebt haben, eine C-Bewilligung erlangen.

Wichtig: Wenn Sie Staatsbürger eines EU-Landes sind, bietet die Aufenthaltsbewilligung B-EG, die Sie erhalten, Ihnen fast die gleichen Vorteile als die C-Bewilligung. Die einzigen zusätzlichen Rechte, die Sie bei Erhalt der C-Bewilligung nach 5 Jahren bekommen, sind das Abstimmungsrecht in manchen Gemeinden über örtliche Angelegenheiten und das Recht, Feuerwaffen zu kaufen.

lg
tom

p.s. Also eine C Bewilligung wirst du daher sicher nicht brauchen und auch nicht bekommen.

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Marc of Frankfurt
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Links

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Hier stehen die einschlägigen Beratungsstellen

LänderBerichte Schweiz
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=932

LokalNachrichten Zürich
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=2388


Hilf mit diese Infos zu ergänzen mit deinen eigenen Recherchen und Erfahrungen.
Danke im Namen aller zukünftigen Anfragenden.

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Mandy
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Beitrag von Mandy »

ist in der Schweiz Sexarbeit sowie in D ein normaler beruf oder wird er wie in Ö nicht anerkannt als Beruf....?

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Zwerg
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Beitrag von Zwerg »

Schweiz

In der Schweiz sind sexuelle Dienstleistung und Konsum von bezahltem Sex legal. Aus diesem Grund gibt es in diesem Land eine hohe Dichte an Bordellen, welche auch intensiv in Tageszeitungen, einschlägigen Magazinen und nicht zuletzt auch im Internet für sich werben. Ausländische Prostituierte brauchen ein Arbeitsvisum. Laut Art. 195 Schweizerisches Strafgesetzbuch ist es strafbar, eine unmündige Person, also eine Person unter 18 Jahren, der Prostitution zuzuführen; der Freier einer oder eines Prostituierten über 16 Jahre macht sich in der Schweiz allerdings nicht strafbar.

http://de.wikipedia.org/wiki/Prostitution#Schweiz

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Mandy
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Beitrag von Mandy »

Danke für die schnelle Antwort.

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Angelina
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Beitrag von Angelina »

Ihr seid ja flott, Danke schonmal, die Beratungsstellen reichen mir erstmal :001, da kann ich mich ja weiter informieren wenns soweit ist.

lg Angie