Publikation des BMFSFJ vom 07.07.2014

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bienemaya
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Publikation des BMFSFJ vom 07.07.2014

Beitrag von bienemaya »

Mo 07.07.2014
Prostitution

Fundierte statistische Daten, wie viele Prostituierte es in Deutschland gibt, existieren nicht; lediglich Schätzungen liegen vor. Eine zuverlässige Einschätzung wird auch dadurch erschwert, dass viele Frauen nur nebenbei, gelegentlich oder für einen kurzen Lebensabschnitt als Prostituierte arbeiten. Auch der Anteil der Migrantinnen wird unterschiedlich eingeschätzt und variiert zudem regional. Fachberatungsstellen gehen davon aus, dass insgesamt mehr als die Hälfte aller Prostituierten ausländischer Herkunft sind, wobei die meisten aus Osteuropa stammen. Die weit überwiegende Mehrzahl der Prostituierten ist weiblich, aber auch Männer und Jungen bieten sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung an.

Die freiwillige Ausübung der Prostitution durch Erwachsene sowie die Nachfrage danach sind in Deutschland seit Langem zulässig.

Seit 2002 gilt in Deutschland das Prostitutionsgesetz (Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten), dessen Ziel es ist, die rechtliche und soziale Situation von Prostituierten zu verbessern und das kriminelle Umfeld wirkungsvoller zu bekämpfen.

Zwangsprostitution, Menschenhandel und sexueller Missbrauch von Minderjährigen sowie sonstige Kriminalität im Umfeld von Prostitution muss mit allen Mitteln des Rechtsstaats, das heißt mit Hilfe des Strafrechts, durch ordnungsbehördliche Überwachung, durch präventive und repressive Maßnahmen sowie durch Schutz und Hilfe für die Opfer bekämpft werden.

Die Bundesregierung setzt auf einen breiten Ansatz für den Umgang mit Prostitution, der auf den größtmöglichen Schutz von Prostituierten vor Gewalt und Ausbeutung zielt und konsequent Menschenhandel, Zwangsprostitution und Minderjährigenprostitution bekämpft.
Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes

Zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes hat die Bundesregierung im Januar 2007 einen Bericht vorgelegt, der den Handlungsbedarf aufzeigt. Grundlage des Berichtes sind drei Studien, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegeben hatte.

Eine Fragestellung war, ob und wie das Prostitutionsgesetz die rechtliche und soziale Lage von Prostituierten in Deutschland tatsächlich verbessert hat. Da durch das Prostitutionsgesetz auch andere für Prostituierte relevante rechtliche Bereiche betroffen sind, vor allem das Sozialversicherungsrecht, das Gewerbe- und Gaststättenrecht, das Ausländerrecht sowie das Steuerrecht, wurden auch die Auswirkungen des Gesetzes auf diese Bereiche untersucht. Die drei Studien wurden mit dem Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes veröffentlicht. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass das Gesetz sein Ziel nur zum Teil erreicht hat; allerdings haben sich auch Befürchtungen, mit dem Prostitutionsgesetz sei die Bekämpfung des Menschenhandels erschwert worden, nicht bestätigt.
Regulierung der Prostitution

Um Frauen besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen und um die Situation derjenigen, die in der Prostitution tätig sind, zu verbessern, plant die Bundesregierung neben Veränderungen des Strafrechts und Verbesserungen beim Aufenthaltsrecht auch ein Gesetz zur Regulierung der Prostitution und zur Verbesserung der ordnungsbehördlichen Kontrollmöglichkeiten.

Auf Einladung von Bundesministerin Manuela Schwesig hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 12. Juni 2014 daher zahlreiche Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis zum Thema "Regulierung des Prostitutionsgewerbes" angehört. Ziel der Regulierung soll es sein, die Arbeitsbedingungen derjenigen zu verbessern, die in der legalen Prostitution tätig sind, und Kriminalität im Bereich der Prostitution zu verdrängen.
Ausstieg aus der Prostitution ermöglichen

Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere - Prostituierte sind erheblichen psychischen und physischen Gefährdungen ausgesetzt. Es ist darüber hinaus bekannt, dass viele Prostituierte sich in einer sozialen und psychischen Situation befinden, in der es fraglich ist, ob sie sich frei und autonom für oder gegen diese Tätigkeit entscheiden können.

Ein wichtiges Ziel der Gleichstellungspolitik muss es daher sein, Frauen und Mädchen – sowie Männern und Jungen – in der Prostitution Möglichkeiten zum Ausstieg zu eröffnen und ein Abgleiten in Abhängigkeiten, die Prostitution als kleineres Übel oder akzeptablen Ausweg erscheinen lassen, zu verhindern.

In einem Modellprojekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden seit 2009 in mehreren Städten unterschiedliche Konzepte erprobt, wie Frauen und Männer, die eine Alternative zur Prostitution suchen, bei der persönlichen und beruflichen Neuorientierung unterstützt werden können. Die Projekte "DIWA" in Berlin, "OPERA" in Nürnberg sowie "P.I.N.K." in Freiburg und Kehl sind Teil des Ausstiegsprojektes, das bis Ende 2014 läuft und wissenschaftlich begleitet wird.
Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Am 6. März 2013 hat das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" seine Arbeit aufgenommen. Unter der Telefonnummer 08000 - 116 016 können alle Frauen ,die von Gewalt betroffen sind, Unterstützerinnen und Unterstützer aus dem sozialen Nahraum und Menschen, die beruflich oder ehrenamtlich mit der Thematik befasst sind, erstmals ein Hilfe- und Unterstützungsangebot nutzen, das bundesweit, kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung steht. Auch bei Gewalt in der Prostitution oder gegen Prostituierte sowie in Fällen von Menschenhandel und Zwangsprostitution beraten qualifizierte Beraterinnen anonym und barrierefrei, geben Informationen und vermitteln bei Bedarf an Anlaufstellen vor Ort. Gespräche können dabei in 15 Sprachen gedolmetscht werden.


http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstell ... 97962.html

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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

@bienemaya

erstmal danke für das Einstellen dieses wichtigen Dokuments. Es steht viel drin über die Bekämpfung von Menschenhandel und beschreibt Ausstiegsprogramme. Es erwähnt lediglich in einem Satz, daß Arbeitsbedingungen in der legalen Prostitution (bemerkenswerte Wortwahl den Prostitution ist nicht illegal, jedenfalls nicht schlechthin!) verbessert werden sollen. Und wie? Durch mehr Kontrolle! Na ick weis ja nisch ob dit alleene Sinn macht.

Im Ernst: Wir brauchen aus meiner Sicht nicht nur Ausstiegs-, sondern auch Einstiegsprogramme und eine Abschaffung der Speergebietsregelungen, sowie ein Verbandsklagerecht für SW-Verbände...

Dit is meine Meinung

Kasharius der olle Berliner jrüßt herzlich