Gibt das Baurecht Bordell-Betreibern Bestandsschutz?
Stuttgart: Streit nach Verbot von Sexarbeit im Leonhardsviertel
Stand
26.1.2025, 13:41 Uhr
Sissy Hertneck
Der Gemeinderat hat ein Aus für Bordelle und Glücksspiel im Leonhardsviertel beschlossen. Ist das rechtlich möglich? Was sagen Stuttgarter? Und wie ist der Zeitplan?
Stuttgart: Können die Bordell-Betreiber vom Bestandsschutz profitieren?
2 Min
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(Anmerkung von deernhh: Um das Video sehen zu können, bitte den Link ganz unten anklicken)
Keine Bordelle, Vergnügungsstätten und Wettbüros mehr im Leonhardsviertel - das sieht ein Bebauungsplan der Stadt Stuttgart für das Stuttgarter Rotlichtviertel vor, den der Gemeinderat im Dezember beschlossen hat. Bordell-Betreiber wollen das so nicht hinnehmen und berufen sich auf den Bestandsschutz ihrer Einrichtungen. Im Landtag von Baden-Württemberg wird derzeit auch über eine Änderung der Landesbauordnung diskutiert, die den Bordell-Besitzern Recht geben könnte.
Was sieht der neue Bebauungsplan vor?
Warum möchte die Stadt Stuttgart das Leonhardsviertel verändern?
Müssen alle Bordelle, Vergnügungsstätten und Wettbüros schließen?
Was würde eine Schließung für Sexarbeiterinnen bedeuten?
Verlagert sich die Prostitution in andere Bereiche?
Was sagen Passanten zu den Plänen der Stadt?
Wird das Leonhardsviertel zum neuen Ausgehviertel?
Was sieht der neue Bebauungsplan vor?
Kurz vor Weihnachten hat der Stuttgarter Gemeinderat den neuen Bebauungsplan für das Rotlichtviertel beschlossen. Vergnügungsstätten, Wettbüros und Bordelle sollen demnach im Leonhardsviertel nicht mehr erlaubt sein. Bars und ähnliche Gaststätten soll es hingegeben weiterhin geben. "Wir sehen damit eine Aufwertung des gesamten Quartiers hier direkt in der Innenstadt", sagte Bau-Bürgermeister Peter Pätzold (Grüne) dem SWR.
Warum möchte die Stadt Stuttgart das Leonhardsviertel verändern?
Vor 20 Jahren sei das Leonhardsviertel ein Rotlichtviertel mit vielen Problemen gewesen, so Pätzold. Und auch heute gebe es dort Probleme. Die Stadt legt mit dem Bebauungsplan fest: keine Bordelle außerhalb des City-Rings. Damit sollen auch Probleme wie beispielsweise die Kriminalität im Viertel bekämpft werden.
Die Leonhardstraße im Leonhardsviertel in Stuttgart. (Archivbild)
Streit im Leonhardsviertel
Stuttgart: Drogenkonsum in der Leonhardstraße sorgt für Ärger
Müssen alle Bordelle, Vergnügungsstätten und Wettbüros schließen?
Wenn es nur nach der Stadt Stuttgart gehen würde, ja. Bordell-Betreiber John Heer sieht das anders. Er beruft sich auf den Bestandsschutz seiner Einrichtungen: "Die Aufnahme der Nutzung in unseren Gebäuden war 1973 nachweislich und seither durchgängig. Zur damaligen Zeit war eine Baugenehmigung nicht erforderlich. Von daher muss ich diese auch nicht mehr nachholen und bin bestandsgeschützt."
Die Stadt behauptet das Gegenteil. Bau-Bürgermeister Pätzold sagt dazu: "Aus unserer Sicht gibt es für diese Bordelle keine Baugenehmigung und damit auch keinen Bestandsschutz."
Was bedeutet Bestandsschutz?
Bestandsschutz bedeutet vereinfacht gesprochen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Immobilie weitgehend unverändert lassen dürfen, wenn die Einrichtung zur Zeit der Errichtung und der Eröffnung geltendem Recht entsprochen hat, auch wenn sich die aktuellen Vorschriften heute geändert haben. Es gibt bestimmte Regeln, wann der Bestandsschutz greift. Im Zweifel müssen Gerichte über den Einzelfall entscheiden.
