In Deutschland existiert seit 2017 eine Kondompflicht für Freier/Innen.
Auch beim Oralverkehr.
Ein Verstoß dagegen hat für die Sexworker keine Konsequenzen. Für die Freier/Innen kann ein Verstoß 50.000 Euro Bußgeld kosten (insofern sie erwischt werden).
Dies ist bisher noch nie vorgekommen. Kontrollen gibt es in Deutschland nicht.
Ich habe nichts dagegen, aber einige Männer schon.
Die bekannten Ausreden dürften bekannt sein.
Wie reagiert man am besten bei solchen Kunden/Innen?
Kondompflicht
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Re: Kondompflicht
@bombe,
ich würde als Jurist raten: Immer brav ans Gesetz halten. Nach dem Prostituiertenschutzgesetz müssen sich SW Anmelden/Registrieren lassen. Zuvor ist eine Gesundheitsberatung in Anspruch zu nehmen. Alles nicht schön, aber leider Gesetzeslage...
Kasharius grüßt
ich würde als Jurist raten: Immer brav ans Gesetz halten. Nach dem Prostituiertenschutzgesetz müssen sich SW Anmelden/Registrieren lassen. Zuvor ist eine Gesundheitsberatung in Anspruch zu nehmen. Alles nicht schön, aber leider Gesetzeslage...
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Re: Kondompflicht
Das ist alles korrekt. Geht aber am Sachverhalt vorbei.Kasharius hat geschrieben: ↑02.03.2020, 23:30@bombe,
ich würde als Jurist raten: Immer brav ans Gesetz halten. Nach dem Prostituiertenschutzgesetz müssen sich SW Anmelden/Registrieren lassen. Zuvor ist eine Gesundheitsberatung in Anspruch zu nehmen. Alles nicht schön, aber leider Gesetzeslage...
Kasharius grüßt
Ich habe nicht nach einer Anmeldung gefragt, ich habe gefragt, was man macht, wenn ein Freier kein Kondom benutzen will?
Des Weiteren besteht bei einer bestellten Leistung keine Geldzurückgarantie (rein rechtlich gesehen).
Der Kunde kann also nicht sagen, dass er die bestellte Leistung nicht zahlt, weil er es nur ohne Kondom tut.
Ich würde ja in so einem Fall vorschlagen, dass der Kunde nur die Wegkosten trägt, sonst könnte es zu Konflikten kommen.
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Re: Kondompflicht
Warum? Warum sollte eine Escort die Verdiensteinbuße( Rüstzeiten und Terminblockade) hinnehmen, wenn der Kunde vor Ort plötzlich Gesetzesbrecher sein will?
Abbruch des Termins und keinen Cent zurück. Bei Konflikt wird die Polizei gerufen, das freut den Kunden lehrreich.
Der Kunde dürfte froh sein, wenn die Escort ihn nicht postwendend anzeigt wegen seines Verstoßes gegen das ProstSchG. Gerade im Escort, also Outcall, sind ja Namen und Standort des Gesetzesbrechers bekannt.
Grundsätzlich sind Kunden vorwiegend einheimische Wähler, damit mit verantwortlich für das erlassene Schikaniergesetz, sollen sie die Suppe, die sie uns eingebrockt haben, doch auch auslöffeln. Punkt.
Abbruch des Termins und keinen Cent zurück. Bei Konflikt wird die Polizei gerufen, das freut den Kunden lehrreich.
Der Kunde dürfte froh sein, wenn die Escort ihn nicht postwendend anzeigt wegen seines Verstoßes gegen das ProstSchG. Gerade im Escort, also Outcall, sind ja Namen und Standort des Gesetzesbrechers bekannt.
Grundsätzlich sind Kunden vorwiegend einheimische Wähler, damit mit verantwortlich für das erlassene Schikaniergesetz, sollen sie die Suppe, die sie uns eingebrockt haben, doch auch auslöffeln. Punkt.
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Re: Kondompflicht
Sag einfach, das ist das Gesetz und so ist das eben. Sag, du willst nicht kriminell werden. Kriminell wärs wohl nicht, vermutlich wohl eher Verwaltungsübertretung - du und andere Jurist*Innen hier können meine Worte berichtigen - aber zum Androhen kannst du das Wort "kriminell" schon verwenden.
Wenn man voll dahintersteht, was man sagt, dann sind die Männer eh brav und halten sich dran. Die meisten zumindest.
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Re: Kondompflicht
@bombe
ich schrieb gestern Abend diese Zeilen, noch in Unkenntnis Deiner juristischen Expertise - Entschuldigung daher!'
