Länderberichte ÖSTERREICH:
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Re: Länderberichte ÖSTERREICH:
Bei dem obigen Beitrag muss ich etwas anmerken.... ich habe in den letzten 5 Wochen KEINE Interviews (außer einem Wissenschaftlichen) gegeben.... Die Aussagen sind zwar weitgehend korrekt, aber haben keine Aktualität! Gerade eine Zeitung, die sich "NEWS" nennt, druckt ein Statement ab, welches als überholt anzusehen sind. Unsere jetzige Problemstellung ist eine Andere, als sie noch vor einigen Wochen wäre.
christian
christian
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Re: Länderberichte ÖSTERREICH:
@Zwerg
Sorry, das tut mir leid, dass ich den Artikel veröffentlicht habe!
Entschuldigung!
Jetzt bin ich total zerknirscht.
Liebe Grüße von deernhh
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Jetzt bin ich total zerknirscht.
Liebe Grüße von deernhh
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Re: Länderberichte ÖSTERREICH:
Liebe @deernhh
ich glaube dazu besteht kein Anlass. Die Kritik von unserem Lieblingszwerg :) bezog sich auf die Recherchequalitäten des entsprechenden Presseorgans.
Kasharius grüßt Dich sehr herzlich und dankt für Dein immerwährendes Engagement !
ich glaube dazu besteht kein Anlass. Die Kritik von unserem Lieblingszwerg :) bezog sich auf die Recherchequalitäten des entsprechenden Presseorgans.
Kasharius grüßt Dich sehr herzlich und dankt für Dein immerwährendes Engagement !
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Zusammengestückelte Aussagen sind nichts Neues - - ärgert mich aber trotzdem jedes Mal. Trotzdem haben unsere UserInnen das Recht informiert zu werden.
Also entknirsche Dich bitte :-) und Danke für das Posting
Lächelnd liebe Grüße
christian
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Re: Länderberichte ÖSTERREICH:
Bitte.... wie Kasharius schon sagte: Die Kritik galt keines Falls Dir. Ich selbst hätte den Artikel auch gepostet. Du bist mir nur zuvorgekommen. Inhaltlich ist die Geschichte (bis auf das mit dem Lobbyisten) ja nicht ganz so abwegig - Nur ist es jetzt nicht mehr aktuell.
Zusammengestückelte Aussagen sind nichts Neues - - ärgert mich aber trotzdem jedes Mal. Trotzdem haben unsere UserInnen das Recht informiert zu werden.
Also entknirsche Dich bitte :-) und Danke für das Posting
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christian
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Re: Länderberichte ÖSTERREICH:
Österreichischer OGH in Disziplinarsache
Österreichischer Anwalt muss nach TV-Auftritt 4.000 Euro zahlen
04.01.2023
Martin Mahrer
Strafverteidiger Martin Mahrer, hier 2016, als er eine Wiener Domina in einem Strafverfahren vertritt. Foto: picture alliance / HERBERT NEUBAUER / APA
Auch österreichische Anwälte haben ein Recht auf Privatsphäre. Treten sie aber mit ihrem Sexualleben an die Öffentlichkeit, muss ihre besondere Funktion im Rechtsstaat berücksichtigt werden. Das hat der österreichische OGH geurteilt.
Ein österreichischer Rechtsanwalt, der sich leicht bekleidet mit einer Prostituierten ablichten lässt und durch öffentliche Äußerungen eine Vorliebe für kürzere Beziehungen mit "Klassefrauen" zu erkennen gibt, verletzt Ehre und Ansehen des Berufsstandes. Das hat der österreichische Oberste Gerichtshof als Disziplinargericht für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OGH) (Urt. v. 29.11.2022, Az. 20Ds5/22y) entschieden und damit das Rechtsmittel des beschuldigten Rechtsanwalts zurückgewiesen. Da der OGH die letzte Instanz ist, ist die Verurteilung zu einer Disziplinarstrafe in Form der Geldbuße in Höhe von 4.000 Euro unanfechtbar.
Rechtsanwalt Martin Mahrer hatte im September 2020 in einem Prostitutionslokal in Wien vor einem Kamerateam des österreichischen Senders ATV "bekleidet in Leibwäsche und einem Bademantel" zumindest vorgegeben, die Dienste einer Prostituierten in Anspruch zu nehmen. Die Aufnahmen wurden von ATV am 22. April 2021 in der Sendung "Geil – so treibt's Österreich" ausgestrahlt. In einem kurz darauf mit einem Journalisten der Tageszeitung Heute geführten Telefonat äußerte er, dass er Frauen aus dem ehemaligen Ostblock bevorzugen würde, weshalb für ihn eine Teilnahme an der ATV-Sendung "Das Geschäft mit der Liebe" durchaus vorstellbar sei, allerdings seien dort keine "Klassefrauen mit an Bord". Diese Äußerungen wurden am 28. April 2021 in einem Artikel der Online-Ausgabe der Tageszeitung Heute veröffentlicht.
Prostitution häufig mit menschlichem Leid verbunden
Die Anwaltskammer des OGH stellte fest, das Standesansehen werde durch das Posieren mit der Prostituierten verletzt. Gerade weil die Prostitution regelmäßig mit besonderem menschlichen Leid einhergehe, seien die Feststellungen des Disziplinarrats insoweit fehlerfrei. Dieser hatte den Anwalt zu einer Geldbuße von 4.000 € verurteilt. Auch die erforderliche Publizitätswirkung des Fehlverhaltens bejahen die Richter. Der Rechtsanwalt agierte "völlig unverdeckt, somit gut erkennbar vor der Kamera", sodass eine breite Öffentlichkeit davon Kenntnis nehmen konnte.
