20.1.2015
Streit um Bordell im Gewerbegebiet
Bordell im Aicherpark: Das sagt der Betreiber
Rosenheim - Das geplante Freudenhaus im Gewerbegebiet Aicherpark erhitzt die Gemüter auch weiterhin. Der Betreiber sieht das Recht aber in jedem Fall auf seiner Seite.
Das Haus in der Grubholzer Straße im Gewerbegebiet Aicherpark sieht von außen ganz unscheinbar aus. Neben einem Plakat an der großen Glasfront mit der Aufschrift "Brothaus" im ersten Obergeschoss, lässt nur noch ein weiterer Schriftzug rund um die Nutzung der Räumlichkeiten spekulieren. Um was es sich genau handelt, kann man aus dem Wort "Nocturn" jedoch nicht schließen. Bereits der Vormieter hatte sich den Namen ausgesucht. Bis vor einiger Zeit war auf den knapp 1.300 Quadratmetern im 2. Obergeschoss über der evangelischen Freikirche nämlich noch ein Tonstudio zuhause. Künftig soll, zumindest wenn es nach dem Willen des Betreibers geht, dort einem anderen Gewerbe nachgegangen werden, nämlich dem ältesten der Welt.
Gewerbliche Kurz- und Langzeit-Zimmervermietung
Der Betreiber des künftigen Clubs mit 12 Zimmern für Prostituierte, ein Rosenheimer mit italienischen Wurzeln, erzählt im Gespräch mit rosenheim24.de von der Vorgeschichte zum umstrittenen Etablissement im Aicherpark. Nachdem er zusammen mit einem Kollegen die Idee zu einem Bordell bereits vor fünf bis sechs Jahren gehabt hatte, lief für die beiden anfangs noch alles rund. Die Stadtverwaltung schlug ihnen vor, den Betrieb im Gewerbegebiet anzusiedeln. Nach erfolgreicher Suche und Absprachen in Bezug auf die Nutzungsänderung der Räumlichkeiten mit dem Vermieter, dem Eigentümer und den Nachbarn, unterschrieben die Geschäftsleute den Mietvertrag. Der Antrag ging zur Stadt, die Betreiber begannen mit der Renovierung. Eine Ablehnung seitens der Verwaltung soll dann aber erst nach knapp drei Monaten erfolgt sein. Seither ruhen die Bauarbeiten.
Verwaltungsgericht erlaubt die Nutzung
Der Betreiber kann die Argumente der Stadtverwaltung nicht nachvollziehen:"Wir haben uns an die Vorgaben gehalten. Zu einem Dialog, um eine Lösung zu finden, kam es nicht." Selbst das Verwaltungsgericht in München hatte der Nutzung zugestimmt. Die Argumente der Gegenseite lässt der Betreiber nicht gelten. "Wo soll ein Bordell denn sonst hin? Sollen wir lieber in die Innenstadt oder ein Wohngebiet? Beispiele für die Betriebe mitten in der Stadt gibt es in Rosenheim ja genug," erklärt der Betreiber weiter. Man habe sich ja ganz bewusst für den Standort im Gewerbegebiet und nicht im Mischgebiet entschieden.
Der Betreiber geht sogar einen Schritt weiter und zweifelt an, ob der Aicherpark der richtige Platz für eine Freikirche ist: "Ein Gewerbegebiet ist schließlich zum Arbeiten da."
http://www.innsalzach24.de/news/bayern/ ... 54216.html
Lokalnachrichten: ROSENHEIM
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28.1.2015
"Milieubedingte Störungen" erwartet
Bordell und Kirche Tür an Tür: Diese Situation droht, wie berichtet, der evangelischen Freikirche "Brothaus". Über ihren Räumlichkeiten im Aicherpark dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes München Prostituierte ihre Dienste anbieten.
Die Stadt will die Entscheidung nicht hinnehmen und hat die Zulassung einer Berufungsverhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof beantragt.
Rosenheim - Dass ein Bordell grundsätzlich in einem Gewerbe- oder Industriegebiet zulässig ist, erkennt auch die Stadt Rosenheim an. Das Gebäude im Aicherpark stellt jedoch nach ihrer Meinung einen Einzel- und Ausnahmefall dar. Eine Bordellverwendung komme einer Rücksichtslosigkeit gegenüber zwei kirchlichen Nutzungen in der Umgebung gleich: gegenüber dem "Brothaus" und einer in Sichtweite liegenden Moschee.
