Berufsgenossenschaft Plicht?
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Berufsgenossenschaft Plicht?
Hallo, ich habe kürzlich eine Nebengewerbe (Massage, nicht medizinisch) angemeldet und der Verdienst liegt im Taschengeldbereich. Zunächst erhielt ich Post von der IHK. Dort konnte ich eine Befreiung beantragen.
Nun bekam ich Post von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Muss ich mich hier wirklich pflichtversichern? Wäre es besser gewesen keine Gewerbe anzumelden sondern nur eiune Steuernummer direkt beim Finanzamt? Dort hätte ich mich noch mehr outen müssen.
VG
Nun bekam ich Post von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Muss ich mich hier wirklich pflichtversichern? Wäre es besser gewesen keine Gewerbe anzumelden sondern nur eiune Steuernummer direkt beim Finanzamt? Dort hätte ich mich noch mehr outen müssen.
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Sexwork-Legalisierung
Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich! Hängt aber von der Region/Stadt ab. Dortmund geht z.B. einen recht eigenwilligen Sonderweg... Steueranmeldung reicht. KV ist Pflicht... Grundsätzlich wird Sexwork garnicht als Gewerbe anerkannt. Gewerbesteuer muß manchmal aber doch bezahlt werden...
Siehe z.B. den Streit in Frankfurt, wo die Polizei Gewerbeanmeldungen sogar auf falsche Berufs-Bezeichnnung Tänzerin/Masseurin etc. erzwungen hatte von den Migrantinnen in den Laufhäusern/Bordellen, obgleich es das Gewerbe, die Gewerbekennung "Prostitution/Sexwork" gar nicht gibt. Doch dann konnte der Verein Dona Carmen e.V. sich erfolgreich dagegen wehren, dass auf hinterhältige Weise die ausländischen Sexarbeiterinnen zur Versteuerung in Deutschland gezwungen werden sollten...
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=10945#10945
An verschiedenen Stellen findest du hier Detailinfos zu allen möglichen Fragen. Die Suchfunktion hilft dir weiter.
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Siehe z.B. den Streit in Frankfurt, wo die Polizei Gewerbeanmeldungen sogar auf falsche Berufs-Bezeichnnung Tänzerin/Masseurin etc. erzwungen hatte von den Migrantinnen in den Laufhäusern/Bordellen, obgleich es das Gewerbe, die Gewerbekennung "Prostitution/Sexwork" gar nicht gibt. Doch dann konnte der Verein Dona Carmen e.V. sich erfolgreich dagegen wehren, dass auf hinterhältige Weise die ausländischen Sexarbeiterinnen zur Versteuerung in Deutschland gezwungen werden sollten...
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Hallo, danke für die Info. Ich hatte bereits nach Einträgen zu Berufsgenossenschaft Pflicht gesucht aber leider nichts treffenden gefunden (nur die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung).
Ich habe mich von Anfang an an diese Anleitung gehalten printview.php?t=875&start=0
Hier wird die Berufsgenossenschaft nicht erwähnt. Ich will mich dort nicht versichern. Ich soll nun das Formular ausfüllen. Hat hier jemand vielleicht auch ein Nebengwerbe z.B. Massge laufen und hat Erfahrung damit. Ist das eine Zwangsmitgliedschaft? Welche öglickeiten habe ich.
Es wäre sehr nett wenn mir das jemand erklären könnte (oder einen Link) weil ich im Netz oder hier im Forum bisher nichts darüber gefunden habe.
Danke und VG
Ich habe mich von Anfang an an diese Anleitung gehalten printview.php?t=875&start=0
Hier wird die Berufsgenossenschaft nicht erwähnt. Ich will mich dort nicht versichern. Ich soll nun das Formular ausfüllen. Hat hier jemand vielleicht auch ein Nebengwerbe z.B. Massge laufen und hat Erfahrung damit. Ist das eine Zwangsmitgliedschaft? Welche öglickeiten habe ich.
Es wäre sehr nett wenn mir das jemand erklären könnte (oder einen Link) weil ich im Netz oder hier im Forum bisher nichts darüber gefunden habe.
Danke und VG
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Ich habe "Wellness-Massage" oder "Entspannungsmassage" oder sowas angemeldet... müsste nochmal schauen, wie ich es tatsächlich genannt habe. Es war die Formulierung, die mir die Frau auf dem Gewerbeamt eingetragen hat, nachdem ich ihr gesagt habe, dass es nicht um medizinische Massage sonder um Entspannung gehe. Mich hat bisher keine Berufsgenossenschaft kontaktiert, und ich habe mich dort auch nicht bei denen gemeldet.
Ich kenne aber die Rechtslage auch nicht. Das ist einfach meine bisherige Erfahrung. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass meine Kolleginnen hier dort auch nicht versichert sind, und da hat sich bisher auch keine Berufsgenossenschaft gemeldet.
Liebe Grüße,
Dawn
Ich kenne aber die Rechtslage auch nicht. Das ist einfach meine bisherige Erfahrung. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass meine Kolleginnen hier dort auch nicht versichert sind, und da hat sich bisher auch keine Berufsgenossenschaft gemeldet.
