Nun ist es amtlich, denn auf der Reeperbahn darf "gefilmt" werden.
Damit haben sich wohl auch andere Klagen erübrigt, die in eine ähnliche Richtung gehen sollten.
Allerdings konnte die Klägerin vor einiger Zeit auch einen Erfolg vermelden, denn die Polizei darf ihre Überwachungskameras nicht auf Hauseingänge und Wohnungen richten.
Ich persönlich bezweifle ja, dass sich die Beamten daran halten.
Die Versuchung ist doch zu groß.
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Gruss Adultus - IT Micha
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht
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