Rechtsanwalt nicht in seinen Grundrechten verletzt
Die OGH-Richter kamen zu dem Schluss, die Entscheidung des Disziplinarrats verletze den Rechtsanwalt nicht in seinen Rechten aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Es habe sich nicht um in einem Gastronomiebetrieb verwirklichtes "privates Sexualleben" gehandelt, sondern der Rechtsanwalt habe mit dem "an die Öffentlichkeit adressierten Verhalten" den durch Art. 8 EMRK geschützten höchstpersönlichen Lebensbereich bewusst und gewollt verlassen. Unter Berücksichtigung von Art. 10 Abs. 2 EMRK sei anzumerken, dass "Rechtsanwälte aufgrund ihrer Funktion im Rechtsstaat auch weitergehende Beschränkungen bei Meinungsäußerungen hinzunehmen habe".
In Deutschland keine Frage des Berufsrechts
Berufsrechtler in Deutschland halten es unterdessen für ausgeschlossen, dass man nach hiesigem Berufsrecht zu einer ähnlichen Disziplinarmaßnahme gelangen würde. So erklärte der ehemalige Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln Martin W. Huff gegenüber LTO, dass die Anwendbarkeit des deutschen Berufsrechts auf außerdienstliches Verhalten ein Fehlverhalten des Anwalts voraussetze, das erheblich auf die berufliche Tätigkeit durschlage. Das sei jedoch bei einem Auftritt in der Fernsehsendung mangels einschlägigen Straftatbestandes zu verneinen. Schließlich könne sich ein Anwalt in Deutschland auch auf die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Grundgesetz berufen.
lm/LTO-Redaktion
HomeAnwaltsberuf
Österreichischer OGH in Disziplinarsache
Österreichischer Anwalt muss nach TV-Auftritt 4.000 Euro zahlen
04.01.2023
Martin Mahrer
Strafverteidiger Martin Mahrer, hier 2016, als er eine Wiener Domina in einem Strafverfahren vertritt.
Foto: picture alliance / HERBERT NEUBAUER / APA
Auch österreichische Anwälte haben ein Recht auf Privatsphäre. Treten sie aber mit ihrem Sexualleben an die Öffentlichkeit, muss ihre besondere Funktion im Rechtsstaat berücksichtigt werden. Das hat der österreichische OGH geurteilt.
Ein österreichischer Rechtsanwalt, der sich leicht bekleidet mit einer Prostituierten ablichten lässt und durch öffentliche Äußerungen eine Vorliebe für kürzere Beziehungen mit "Klassefrauen" zu erkennen gibt, verletzt Ehre und Ansehen des Berufsstandes. Das hat der österreichische Oberste Gerichtshof als Disziplinargericht für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OGH) (Urt. v. 29.11.2022, Az. 20Ds5/22y) entschieden und damit das Rechtsmittel des beschuldigten Rechtsanwalts zurückgewiesen. Da der OGH die letzte Instanz ist, ist die Verurteilung zu einer Disziplinarstrafe in Form der Geldbuße in Höhe von 4.000 Euro unanfechtbar.
Rechtsanwalt Martin Mahrer hatte im September 2020 in einem Prostitutionslokal in Wien vor einem Kamerateam des österreichischen Senders ATV "bekleidet in Leibwäsche und einem Bademantel" zumindest vorgegeben, die Dienste einer Prostituierten in Anspruch zu nehmen. Die Aufnahmen wurden von ATV am 22. April 2021 in der Sendung "Geil – so treibt's Österreich" ausgestrahlt. In einem kurz darauf mit einem Journalisten der Tageszeitung Heute geführten Telefonat äußerte er, dass er Frauen aus dem ehemaligen Ostblock bevorzugen würde, weshalb für ihn eine Teilnahme an der ATV-Sendung "Das Geschäft mit der Liebe" durchaus vorstellbar sei, allerdings seien dort keine "Klassefrauen mit an Bord". Diese Äußerungen wurden am 28. April 2021 in einem Artikel der Online-Ausgabe der Tageszeitung Heute veröffentlicht.
Prostitution häufig mit menschlichem Leid verbunden
Die Anwaltskammer des OGH stellte fest, das Standesansehen werde durch das Posieren mit der Prostituierten verletzt. Gerade weil die Prostitution regelmäßig mit besonderem menschlichen Leid einhergehe, seien die Feststellungen des Disziplinarrats insoweit fehlerfrei. Dieser hatte den Anwalt zu einer Geldbuße von 4.000 € verurteilt. Auch die erforderliche Publizitätswirkung des Fehlverhaltens bejahen die Richter. Der Rechtsanwalt agierte "völlig unverdeckt, somit gut erkennbar vor der Kamera", sodass eine breite Öffentlichkeit davon Kenntnis nehmen konnte.