Welche Rolle spielt der Landtag in der Debatte um das Leonhardsviertel?
Der Landtag von Baden-Württemberg beschäftigt sich derzeit mit einer Änderung der Landesbauordnung. Ziel ist es, die Regeln zum Bestandsschutz eindeutiger festzuhalten. Dabei geht es laut dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen nicht um neue Regeln für den Bestandsschutz, sondern vielmehr um das Festhalten der geltenden Rechtslage. Die Reform der Landesbauordnung wird aktuell vom Landtag beraten und könnte - wenn sie beschlossen wird - Anfang Juli oder Anfang August in Kraft treten.
Ein Gerüst steht an der Baustelle eines Neubaus. Mehrere im Bausektor tätige Verbände aus Baden-Württemberg fordern mehr Wohnungsbau vom Landtag.
Gilt auch für Photovoltaikanlagen
Bauen in BW soll einfacher werden - Neue Landesbauordnung
Auf Nachfrage räumte die Stuttgarter Stadtverwaltung ein, dass es nach Inkrafttreten der Landesbauordnung schwer werden könnte, noch gegen die bestehenden Bordelle vorzugehen.
Was würde eine Schließung für Sexarbeiterinnen bedeuten?
Im Leonhardsviertel arbeiten laut John Heer in vier Einrichtungen rund 75 Sexarbeiterinnen. Über diese werde in der ganzen Debatte um das Viertel viel zu wenig nachgedacht, sagt Bärbel Wolf von der Caritas. Sie arbeitet im Café "La Strada", einer Anlaufstelle für Prostituierte. Nach eigenen Angaben setze sich der Caritasverband generell dafür ein, dass Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter weniger in die Prostitution rutschten.
Trotzdem sagt Bärbel Wolf, dass die Frauen im Leonhardsviertel zumindest eine Anlaufstelle in nächster Nähe haben sollten. Ihrer Meinung nach könnte es sein, dass die Frauen mit Schließung der Häuser nicht einfach mit der Sexarbeit aufhörten. Sondern im schlimmsten Fall müssten sie dann ihre Dienstleistung in privaten Mietwohnungen anbieten. Hier habe der Caritasverband dann einen schlechteren Zugang zu den Frauen und könne ihnen weniger direkt helfen.
Wenn die Häuser im Leonhardsviertel schließen, verschwindet die Prostitution nicht. So wie die Nachfrage nicht einfach verschwindet, wird auch das Angebot nicht verschwinden.
Bärbel Wolf, Sozialarbeiterin im Leonhardsviertel
Was sagen Stuttgarterinnen und Stuttgarter zu den Plänen der Stadt?
Lena Scholz wohnt nach eigenen Angaben in der Nähe des Leonhardsviertels. Sie sagt, sie habe bisher keinerlei Probleme mit dem Rotlichtviertel gehabt. Sie schränkt aber ein: "Nachts würde ich hier doch nicht so viel hier herumlaufen oder aufpassen, was ich anziehe."
Anja Gleis findet, es sei etwas schade, dass das Klientel rausgeschoben werde. "Von mir aus kann es da bleiben, mich hat es noch nie gestört, und ich laufe oft hier vorbei." Grundsätzlich gefalle ihr, dass "es sich etwas mischt", dass die Prostitution nicht rausgedrückt werde. "Es ist in Ordnung."
Dietmar Colmer kommt nach eigenen Angaben von außerhalb. Seine Meinung zum Rotlichtviertel: "Jede Stadt hat ihre Geschichte, und jede Stadt hat ihre Altstadt. Es gehört irgendwie dazu." Doch letztlich seien die Anwohnerinnen und Anwohner betroffen und nicht er, der nur für einen kurzen Imbiss ins Leonhardsviertel komme.
Wird das Leonhardsviertel zum neuen Ausgehviertel?
