VfGH gibt grünes Licht für käufliche Liebe: Bordell-Verbot in Oberwart aufgehoben!
* Gemeinde setzt bei neuer Bestimmung auf Experten
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einen Beschluss des Oberwarter Gemeinderats aus dem Jahr 1998 aufgehoben, mit dem im gesamten Stadtgebiet Prostitution verboten wurde. Die Stadtgemeinde sei aufgefordert, gemeinsam mit Rechtsexperten eine neue Formulierung zu finden, bestätigte Bürgermeister Gerhard Pongracz (SPÖ) Medienberichte.
Der Beschluss des Gemeinderats stamme aus dem Jahr 1998, als es in der Stadt im Südburgenland einen "Wildwuchs an derartigen Etablissements" gegeben habe. Beinahe in jeder Straße habe eine rote Laterne gehangen, so Pongracz zur APA, weshalb die Gemeindevertreter handelten. Der Beschluss sei damals auch von der Bezirkshauptmannschaft und den Aufsichtsbehörden für richtig befunden worden.
Als im Vorjahr ein Unternehmer um die Genehmigung eines Bordellbetriebs ansuchte, genehmigte man einen Barbetrieb und verwies ihn auf den geltenden Beschluss. Der Betreiber gab sich damit jedoch nicht zufrieden und der VfGH gab ihm nun Recht. Das generelle Verbot in Oberwart soll per 1. Juli aufgehoben werden.
Der VfGH stoße sich an der Formulierung, dass es im gesamten Stadtgebiet ein generelles Prostitutionsverbot geben soll, erklärte Pongracz. "Wir wollen keine Etablissements beispielsweise in der Nähe von Schulen, Kirchen oder entlang der Hauptstraße." Über ein Bordell-Verbot könne laut Pongracz "Gemeinde-autonom" entschieden werden. Es soll deshalb eine neue Bestimmung mit vom VfGH akzeptierten Formulierungen ausgearbeitet werden. "Mein Ziel ist, dass die Causa bis zum Sommer abgehandelt ist." (apa/red)
http://www.networld.at/index.html?/arti ... 2473.shtml
http://www.kurier.at/nachrichten/burgenland/52255.php
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interessanter Zeitungsartikel
In Datum gab es einen netter Artikel über die Szene im Burgenland.
zum Artikel
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Hallo Zaungast!
Danke für den Link!
RZ
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http://wien.orf.at/stories/99080/
da gibt es aktuelle Razzien äussere Mariahilferstrasse und Stuwerviertel, besonders interessant fand ich, daß eine Einbindung von Sozialarbeitern geplant ist..
L.G.
Ellena
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RE: LokalNachrichten: EISENSTADT & BURGENLAND
"Rotlicht-Polizist" ist seinen Job los
Das Urteil eines Schöffensenats am Landesgericht Eisenstadt – fünf Monate bedingt und 3600 Euro Geldstrafe - wollte ein 50-jähriger suspendierter Polizist Ende Februar 2012 nicht hinnehmen. Sein Verteidiger meldete Berufung und Nichtigkeit an.
Mit dem Urteil des Oberlandesgerichtes Wien dürfte der 50-Jährige nicht gerechnet haben. Der ehemalige personifizierte Rotlicht-Ermittler, wie er sich vor Gericht selbst nannte, ist jetzt nicht nur seinen Job los. Auch die Haftstrafe hat sich empfindlich erhöht. Ein Richtersenat des OLG Wien hat den Nordburgenländer jüngst wegen geschlechtlicher Nötigung und Amtsmissbrauchs zu 15 Monaten Haft verurteilt, fünf Monate davon unbedingt. Senatspräsident Leo Levnaic-Iwanski vom OLG sagt im Gespräch mit dem KURIER: Die Tathandlungen sind besonders verwerflich, weil es sich um zwei Delikte - nämlich um Sexualdelikte und um Amtsmissbrauch - handelt. Das Urteil bedarf auch zwingend des Amtsverlustes des Verurteilten.“ Ihm sei kein Fall in Erinnerung, in dem ein Polizist wegen Amtsmissbrauchs und geschlechtlicher Nötigung verurteilt worden wäre. Das Urteil ist rechtskräftig.
