Nebenbeschäftigung
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Nebenbeschäftigung
hi,
ich und mein Kumpel dachten wir könnten uns etwas geld dazu verdienen!
sprich: uns am wochenende anbieten für frauen (mal abgesehn davon, ob es klappt). da hab ich jetzt mal ne frage ... wenn ich dies tätigkeit nebenbei mache (eine kundin pro we) , muss ich dieses gewerbe irgendwie anmelden ?? oder kann ich einfach meine dienste privat verkaufen ( da das ja nicht meine hauptbeschäftigung ist) ? ..ohne steuern zu zahlen unso ??
bin für jeden antwort dankbart
greeetz Pooolice :)
ich und mein Kumpel dachten wir könnten uns etwas geld dazu verdienen!
sprich: uns am wochenende anbieten für frauen (mal abgesehn davon, ob es klappt). da hab ich jetzt mal ne frage ... wenn ich dies tätigkeit nebenbei mache (eine kundin pro we) , muss ich dieses gewerbe irgendwie anmelden ?? oder kann ich einfach meine dienste privat verkaufen ( da das ja nicht meine hauptbeschäftigung ist) ? ..ohne steuern zu zahlen unso ??
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Hallo Pooolice!
Vorab willkommen auf sexworker.at!
Ob Du nun nebenbei oder hauptberuflich dieser Tätigkeit nachgehst ist gleichgültig.
Als erstes mußt Du dich polizeilich als Sexworker registrieren lassen.
Den Ablauf findest Du mehrfach in diesem Forum.
Benütze einfach die Suchfunktion des Forums.
Steuerlich bin leider zu wenig am Laufenden, da kann dir sicher unser Admin Zwerg für den Bereich Österreich, bzw. unser User Certik für Deutschland weiterhelfen.
lg
Tom
Vorab willkommen auf sexworker.at!
Ob Du nun nebenbei oder hauptberuflich dieser Tätigkeit nachgehst ist gleichgültig.
Als erstes mußt Du dich polizeilich als Sexworker registrieren lassen.
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Gilt natürlich nur, falls der User aus Österreich kommt! In Deutschland gibt es keine polizeiliche Registrierung als Sexarbeiter mehrKonTom hat geschrieben:Als erstes mußt Du dich polizeilich als Sexworker registrieren lassen.
Leider gibt uns das Profil des Users wenig Auskunft über seine Herkunft usw -> deshalb werden sämtliche Antworten nur wage bleiben können
Christian
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Oh doch, allerdings ohne gesetzliche Grundlage:Zwerg hat geschrieben:... In Deutschland gibt es keine polizeiliche Registrierung als Sexarbeiter mehr ...
Christian
In Stuttgart sind die Bordellbesitzer verpflichtet, die Personaldaten (Passkopie) an die Sitte zu faxen. Ansonsten stehen die Damen und Herren ständig auf der Matte und holen sich die Informationen persönlich. Begründung: die SW werden vorgeladen um über die Sperrgebietsverordnung aufgeklärt zu werden.
Die Stuttgarter Sitte hat ca. 3000 SexarbeiterInnen registriert.
Auf Wunsch des Users umgenannter Account
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Re: Nebenbeschäftigung
Bei einer Nebenbeschäftigung ist es egal wie viel man verdient, diese Zahlen gelten jetzt nur für Österreich. Prinzipiell gibt es keinen Steuerfreien und auch SV-freien zuverdienst auch wenn immer herumgeisteret bis 10000,- Schilling bzw. 750,- Euro darf man steuerfrei dazuverdienen das stimmt nicht. Hat man jedoch nicht mehr als 750,- Gewinn aus einer nebenbeschäftigung so muß man keine Einkommensteuererklräung legen sondern es genügt eine "normale" Arbeitnehmerveranlagung wo man dann unten dazuschreibt. Dies nur zum Verständnis ist aber nicht wirklich brauchbar und extrem selten der Fall.
Wird (egal was für eine Tätigkeit) mit Gewinnabsicht unternommen so besteht grundsätzlich Umsatzsteuer und Einkommensteuerpflicht. In deinem Fall wenn die Einnahmen nicht mehr als 36000,- im Jahr ausmachen bist du von der Umsatzsteuer unecht befreit eine Jahres UVA ist dennoch zu machen. Auch eine Einkommensteuererklärung ist zu legen. Wenn du jedoch nicht mehr als ca. 3900,- Gewinn hast (Noch einmal Gewinn = Einnahmen abzüglich steuerlich anerkannter Ausgaben) kannst du dich von der Sva befreien lassen voraussetzung ist du hast bereits eine pflichtversicherung bei der Gebietskrankenkasse oder einer anderen Kasse.
Wird (egal was für eine Tätigkeit) mit Gewinnabsicht unternommen so besteht grundsätzlich Umsatzsteuer und Einkommensteuerpflicht. In deinem Fall wenn die Einnahmen nicht mehr als 36000,- im Jahr ausmachen bist du von der Umsatzsteuer unecht befreit eine Jahres UVA ist dennoch zu machen. Auch eine Einkommensteuererklärung ist zu legen. Wenn du jedoch nicht mehr als ca. 3900,- Gewinn hast (Noch einmal Gewinn = Einnahmen abzüglich steuerlich anerkannter Ausgaben) kannst du dich von der Sva befreien lassen voraussetzung ist du hast bereits eine pflichtversicherung bei der Gebietskrankenkasse oder einer anderen Kasse.
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