Guten Tag Forumsbesucher/mitglieder,
Ich habe da mal eine paar fragen an euch,
ich mochte ein oder zwei Modellwohnungen in Hamubrg aufmachen und desen Zimmer an Frauen vermieten.
Fragen:
Ist es erlaubt in einem Wohnhaus/block eine solche Wohnung zu betreiben lt. Gesetz?
Kann ich ein Wohnung anmieten von einem Vermieter und diese als Gewerbeobjekt nutzen?
Werden Modellwohnungen als Gewerbeobjekt angemeldet oder laufen die Wohnungen privat zb. Auf meinen Namen als Mieter?
Habe mir schon so einiege Informationen angeeignet, kann aber keine Antworten auf die oberen Fragen finden.
Vielen Dank in Voraus fuer eure Bemuehungen
Michal
Wohnungsbordell oder Wohnungsprostitution
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Re: Modellwohnung betreiben
Hallo Milkdud,


Ausserdem kommt wieder die Antwort aus Frage eins zum tragen; Du könntest Probleme wegen Wohnraumzweckentfremdung bekommen (und mit Dir der Vermieter ;) ).
Gemeinhin werden Gewerberäume auch als solche angemeldet, und dementsprechend bei der Gestaltung des Mietpreises berechnet.


Wenn die Wohnung in einem Wohnhaus/block in einem Sperrgebiet liegt, ist es verboten.Wenn die Wohnung nicht in einem Wohnhaus/block in einem Sperrgebiet liegt, ist es nicht verboten, sondern eine Sache der Duldung der Mitbewohner und des Ordnungsamtes, da dieses wegen Wohnraumzweckentfremdung gegen den Wohnungsinhaber vorgehen kann.Letzteres ist dann ein bissel wie "Russisch Roulette" ;) geht's gut oder nicht?Milkdud hat geschrieben:Ist es erlaubt in einem Wohnhaus/block eine solche Wohnung zu betreiben lt. Gesetz?

Können kannst Du dies sicherlich, ist aber nicht empfehlenswert, da der Vermieter unbedingt darüber informiert werden sollte, wenn Du aus seiner Wohnung ein Wohnungsbordell machen möchtest! Kann sonst mächtig Ärger geben... (so z.B. haben Mitbewohner das Recht, ihre Miete zu kürzen, wenn sich im Haus ein Wohnungsbordell befindet!).Milkdud hat geschrieben:Kann ich ein Wohnung anmieten von einem Vermieter und diese als Gewerbeobjekt nutzen?
Ausserdem kommt wieder die Antwort aus Frage eins zum tragen; Du könntest Probleme wegen Wohnraumzweckentfremdung bekommen (und mit Dir der Vermieter ;) ).
Gemeinhin werden Gewerberäume auch als solche angemeldet, und dementsprechend bei der Gestaltung des Mietpreises berechnet.

Im Idealfall sollten Modellwohnungen als Gewerbeobjekte angemeldet werden, wenn Du Dir auch langfristig Ärger vom Hals halten möchtest, salopp gesprochen ;))Milkdud hat geschrieben:Werden Modellwohnungen als Gewerbeobjekt angemeldet oder laufen die Wohnungen privat zb. Auf meinen Namen als Mieter?
Liebe Grüsse,
mandala87
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Wohnungsbordell, 2 SW, WO und WIE anmelden
Hallo
Ich möchte in einer Kleinstadt eine Wohnung einrichten für zwei SW's. Die Gegend ist relativ offen für die Branche in der nähe in einem dorf gibt es ein Bordell, was aber bald schließt und auch viele Appartments sind im ganzem Landkreis verteilt.
Meine frage ist bei welchem Amt kann ich mich darüber informieren bzw. dieses anmelden??
Was sind die anforderungen für die Wohnung/Zimmer?
Ich möchte in einer Kleinstadt eine Wohnung einrichten für zwei SW's. Die Gegend ist relativ offen für die Branche in der nähe in einem dorf gibt es ein Bordell, was aber bald schließt und auch viele Appartments sind im ganzem Landkreis verteilt.
Meine frage ist bei welchem Amt kann ich mich darüber informieren bzw. dieses anmelden??
Was sind die anforderungen für die Wohnung/Zimmer?
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RE: Modellwohnung betreiben
Und wenn es nur 2 SW sind? dann gilt es doch egtl als Wohnungsprost. oder?
Kann man dann einfach loslegen, nach der anmeldung zur Freiberuflerin?
Kann man dann einfach loslegen, nach der anmeldung zur Freiberuflerin?
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Re: RE: Modellwohnung betreiben
Schon, aber nur, wenn eine der beiden SW in dieser Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.Natali hat geschrieben:Und wenn es nur 2 SW sind? dann gilt es doch egtl als Wohnungsprost. oder?
Kann man dann einfach loslegen, nach der anmeldung zur Freiberuflerin?
In Rheinland Pfalz wird das recht streng gesehen, ob in Hamburg die Behörden da eher mal ein Auge zudrücken, weiß ich nicht.
Liebe Grüße, Aoife
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
Misspellings are *very special effects* of me keyboard
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Wohnungsbordell oder Wohnungsprostitution
Hallo
Ich möchte in einer Kleinstadt eine Wohnung einrichten für zwei SW's. Die Gegend ist relativ offen für die Branche in der nähe in einem Dorf gibt es ein Bordell, was aber bald schließt und auch viele Appartments sind im ganzem Landkreis verteilt.
Meine frage ist bei welchem Amt kann ich mich darüber informieren bzw. dieses anmelden??
Was sind die anforderungen für die Wohnung/Zimmer?
Was wäre am einfachsten für mich? Ich möchte mit einer Freundin dort selbsständig arbeiten.
Ich möchte in einer Kleinstadt eine Wohnung einrichten für zwei SW's. Die Gegend ist relativ offen für die Branche in der nähe in einem Dorf gibt es ein Bordell, was aber bald schließt und auch viele Appartments sind im ganzem Landkreis verteilt.
Meine frage ist bei welchem Amt kann ich mich darüber informieren bzw. dieses anmelden??
Was sind die anforderungen für die Wohnung/Zimmer?
Was wäre am einfachsten für mich? Ich möchte mit einer Freundin dort selbsständig arbeiten.