Vorgeschichte
Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt hatte dem Beamten mit 29-jähriger Polizei-Laufbahn vorgeworfen, abseits der offiziellen Überprüfung von Lokalen der Rotlichtszene auch privat in diese Etablissements gegangen und im "Alleingang Kontrollen durchgeführt" zu haben. Dabei habe er eine Prostituierte im Intimbereich berührt. Bei Mängeln, wenn etwa auf der Kontrollkarte der Nachweis der vorgeschriebenen Gesundenuntersuchung fehlte, habe der Polizist von einigen der Frauen Geld verlangt. Falls sie nicht zahlen konnten, habe er vorgeschlagen, von der Einhebung abzusehen, wenn sich die Frauen von ihm "begrapschen" ließen. Von einer der Frauen habe er auch Oralsex gefordert. Auch der Kellner einer Bar belastete den Polizisten. Der 50-Jährige hatte stets alle Vorwürfe zurückgewiesen. Er sei nie allein in den Etablissements gewesen. Er vermutete hinter der Anzeige gegen ihn den Zorn einiger Barbetreiber, weil er zu streng kontrolliert habe.
Laut Landespolizeidirektor Hans Peter Doskozil bedeute das OLG-Urteil den sofortigen Amtsverlust für den 50-Jährigen. Zuvor war der Polizist wegen der Vorwürfe seit Mai 2010 vom Dienst suspendiert. Doskozil: "In den vergangenen zehn Jahren hat es im Burgenland keinen Amtsverlust gegeben."
http://kurier.at/chronik/burgenland/rot ... /3.142.487
Das Urteil eines Schöffensenats am Landesgericht Eisenstadt – fünf Monate bedingt und 3600 Euro Geldstrafe - wollte ein 50-jähriger suspendierter Polizist Ende Februar 2012 nicht hinnehmen. Sein Verteidiger meldete Berufung und Nichtigkeit an.
Mit dem Urteil des Oberlandesgerichtes Wien dürfte der 50-Jährige nicht gerechnet haben. Der ehemalige personifizierte Rotlicht-Ermittler, wie er sich vor Gericht selbst nannte, ist jetzt nicht nur seinen Job los. Auch die Haftstrafe hat sich empfindlich erhöht. Ein Richtersenat des OLG Wien hat den Nordburgenländer jüngst wegen geschlechtlicher Nötigung und Amtsmissbrauchs zu 15 Monaten Haft verurteilt, fünf Monate davon unbedingt. Senatspräsident Leo Levnaic-Iwanski vom OLG sagt im Gespräch mit dem KURIER: Die Tathandlungen sind besonders verwerflich, weil es sich um zwei Delikte - nämlich um Sexualdelikte und um Amtsmissbrauch - handelt. Das Urteil bedarf auch zwingend des Amtsverlustes des Verurteilten.“ Ihm sei kein Fall in Erinnerung, in dem ein Polizist wegen Amtsmissbrauchs und geschlechtlicher Nötigung verurteilt worden wäre. Das Urteil ist rechtskräftig.
Vorgeschichte
Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt hatte dem Beamten mit 29-jähriger Polizei-Laufbahn vorgeworfen, abseits der offiziellen Überprüfung von Lokalen der Rotlichtszene auch privat in diese Etablissements gegangen und im "Alleingang Kontrollen durchgeführt" zu haben. Dabei habe er eine Prostituierte im Intimbereich berührt. Bei Mängeln, wenn etwa auf der Kontrollkarte der Nachweis der vorgeschriebenen Gesundenuntersuchung fehlte, habe der Polizist von einigen der Frauen Geld verlangt. Falls sie nicht zahlen konnten, habe er vorgeschlagen, von der Einhebung abzusehen, wenn sich die Frauen von ihm "begrapschen" ließen. Von einer der Frauen habe er auch Oralsex gefordert. Auch der Kellner einer Bar belastete den Polizisten. Der 50-Jährige hatte stets alle Vorwürfe zurückgewiesen. Er sei nie allein in den Etablissements gewesen. Er vermutete hinter der Anzeige gegen ihn den Zorn einiger Barbetreiber, weil er zu streng kontrolliert habe.
Laut Landespolizeidirektor Hans Peter Doskozil bedeute das OLG-Urteil den sofortigen Amtsverlust für den 50-Jährigen. Zuvor war der Polizist wegen der Vorwürfe seit Mai 2010 vom Dienst suspendiert. Doskozil: "In den vergangenen zehn Jahren hat es im Burgenland keinen Amtsverlust gegeben."
http://kurier.at/chronik/burgenland/rot ... /3.142.487