Rechtsanwalt nicht in seinen Grundrechten verletzt
Die OGH-Richter kamen zu dem Schluss, die Entscheidung des Disziplinarrats verletze den Rechtsanwalt nicht in seinen Rechten aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Es habe sich nicht um in einem Gastronomiebetrieb verwirklichtes "privates Sexualleben" gehandelt, sondern der Rechtsanwalt habe mit dem "an die Öffentlichkeit adressierten Verhalten" den durch Art. 8 EMRK geschützten höchstpersönlichen Lebensbereich bewusst und gewollt verlassen. Unter Berücksichtigung von Art. 10 Abs. 2 EMRK sei anzumerken, dass "Rechtsanwälte aufgrund ihrer Funktion im Rechtsstaat auch weitergehende Beschränkungen bei Meinungsäußerungen hinzunehmen habe".
In Deutschland keine Frage des Berufsrechts
Berufsrechtler in Deutschland halten es unterdessen für ausgeschlossen, dass man nach hiesigem Berufsrecht zu einer ähnlichen Disziplinarmaßnahme gelangen würde. So erklärte der ehemalige Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln Martin W. Huff gegenüber LTO, dass die Anwendbarkeit des deutschen Berufsrechts auf außerdienstliches Verhalten ein Fehlverhalten des Anwalts voraussetze, das erheblich auf die berufliche Tätigkeit durschlage. Das sei jedoch bei einem Auftritt in der Fernsehsendung mangels einschlägigen Straftatbestandes zu verneinen. Schließlich könne sich ein Anwalt in Deutschland auch auf die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Grundgesetz berufen.
lm/LTO-Redaktion
https://www.lto.de/recht/juristen/b/pro ... rafe-emrk/
CHRONIK/ÖSTERREICH
03.01.2023
Anwalt ließ sich im Puff filmen und wurde bestraft: Sexarbeiterinnen protestieren
Urteil des OGH würde dem Ansehen und der Ehre der Anwälte schaden.
von: Michaela Reibenwein
Der Bademantel-Auftritt des Wiener Rechtsanwalts Martin Mahrer in der ATV-Serie „Geil! So treibt’s Österreich“ im April 2021 schlägt noch immer Wellen. Wie die Presse berichtete, wurde Mahrer deshalb von der Anwaltskammer zu 4.000 Euro Disziplinarstrafe verurteilt. Doch der Anwalt ging bis zum OGH – und auch dort stellte man fest, dass die Strafe gerechtfertigt war. Begründung: Der Auftritt habe die Ehre und das Ansehen des Standes beeinträchtigt.
Von dieser Entscheidung allerdings fühlen sich die Sexarbeiterinnen wiederum diskriminiert. „Deutlicher als in diesem Urteil wird selten ausgedrückt, wie Sexarbeiter*innen in unserer Gesellschaft geächtet werden“, heißt es in einem offenen Brief der Berufsvertretung Sexarbeit Österreich.
Respekt
So wie viele von ihnen die Dienstleistung von Anwälten in Anspruch nehmen würden, sei es umgekehrt genauso. „Darum würden wir uns von Ihnen den Respekt wünschen, den wir auch Ihnen entgegenbringen und hoffen, dass veraltete Ansichten darüber, dass ,Ehre und und Ansehen‘ eines gesamten Berufsstandes verletzt würden, wenn man neben einer freiwillig arbeitenden, registrierten Sexarbeiterin steht und sich dafür nicht schämt, im 21. Jahrhundert über Bord geworfen werden.“ Im Gegenteil: Das Urteil würde dem Ansehen und der Ehre der Anwälte schaden.
Mahrer selbst erklärte nach seinem TV-Auftritt dem KURIER: „Ist das so schlimm? Wer sich darüber aufregen will, kann ja zum Salzamt gehen.“ Er habe dem Lokalbesitzer geholfen, weil kein Kunde vor die Kamera wollte. „Also hab ich das halt gespielt.“ Grundsätzlich hätte er derartige Etablissements aber nicht nötig: „Ich habe viele Frauen“.
https://kurier.at/chronik/oesterreich/a ... /402279443
Hier ein früherer Artikel daüber:
CHRONIK/WIEN
28.04.2021
Bademantel-Auftritt von Anwalt im Puff erregt Aufsehen
Jurist kontert: „Ich habe viele Frauen“. Nun droht ihm ein Disziplinarverfahren.
von: Michaela Reibenwein
Der Titel der ATV-Sendung lässt keinen Spielraum für Interpretationen: In „Geil! So treibt’s Österreich“ wagt man wöchentlich einen Blick in die heimischen Schlafzimmer.
Doch vor Kurzem tauchte in der Sendung auch ein Anwalt auf. Martin Mahrer ist Strafverteidiger, geht im Landesgericht in Wien ein und aus. In der Sendung trägt er Bademantel. Er sitzt in einem Rotlicht-Lokal und wartet auf eine Dame. „Im Augenblick bin ich Single“, erklärt er. Er entwickle hier kürzere Beziehungen. „Also mir gefällt das sehr.“
Hand an der Brust
Dann stolziert eine Dame ins Bild. Durchsichtiger Body, Maske im Gesicht. Mahrers Hand wandert zur Brust der Dame, auf die Oberschenkel. Schließlich landen die beiden im Bett, ehe sich die Tür zu Zimmer Nummer 9 schließt.