Wie sich das Leonhardsviertel in naher Zukunft entwickeln wird, ist noch nicht klar. Mit dem Bebauungsplan wurde aber auch klar: Stadtverwaltung und Gemeinderat wünschen sich ein Ausgehviertel mit Kneipen und Bars, in einer Mischung mit Wohnungen und lokalen Geschäften, aber ohne Bordelle und Wettbüros. Eine Rolle spielt da auch die Nähe zum Innenstadtbereich mit der Fußgängerzone und zukünftigen Prestige-Projekten der Stadt wie dem Haus des Tourismus, das am Marktplatz entstehen soll.
Ob aber dieses Ausgehviertel umgesetzt werden kann, hängt auch von den Betreibern der Einrichtungen ab. Im Falle eines Bestandsschutzes ist es ihnen überlassen, wann und ob sie die Einrichtungen schließen. Auch eine Mietpreisentwicklung hätte die Stadt nicht endgültig in der Hand, zudem stehen einige Häuser unter Denkmalschutz und können nicht ohne weiteres ersetzt werden. Für Neubau braucht es wiederum Investoren - und ohne klare politische Festlegungen entstehen Wohnungen zu günstigen Mieten eher nicht, wie der Mieterverein immer wieder verdeutlicht.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wue ... g-100.html
LokalNachrichten: STUTTGART & BW
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Re: Der Süden ziemlich "nordisch" - Karlsruhe aktuell:
Straßenprostitution ist in Karlsruhe seit Freitag verboten
Südwestfunk / Tagesschau:
Am 21. März ist das Verbot der Straßenprostitution in Karlsruhe in Kraft getreten.
Die Stadt hatte das Verbot Anfang des Monats beschlossen. Demnach wird das
"Ausüben von sexuellen Dienstleistungen im öffentlichen Raum" mit einem Zwangs-
geld von 500 Euro bestraft. Wer wiederholt dagegen verstößt, zahlt 1.000 Euro.
Die "Bürgerinitiative Durlach gegen Prostitution" betont, dass das Verbot ein guter
Schritt sei. Vor allem für Anwohner in den betroffenen Straßen. Aber auch sie übt in
einer Pressemitteilung Kritik daran, dass nun die Frauen kriminalisiert würden, aber
nicht die Freier. Stattdessen fordert die Initiative eine bundesweite Neuregelung
nach dem "Schwedischen Modell".
Südwestfunk / Tagesschau:
Am 21. März ist das Verbot der Straßenprostitution in Karlsruhe in Kraft getreten.
Die Stadt hatte das Verbot Anfang des Monats beschlossen. Demnach wird das
"Ausüben von sexuellen Dienstleistungen im öffentlichen Raum" mit einem Zwangs-
geld von 500 Euro bestraft. Wer wiederholt dagegen verstößt, zahlt 1.000 Euro.
Die "Bürgerinitiative Durlach gegen Prostitution" betont, dass das Verbot ein guter
Schritt sei. Vor allem für Anwohner in den betroffenen Straßen. Aber auch sie übt in
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nicht die Freier. Stattdessen fordert die Initiative eine bundesweite Neuregelung
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Re: LokalNachrichten: STUTTGART & BW
Niederlage vor Gericht
SPD-Politikerin muss Bordell-Aussagen zurücknehmen
Von dpa
05.06.2025 - 19:03 Uhr
Lesedauer: 1 Min.
Leni Breymaier: Die SPD-Politikerin unterlag vor Gericht. (Quelle: Frederic Kern/imago-images-bilder)
Weil sie in einer Fernsehsendung einem Bordellbetreiber Vorwürfe machte, landete die ehemalige SPD-Landeschefin Leni Breymaier vor Gericht. Nun ist ein Urteil gefallen.
Die ehemalige SPD-Landeschefin von Baden-Württemberg, Leni Breymaier, hat vor Gericht gegen einen Stuttgarter Bordellbetreiber verloren. Dieser hatte Breymaier verklagt, weil die Politikerin in einer Fernsehsendung gesagt hatte, dass Frauen in Bordellen nicht freiwillig arbeiteten, sondern den Betrieben von Menschenhändlern und Rockerbanden zugeführt würden. Das treffe auch auf das Haus des Stuttgarter Bordellbetreibers zu, hatte Breymaier in der Sendung gesagt.
