kleine Umfrage
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- aufstrebend
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kleine Umfrage
Mich interessiert mal sehr,das angenommen ich eröffne ein neues Laufhaus oder eine Terminwohnung,und dafür suche ich ja dann Mitarbeiterinnen ganz klar..
Meine frage ist welche Damen es besser fänden die Zimmermiete selbst zu bestimmen..sowas habe ich jedenfalls vor.
Ein weiteres Bordell in dem die Mitarbeiterinnen ihre Tarife selbst bestimmen können natürlich auch unter weiblicher Leitung.
Was sagt ihr dazu
Meine frage ist welche Damen es besser fänden die Zimmermiete selbst zu bestimmen..sowas habe ich jedenfalls vor.
Ein weiteres Bordell in dem die Mitarbeiterinnen ihre Tarife selbst bestimmen können natürlich auch unter weiblicher Leitung.
Was sagt ihr dazu
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- PlatinStern
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- PlatinStern
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Re: kleine Umfrage

das verstehe ich nicht. kannst du das anders schreiben?ruhrpottgeschäfte hat geschrieben:Meine frage ist welche Damen es besser fänden die Zimmermiete selbst zu bestimmen
und zu den tarifen: für mich wäre es ausgeschlossen in einem etablissement zu arbeiten, in dem die sexarbeiter ihre preise selbst machen. ich finde es ganz wichtig, einheitlich zu sein.
bisher habe ich auch keinen club oder bordell oder anderes erlebt, wo es anders wäre.
selbst bei meinen hausbesuchen orientiere ich mich nach meinem umfeld. in ländlichen regionen ist etwas mehr üblich als in großstädten (meist ist die anreise weiter) und ich versuche mich der jeweiligen region anzupassen.
ist denke ich stressfreier als wenn jeder sexarbeiter selbst die preise überlegt. also ich fänds schon vernünftig auszumachen, dass es bei sagen wir mal mindestens 50 € losgeht und dann auch keine extras dabei sind.
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2 Methoden die zusammenpassen müssen
Hier habe ich mal zusammengestellt wie die Preise bestimmt werden können
Preis der Sexdienstleistung
Methode für Kauffrauen und Kaufmänner
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=110968#110968
Preis der Sexdienstleistung
Methode für Kauffrauen und Kaufmänner
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=110968#110968
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 06.04.2013, 19:54, insgesamt 1-mal geändert.
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RE: kleine Umfrage
Miete selber bestimmen ist fuer den Mietzahler sicher ne tolle Sache. ...aber aus kaufmaennischer Sicht des Vermieters ist das totaler Schachsinn und verkuerzt die geschaeftliche Existenz ernorm.
Oder meinst Du mit "Zimmermiete" den, ich nenne es mal, Endkundenpreis ? ...was jetzt aber aus Sicht eines Kaufmann's auch nicht viel besser ist.
Gruss -Adultus - IT Micha
Oder meinst Du mit "Zimmermiete" den, ich nenne es mal, Endkundenpreis ? ...was jetzt aber aus Sicht eines Kaufmann's auch nicht viel besser ist.
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weitere Themengebiete: Grundlagen im Bereich der Online-Erotik
Kontakt: (Freecall DE) 08000 1 40 44 42
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"Vorlagefrage"
Diese kleine Umfrage etwas modifizierend und erweiternd würde ich der lieben Sexworker-Community mal zwei Fragen vorlegen die mich schon länger beschäftigen und zwar auch jenseits möglicher rechtlicher Erwägungen:
1. Ist es mit selbstbestimmter Sexarbeit vereinbar, wenn nicht nur das Nutzungsentgelt für eine von Betreiber bereitgestellte Infrastruktur (Zimmer, Internetportal etc.), sondern auch das für die jeweils mit dem Kunden vereinbarte Sexuelle Dienstleistung fällige Entgelt einseiteitig vorgegeben bzw. festgelegt wird unabhängig davon,ob die SW selbstständig oder abhängig beschäftigt sind?