In der Anwaltschaft wird das Video des Auftritts mittlerweile fleißig geteilt. Mahrer selbst kann die Aufregung nicht nachvollziehen. „Ist das so schlimm? Wer sich darüber aufregen will, kann ja zum Salzamt gehen.“ Er habe nur einem Freund (dem Lokalbesitzer) geholfen, weil kein Kunde vor die Kamera wollte. „Also hab ich das halt gespielt.“ Im Übrigen habe er den Besuch in derartigen Etablissements ohnehin nicht nötig. „Ich habe viele Frauen.“
In „Geil! So treibt’s Österreich“, wirft ATV jeden Donnerstag um 21.45 Uhr einen Blick in die Schlafzimmer
© Bild: AtV
Mittlerweile sind auch schon bei der Wiener Rechtsanwaltskammer Beschwerden über den skurrilen TV-Auftritt eingelangt – schließlich gilt für Anwälte ein standesgemäßes Auftreten, das dem Berufsstand nicht schadet. Bei der Kammer will man „keine Stellungnahme zu möglichen standesrechtlichen Verstößen“ abgeben. Aus gut informierten Kreisen ist allerdings zu hören, dass bereits ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde.
Verstöße dieser Art sind selten. Im Jahr 2015 sorgte ein „Oben ohne“-Bild (Rückenansicht) von Anwältin Astrid Wagner für Aufsehen.
Ein Handkuss für die Dame - ein eher harmloserer Ausschnitt des Beitrags
© Bild: AtV
https://kurier.at/chronik/wien/bademant ... /401364845
Österreichischer Anwalt muss nach TV-Auftritt 4.000 Euro zahlen
04.01.2023
Martin Mahrer
Strafverteidiger Martin Mahrer, hier 2016, als er eine Wiener Domina in einem Strafverfahren vertritt. Foto: picture alliance / HERBERT NEUBAUER / APA
Auch österreichische Anwälte haben ein Recht auf Privatsphäre. Treten sie aber mit ihrem Sexualleben an die Öffentlichkeit, muss ihre besondere Funktion im Rechtsstaat berücksichtigt werden. Das hat der österreichische OGH geurteilt.
Ein österreichischer Rechtsanwalt, der sich leicht bekleidet mit einer Prostituierten ablichten lässt und durch öffentliche Äußerungen eine Vorliebe für kürzere Beziehungen mit "Klassefrauen" zu erkennen gibt, verletzt Ehre und Ansehen des Berufsstandes. Das hat der österreichische Oberste Gerichtshof als Disziplinargericht für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OGH) (Urt. v. 29.11.2022, Az. 20Ds5/22y) entschieden und damit das Rechtsmittel des beschuldigten Rechtsanwalts zurückgewiesen. Da der OGH die letzte Instanz ist, ist die Verurteilung zu einer Disziplinarstrafe in Form der Geldbuße in Höhe von 4.000 Euro unanfechtbar.
Rechtsanwalt Martin Mahrer hatte im September 2020 in einem Prostitutionslokal in Wien vor einem Kamerateam des österreichischen Senders ATV "bekleidet in Leibwäsche und einem Bademantel" zumindest vorgegeben, die Dienste einer Prostituierten in Anspruch zu nehmen. Die Aufnahmen wurden von ATV am 22. April 2021 in der Sendung "Geil – so treibt's Österreich" ausgestrahlt. In einem kurz darauf mit einem Journalisten der Tageszeitung Heute geführten Telefonat äußerte er, dass er Frauen aus dem ehemaligen Ostblock bevorzugen würde, weshalb für ihn eine Teilnahme an der ATV-Sendung "Das Geschäft mit der Liebe" durchaus vorstellbar sei, allerdings seien dort keine "Klassefrauen mit an Bord". Diese Äußerungen wurden am 28. April 2021 in einem Artikel der Online-Ausgabe der Tageszeitung Heute veröffentlicht.
Prostitution häufig mit menschlichem Leid verbunden
Die Anwaltskammer des OGH stellte fest, das Standesansehen werde durch das Posieren mit der Prostituierten verletzt. Gerade weil die Prostitution regelmäßig mit besonderem menschlichen Leid einhergehe, seien die Feststellungen des Disziplinarrats insoweit fehlerfrei. Dieser hatte den Anwalt zu einer Geldbuße von 4.000 € verurteilt. Auch die erforderliche Publizitätswirkung des Fehlverhaltens bejahen die Richter. Der Rechtsanwalt agierte "völlig unverdeckt, somit gut erkennbar vor der Kamera", sodass eine breite Öffentlichkeit davon Kenntnis nehmen konnte.
Rechtsanwalt nicht in seinen Grundrechten verletzt
Die OGH-Richter kamen zu dem Schluss, die Entscheidung des Disziplinarrats verletze den Rechtsanwalt nicht in seinen Rechten aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Es habe sich nicht um in einem Gastronomiebetrieb verwirklichtes "privates Sexualleben" gehandelt, sondern der Rechtsanwalt habe mit dem "an die Öffentlichkeit adressierten Verhalten" den durch Art. 8 EMRK geschützten höchstpersönlichen Lebensbereich bewusst und gewollt verlassen. Unter Berücksichtigung von Art. 10 Abs. 2 EMRK sei anzumerken, dass "Rechtsanwälte aufgrund ihrer Funktion im Rechtsstaat auch weitergehende Beschränkungen bei Meinungsäußerungen hinzunehmen habe".