Diese Aussage darf die Politikerin nun nicht mehr wiederholen, entschied eine Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts. Bei der Äußerung handele es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung, teilte eine Gerichtssprecherin zur Begründung mit. Würde die Politikerin ihre Aussage nochmals wiederholen, droht ihr ein Ordnungsgeld.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Breymaier trage die Beweislast für die Behauptung, habe diesen Beweis aber nicht erbringen können, teilte das Gericht mit. Stattdessen habe sie sich auf allgemeine Aussagen über Kriminalitätsphänomene im Rotlichtmilieu gestützt. "Konkrete und objektiv nachprüfbare Erkenntnisse zum Bordellbetrieb des Klägers konnte die Beklagte jedoch nicht nennen", teilte die Gerichtssprecherin mit.
Die ehemalige SPD-Landeschefin, die bis vor Kurzem auch Bundestagsabgeordnete war, muss nun die Gerichtskosten und die Anwaltskosten des Klägers bezahlen. Zudem hat das Gericht dem Stuttgarter Bordellbetreiber auch Anspruch auf Schadenersatz zugesprochen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sie werde die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann gemeinsam mit ihrem Anwalt entscheiden, ob sie in die nächste Instanz gehe, sagte Breymaier der Deutschen Presse-Agentur. Dann müsste sich das Oberlandesgericht mit dem Fall befassen.
https://www.t-online.de/nachrichten/deu ... richt.html
SPD-Politikerin muss Bordell-Aussagen zurücknehmen
Von dpa
05.06.2025 - 19:03 Uhr
Lesedauer: 1 Min.
Leni Breymaier: Die SPD-Politikerin unterlag vor Gericht. (Quelle: Frederic Kern/imago-images-bilder)
Weil sie in einer Fernsehsendung einem Bordellbetreiber Vorwürfe machte, landete die ehemalige SPD-Landeschefin Leni Breymaier vor Gericht. Nun ist ein Urteil gefallen.
Die ehemalige SPD-Landeschefin von Baden-Württemberg, Leni Breymaier, hat vor Gericht gegen einen Stuttgarter Bordellbetreiber verloren. Dieser hatte Breymaier verklagt, weil die Politikerin in einer Fernsehsendung gesagt hatte, dass Frauen in Bordellen nicht freiwillig arbeiteten, sondern den Betrieben von Menschenhändlern und Rockerbanden zugeführt würden. Das treffe auch auf das Haus des Stuttgarter Bordellbetreibers zu, hatte Breymaier in der Sendung gesagt.
Diese Aussage darf die Politikerin nun nicht mehr wiederholen, entschied eine Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts. Bei der Äußerung handele es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung, teilte eine Gerichtssprecherin zur Begründung mit. Würde die Politikerin ihre Aussage nochmals wiederholen, droht ihr ein Ordnungsgeld.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Breymaier trage die Beweislast für die Behauptung, habe diesen Beweis aber nicht erbringen können, teilte das Gericht mit. Stattdessen habe sie sich auf allgemeine Aussagen über Kriminalitätsphänomene im Rotlichtmilieu gestützt. "Konkrete und objektiv nachprüfbare Erkenntnisse zum Bordellbetrieb des Klägers konnte die Beklagte jedoch nicht nennen", teilte die Gerichtssprecherin mit.
Die ehemalige SPD-Landeschefin, die bis vor Kurzem auch Bundestagsabgeordnete war, muss nun die Gerichtskosten und die Anwaltskosten des Klägers bezahlen. Zudem hat das Gericht dem Stuttgarter Bordellbetreiber auch Anspruch auf Schadenersatz zugesprochen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sie werde die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann gemeinsam mit ihrem Anwalt entscheiden, ob sie in die nächste Instanz gehe, sagte Breymaier der Deutschen Presse-Agentur. Dann müsste sich das Oberlandesgericht mit dem Fall befassen.
https://www.t-online.de/nachrichten/deu ... richt.html