Manche Gesetze sind absurd....

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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Deleila
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Manche Gesetze sind absurd....

Beitrag von Deleila »

Ich möchte euch um eure Meinung zu einem Thema befragen, welches nicht mit unmittelbar, wenn überhaupt, mit SW zu tun hat.

Von einer Freundin die jüngeren Schwestern wurden von ihrem Stievvater unter Mitwissen der eingenen Mutter über 5 Jahre hinweg missbraucht. Angezeigt wurde er lange vor Weihnachten. Schuldig gesprochen wurde er vor ca. 2 Monaten und er bekam 2 Jahre Haft.
Er hat Einspruch erhoben, was zur Folge hat dass dieser Scheißkerl immer noch auf freien Fuss ist.
Ein Drogendealer gehört zwar meiner Meinung auch bestraft, aber dass dieser, nach 4 Jahren dealen von größeren Mengen 7 Jahre bekommt, während ein Kinderschänder ( die Mädels waren bei Beginn seiner Tat 8 und 12 Jahre alt) nur 2 Jahre bekommt, finde ich etwas absurd.

Außerdem dauert die Verhandlung und dann die Fahrt ins Gefängnis für einen Drogendealer nicht so lange, wie für einen Kinderschänder, Vergewaltiger oder Schlägertypen.

Kann es wirklich sein, dass Verbrechen die das Kapital eines Menschen betreffen oder die freiwillige Anschaffung von Mitteln die die Gesundheit zerstören höher und effizienter bestraft werden als Verbrechen, die dem Menschen direkt schaden?!
Bei Vergewaltigung liegt meines Wissens die Höchststrafe bei 8 oder 9 jahren, und dass aber nur wenn dabei auch schwere Körperverletzung im Spiel war.....

Auch zur Auflockerung des Jugendschutzgesetzes muss ich etwas sagen.
Die Altersgrenze 16 ( bei sexuellen Handlungen von Minderjährigen mit Erwachsenen) fand ich absolut ok.
Man hätte vielleicht sagen können, dass ein/e 14 jähriger/e mit einem bereits volljährigem schlafen darf, wenn der Altersunterschied nicht mehr als sagen wir mal 8 Jahre beträgt....

Ich finde es deshalb unverantwortlich von Vater Staat, die Grenze soweit herunterzusetzen, weil Männer und Frauen unter 16 einfach noch Kinder sind.
Körperlich mögen sie ja schon voll entwickelt sein, aber geistig ist ein Mensch sowieso erst viel viel später erwachsen....
:003

Wenn ein 30 jähriger nicht voll zurückgeblieben ist, dann verstehe ich nicht was er mit einer 14 jährigen anfangen will.....?! Außer dass ihn der "jugendliche, unverbrauchte" Körper anmacht.
16 finde ich jung genug....man muss den perversen Fantasien erwachsener Menschen nicht auch noch einen Spielraum geben.

Als erwachsener Mensch sollte man etwas Verantwortung für die Jüngeren übernehmen, und nicht deren Vaterkomplexe oder was weiß ich ausnützen. Dass es 14 jährige Mädels gibt, die meinen sie könnten es mit einem 30 jährigen Freund aufnehmen weiß ich, und dass sie alles daran setzen, es cool zu finden, weiß ich auch.

Die Beweggründe des 30 Jährigen sind für mich jedoch etwas fragwürdig...ethnisch gesehen....( ich spreche hier auch von 30 jährigen Frauen die mit einem 14 jährigem Jungen ins Bett steigen würden....)

naja, es gibt meiner Meinung nach noch viel an unserem Rechtsstaat zu korigieren...

lg,
deleila

Ellena
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Hallo Deleila, herzliches Willkommen!

Beitrag von Ellena »

Toll, dass du ins Forum gefunden hast, und so offen über dich und deine Situation schreibst. Du triffst immer Themen die sicher Jederman/frau der im weitesten Sinne mit dem Sexgewerbe zu tun hat, oder so wie ich seit vielen Jahren immolviert bin berühren und interessieren.
Deine Beiträge sind aussordentlich gut geschrieben, Kompliment.
Freu mich noch viel von dir zu lesen.
L.G. Ellena

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Lovara
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Beitrag von Lovara »

hallo Deleila!

ich finde auch das einige strafen neu überdenkt werden sollten.