In Deutschland keine Frage des Berufsrechts
Berufsrechtler in Deutschland halten es unterdessen für ausgeschlossen, dass man nach hiesigem Berufsrecht zu einer ähnlichen Disziplinarmaßnahme gelangen würde. So erklärte der ehemalige Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln Martin W. Huff gegenüber LTO, dass die Anwendbarkeit des deutschen Berufsrechts auf außerdienstliches Verhalten ein Fehlverhalten des Anwalts voraussetze, das erheblich auf die berufliche Tätigkeit durschlage. Das sei jedoch bei einem Auftritt in der Fernsehsendung mangels einschlägigen Straftatbestandes zu verneinen. Schließlich könne sich ein Anwalt in Deutschland auch auf die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Grundgesetz berufen.
lm/LTO-Redaktion
HomeAnwaltsberuf
Österreichischer OGH in Disziplinarsache
Österreichischer Anwalt muss nach TV-Auftritt 4.000 Euro zahlen
04.01.2023
Martin Mahrer
Strafverteidiger Martin Mahrer, hier 2016, als er eine Wiener Domina in einem Strafverfahren vertritt.
Foto: picture alliance / HERBERT NEUBAUER / APA
Auch österreichische Anwälte haben ein Recht auf Privatsphäre. Treten sie aber mit ihrem Sexualleben an die Öffentlichkeit, muss ihre besondere Funktion im Rechtsstaat berücksichtigt werden. Das hat der österreichische OGH geurteilt.
Ein österreichischer Rechtsanwalt, der sich leicht bekleidet mit einer Prostituierten ablichten lässt und durch öffentliche Äußerungen eine Vorliebe für kürzere Beziehungen mit "Klassefrauen" zu erkennen gibt, verletzt Ehre und Ansehen des Berufsstandes. Das hat der österreichische Oberste Gerichtshof als Disziplinargericht für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OGH) (Urt. v. 29.11.2022, Az. 20Ds5/22y) entschieden und damit das Rechtsmittel des beschuldigten Rechtsanwalts zurückgewiesen. Da der OGH die letzte Instanz ist, ist die Verurteilung zu einer Disziplinarstrafe in Form der Geldbuße in Höhe von 4.000 Euro unanfechtbar.
Rechtsanwalt Martin Mahrer hatte im September 2020 in einem Prostitutionslokal in Wien vor einem Kamerateam des österreichischen Senders ATV "bekleidet in Leibwäsche und einem Bademantel" zumindest vorgegeben, die Dienste einer Prostituierten in Anspruch zu nehmen. Die Aufnahmen wurden von ATV am 22. April 2021 in der Sendung "Geil – so treibt's Österreich" ausgestrahlt. In einem kurz darauf mit einem Journalisten der Tageszeitung Heute geführten Telefonat äußerte er, dass er Frauen aus dem ehemaligen Ostblock bevorzugen würde, weshalb für ihn eine Teilnahme an der ATV-Sendung "Das Geschäft mit der Liebe" durchaus vorstellbar sei, allerdings seien dort keine "Klassefrauen mit an Bord". Diese Äußerungen wurden am 28. April 2021 in einem Artikel der Online-Ausgabe der Tageszeitung Heute veröffentlicht.
Prostitution häufig mit menschlichem Leid verbunden
Die Anwaltskammer des OGH stellte fest, das Standesansehen werde durch das Posieren mit der Prostituierten verletzt. Gerade weil die Prostitution regelmäßig mit besonderem menschlichen Leid einhergehe, seien die Feststellungen des Disziplinarrats insoweit fehlerfrei. Dieser hatte den Anwalt zu einer Geldbuße von 4.000 € verurteilt. Auch die erforderliche Publizitätswirkung des Fehlverhaltens bejahen die Richter. Der Rechtsanwalt agierte "völlig unverdeckt, somit gut erkennbar vor der Kamera", sodass eine breite Öffentlichkeit davon Kenntnis nehmen konnte.
Rechtsanwalt nicht in seinen Grundrechten verletzt
Die OGH-Richter kamen zu dem Schluss, die Entscheidung des Disziplinarrats verletze den Rechtsanwalt nicht in seinen Rechten aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Es habe sich nicht um in einem Gastronomiebetrieb verwirklichtes "privates Sexualleben" gehandelt, sondern der Rechtsanwalt habe mit dem "an die Öffentlichkeit adressierten Verhalten" den durch Art. 8 EMRK geschützten höchstpersönlichen Lebensbereich bewusst und gewollt verlassen. Unter Berücksichtigung von Art. 10 Abs. 2 EMRK sei anzumerken, dass "Rechtsanwälte aufgrund ihrer Funktion im Rechtsstaat auch weitergehende Beschränkungen bei Meinungsäußerungen hinzunehmen habe".
In Deutschland keine Frage des Berufsrechts
Berufsrechtler in Deutschland halten es unterdessen für ausgeschlossen, dass man nach hiesigem Berufsrecht zu einer ähnlichen Disziplinarmaßnahme gelangen würde. So erklärte der ehemalige Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln Martin W. Huff gegenüber LTO, dass die Anwendbarkeit des deutschen Berufsrechts auf außerdienstliches Verhalten ein Fehlverhalten des Anwalts voraussetze, das erheblich auf die berufliche Tätigkeit durschlage. Das sei jedoch bei einem Auftritt in der Fernsehsendung mangels einschlägigen Straftatbestandes zu verneinen. Schließlich könne sich ein Anwalt in Deutschland auch auf die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Grundgesetz berufen.
