Zum zweiten Mal veranstalten Dörre Rechtsanwälte das Praxisseminar: Recht und Jugendschutz "Werbung für Prostitution".
Am Samstag, 25. April 2009, 10.00 - 17.00 Uhr in Köln.
Die Themen:
- Wie wird das Werbeverbot des § 120 OWiG von Behörden durchgesetzt?
- Was ist der "Nürnberger Sonderweg"?
- Welche Ausnahmen gelten vom gesetzlichen Werbeverbot?
- Wie entscheidet der Bundesgerichtshof zu § 120 OWiG?
- Was ist der rechtliche Unterschied zwischen Off- und Online-Werbung?
- Welche Werbebeschränkungen ergeben sich aus JuSchG und JMStV?
- Wie arbeiten jugendschutz.net und FSM?
- Welche Werbung wird von der Bundesprüfstelle indiziert?
- Welche Pflichten gelten im Internet?
- Was ist ein Jugendschutzbeauftragter?
- Welche Einschränkungen gelten für die Bewerbung von Prostitutierten unter 21 Jahren?
- Wie wird auf behördliche Schreiben und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen richtig reagiert?
Der Referent :
Rechtsanwalt Marko Dörre berät Mandanten, die Werbung für Prostitution in Print und Internet veröffentlichen. Zudem leitet er den Arbeitskreis Recht im Bundesverband Erotikhandel und ist Beisitzer der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.
Weitere Informationen senden wir gerne per Post. Bitte per Mail anfordern: seminar@doerre.com
www.doerre.com/seminar
Aktuell: Wir informieren auch zur Sendezeitbegrenzung im Internet
www.heise.de/newsticker/meldung/134467
Seminar: "Werbung für Prostitution"
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