2. ist es mit selbstbestimmter Sexarbeit vereinbar wenn der Betreiber eines Bordells oder einer Agentur sich vertraglich von bei ihnen tätigen SW zusichern läßt, diese vermeiden jeden privaten Kontakt zu ihren Kunden?
die 2. Frage bezieht sich auf eine ältere Reportage über ein Großbordell (ARTEMIS?), in dem genau das gezeigt wurde...
Ich freue mich auf Eure wie immer kompetenten Antworten.
Kasharius grüßt

1. Ist es mit selbstbestimmter Sexarbeit vereinbar, wenn nicht nur das Nutzungsentgelt für eine von Betreiber bereitgestellte Infrastruktur (Zimmer, Internetportal etc.), sondern auch das für die jeweils mit dem Kunden vereinbarte Sexuelle Dienstleistung fällige Entgelt einseiteitig vorgegeben bzw. festgelegt wird unabhängig davon,ob die SW selbstständig oder abhängig beschäftigt sind?
2. ist es mit selbstbestimmter Sexarbeit vereinbar wenn der Betreiber eines Bordells oder einer Agentur sich vertraglich von bei ihnen tätigen SW zusichern läßt, diese vermeiden jeden privaten Kontakt zu ihren Kunden?
die 2. Frage bezieht sich auf eine ältere Reportage über ein Großbordell (ARTEMIS?), in dem genau das gezeigt wurde...
Ich freue mich auf Eure wie immer kompetenten Antworten.
Kasharius grüßt

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- Senior Admin
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@kasharius
Im ersten Fall würde ich eher "ja" sagen! Wenn alle Bedingungen offen liegen so wird die SexarbeiterIn selbst entscheiden können, ob sie dort arbeitet - oder eben nicht!
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass eine BetreiberIn sagt "in meinem Haus gibt es einen Mindestpreis von xxxx und tabulos ist nicht erwünscht" Es darf jedoch keines Falls Vertragsstrafen geben. Die einzige Sanktion für eine Nichteinhaltung der "Hausregeln" ist das Beenden der Zusammenarbeit!
Eine Kontrolle bzw. Überwachung der Dienstleistung sehe ich (trotz des scheinbaren Widerspruches) als nicht in Ordnung an! Speziell Testkunden betrachte ich äußerst kritisch! Wir kennen Fälle, wo eine Wiener Escortagentur vertraglich versucht SexarbeiterInnen so in die Falle zu locken! Zuerst lässt sie einen (unhaltbaren!) Vertrag unterschreiben (5000 Euro Vertragsstrafe bei Weitergabe der privaten Telefonnummer) und dann engagiert sie Testkunden, die genau diesen Vertragsbruch provozieren sollen. Ich bin zuversichtlich, dass es hier in absehbarer Zeit zur (straf-) rechtlichen Klärung kommen wird.
2. Vertragsstrafen für Kundenkontakte außerhalb der geschäftlichen Räume trete ich ablehnend gegenüber! Generell sind aus meiner Sicht der Dinge "Strafgelder" oder Ähnliches unhaltbar (und auch gerichtlich nicht durchsetzbar (zumindest in AT))
Liebe Grüße
christian
Im ersten Fall würde ich eher "ja" sagen! Wenn alle Bedingungen offen liegen so wird die SexarbeiterIn selbst entscheiden können, ob sie dort arbeitet - oder eben nicht!
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass eine BetreiberIn sagt "in meinem Haus gibt es einen Mindestpreis von xxxx und tabulos ist nicht erwünscht" Es darf jedoch keines Falls Vertragsstrafen geben. Die einzige Sanktion für eine Nichteinhaltung der "Hausregeln" ist das Beenden der Zusammenarbeit!
Eine Kontrolle bzw. Überwachung der Dienstleistung sehe ich (trotz des scheinbaren Widerspruches) als nicht in Ordnung an! Speziell Testkunden betrachte ich äußerst kritisch! Wir kennen Fälle, wo eine Wiener Escortagentur vertraglich versucht SexarbeiterInnen so in die Falle zu locken! Zuerst lässt sie einen (unhaltbaren!) Vertrag unterschreiben (5000 Euro Vertragsstrafe bei Weitergabe der privaten Telefonnummer) und dann engagiert sie Testkunden, die genau diesen Vertragsbruch provozieren sollen. Ich bin zuversichtlich, dass es hier in absehbarer Zeit zur (straf-) rechtlichen Klärung kommen wird.