lm/LTO-Redaktion
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CHRONIK/ÖSTERREICH
03.01.2023
Anwalt ließ sich im Puff filmen und wurde bestraft: Sexarbeiterinnen protestieren
Urteil des OGH würde dem Ansehen und der Ehre der Anwälte schaden.
von: Michaela Reibenwein
Der Bademantel-Auftritt des Wiener Rechtsanwalts Martin Mahrer in der ATV-Serie „Geil! So treibt’s Österreich“ im April 2021 schlägt noch immer Wellen. Wie die Presse berichtete, wurde Mahrer deshalb von der Anwaltskammer zu 4.000 Euro Disziplinarstrafe verurteilt. Doch der Anwalt ging bis zum OGH – und auch dort stellte man fest, dass die Strafe gerechtfertigt war. Begründung: Der Auftritt habe die Ehre und das Ansehen des Standes beeinträchtigt.
Von dieser Entscheidung allerdings fühlen sich die Sexarbeiterinnen wiederum diskriminiert. „Deutlicher als in diesem Urteil wird selten ausgedrückt, wie Sexarbeiter*innen in unserer Gesellschaft geächtet werden“, heißt es in einem offenen Brief der Berufsvertretung Sexarbeit Österreich.
Respekt
So wie viele von ihnen die Dienstleistung von Anwälten in Anspruch nehmen würden, sei es umgekehrt genauso. „Darum würden wir uns von Ihnen den Respekt wünschen, den wir auch Ihnen entgegenbringen und hoffen, dass veraltete Ansichten darüber, dass ,Ehre und und Ansehen‘ eines gesamten Berufsstandes verletzt würden, wenn man neben einer freiwillig arbeitenden, registrierten Sexarbeiterin steht und sich dafür nicht schämt, im 21. Jahrhundert über Bord geworfen werden.“ Im Gegenteil: Das Urteil würde dem Ansehen und der Ehre der Anwälte schaden.
Mahrer selbst erklärte nach seinem TV-Auftritt dem KURIER: „Ist das so schlimm? Wer sich darüber aufregen will, kann ja zum Salzamt gehen.“ Er habe dem Lokalbesitzer geholfen, weil kein Kunde vor die Kamera wollte. „Also hab ich das halt gespielt.“ Grundsätzlich hätte er derartige Etablissements aber nicht nötig: „Ich habe viele Frauen“.
https://kurier.at/chronik/oesterreich/a ... /402279443
Hier ein früherer Artikel daüber:
CHRONIK/WIEN
28.04.2021
Bademantel-Auftritt von Anwalt im Puff erregt Aufsehen
Jurist kontert: „Ich habe viele Frauen“. Nun droht ihm ein Disziplinarverfahren.
von: Michaela Reibenwein
Der Titel der ATV-Sendung lässt keinen Spielraum für Interpretationen: In „Geil! So treibt’s Österreich“ wagt man wöchentlich einen Blick in die heimischen Schlafzimmer.
Doch vor Kurzem tauchte in der Sendung auch ein Anwalt auf. Martin Mahrer ist Strafverteidiger, geht im Landesgericht in Wien ein und aus. In der Sendung trägt er Bademantel. Er sitzt in einem Rotlicht-Lokal und wartet auf eine Dame. „Im Augenblick bin ich Single“, erklärt er. Er entwickle hier kürzere Beziehungen. „Also mir gefällt das sehr.“
Hand an der Brust
Dann stolziert eine Dame ins Bild. Durchsichtiger Body, Maske im Gesicht. Mahrers Hand wandert zur Brust der Dame, auf die Oberschenkel. Schließlich landen die beiden im Bett, ehe sich die Tür zu Zimmer Nummer 9 schließt.
In der Anwaltschaft wird das Video des Auftritts mittlerweile fleißig geteilt. Mahrer selbst kann die Aufregung nicht nachvollziehen. „Ist das so schlimm? Wer sich darüber aufregen will, kann ja zum Salzamt gehen.“ Er habe nur einem Freund (dem Lokalbesitzer) geholfen, weil kein Kunde vor die Kamera wollte. „Also hab ich das halt gespielt.“ Im Übrigen habe er den Besuch in derartigen Etablissements ohnehin nicht nötig. „Ich habe viele Frauen.“
In „Geil! So treibt’s Österreich“, wirft ATV jeden Donnerstag um 21.45 Uhr einen Blick in die Schlafzimmer
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Mittlerweile sind auch schon bei der Wiener Rechtsanwaltskammer Beschwerden über den skurrilen TV-Auftritt eingelangt – schließlich gilt für Anwälte ein standesgemäßes Auftreten, das dem Berufsstand nicht schadet. Bei der Kammer will man „keine Stellungnahme zu möglichen standesrechtlichen Verstößen“ abgeben. Aus gut informierten Kreisen ist allerdings zu hören, dass bereits ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde.
Verstöße dieser Art sind selten. Im Jahr 2015 sorgte ein „Oben ohne“-Bild (Rückenansicht) von Anwältin Astrid Wagner für Aufsehen.
Ein Handkuss für die Dame - ein eher harmloserer Ausschnitt des Beitrags
© Bild: AtV
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Re: Länderberichte ÖSTERREICH:
KURIER berichtet über Sexarbeit https://kurier.at/chronik/oesterreich/s ... RkVZQXlFQQ..