Wegen der Folgen der Verweigerung ein Kondom zu benutzen, überzeugen mich (wie fast immer ;-) ) @Lucille Ausführungen.
Im übrigen unter uns Juristen ;-) wäre in dem von Dir geschilderten Fall nicht § 134 BGB und § 817 BGB einschlägig; jedenfalls beschäftigten mich derartig abstruse Fragen bei meiner Dissertation zum ProstG (2001)…
Kasharius grüßt
ich schrieb gestern Abend diese Zeilen, noch in Unkenntnis Deiner juristischen Expertise - Entschuldigung daher!'
Wegen der Folgen der Verweigerung ein Kondom zu benutzen, überzeugen mich (wie fast immer ;-) ) @Lucille Ausführungen.
Im übrigen unter uns Juristen ;-) wäre in dem von Dir geschilderten Fall nicht § 134 BGB und § 817 BGB einschlägig; jedenfalls beschäftigten mich derartig abstruse Fragen bei meiner Dissertation zum ProstG (2001)…
Kasharius grüßt
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Re: Kondompflicht
Die Escort macht sich nicht strafbar, weil das Gesetz nur eine Pflicht für den Kunden vorsieht. Hört sich erstmal doof an, ist aber so,xtabay hat geschrieben: ↑03.03.2020, 11:00Sag einfach, das ist das Gesetz und so ist das eben. Sag, du willst nicht kriminell werden. Kriminell wärs wohl nicht, vermutlich wohl eher Verwaltungsübertretung - du und andere Jurist*Innen hier können meine Worte berichtigen - aber zum Androhen kannst du das Wort "kriminell" schon verwenden.
Wenn man voll dahintersteht, was man sagt, dann sind die Männer eh brav und halten sich dran. Die meisten zumindest.
wie wenn ein Arzt dazu verpflichtet ist, den Patienten aufzuklären. Der Patient muss aber nicht darauf achten, dass der Arzt richtig aufklärt. Im Schadensfall haftet aber der Arzt.
Kriminell ist es nicht. Es ist eine Ordnungswidrigkeit. Der Unterschied ist, dass sie nicht ins Führungszeugnis eingetragen werden kann und auch nicht bestraft werden muss. In der Regel wird sie aber bestraft, weils dem Staat einfach Geld einbringt.
Ich selbst begrüße dieses Gesetz mit Herzchen, einfach weil für mich Kondome der Schutz für Geschlechtskrankheiten ohnehin sind und ich so nicht die Pille nehmen muss, die für mich persönlich einen zu großen Einfluss auf den Körper hat.
So ein Gesetz würde ich mir auch mal für private Sexhandlungen wünschen.
Kann aber auch verstehen, wenn Sexworker/Innen sich dadurch stigmatisiert fühlen.
Prinzipiell richtig, praktisch aber problematisch. Wenn man ein kleiner Wicht mit 57kg und 1,62m ist, riskiert man ohne Deckung besser keine Konfrontation. Es könnte zwar die Polizei gerufen werden, aber es könnten auch ganz böse Verletzungen entstehen.
Kein Ding, erwarte nicht zu viel. 3. Semester ist sozusagen Semianfänger und ich habe das Studium eigentlich eher genommen, um mir einen gewissen Eigenschutz aufzubauen.Kasharius hat geschrieben: ↑03.03.2020, 15:35@bombe
ich schrieb gestern Abend diese Zeilen, noch in Unkenntnis Deiner juristischen Expertise - Entschuldigung daher!'
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Im übrigen unter uns Juristen ;-) wäre in dem von Dir geschilderten Fall nicht § 134 BGB und § 817 BGB einschlägig; jedenfalls beschäftigten mich derartig abstruse Fragen bei meiner Dissertation zum ProstG (2001)…
Kasharius grüßt
Wenn ich so höre, wie meine Eltern jahrelang mit Gesetzen umgegangen sind und Geld wörtlich zum Fenster rausgeworfen haben, wundern mich ihre Schulden nicht mehr.
Die eigentliche Intention war aber eher, einen sauberen Arbeitsvertrag zu bekommen. In meiner Geburtsstadt eher ein Ausnahmezustand.
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Re: Kondompflicht
In dem Fall kann man auch sagen, dass man keine Problebe mit Gesetzt haben will.
Man soll sich auch beim OV verhüten und nicht so sorglos sein.
Man soll sich auch beim OV verhüten und nicht so sorglos sein.
if you change nothing, nothing will change