überhaupt die von dir angesprochene kinderschändung oder misshandlung.
meiner meinung nach sollte auch der partner schwer bestraft werden, wenn er/sie, wie in deinem geschilderten fall, davon gewusst hat.

unsere gesetze behandeln manche delikte noch immer als kavalliersdelikte.

wenn jemand aus not, obwohl es auch in dieser situation unrecht ist, etwas mitgehen lässt, ist die strafe oft genau so hoch wie wenn jemand einen schweren betrug, mit millionenschaden, nur um sich zu bereichern, begeht.

als vater von drei kindern sehe auch ich es mit sorge das 14jährige, sozusagen in die freie wildbahn entlassen werden.
auch unsere 14jährige glaubt sie weis schon ganz genau, was da drausen vorgeht.
ich möchte jetzt nicht jedem älteren unterstellen, die nähe von 14jährigen zu suchen um sie zu verführen.
wenn ich aber ab und zu bei den treffpunkten der jugendlichen vorbeigehe und dort die ganz "coolen typen" sehe, so zwischen 23 und 28 jahren, dann frage ich mich schon was der von den jugendlichen will.

bis jetzt hat es mit unserer 14jährigen diesbezüglich noch keine probleme gegeben, gott sei dank, denn ich kann nicht sagen wie ich reagieren würde.
lg LOVARA
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Der Prozess

Beitrag von Deleila »

gegen die Mutter läuft bereits....

Auch wegen Vernachlässigung....

schade finde ich nur, dass die insgesamt 4 Schwestern komplett ohne Eltern dastehen.

Die jüngste ist zwar auch "schon" 13, aber auch für meine Freundin, die jetzt bald 22 Jahre alt ist, ist es hart, keine Eltern zu haben....

aber wie heißt es so schön:
Was man nie hatte vermisst man nicht.

LG, deleila

Lovis
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Beweise und Strafen

Beitrag von Lovis »

Hallo Deleila

Die Altersgrenze (die von bestimmten Kreisen gerne "Schutzalter" genannt wird) liegt bei 14. Die alte Altersgrenze hatte niemals Schutzfunktion im heterosexuellen Bereich, sie hat nur dazu geführt, dass männliche Homosexuelle diskriminiert und kriminalisiert worden sind. Wenn nämlich ein 19jähriger vor der Gesetzesnovelle mit seinem 17jährigen Freund geschlafen hat war er nach österreichischem Recht strafbar und ist ins Gefängnis gewandert. Das ist sehr oft von Eltern benutzt worden um schwule Beziehungen via Erpressung zu unterbinden.
Nach wie vor besteht Schutz unter einem anderen Titel: Mißbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses. Also ein Lehrer darf mit seiner Schülerin nicht schlafen ohne sich in sehr gefährliche Bereiche zu begeben.

Zum Strafausmaß bei Mißbrauch im Fall den Du geschildert hast, und Deiner Bemerkung dass Drogendealer schneller und längere Haftstrafen bekommen:
das ist ein Beweisfall. Das österreichische Strafrecht sagt: In dubio pro reo (Im Zweifel für den Angeklagten).
Und das ist sehr sehr gut so. Sonst könnte ich behaupten Du hättest das und jenes getan und Du würdest im Gefängnis landen. Sowas gab´s früher (Hexenverbrennung zb). Heute braucht es Beweise für eine strafrechtliche Verurteilung. Und Beweise sind im Fall von Drogenhandel leichter zu erbringen als im Fall von Kindesmißbrauch.
Was soll die Richterin/der Richter tun? Zur Verurteilung bedarf es Beweisen, nicht Vermutungen. Und das ist, in unser aller Sinn, gut so. Du möchtest nicht aufgrund einer Anzeige eines Nachbarn ins Gefängnis ...
Was m.E. viel schneller und öfter passieren sollte ist Verbringung von Minderjährigen aus der Herkunftsfamilie, sobald ein Mißbrauchsverdacht vorliegt. Im Zweifel muß der Schutz Vorrang haben.

Bin grad aus .de zurück und klinke mich wieder ein kurz hier ...

Lovis
If you go where few have gone
you will find what few have found ...

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Hallo Lovis!

Beitrag von Deleila »

Sicher sollte es immer so sein: Im Zweifel für den Angeklagten.

In diesem Fall war es aber alles andere als zweifelhaft, dass er wirklich mit dem Mitwissen der Mutter diese Kinder missbraucht hat.
Am Ende der Verhandlung meinte der Richter sogar, dass es für ihn noch nie so eindeutig gewesen wäre.


Die Frechheit ist, dass er ja schon verurteilt ist...für 2 Jahre, aber noch immer auf freien Fuß ist.
Er hat Einspruch erhoben.
Ein Kinderschänder läuft immer noch frei in einem Dorf herum......
WAS SOLL DAS???

Außerdem glaube ich nicht, dass sich Kinder so etwas einfach so ausdenken, ihre eigene Mutter verklagen und dass obwohl eines von den Mädchen erst 12 ist....

Er wurde jetzt schon vor ca. 2 Monaten verklagt.....und läuft immer noch rum....

naja, kann man nichts machen

gruß,
deleila