Kasharius grüßt
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Re: Länderberichte ÖSTERREICH:
Sexarbeit in Österreich: Kaum massive Gewalt, Zahl der Bordelle sinkt
Massive Gewalttaten laut Experten relativ selten. Corona-Pandemie brachte Zunahme an versteckter Wohnungsprostitution.
26.02.24, 13:07
Nach dem Dreifachmord von drei Frauen in einem Massagestudio in Wien ist die Sexarbeit wieder stärker ins öffentliche Interesse gerückt. 7.000 bis 8.000 Personen sind in Österreich als Sexarbeiterinnen oder Sexarbeiter tätig, vor Ausbruch der Corona-Pandemie gab es landesweit rund 800 Lokale, in denen derartige Dienstleistungen angeboten wurden.
Dazu zählten aber auch zum Teil illegale Betriebe, so ein Experte aus dem Bundeskriminalamt gegenüber der APA. Mit der Pandemie ging die Zahl der Sexarbeitenden, deren Tätigkeit der Exekutive bekannt ist, jedoch auf 5.000 bis 6.000 zurück.
„Ein größerer Teil ist in die versteckte Wohnungsprostitution verschwunden“, lautet die Erklärung für diese Entwicklung. Dieses Dunkelfeld, zu dem auch Escort-Service zählt, wird auf 2.000 bis 3.000 weibliche Personen geschätzt.
Betriebe finden keine Sexarbeiterinnen
Der Trend sei, dass Sexarbeiterinnen inzwischen von der sichtbaren in die versteckte, verbotene Prostitution verschwunden sind und so ihre Dienstleistungen in Hotel oder Privatwohnungen anbieten - das sei vor der Pandemie nicht in diesem Ausmaß der Fall gewesen. Das wirke sich wiederum auf die Zahl der zur Sexarbeit betriebenen Lokale aus, so der Experte.
Diese stünden inzwischen vor dem Problem, überhaupt Sexarbeiterinnen zu finden - infolge sperren Etablissements zu und die Zahl sei in ganz Österreich rückläufig.
Grundsätzlich sei es so, dass die noch bestehenden sichtbaren und erkennbaren Örtlichkeiten regelmäßig von der Polizei zu Kontrollzwecken aufgesucht werden, auch präventive Beratungsgespräche zur Sicherheit werden dabei angeboten. Fehlt einem solchen Betrieb wie einer Sauna, einer Bar oder einem Studio die Genehmigung, werden indes verwaltungsrechtliche Maßnahmen fällig.
Was Gewalt gegenüber Sexarbeiterinnen betrifft, so gebe es keine spezielle Statistik, jedoch zeige die Erfahrung, dass massive Gewalttaten relativ selten seien - derartige Delikte werden den zuständigen Ermittlungsbereichen im Landeskriminalamt bzw. Bundeskriminalamt gemeldet und von auffallend vielen Gewalttaten könne in diesem Segment nicht die Rede sein.
Es werde in Lokalitäten zur Sexarbeit natürlich jeweils auch versucht, die Sicherheitssituation zu evaluieren, um möglichst alle Schutzmechanismen sicherzustellen. Sicherheitsstandards. In den genehmigten Lokalen gibt es jedenfalls diesbezügliche Vorschriften, so sind etwa Notschalter zur Alarmierung, Fluchtwege und die Anwesenheit von Betreibenden oder deren Vertreter Vorgaben.
Die Beratungsstelle für Sexarbeiter „Sophie“ der Volkshilfe Wien rät bei Sexarbeit in Clubs oder Studios unter anderem zu installierten Kameras beim Eingang und einem Türsteher sowie zu einem von innen zu öffnenden Notausgang und Alarmknopf an Tür und Bett.
Woher kommen die Sexarbeiterinnen in Österreich?
Was die Herkunft der Sexarbeiterinnen betrifft, die Zahl der Sexarbeiter ist laut dem Experten mit rund 100 sehr gering, so würden in den vergangenen Jahren Personen aus den EU-Staaten Rumänien Ungarn und Bulgarien rund zwei Drittel ausmachen - ansonsten seien es zum Teil österreichische, tschechische und slowakische Frauen, Asiatinnen seien quantitativ eher im niedrigen Bereich zu verorten.
„Straßenprostitution“ ist wiederum nur in Wien erlaubt, jedoch mit örtlichen Einschränkungen. In Wien und im Burgenland gibt es zudem eine Meldepflicht für Sexarbeit, in der Bundeshauptstadt ist hier Landespolizeidirektion zuständig, um Burgenland die jeweilige Gemeinde.
(Agenturen, PEKO) | 26.02.2024, 13:07
https://kurier.at/chronik/oesterreich/s ... /402793879
Massive Gewalttaten laut Experten relativ selten. Corona-Pandemie brachte Zunahme an versteckter Wohnungsprostitution.
26.02.24, 13:07
Nach dem Dreifachmord von drei Frauen in einem Massagestudio in Wien ist die Sexarbeit wieder stärker ins öffentliche Interesse gerückt. 7.000 bis 8.000 Personen sind in Österreich als Sexarbeiterinnen oder Sexarbeiter tätig, vor Ausbruch der Corona-Pandemie gab es landesweit rund 800 Lokale, in denen derartige Dienstleistungen angeboten wurden.
Dazu zählten aber auch zum Teil illegale Betriebe, so ein Experte aus dem Bundeskriminalamt gegenüber der APA. Mit der Pandemie ging die Zahl der Sexarbeitenden, deren Tätigkeit der Exekutive bekannt ist, jedoch auf 5.000 bis 6.000 zurück.