Die Freie Christengemeinde und das beantragte Bordell würden neben dem Treppenhaus und dem Eingangsbereich des Gebäudes auch den privaten Stellplatz gemeinsam nutzen. "Bei den hier zu erwartenden milieubedingten Störungen" sei aufgrund der unmittelbaren Nähe mit einer "das Normalmaß übersteigenden", nicht hinzunehmenden Intensität an Belästigung und Störungen zu rechnen, befürchtet die Stadt in ihrem Antrag. Deshalb hält sie das Vorhaben für bauplanungsrechtlich unzulässig.
Das Verwaltungsgericht München sei außerdem davon ausgegangen, dass aufgrund der Betriebszeiten des beantragten Bordells und der Gottesdienstzeiten der Freien Christengemeinde "Brothaus" keine Kollisionen zwischen kirchlichen Veranstaltungen und dem Betrieb zu erwarten seien. Dies ist aus Sicht der Stadt Rosenheim unzutreffend. Es komme sehr wohl zu Nutzungsüberschneidungen.
Anders als vom Verwaltungsgericht München angenommen, handelt es sich aus Sicht der Stadt auch bei nicht als Gottesdienst gekennzeichneten Angeboten des "Brothauses" wie dem "Israelgebet" oder den "Abendbibelstunden" um Veranstaltungen, die einen kirchlichen und nicht nur einen sozialen Charakter haben würden. Die Rechtsabteilung der Kommune verweist auch auf die Tatsache, dass die Freikirche viele Angebote unterbreitet, die speziell auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind und die ebenfalls mit den Öffnungszeiten des Bordells kollidieren würden.
Die Stadt befürchtet außerdem, dass es ihr aufgrund eines vom Verwaltungsgericht für rechtmäßig erklärten Vorbescheids verwehrt wird, in einem späteren Baugenehmigungsverfahren - gestützt auf das Gebot der Rücksichtnahme - weitere Auflagen zu machen.
http://www.ovb-online.de/rosenheim/rose ... 82235.html
"Milieubedingte Störungen" erwartet
Bordell und Kirche Tür an Tür: Diese Situation droht, wie berichtet, der evangelischen Freikirche "Brothaus". Über ihren Räumlichkeiten im Aicherpark dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes München Prostituierte ihre Dienste anbieten.
Die Stadt will die Entscheidung nicht hinnehmen und hat die Zulassung einer Berufungsverhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof beantragt.
Rosenheim - Dass ein Bordell grundsätzlich in einem Gewerbe- oder Industriegebiet zulässig ist, erkennt auch die Stadt Rosenheim an. Das Gebäude im Aicherpark stellt jedoch nach ihrer Meinung einen Einzel- und Ausnahmefall dar. Eine Bordellverwendung komme einer Rücksichtslosigkeit gegenüber zwei kirchlichen Nutzungen in der Umgebung gleich: gegenüber dem "Brothaus" und einer in Sichtweite liegenden Moschee.
Die Freie Christengemeinde und das beantragte Bordell würden neben dem Treppenhaus und dem Eingangsbereich des Gebäudes auch den privaten Stellplatz gemeinsam nutzen. "Bei den hier zu erwartenden milieubedingten Störungen" sei aufgrund der unmittelbaren Nähe mit einer "das Normalmaß übersteigenden", nicht hinzunehmenden Intensität an Belästigung und Störungen zu rechnen, befürchtet die Stadt in ihrem Antrag. Deshalb hält sie das Vorhaben für bauplanungsrechtlich unzulässig.
Das Verwaltungsgericht München sei außerdem davon ausgegangen, dass aufgrund der Betriebszeiten des beantragten Bordells und der Gottesdienstzeiten der Freien Christengemeinde "Brothaus" keine Kollisionen zwischen kirchlichen Veranstaltungen und dem Betrieb zu erwarten seien. Dies ist aus Sicht der Stadt Rosenheim unzutreffend. Es komme sehr wohl zu Nutzungsüberschneidungen.
Anders als vom Verwaltungsgericht München angenommen, handelt es sich aus Sicht der Stadt auch bei nicht als Gottesdienst gekennzeichneten Angeboten des "Brothauses" wie dem "Israelgebet" oder den "Abendbibelstunden" um Veranstaltungen, die einen kirchlichen und nicht nur einen sozialen Charakter haben würden. Die Rechtsabteilung der Kommune verweist auch auf die Tatsache, dass die Freikirche viele Angebote unterbreitet, die speziell auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind und die ebenfalls mit den Öffnungszeiten des Bordells kollidieren würden.
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I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
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Mein Traum wäre aus eine Kirche eine Bordell zu machen, dann gibt es auch kein Ärger mehr mit der Sperrgebietsverordnung. (Im Umkreis von 200 m Kirche, Schule und Kindergarten)
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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