Duldung von Wohnungsprostitution im Sperrbezirk?
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Duldung von Wohnungsprostitution im Sperrbezirk?
Hier noch mal eine Frage zum Thema Sperrbezirk:
Mir wurde mitgeteilt, dass es Städte gibt die Wohnungsprostitution in bestimmten Gebieten im Sperrbezirk dulden.
Ich möchte bei meinem Ordnungsamt anfragen, ob dies auch hier der Fall ist (was ich eher bezweifle). Wenn das Ordnungsamt sagen sollte, dass tatsächliche in einigen Teilen des Sperrbezirks Wohnungsprostitution geduldet wird, soll ich mir das schriftlich bestätigen lassen? Oder reicht die Auskunft am Telefon? Nicht dass doch mal eine Kontrolle mit der Begründung kommt, dass sei Sperrbezirk, was am Telefon gesagt wurde interessiert sie nicht. Bestätigen sie so was überhaupt schriftlich?
Es ist auch ein Unterschied, ob ich dieser Tätigkeit in meiner Wohnung nachgehe oder eine extra Wohnung dafür anmiete.
Wenn ich eine zweite Wohnung anmieten sollte, gilt dies schon noch als Wohnungsprostitution oder geht es wieder mehr in eine andere Richtung (Bordell oder so), weil die Wohnung speziell für diesen Zweck gemietet wurde?
Bei der Zweitwohnung muss ich mich auch über Wohnraumzweckentfremdung erkundigen. Wie läuft das genau ab? Muss ich in diesem Fall einen Antrag bei den Behörden abgeben, damit eine Mietwohnung für solche Zwecke benutzt werden darf? Kommt hier auch der Vermieter mit ins Spiel oder erfährt er davon nichts ?
Wenn ich keine zweite Wohnung anmiete, dann brauche ich nichts beantragen, oder?
Es gibt auch Damen, die Ihre Kunden im Hotel oder in deren Wohnung besuchen. Wie verhält sich hier eigentlich die Gesetzeslage? Die meisten Kunden wohnen sicherlich in einem Sperrbezirk. Ist der Besuch dieser Kunden in der Wohnung und im Hotel verboten?
Ich habe hier nach einem Beitrag gesucht, wo man die Verordnungen über Sperrbezirke sammeln kann. Hab aber nicht wirklich was finden können. Nur verteilt über verschiedene Beiträge.
Ich möchte hier mal die Verordnung von Ulm und Aalen veröffentlichen.
Verordnung über Sperrbezirk in Aalen
Verordnung über Sperrbezirk in Ulm
Google Map Sperrbezirk Ulm-Söflingen
Wie man Google Maps für Sperrbezirke selber macht
Mir wurde mitgeteilt, dass es Städte gibt die Wohnungsprostitution in bestimmten Gebieten im Sperrbezirk dulden.
Ich möchte bei meinem Ordnungsamt anfragen, ob dies auch hier der Fall ist (was ich eher bezweifle). Wenn das Ordnungsamt sagen sollte, dass tatsächliche in einigen Teilen des Sperrbezirks Wohnungsprostitution geduldet wird, soll ich mir das schriftlich bestätigen lassen? Oder reicht die Auskunft am Telefon? Nicht dass doch mal eine Kontrolle mit der Begründung kommt, dass sei Sperrbezirk, was am Telefon gesagt wurde interessiert sie nicht. Bestätigen sie so was überhaupt schriftlich?
Es ist auch ein Unterschied, ob ich dieser Tätigkeit in meiner Wohnung nachgehe oder eine extra Wohnung dafür anmiete.
Wenn ich eine zweite Wohnung anmieten sollte, gilt dies schon noch als Wohnungsprostitution oder geht es wieder mehr in eine andere Richtung (Bordell oder so), weil die Wohnung speziell für diesen Zweck gemietet wurde?
Bei der Zweitwohnung muss ich mich auch über Wohnraumzweckentfremdung erkundigen. Wie läuft das genau ab? Muss ich in diesem Fall einen Antrag bei den Behörden abgeben, damit eine Mietwohnung für solche Zwecke benutzt werden darf? Kommt hier auch der Vermieter mit ins Spiel oder erfährt er davon nichts ?
Wenn ich keine zweite Wohnung anmiete, dann brauche ich nichts beantragen, oder?
