§ 216 zuhälterei

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
zeus
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§ 216 zuhälterei

Beitrag von zeus »

hallo,

ich bin eigentlich nur durch zufall hier zu euch hereingeschneit, hoffe jedoch, daß mir jemand helfen kann.

mir is da folgende geschichte erzählt worden:
2 männer=freunde suchen seit geraumer zeit in salzburg, oberösterreich und dem angrenzenden bayern über einschlägige internetseiten, annoncen und persönliche kontakte mädels, die sich gegen bezahlung darauf einlassen, sich für sexparties, gangbangs etc. herzugeben.

meines wissens nach machen die mädels dies freiwillig, sind - wie man so schön sagt - hobbyhuren, der "unkostenbeitrag" wird 50:50 zwischen den mädels und den organisatoren aufgeteilt.

fällt dieser sachverhalt eurer meinung nach bereits unter zuhälterei?
kann man diesen herren etwas anhaben?

bitte um eure meinung bzw. weiterführende links
thx! zeus
Zuletzt geändert von zeus am 31.05.2006, 16:11, insgesamt 1-mal geändert.

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Lovara
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Beitrag von Lovara »

hallo Zeus!

wegen dem § 181a, kann im maximal eine anzeige wegen einem vergehen gegen die umwelt oder lärmbelästigung drohen.

zuhälterei fällt unter § 216 StGB.
lg LOVARA
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Lovara
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Beitrag von Lovara »

§ 216 Zuhälterei
[Neugefasst durch BGBl I 2004/15].
(1) Wer mit dem Vorsatz, sich aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, diese Person ausnützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

(2) Wer mit dem Vorsatz, sich aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, diese Person ausbeutet, sie einschüchtert, ihr die Bedingungen der Ausübung der Prostitution vorschreibt oder mehrere solche Personen zugleich ausnützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(3) Wer die Tat (Abs. 1 und 2) als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist auch zu bestrafen, wer durch Einschüchterung eine Person davon abhält, die Prostitution aufzugeben.

--------------------------------------------------------------------------------

§ 217 Grenzüberschreitender Prostitutionshandel
(1) Wer eine Person, mag sie auch bereits der Prostitution nachgehen, der Prostitution in einem anderen Staat als in dem, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, zuführt oder sie hiefür anwirbt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn er die Tat jedoch gewerbsmäßig begeht, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(2) Wer eine Person (Abs. 1) mit dem Vorsatz, daß sie in einem anderen Staat als in dem, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, der Prostitution nachgehe, durch Täuschung über dieses Vorhaben verleitet oder mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung nötigt, sich in einen anderen Staat zu begeben, oder sie mit Gewalt oder unter Ausnützung ihres Irrtums über dieses Vorhaben in einen anderen Staat befördert, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.


obe deine freunde jetzt da reinfallen, ist sicher auslegungssache.
lg LOVARA
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§ 216 zuhälterei

Beitrag von zeus »

hallo lovara,

besten dank für deine prompte antwort!

beim §181a dürfte es sich wohl um den deutschen gesetzestext handeln, danke für die richtigstellung.

vielleicht kannst du (oder auch jemand anderes :002 ) mir ja noch auskunft darüber geben, wie die polizei höchstwahrscheinlich verfahren würde, wenn es zu einer anzeige käme, und was den beiden dann bevorstehen würde...

liebe grüsse, zeus

ps. mit "freunde" meinte ich nicht, daß es meine freunde sind, sondern daß die beiden freunde sind, also als team arbeiten.

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Lovara
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Beitrag von Lovara »

hallo Zeus!
vielleicht kannst du (oder auch jemand anderes ) mir ja noch auskunft darüber geben, wie die polizei höchstwahrscheinlich verfahren würde, wenn es zu einer anzeige käme, und was den beiden dann bevorstehen würde...
das zu beantworten hängt von soviel faktoren und den tatsächlich anwendbaren § ab und zu guter letzt auch vom verteidiger.
im moment, so wie es zur zeit in österreich zugeht, würde ich von einer etwas höheren strafe ausgehen.

zuführung zur prostitution und zuhälterei ist mit sicherheit dabei.
lg LOVARA
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Beitrag von zeus »

da hast du wohl recht, sowas ist immer etwas schwierig vorauszusagen...

auch in bezug auf die beweise:
es gibt zwar schriftverkehr/email zwischen den beiden männern, wo über die sache geredet wird (teilweise in sehr derben umgangston), jedoch keine konkreten hinweise darauf hindeuten, daß eine solche veranstaltung stattgefunden hat oder wo und wie aquiriert wurde.

von daher wird es schon schwierig sein überhaupt eine anzeige durchzubringen und von der polizei ernst genommen zu werden, oder?
reicht denn dieses oben erwähnte email aus um die beiden bei der polizei anzuzeigen? und kann man dies auch anonym durchführen?
wenn angezeigt wird dann nämlich von einer völlig aussenstehenden person, die mit der sache an sich überhaupt nix zu tun hat.

lg, zeus

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Beitrag von Lovara »

stimmt.
ohne beweise, und zwar hieb und stichfeste, wird es sehr schwer.

man müsste sich besagtes mail ansehen, ob man etwas raus lesen kann.
was den rest anbelangt, pn ist in diesem fall gescheiter. :002
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lange her....

Beitrag von Ria »

Nur, wenn sich die Mädls dafür "anheuern" lassen und nicht gezwungen werden dazu....vielleicht habe ich das überlesen......nun, dann ist es net mal Prostitution in meinen Augen zumindest......

Wenn diese beiden Freunde einschlägig nach Mädls suchen, sind das sicher wieder Mädls, die irgendwo inseriert haben, sprich also im Gewerbe drinnen......und wenn sie sich für Parties engagieren lassen....

Man sollte glaub ich da sehr vorsichtig sein jemanden der Zuhälterei zu bezichtigen oder zu glauben, dass dieser dies ausübt.....die Wenigsten kriegen vom Zuhälter 50..............

WEnn es aber wieder mal so Typen sind, die sich grundsätzlich aus dem Ausland die Mädls holen, hier vermitteln und für ein paar Monate, die sie ja gesetzlich da sein dürfen.....unterbringen, dann schauts wieder anders aus, aber da kriegen sie auch sicher keine 50 % von denen....sondern weitaus weniger und MÜSSEN das tun.

Mir persönlich wäre es lieber viele würden mal die Augerln nach den schwarzen Schäfleins Ausschau halten......auch wenns heisses Pflaster ist.....

Weiss nicht ob du schon mal den Bericht gesehen hast im SAT oder RTL weiss nicht mehr, über die Grenze Deutschland Tschechei....das ist blanker Horror....und trotzdem fahren die lieben Deutschen dort hin, obwohl es teilweise Kinder sind, die um 30 Euro anbieten.....
Mir stellts jedesmal wieder die Haare auf, weil die wirklich in einem Teufelskreis drinnen sind , der einfach nur ausgenutzt wird......von Männern, die in Deutschland nicht gewillt sind zu bezahlen, obwohl sie dort die Sicherheit haben............eher noch als im benachbarten Grenzgebiet......aber wieder ein anderes Thema :-))

Hab heute bei uns auf der BH lang darüber gesprochen, dass sich manche soviel Mühe machen und alles und dafür andre in Saus und Braus leben...........tja...solange von der Regierung her nichts geändert wird.....wirds halt immer shclimmer werden, dabei wäre alles wesentlich einfacher.....

lg
Ria
Meinungen und Einstellungen sind ein Weg des Respektes und der Toleranz, doch verletze und erniedrige damit nicht, denn jedes Lebewesen ist individuell.