2. Vertragsstrafen für Kundenkontakte außerhalb der geschäftlichen Räume trete ich ablehnend gegenüber! Generell sind aus meiner Sicht der Dinge "Strafgelder" oder Ähnliches unhaltbar (und auch gerichtlich nicht durchsetzbar (zumindest in AT))
Liebe Grüße
christian
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- PlatinStern
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RE: kleine Umfrage
für mich ist es mit selbstständiger tätigkeit vereinbar, wenn das entgelt für zimmermiete und zimmerservice einheitlich festgelegt wird. selbstständig bedeutet ja auch, nicht nur einen arbeitsplatz zu haben, sondern auswählen zu können.
nicht-selbstständigkeit liegt dann vor, wenn der/die bordellchef/in untersagt, einen weiteren arbeitsplatz anzunehmen.
zu 2. wenn ich in einem bordell/club oder ähnliches arbeite, halte ich es für selbstverständlich, die kunden ausschließlich dort zu bedienen. ein treffen außerhalb dieses rahmens käme für mich nicht in frage. ich finde das so selbstverständlich, dass ich sogar über die frage erstaunt war.
was manche machen, wenn sie das bordell wechseln: in der werbeanzeige inserieren: "isabell jetzt bei studio-secret" - dann wissen das die stammkunden und können sie dort besuchen.
lieben gruß, annainga
nicht-selbstständigkeit liegt dann vor, wenn der/die bordellchef/in untersagt, einen weiteren arbeitsplatz anzunehmen.
zu 2. wenn ich in einem bordell/club oder ähnliches arbeite, halte ich es für selbstverständlich, die kunden ausschließlich dort zu bedienen. ein treffen außerhalb dieses rahmens käme für mich nicht in frage. ich finde das so selbstverständlich, dass ich sogar über die frage erstaunt war.
was manche machen, wenn sie das bordell wechseln: in der werbeanzeige inserieren: "isabell jetzt bei studio-secret" - dann wissen das die stammkunden und können sie dort besuchen.
lieben gruß, annainga
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@annainga
zu 2. Es geht ja bei der Frage bzw. dem Problem nicht um die eigene Entscheidung, Kunden nicht Privat treffen zu wollen oder eben doch... Die Frage zielt darauf ab, ob ein Dritter das bestimmen bzw. verbieten kann unabhängig davon, zu welchem Zweck die SW die Kunden außerhalb treffen...?
Aber danke schon mal für die ersten hilfreichen Antworten!
kasharius grüßt und hofft auf weitere Beiträge
zu 2. Es geht ja bei der Frage bzw. dem Problem nicht um die eigene Entscheidung, Kunden nicht Privat treffen zu wollen oder eben doch... Die Frage zielt darauf ab, ob ein Dritter das bestimmen bzw. verbieten kann unabhängig davon, zu welchem Zweck die SW die Kunden außerhalb treffen...?
Aber danke schon mal für die ersten hilfreichen Antworten!
kasharius grüßt und hofft auf weitere Beiträge

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- PlatinStern
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einen privaten kontakt zu kunden strebe ich nicht an, würde mir das aber trotzdem nie verbieten lassen, schon gar nicht vertraglich.
anders sieht es mit der ersten frage aus: einen festgelegten mindestbetrag halte ich für ein friedvolles zusammenarbeiten in einer wohnung/club whatever für unabdingbar, nach oben sollte aber keinesfalls eine deckelung bestehen.
was den service betrifft sollte auch eine klare linie bestehen.
wenn eine frau ungeschützte praktiken anbietet, und der rest nicht, kanns nicht gut gehen.
anders sieht es mit der ersten frage aus: einen festgelegten mindestbetrag halte ich für ein friedvolles zusammenarbeiten in einer wohnung/club whatever für unabdingbar, nach oben sollte aber keinesfalls eine deckelung bestehen.
was den service betrifft sollte auch eine klare linie bestehen.
wenn eine frau ungeschützte praktiken anbietet, und der rest nicht, kanns nicht gut gehen.
liebe grüsse malin
eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)
eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)
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