Es gibt auch Damen, die Ihre Kunden im Hotel oder in deren Wohnung besuchen. Wie verhält sich hier eigentlich die Gesetzeslage? Die meisten Kunden wohnen sicherlich in einem Sperrbezirk. Ist der Besuch dieser Kunden in der Wohnung und im Hotel verboten?
Ich habe hier nach einem Beitrag gesucht, wo man die Verordnungen über Sperrbezirke sammeln kann. Hab aber nicht wirklich was finden können. Nur verteilt über verschiedene Beiträge.
Ich möchte hier mal die Verordnung von Ulm und Aalen veröffentlichen.
Verordnung über Sperrbezirk in Aalen
Verordnung über Sperrbezirk in Ulm
Google Map Sperrbezirk Ulm-Söflingen
Wie man Google Maps für Sperrbezirke selber macht
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Hallo Maya,
die Idee fände ich sehr gut ein gesammeltes Werk von allen Sperrbezirken und alles was dazu gehört (Gerichtsurteile, juristische Einschätzungen (Margarethe von Galen); etc.)
Ich sammle zur Zeit auch, weil ich glaube wir können und dürfen diese Berufseinschränkungen nicht länger hinnehmen.
Liebe Grüße
Fränces
die Idee fände ich sehr gut ein gesammeltes Werk von allen Sperrbezirken und alles was dazu gehört (Gerichtsurteile, juristische Einschätzungen (Margarethe von Galen); etc.)
Ich sammle zur Zeit auch, weil ich glaube wir können und dürfen diese Berufseinschränkungen nicht länger hinnehmen.
Liebe Grüße
Fränces
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Hier sind die bisher gesammelten Links:
viewtopic.php?t=3270
im Download pdf:
download.php?id=243
(sind evt. manche links zu aktualisieren...)
viewtopic.php?t=3270
im Download pdf:
download.php?id=243
(sind evt. manche links zu aktualisieren...)
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RE: Duldung von Wohnungsprostitution im Sperrbezirk? Ulm
Danke Marc,
kann man hier eigentlich auch irgendwo im Forum Dateien hochladen? Ich habe ein Merkblatt der Stadt Ulm erhalten, welches ich hier reinsetzten wollte. Aber ich habe keinen Link hierzu. Neben Auszüge der Verordnung stehen da noch paar zusätzliche Hinweise drin.
Mir wurde auf meine E-Mail folgendes von der Stadt Ulm geantwortet:
...es trifft zu, dass die Ausübung der Prostitution kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung darstellt, weshalb auch entsprechende Gewerbeanzeigen von uns nicht bestätigt werden könnten.
Die Tätigkeit ist aber auf jeden Fall dem Finanzamt anzuzeigen. Ebenso sollten Sie Ihre Tätigkeit der Polizeidirektion Ulm (Herr Mader, Tel. 0731/188-4221) anzeigen.
..............
Wenn Sie dieser Tätigkeit in einer privaten Wohnung nachgehen wollen, müssen Sie zudem beim Bauamt der Stadt Ulm (Tel. 0731/161-6999) einen Bauantrag auf Nutzungsänderung stellen. In allgemeinen oder reinen Wohngebieten dürfte eine Nutzungsänderung jedoch nicht zulässig sein..
Hmm, dass ich es dem Finanzamt melden muss, ohne beim Ordnungsamt eine Gewerbeanmeldung abzugeben, weiß ich mittlerweile. Aber dass ich mich auch bei der Polizeidirektion melden muss? Ist das in jedem Ort so?
Zudem dachte ich, dass ich nur eine Nutzungsänderung brauche, wenn ich eine extra Wohnung anmiete, jedoch nicht wenn ich sowieso in dieser Wohnung wohne.
kann man hier eigentlich auch irgendwo im Forum Dateien hochladen? Ich habe ein Merkblatt der Stadt Ulm erhalten, welches ich hier reinsetzten wollte. Aber ich habe keinen Link hierzu. Neben Auszüge der Verordnung stehen da noch paar zusätzliche Hinweise drin.
Mir wurde auf meine E-Mail folgendes von der Stadt Ulm geantwortet:
...es trifft zu, dass die Ausübung der Prostitution kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung darstellt, weshalb auch entsprechende Gewerbeanzeigen von uns nicht bestätigt werden könnten.
Die Tätigkeit ist aber auf jeden Fall dem Finanzamt anzuzeigen. Ebenso sollten Sie Ihre Tätigkeit der Polizeidirektion Ulm (Herr Mader, Tel. 0731/188-4221) anzeigen.
..............
