Prostitution in D mit Frauen unter 21
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Prostitution in D mit Frauen unter 21
Hallo
Ich bin neu hier :-)
Eine Frage. In Deutschland ist es ja eine Straftat Personen unter 21 zur Prostituition zu bringen oder bei der Ausübung zu helfen oder z.B. als Dienstleister zu vermitteln. Auch wenn die Frauen Deutsche sind, es alles selbstständig machen, sich von sich aus auf Jobanzeigen für sowas melden und ansich alles freiwillig geschieht.
Eigentlich idiotisch, kapiert keine Frau die sich bei mir auf eine Anzeige meldet.
Jetzt habe ich gehört das es anders aussehen kann, wenn die Frau bereits nachweislich diesem Job nachgegangen ist und den Job also kennt und bei mir nur weiterarbeiten will. Dann soll es "geduldet" sein und nicht verfolgt werden.
Kennt jemand da die Rechtssituation in Deutschland? Ich versuche die Sache so legal wie möglich zu machen, ich vermittele, und will neben einem fairem Arbeitsklima halt aber auch kein Ärger bekommen..
Wer kann helfen oder eine Beratungsstelle in Berlin oder so nennen?
Danke im voraus.
Ich bin neu hier :-)
Eine Frage. In Deutschland ist es ja eine Straftat Personen unter 21 zur Prostituition zu bringen oder bei der Ausübung zu helfen oder z.B. als Dienstleister zu vermitteln. Auch wenn die Frauen Deutsche sind, es alles selbstständig machen, sich von sich aus auf Jobanzeigen für sowas melden und ansich alles freiwillig geschieht.
Eigentlich idiotisch, kapiert keine Frau die sich bei mir auf eine Anzeige meldet.
Jetzt habe ich gehört das es anders aussehen kann, wenn die Frau bereits nachweislich diesem Job nachgegangen ist und den Job also kennt und bei mir nur weiterarbeiten will. Dann soll es "geduldet" sein und nicht verfolgt werden.
Kennt jemand da die Rechtssituation in Deutschland? Ich versuche die Sache so legal wie möglich zu machen, ich vermittele, und will neben einem fairem Arbeitsklima halt aber auch kein Ärger bekommen..
Wer kann helfen oder eine Beratungsstelle in Berlin oder so nennen?
Danke im voraus.
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Musst Du gucken:
http://www.hydra-ev.org/
Die Handhabung dieses widersprüchlichen Gesetzgebeung ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, ja manchmal sogar von Polizeidirektion zu Polizeidirektion.
http://www.hydra-ev.org/
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Danke erstmal. Und die beraten auch mich als Agentur oder sind die nicht nur für die Frauen da?ehemaliger_User hat geschrieben:Musst Du gucken:
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Die Handhabung dieses widersprüchlichen Gesetzgebeung ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, ja manchmal sogar von Polizeidirektion zu Polizeidirektion.
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Ist in Deinem Fall ja beinahe gleichbedeutend.
Aber Stefanie Klee ist ja auch noch in Berlin:
www.busd.de
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Danke. Werde ich mal schauen. Wieso ist das gleichbedeutend? Nicht durcheinanderbringen lassen, das "AgenturbetreiberIn" ist leicht falsch verstehbar. Ich bin ein Kerl :-)ehemaliger_User hat geschrieben:Ist in Deinem Fall ja beinahe gleichbedeutend.
Aber Stefanie Klee ist ja auch noch in Berlin:
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RE: Prostitution in D mit Frauen unter 21
Wenn die Frau aus eigenem Antrieb zu dir kommt mit dem festen Vorsatz, als Sexworkerin zu arbeiten, bist Du zumindest theoretisch aus dem strafrechtlichen Problem draußen.
Bleibt als Restrisiko, dass Ihr Stress miteinander bekommt und die plötzlich behauptet, Du hättest etwas getan, was strafrechtlich unter "dazu bringen" fällt, mein Strafrechtskommentar zählt da auch das Wecken von Neugierde dazu.
Auch wenn die Frau bereits in einem anderen Laden gearbeitet hat, ist man nicht auf der sicheren Seite, es kann immer noch die Konstellation geben, dass sie aussteigen oder reduzieren möchte und Du das (tatsächlich oder angeblich) verhinderst.
Bleibt als Restrisiko, dass Ihr Stress miteinander bekommt und die plötzlich behauptet, Du hättest etwas getan, was strafrechtlich unter "dazu bringen" fällt, mein Strafrechtskommentar zählt da auch das Wecken von Neugierde dazu.
Auch wenn die Frau bereits in einem anderen Laden gearbeitet hat, ist man nicht auf der sicheren Seite, es kann immer noch die Konstellation geben, dass sie aussteigen oder reduzieren möchte und Du das (tatsächlich oder angeblich) verhinderst.
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Re: RE: Prostitution in D mit Frauen unter 21