Liebe Grüße,
Dawn
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meines wissens herrscht bei der angabe "wellnessmassagen" keine versicherungspflicht bei der berufsgenossenschaft, bzw. wäre es zumindest beitragsfrei wenn es unter einem bestimmten jahreseinkommens grenzwert bleibt.
aber du hast recht, es ist schwer zu durchschauen.
aber du hast recht, es ist schwer zu durchschauen.

liebe grüsse malin
eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)
eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)
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"Wellness" oder "Massage" (muss nicht "medizinisch anerkannt" sein) fällt unter die Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienste und Wohlfahrt.
Beispielsweise ein als Einzelunternehmer arbeitender Masseur ist pflichtversichert und der jährliche Mindestbeitrag liegt in der Größenordnung 270,--.
Bei einer Gewerbeanmeldung bekommt die Berufsgenossenschaft automatisch Mitteilung und spricht die das Gewerbe anmeldende Person an.
Jetzt kriege ich bestimmt ordentlich Haue, aber solche Dinge sind nunmal normal bei "normalen" Berufen, warum also nicht auch beim P6? Spricht doch eher für einen diskriminierungsfreien Umgang, auch wenns weh tut, das tuts allen anderen Selbstständigen ja schließlich auch ;o).
Beispielsweise ein als Einzelunternehmer arbeitender Masseur ist pflichtversichert und der jährliche Mindestbeitrag liegt in der Größenordnung 270,--.
Bei einer Gewerbeanmeldung bekommt die Berufsgenossenschaft automatisch Mitteilung und spricht die das Gewerbe anmeldende Person an.
Jetzt kriege ich bestimmt ordentlich Haue, aber solche Dinge sind nunmal normal bei "normalen" Berufen, warum also nicht auch beim P6? Spricht doch eher für einen diskriminierungsfreien Umgang, auch wenns weh tut, das tuts allen anderen Selbstständigen ja schließlich auch ;o).
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Bestimmt nicht, das wäre ungerecht, du informierst ja nur über Vorschriften die andere erlassen haben."ehemaliger User" hat geschrieben:Jetzt kriege ich bestimmt ordentlich Haue, ...
Zu fragen wäre allerdings, ob die Berufsgenossenschaft im Schadensfall auch bezahlt, oder nur die Prämien gerne kassiert.
Wie ja beispielsweise seit 2002 auch die Sozialversicherung, die zumindest in Bayern versicherten SWs die Zahlung beispielsweise eines dem Versicherungsbeitrag entsprechenden Mutterschaftsgelds mit dem Hinweis auf den "sozialen Unwert" ihrer Tätigkeit verweigert.
Liebe Grüße, Aoife
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
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"ehemaliger User" schrieb:
...mich wundert dann ehrlich gesagt, dass sie es bei mir nicht getan hat. Könnte es daran liegen, dass ich die Massagen nur als eine von einer Hand voll Tätigkeiten angegeben habe, die ansonsten eher in die Kategorie Büroarbeit fallen?Bei einer Gewerbeanmeldung bekommt die Berufsgenossenschaft automatisch Mitteilung und spricht die das Gewerbe anmeldende Person an.
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Hab mal recherchiert, Zuständigkeiten kann man u.a. hier gucken:
http://www.vbg.de/SharedDocs/Downloads/ ... cationFile
Interessant ist, dass es heisst "Massagen (außer erotische Massagen)". Wenn also bei einer Gewerbeanmeldung "erotische Massagen" angegeben wird, dürfte die BGW (B Gesundheit und Wohlfahrt) weder informiert werden, noch sich sonstwie zuständig fühlen. Eine Zuständigkeit einer anderen Berufsgenossenschaft für erotische Dienstleistungen kann ich nicht erkennen, bin aber auch nicht Experte in diesem Bereich.
Zum Eingangspost: vermutlich wird es reichen, der BGW per Brief mitzuteilen, dass es sich um erotische Massagen handelt und die BWG demnach wohl nicht zuständig sei. Denke, dass das Thema BWG für die Erstellerin des Threads dann erledigt ist.
http://www.vbg.de/SharedDocs/Downloads/ ... cationFile
Interessant ist, dass es heisst "Massagen (außer erotische Massagen)". Wenn also bei einer Gewerbeanmeldung "erotische Massagen" angegeben wird, dürfte die BGW (B Gesundheit und Wohlfahrt) weder informiert werden, noch sich sonstwie zuständig fühlen. Eine Zuständigkeit einer anderen Berufsgenossenschaft für erotische Dienstleistungen kann ich nicht erkennen, bin aber auch nicht Experte in diesem Bereich.
Zum Eingangspost: vermutlich wird es reichen, der BGW per Brief mitzuteilen, dass es sich um erotische Massagen handelt und die BWG demnach wohl nicht zuständig sei. Denke, dass das Thema BWG für die Erstellerin des Threads dann erledigt ist.