Wenn Sie dieser Tätigkeit in einer privaten Wohnung nachgehen wollen, müssen Sie zudem beim Bauamt der Stadt Ulm (Tel. 0731/161-6999) einen Bauantrag auf Nutzungsänderung stellen. In allgemeinen oder reinen Wohngebieten dürfte eine Nutzungsänderung jedoch nicht zulässig sein..
Hmm, dass ich es dem Finanzamt melden muss, ohne beim Ordnungsamt eine Gewerbeanmeldung abzugeben, weiß ich mittlerweile. Aber dass ich mich auch bei der Polizeidirektion melden muss? Ist das in jedem Ort so?
Zudem dachte ich, dass ich nur eine Nutzungsänderung brauche, wenn ich eine extra Wohnung anmiete, jedoch nicht wenn ich sowieso in dieser Wohnung wohne.
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RE: Duldung von Wohnungsprostitution im Sperrbezirk?
Ich habe auf der Homepage vom Landtag Baden-Württemberg ein interessantes Thema gefunden. Wer sich das mal durchlesen will ?Beschlussempfehlungen...........
In dieser Datei habe ich auch den Absatz ....Ein Vertreter des Innenministeriums trug vor, für Prostituierte
bestehe in Baden-Württemberg keine polizeiliche Meldepflicht. gefunden. Wieso muss man sich also bei der Polizeidirektion melden? Oder ist diese Datei schon veraltet?
In dieser Datei habe ich auch den Absatz ....Ein Vertreter des Innenministeriums trug vor, für Prostituierte
bestehe in Baden-Württemberg keine polizeiliche Meldepflicht. gefunden. Wieso muss man sich also bei der Polizeidirektion melden? Oder ist diese Datei schon veraltet?
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RE: Duldung von Wohnungsprostitution im Sperrbezirk?
diese beschlussempfehlung ist aktuell und in der mail sprach man von "sollte", also meiner meinung nach, bist du nicht verpflichtet dich polizeilich zu melden. du kannst dich ja auf diese beschlussempfehlung berufen.
danke für diesen interessanten link. ich habe mal einige dinge herauskopiert, die für sexarbeit interessant sind. allerdings ist über wohnungsprostitution nichts zu finden, ich kann mir kaum vorstellen, dass man schriftlich eine duldung erhält.
"Hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen und ordnungsrechtlichen Einwirkungs- und Steuerungsmöglichkeiten im Bereich der Prostitution sei Baden-Württemberg gut aufgestellt. Beispielsweise sei nahezu der gesamte Innenstadtbereich Stuttgarts als Sperrbezirk ausgewiesen. Allerdings sei es schwierig, eine umfassende Kontrolle zu gewährleisten. Darüber nachgedacht werden sollte, die Pflichtuntersuchung für Prostituierte wieder einzuführen, damit eine regelmäßige Untersuchung der Prostituierten auf Geschlechtskrankheiten sowie auf infektiöse Krankheiten gewährleistet sei. Erwogen werden sollte ferner die Einführung einer Meldepflicht für Prostituierte, um die Kontrollmöglichkeiten der Polizei zu verbessern und die Problematik der Zwangsprostitution besser in den Griff zu bekommen. (Eine Abgeordnete der CDU)
(...)
"Sie gehe davon aus, dass Prostitution
bundesweit als sittenwidrig anzusehen sei." (Eine Abgeordnete der FDP)
(...)
"Eine Vertreterin des Wirtschaftsministeriums teilte mit, nach Ansicht des Wirtschaftsministeriums sähen das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht genügend Instrumente zur Einflussnahme auf die Ansiedlung von Bordellbetrieben vor. Bordelle seien nach der Rechtsprechung als störende Gewerbebetriebe zu beurteilen.
(...)
"Der Vertreter des Innenministeriums antwortete, auf der Innenministerkonferenz sei der Vorschlag diskutiert worden, die Wiedereinführung der Pflichtuntersuchung für Prostituierte an die Sozialministerkonferenz heranzutragen. Dieser Vorschlag sei jedoch nicht mehrheitsfähig gewesen. Die Mehrheit der Länder habe die Auffassung vertreten, dass die Betroffenen bei einer freiwilligen Beratung eher erreicht würden als bei einer zwangsweisen Meldepflicht."
im anschluss daran gibts empfehlungen für die Neue Haltungsverordnung zur Haltung von Masthühnern
lieben gruß, annainga
danke für diesen interessanten link. ich habe mal einige dinge herauskopiert, die für sexarbeit interessant sind. allerdings ist über wohnungsprostitution nichts zu finden, ich kann mir kaum vorstellen, dass man schriftlich eine duldung erhält.
"Hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen und ordnungsrechtlichen Einwirkungs- und Steuerungsmöglichkeiten im Bereich der Prostitution sei Baden-Württemberg gut aufgestellt. Beispielsweise sei nahezu der gesamte Innenstadtbereich Stuttgarts als Sperrbezirk ausgewiesen. Allerdings sei es schwierig, eine umfassende Kontrolle zu gewährleisten. Darüber nachgedacht werden sollte, die Pflichtuntersuchung für Prostituierte wieder einzuführen, damit eine regelmäßige Untersuchung der Prostituierten auf Geschlechtskrankheiten sowie auf infektiöse Krankheiten gewährleistet sei. Erwogen werden sollte ferner die Einführung einer Meldepflicht für Prostituierte, um die Kontrollmöglichkeiten der Polizei zu verbessern und die Problematik der Zwangsprostitution besser in den Griff zu bekommen. (Eine Abgeordnete der CDU)
(...)
"Sie gehe davon aus, dass Prostitution
bundesweit als sittenwidrig anzusehen sei." (Eine Abgeordnete der FDP)
(...)
"Eine Vertreterin des Wirtschaftsministeriums teilte mit, nach Ansicht des Wirtschaftsministeriums sähen das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht genügend Instrumente zur Einflussnahme auf die Ansiedlung von Bordellbetrieben vor. Bordelle seien nach der Rechtsprechung als störende Gewerbebetriebe zu beurteilen.
(...)
"Der Vertreter des Innenministeriums antwortete, auf der Innenministerkonferenz sei der Vorschlag diskutiert worden, die Wiedereinführung der Pflichtuntersuchung für Prostituierte an die Sozialministerkonferenz heranzutragen. Dieser Vorschlag sei jedoch nicht mehrheitsfähig gewesen. Die Mehrheit der Länder habe die Auffassung vertreten, dass die Betroffenen bei einer freiwilligen Beratung eher erreicht würden als bei einer zwangsweisen Meldepflicht."
im anschluss daran gibts empfehlungen für die Neue Haltungsverordnung zur Haltung von Masthühnern
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RE: Duldung von Wohnungsprostitution im Sperrbezirk?
das würd mich auch mal interessieren, will mich auch endlich mal niederlassen irgendwo in BW in einer schönen privaten Wohnung Diskret !
und vielleicht 1-2 Gäste am Tag empfangen.
am liebsten irgendwo Grenznah zur Schweiz
entweder in
Ulm, ist aber schwer was zu finden ausserhalb vom Sperrbezirk
Lörrach, da ist glaube ich der ganze Kreis Prostitutionsverbot
Villingen, keine ahnung find ich nix
Konstanz, wie es da ist weiß ich jetzt auch nicht

und vielleicht 1-2 Gäste am Tag empfangen.
am liebsten irgendwo Grenznah zur Schweiz
entweder in
Ulm, ist aber schwer was zu finden ausserhalb vom Sperrbezirk
Lörrach, da ist glaube ich der ganze Kreis Prostitutionsverbot
Villingen, keine ahnung find ich nix
Konstanz, wie es da ist weiß ich jetzt auch nicht

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RE: Duldung von Wohnungsprostitution im Sperrbezirk?
Na da sind wir ja schon mal zwei Angelina ;-)
Wohnung hätte ich zwar in Aalen gefunden, aber leider ist ja alles Sperrgebiet. Daher habe ich dem Vermieter abgesagt. Ulm wäre auch für mich interessant.
Wenn ich wirklich nichts anderes finde, wäre wohl Stuttgart das nächste. Obwohl mir Ulm lieber wäre, wenn schon nicht im Ostalbkreis.
Wenn ich ehrlich sein soll, vergeht mir schon langsam die Lust. Bin kurz davor alles hinzuschmeißen.
Wohnung hätte ich zwar in Aalen gefunden, aber leider ist ja alles Sperrgebiet. Daher habe ich dem Vermieter abgesagt. Ulm wäre auch für mich interessant.
Wenn ich wirklich nichts anderes finde, wäre wohl Stuttgart das nächste. Obwohl mir Ulm lieber wäre, wenn schon nicht im Ostalbkreis.