HalloMicha Ebner hat geschrieben:Wenn die Frau aus eigenem Antrieb zu dir kommt mit dem festen Vorsatz, als Sexworkerin zu arbeiten, bist Du zumindest theoretisch aus dem strafrechtlichen Problem draußen.
Woher stammt diese Erkenntnis? Eine Vermutung oder gesicherte Erkenntnis die man irgendwie belegen kann?
Denn ich habe grade ua das Problem das ich Stress mit der Polizei habe wo gegen mich ermittelt wird obwohl sie aus eigenem Antrieb zu mir gekommen ist, nachweisbar.
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Re: RE: Prostitution in D mit Frauen unter 21

berlinerotik hat geschrieben:Hm, würdest Du bitte "ihr" unsere herzlichsten Grüße übermitteln und "sie" bitten sich hier zu registrieren und ihre Sichtweise der Dinge zu posten....?Micha Ebner hat geschrieben:Denn ich habe grade ua das Problem das ich Stress mit der Polizei habe wo gegen mich ermittelt wird obwohl sie aus eigenem Antrieb zu mir gekommen ist, nachweisbar.
Wenn der betroffenen SexarbeiterIn von Seiten der Behörde etwas in den Mund gelegt wird, was sie selbst nicht so sieht, so kann man sicherlich die Öffentlichkeitswirkung unseres Forums einsetzen. Falls jedoch "der Stress mit den Behörden" auf Grund einer Aussage der SexarbeiterIn entstanden ist, sind wir sicherlich nicht das richtige Forum.....
Bitte, verstehe mich nicht falsch! Ich will Niemand etwas unterstellen! Aber unsere Community dient in erster Linie dem Wohl von SexarbeiterInnen! Natürlich ist bei uns jegliche Problematik die auch nur im Entferntesten mit Sexarbeit zu tun hat ein Thema - aber hier scheint doch ein gewisser Interessenskonflikt aufzutreten.
Könntest Du uns mehr über die Geschichte erzählen? Wenn Du möchtest auch gerne per PN oder telefonisch (Nummer steht im Profil)
Christian
Zwerg
Kontakt per PN oder über das Kontaktformular:
memberlist.php?mode=contactadmin
Notfälle: ++43 (0)676 413 32 23
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RE: Prostitution in D mit Frauen unter 21
Nein, ihr wurde nichts in den Mund gelegt.
Es wird gegen mich ermittelt weil sie mit knapp 21 unter 21 war und ich durch das hinfahren mich strafbar gemacht habe. Hat nichts mit der Frau zu tun, da die Ermittlungen nichts mit einer Aussage von ihr zu tun haben..
Es wird gegen mich ermittelt weil sie mit knapp 21 unter 21 war und ich durch das hinfahren mich strafbar gemacht habe. Hat nichts mit der Frau zu tun, da die Ermittlungen nichts mit einer Aussage von ihr zu tun haben..
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Verstehe ich es falsch "hinfahren" bedeutet chauffieren? Du hast also als Betreiber eine SexarbeiterIn (unter 21 Jahren) vermittelt bzw. bei der Ausübung der Prostitution unterstützt?
Dann hast Du nach dem Buchstaben des deutschen Gesetzes ein Problem.
Nur verstehe ich jetzt Dein Erstposting nicht wirklich... Du schreibst hier eher in Richtung "Zuführung"
Christian
Dann hast Du nach dem Buchstaben des deutschen Gesetzes ein Problem.
Nur verstehe ich jetzt Dein Erstposting nicht wirklich... Du schreibst hier eher in Richtung "Zuführung"
Christian
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Re: RE: Prostitution in D mit Frauen unter 21

Ich habe mich im Rahmen der Recherche für den Berufsratgeber sehr genau mit den einschlägigen Strafrechtsparagraphen beschäftigt, Basis war der Strafrechtskommentar Tröndle/Fischer, daneben habe ich auch noch gelesen, was der Bundesgerichtshof in den letzten Jahren zu diesen Themen entschieden hat.berlinerotik hat geschrieben:HalloMicha Ebner hat geschrieben:Wenn die Frau aus eigenem Antrieb zu dir kommt mit dem festen Vorsatz, als Sexworkerin zu arbeiten, bist Du zumindest theoretisch aus dem strafrechtlichen Problem draußen.
Woher stammt diese Erkenntnis? Eine Vermutung oder gesicherte Erkenntnis die man irgendwie belegen kann?
Interessant wäre jetzt erst mal zu wissen, ob man Dir § 232 (Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung) oder § 233 a (Förderung des Menschenhandels) vorwirft. Gerade der § 233 a ist für Agentur- und Borderllbetreiber hoch riskant, weil man ja den Frauen nicht an der Nasenspitze ansieht, ob sie aus eigenem Antrieb kommen.
Beispiel: Nina (19) lebt zusammen mit ihrem Freund Thorsten, beide sind notorisch klamm, und Thorsten denkt mal laut darüber nach, dass man als Frau doch leicht Geld verdienen könnte. Nina geht darauf hin zu einer Escort-Agentur. Thorsten hat sich nun des Menschenhandels schuldig gemacht, und die Agentur der Förderung desselben. (Und wenn der Staatsanwalt sonst nichts zu tun hat, dann greift er sich auch noch den Fahrer der Agentur, denn der hat ja ein Opfer des Menschenhandels befödert.)
Die Staatsanwaltschaft ist jedoch in der Beweispflicht. Wenn Nina kein Interesse daran hat, dass Thorsten sowie der Agenturbetreiber (nicht zu vergessen der Fahrer) zu mindestens 6 Monaten verurteilt werden, dann erinnert sie sich einfach nicht mehr an dieses Gespräch. Umgekehrt gilt aber auch: Wenn sich Nina und Thorsten im Unfriede voneinander getrennt haben und Nina ihrem Ex "eins reinwürgen" möchte, dann ist der Agenturbetreiber schnell mal der "Kollateralschaden".
Auf der sicheren Seite ist man also nur bei Frauen, die über 21 Jahre alt sind. Sollen sich die jüngeren Mädels ihre Kunden über das Internet suchen. Das ist zwar wesentlich riskanter für diese, aber der Gesetzgeber will es so...

Und als kleiner Trost: Ein Alter knapp unter der Schutzaltersgrenze ist regelmäßig ein Indiz für einen minder schweren Fall.