Berufsgenossenschaft Plicht?

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
jade224
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Berufsgenossenschaft Plicht?

Beitrag von jade224 »

Hallo, ich habe kürzlich eine Nebengewerbe (Massage, nicht medizinisch) angemeldet und der Verdienst liegt im Taschengeldbereich. Zunächst erhielt ich Post von der IHK. Dort konnte ich eine Befreiung beantragen.
Nun bekam ich Post von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Muss ich mich hier wirklich pflichtversichern? Wäre es besser gewesen keine Gewerbe anzumelden sondern nur eiune Steuernummer direkt beim Finanzamt? Dort hätte ich mich noch mehr outen müssen.

VG

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Marc of Frankfurt
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Sexwork-Legalisierung

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich! Hängt aber von der Region/Stadt ab. Dortmund geht z.B. einen recht eigenwilligen Sonderweg... Steueranmeldung reicht. KV ist Pflicht... Grundsätzlich wird Sexwork garnicht als Gewerbe anerkannt. Gewerbesteuer muß manchmal aber doch bezahlt werden...

Siehe z.B. den Streit in Frankfurt, wo die Polizei Gewerbeanmeldungen sogar auf falsche Berufs-Bezeichnnung Tänzerin/Masseurin etc. erzwungen hatte von den Migrantinnen in den Laufhäusern/Bordellen, obgleich es das Gewerbe, die Gewerbekennung "Prostitution/Sexwork" gar nicht gibt. Doch dann konnte der Verein Dona Carmen e.V. sich erfolgreich dagegen wehren, dass auf hinterhältige Weise die ausländischen Sexarbeiterinnen zur Versteuerung in Deutschland gezwungen werden sollten...
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=10945#10945





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jade224
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Beitrag von jade224 »

Hallo, danke für die Info. Ich hatte bereits nach Einträgen zu Berufsgenossenschaft Pflicht gesucht aber leider nichts treffenden gefunden (nur die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung).

Ich habe mich von Anfang an an diese Anleitung gehalten printview.php?t=875&start=0

Hier wird die Berufsgenossenschaft nicht erwähnt. Ich will mich dort nicht versichern. Ich soll nun das Formular ausfüllen. Hat hier jemand vielleicht auch ein Nebengwerbe z.B. Massge laufen und hat Erfahrung damit. Ist das eine Zwangsmitgliedschaft? Welche öglickeiten habe ich.

Es wäre sehr nett wenn mir das jemand erklären könnte (oder einen Link) weil ich im Netz oder hier im Forum bisher nichts darüber gefunden habe.

Danke und VG

Dawn
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Beitrag von Dawn »

Ich habe "Wellness-Massage" oder "Entspannungsmassage" oder sowas angemeldet... müsste nochmal schauen, wie ich es tatsächlich genannt habe. Es war die Formulierung, die mir die Frau auf dem Gewerbeamt eingetragen hat, nachdem ich ihr gesagt habe, dass es nicht um medizinische Massage sonder um Entspannung gehe. Mich hat bisher keine Berufsgenossenschaft kontaktiert, und ich habe mich dort auch nicht bei denen gemeldet.

Ich kenne aber die Rechtslage auch nicht. Das ist einfach meine bisherige Erfahrung. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass meine Kolleginnen hier dort auch nicht versichert sind, und da hat sich bisher auch keine Berufsgenossenschaft gemeldet.

Liebe Grüße,
Dawn

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malin
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Beitrag von malin »

meines wissens herrscht bei der angabe "wellnessmassagen" keine versicherungspflicht bei der berufsgenossenschaft, bzw. wäre es zumindest beitragsfrei wenn es unter einem bestimmten jahreseinkommens grenzwert bleibt.

aber du hast recht, es ist schwer zu durchschauen. :confused
liebe grüsse malin

eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)

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Beitrag von ehemaliger User »

"Wellness" oder "Massage" (muss nicht "medizinisch anerkannt" sein) fällt unter die Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienste und Wohlfahrt.

Beispielsweise ein als Einzelunternehmer arbeitender Masseur ist pflichtversichert und der jährliche Mindestbeitrag liegt in der Größenordnung 270,--.

Bei einer Gewerbeanmeldung bekommt die Berufsgenossenschaft automatisch Mitteilung und spricht die das Gewerbe anmeldende Person an.

Jetzt kriege ich bestimmt ordentlich Haue, aber solche Dinge sind nunmal normal bei "normalen" Berufen, warum also nicht auch beim P6? Spricht doch eher für einen diskriminierungsfreien Umgang, auch wenns weh tut, das tuts allen anderen Selbstständigen ja schließlich auch ;o).

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Beitrag von Aoife »

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"ehemaliger User" hat geschrieben:Jetzt kriege ich bestimmt ordentlich Haue, ...
Bestimmt nicht, das wäre ungerecht, du informierst ja nur über Vorschriften die andere erlassen haben.

Zu fragen wäre allerdings, ob die Berufsgenossenschaft im Schadensfall auch bezahlt, oder nur die Prämien gerne kassiert.

Wie ja beispielsweise seit 2002 auch die Sozialversicherung, die zumindest in Bayern versicherten SWs die Zahlung beispielsweise eines dem Versicherungsbeitrag entsprechenden Mutterschaftsgelds mit dem Hinweis auf den "sozialen Unwert" ihrer Tätigkeit verweigert.

Liebe Grüße, Aoife
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Dawn
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Beitrag von Dawn »

"ehemaliger User" schrieb:
Bei einer Gewerbeanmeldung bekommt die Berufsgenossenschaft automatisch Mitteilung und spricht die das Gewerbe anmeldende Person an.
...mich wundert dann ehrlich gesagt, dass sie es bei mir nicht getan hat. Könnte es daran liegen, dass ich die Massagen nur als eine von einer Hand voll Tätigkeiten angegeben habe, die ansonsten eher in die Kategorie Büroarbeit fallen?

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Beitrag von ehemaliger User »

Hab mal recherchiert, Zuständigkeiten kann man u.a. hier gucken:

http://www.vbg.de/SharedDocs/Downloads/ ... cationFile

Interessant ist, dass es heisst "Massagen (außer erotische Massagen)". Wenn also bei einer Gewerbeanmeldung "erotische Massagen" angegeben wird, dürfte die BGW (B Gesundheit und Wohlfahrt) weder informiert werden, noch sich sonstwie zuständig fühlen. Eine Zuständigkeit einer anderen Berufsgenossenschaft für erotische Dienstleistungen kann ich nicht erkennen, bin aber auch nicht Experte in diesem Bereich.

Zum Eingangspost: vermutlich wird es reichen, der BGW per Brief mitzuteilen, dass es sich um erotische Massagen handelt und die BWG demnach wohl nicht zuständig sei. Denke, dass das Thema BWG für die Erstellerin des Threads dann erledigt ist.