Wenn ich ehrlich sein soll, vergeht mir schon langsam die Lust. Bin kurz davor alles hinzuschmeißen.
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RE: Duldung von Wohnungsprostitution im Sperrbezirk?
das glaub ich dir.
Mir gehts genauso, es ist voll Nerven aufreibend und jeh mehr man sich damit auseinandersetzt umso unsicherer und genervter wird man.
Mir gehts genauso, es ist voll Nerven aufreibend und jeh mehr man sich damit auseinandersetzt umso unsicherer und genervter wird man.
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RE: Duldung von Wohnungsprostitution im Sperrbezirk?
Ja. Ich gebe zu bisher habe ich die Männer auch im Sperrgebiet getroffen. Aber ich habe nur sehr selten jemanden getroffen und mich da noch nicht so mit dem Thema beschäftigt.
Jetzt wo ich mich darüber informiert habe, weiß welchen Ärger man bekommen kann und wie groß die Gefahr ist erwischt zu werden, trau ich mich nicht mehr das im Sperrgebiet zu machen.
Aus diesem Grund habe ich jetzt die ganze Zeit niemanden mehr getroffen, bin seit Wochen nur noch im Internet und versuche eine Lösung zu finden. Aber bisher leider ohne Erfolg.
Nur gelegentliche Treffen und was man auch nebenberuflich machen kann........ da ist es halt nicht möglich für einen Termin gleich in eine größere Stadt zu fahren und eine teure Terminwohnung für ein Treffen zu mieten. Das rentiert sich nicht.
Ich möchte in der Zukunft auch öfter Treffen machen. Aber da ich es nebenberuflich machen möchte, darf es halt nicht so weit vom Wohnort entfernt sein.
Seufz, ich suche mir einen verlassenen Wald und bau mir dort ne Hütte.
Jetzt wo ich mich darüber informiert habe, weiß welchen Ärger man bekommen kann und wie groß die Gefahr ist erwischt zu werden, trau ich mich nicht mehr das im Sperrgebiet zu machen.
Aus diesem Grund habe ich jetzt die ganze Zeit niemanden mehr getroffen, bin seit Wochen nur noch im Internet und versuche eine Lösung zu finden. Aber bisher leider ohne Erfolg.
Nur gelegentliche Treffen und was man auch nebenberuflich machen kann........ da ist es halt nicht möglich für einen Termin gleich in eine größere Stadt zu fahren und eine teure Terminwohnung für ein Treffen zu mieten. Das rentiert sich nicht.
Ich möchte in der Zukunft auch öfter Treffen machen. Aber da ich es nebenberuflich machen möchte, darf es halt nicht so weit vom Wohnort entfernt sein.
Seufz, ich suche mir einen verlassenen Wald und bau mir dort ne Hütte.
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Wenn Du Hausbesuche machst, kräht eigentlich auch in BW kein Hahn nach. Nur in BY, da machen die Bullen den Lockvogel. In BW bist Du aber relativ sicher. Nur wenn Du eine Arbeitswohnung nimmst, die sollte natürlich nicht im Sperrgebiet sein. Lass dich nicht verrückt machen, so schlimm ist es nicht. Ich mache das schon eine Ewigkeit. Wenn Du es aber nebenberuflich machst, sollte dein eigener Wohnort tabu für Besuche sein. Also mußt Du eh etwas fahren, sonst geht das nicht.
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Hmm naja Hausbesuche in meiner Stadt sollte ich nicht machen. Ich habe offen meinen Namen genannt, als ich mich über die Duldung im Sperrgebiet erkundigt habe. Die wissen also genau, dass ich das Sperrgebiet hier kenne. Das wäre also blöd, wenn ich hier bei einem Hausbesuch erwischt werden sollte.
Bei Hausbesuchen ist mir etwas mulmig. Ich fühle mich einfach in den eigenen vier Wänden sicherer. Selbst Hotel mag ich nicht so, weil es fremd ist.
Ich überlege zwar zurzeit auch hin und her, ob ich alternativ lieber Hausbesuche machen sollte................ aber ich habe kein Auto. Es kommen Kosten für den Zug dazu und die Gefahr, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe, weil mich irgendwelche Fakes gebucht haben.
Hat alles Vor- und Nachteile. Irgenwann muss ich mich für eine Lösung entscheiden.
Sollte ich eine feste Wohnung finden, würde ich die Treffen auch öfter machen. Vielleicht habe ich ja irgendwann Glück und finde das, was ich suche.