„Ein größerer Teil ist in die versteckte Wohnungsprostitution verschwunden“, lautet die Erklärung für diese Entwicklung. Dieses Dunkelfeld, zu dem auch Escort-Service zählt, wird auf 2.000 bis 3.000 weibliche Personen geschätzt.
Betriebe finden keine Sexarbeiterinnen
Der Trend sei, dass Sexarbeiterinnen inzwischen von der sichtbaren in die versteckte, verbotene Prostitution verschwunden sind und so ihre Dienstleistungen in Hotel oder Privatwohnungen anbieten - das sei vor der Pandemie nicht in diesem Ausmaß der Fall gewesen. Das wirke sich wiederum auf die Zahl der zur Sexarbeit betriebenen Lokale aus, so der Experte.
Diese stünden inzwischen vor dem Problem, überhaupt Sexarbeiterinnen zu finden - infolge sperren Etablissements zu und die Zahl sei in ganz Österreich rückläufig.
Grundsätzlich sei es so, dass die noch bestehenden sichtbaren und erkennbaren Örtlichkeiten regelmäßig von der Polizei zu Kontrollzwecken aufgesucht werden, auch präventive Beratungsgespräche zur Sicherheit werden dabei angeboten. Fehlt einem solchen Betrieb wie einer Sauna, einer Bar oder einem Studio die Genehmigung, werden indes verwaltungsrechtliche Maßnahmen fällig.
Was Gewalt gegenüber Sexarbeiterinnen betrifft, so gebe es keine spezielle Statistik, jedoch zeige die Erfahrung, dass massive Gewalttaten relativ selten seien - derartige Delikte werden den zuständigen Ermittlungsbereichen im Landeskriminalamt bzw. Bundeskriminalamt gemeldet und von auffallend vielen Gewalttaten könne in diesem Segment nicht die Rede sein.
Es werde in Lokalitäten zur Sexarbeit natürlich jeweils auch versucht, die Sicherheitssituation zu evaluieren, um möglichst alle Schutzmechanismen sicherzustellen. Sicherheitsstandards. In den genehmigten Lokalen gibt es jedenfalls diesbezügliche Vorschriften, so sind etwa Notschalter zur Alarmierung, Fluchtwege und die Anwesenheit von Betreibenden oder deren Vertreter Vorgaben.
Die Beratungsstelle für Sexarbeiter „Sophie“ der Volkshilfe Wien rät bei Sexarbeit in Clubs oder Studios unter anderem zu installierten Kameras beim Eingang und einem Türsteher sowie zu einem von innen zu öffnenden Notausgang und Alarmknopf an Tür und Bett.
Woher kommen die Sexarbeiterinnen in Österreich?
Was die Herkunft der Sexarbeiterinnen betrifft, die Zahl der Sexarbeiter ist laut dem Experten mit rund 100 sehr gering, so würden in den vergangenen Jahren Personen aus den EU-Staaten Rumänien Ungarn und Bulgarien rund zwei Drittel ausmachen - ansonsten seien es zum Teil österreichische, tschechische und slowakische Frauen, Asiatinnen seien quantitativ eher im niedrigen Bereich zu verorten.
„Straßenprostitution“ ist wiederum nur in Wien erlaubt, jedoch mit örtlichen Einschränkungen. In Wien und im Burgenland gibt es zudem eine Meldepflicht für Sexarbeit, in der Bundeshauptstadt ist hier Landespolizeidirektion zuständig, um Burgenland die jeweilige Gemeinde.
(Agenturen, PEKO) | 26.02.2024, 13:07
https://kurier.at/chronik/oesterreich/s ... /402793879
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Re: Länderberichte ÖSTERREICH:
ILLEGALE WOHNUNGSPROSTITUTION
Wenn in der Wohnung das Rotlicht angeht
Seit der Corona-Pandemie verlagert sich Prostitution zunehmend in Wohnungen. Das sorgt bei den Sexdienstleisterinnen für mehr Eigenständigkeit, birgt aber auch größere Risiken
Birgit Wittstock
5. Juli 2024
https://www.derstandard.at/story/300000 ... cht-angeht
Wenn in der Wohnung das Rotlicht angeht
Seit der Corona-Pandemie verlagert sich Prostitution zunehmend in Wohnungen. Das sorgt bei den Sexdienstleisterinnen für mehr Eigenständigkeit, birgt aber auch größere Risiken
Birgit Wittstock
5. Juli 2024
https://www.derstandard.at/story/300000 ... cht-angeht
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Obwohl in dem Bereich die Gefahr von diversen Selbstdarsteller*innen in Uniform auf ATV (einem Privatsender) vorgeführt zu werden gegeben ist.
Christian
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Re: Länderberichte ÖSTERREICH:
Unserer Einschätzung nach (und immerhin sind wir 24 Stunden erreichbar und sollten schon aufgrund unserer Notrufnummer einen gewissen Erfahrungsschatz aufweisen) ist der Artikel entbehrlich. Speziell die Gefährlichkeit der Sexarbeit in Wohnungen ist für uns nicht nachvollziehbar.
Obwohl in dem Bereich die Gefahr von diversen Selbstdarsteller*innen in Uniform auf ATV (einem Privatsender) vorgeführt zu werden gegeben ist.
Christian