Bei Hausbesuchen ist mir etwas mulmig. Ich fühle mich einfach in den eigenen vier Wänden sicherer. Selbst Hotel mag ich nicht so, weil es fremd ist.
Ich überlege zwar zurzeit auch hin und her, ob ich alternativ lieber Hausbesuche machen sollte................ aber ich habe kein Auto. Es kommen Kosten für den Zug dazu und die Gefahr, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe, weil mich irgendwelche Fakes gebucht haben.
Hat alles Vor- und Nachteile. Irgenwann muss ich mich für eine Lösung entscheiden.
Sollte ich eine feste Wohnung finden, würde ich die Treffen auch öfter machen. Vielleicht habe ich ja irgendwann Glück und finde das, was ich suche.
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RE: Duldung von Wohnungsprostitution im Sperrbezirk?
Hat jemand eine Karte von Ulm, wo das Sperrgebiet oder die freien Gebiete eingetragen sind?
Ich komme mit der Verordnung nicht klar. Hier stehen, abgesehen von der Böfinger Straße, keine Straßennamen. Nur was von Eisenbahnbrücke, Hoher Steg, Eisenbahnlinie. Da ich mich in Ulm überhaupt nicht auskennen, kann ich das ganze auf der Karte nicht finden. Ohne Straßenangben ist das schwer. Kann mir da jemand weiterhelfen?
Ich wollte ja am Anfang des Beitrages zusätzlich zur Verordnung von Ulm auch das Merkblatt veröffentlichen. Nur wußte ich damals nicht wie man hier Dateien hochladen kann. Das hole ich jetzt mal nach.
Ich komme mit der Verordnung nicht klar. Hier stehen, abgesehen von der Böfinger Straße, keine Straßennamen. Nur was von Eisenbahnbrücke, Hoher Steg, Eisenbahnlinie. Da ich mich in Ulm überhaupt nicht auskennen, kann ich das ganze auf der Karte nicht finden. Ohne Straßenangben ist das schwer. Kann mir da jemand weiterhelfen?
Ich wollte ja am Anfang des Beitrages zusätzlich zur Verordnung von Ulm auch das Merkblatt veröffentlichen. Nur wußte ich damals nicht wie man hier Dateien hochladen kann. Das hole ich jetzt mal nach.
- Dateianhänge
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- Merkblatt Prostitution ulm.pdf
- Merkblatt über die Strafbarkeit der Ausübung der Prostitution im Stadtkreis Ulm.
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Hier die alte Fassung 1976 (1982) für Leute die historisch interessiert sind und schaun möchten ob es eine Verschärfung gab...
Brauchen wir nur noch eine farbige Karte...
Brauchen wir nur noch eine farbige Karte...
- Dateianhänge
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- Ulm Sperrgebietsverordnung 1976 idFv.1982.pdf
- alte Version zum Vergleich
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Google Map Ulm Söflingen
Ich bin jetzt gerade dabei, in einer google map den Sperrbezirk von Söflingen in Ulm zu markieren. Hier sind ja wenigstens Straßen angegeben. Aber wo ich jetzt hänge ist die Westtangente. Kann mir bitte jemanden mal erklären, wo sich die Westtangente in Ulm befindet? Ist der Kurt-Schumacher-Ring die Westtangente?
Das ist jetzt mein Ergebniss für den Sperrbezirk in Ulm. Was haltet ihr davon? Wenn ihr Fehler entdeckt, dann bitte mitteilen. Ich habe die Karte jetzt so markiert, wie ich die Verordnung verstanden habe.
Google Karte Sperrbezirk Ulm Söflingen
Hier die Stadtteile von Ulm Stadtteile Ulm
Das ist jetzt mein Ergebniss für den Sperrbezirk in Ulm. Was haltet ihr davon? Wenn ihr Fehler entdeckt, dann bitte mitteilen. Ich habe die Karte jetzt so markiert, wie ich die Verordnung verstanden habe.
Google Karte Sperrbezirk Ulm Söflingen
Hier die Stadtteile von Ulm Stadtteile Ulm
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RE: Duldung von Wohnungsprostitution im Sperrbezirk?
Zählen die teilorte einer Stadt eigentlich auch dazu wenn eine Stadt ne sperrgebietsverordnung hat ?
Oder sind diese teilorte einer Stadt eigenständige Städte ? also unter 35000 Einwohner
Oder sind diese teilorte einer Stadt eigenständige Städte ? also unter 35000 Einwohner