::: Sicherheitsmaßnahmen ACHTUNG ESCORTAGENTUREN :::
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RE: ::: Sicherheitsmaßnahmen - VOR ESCORTAGENTUREN :::
Wie gesagt, in den letzten Beiträgen ging es um Agenturen. Steht nicht in direktem Zusammenhang mit Sexarbeit. Bei richterlichen Beschlüssen die Verträge betreffend, ist Sittenwiedrigkeit somit kein Thema. Das wissen wir aus eigener (gerichtlicher) Erfahrung.
Bei Agenturen Sexarbeit nachzuweisen, und somit Sittenwiedrigkeit, steht auf einem ganz anderen Blatt, und ist eine ganz andere Prozessordnung. Letztlich wären jene Verträge die darunter fallen auch völlig andere als die von "ehemaliger User" angesprochenen.
Bei Agenturen übliche Vermittlungs / Werbe-Verträge sind durchaus (zumindest bei uns) rechtlich Hieb und Stichfest und unterliegen dem Vertragsrecht.
Bei Agenturen Sexarbeit nachzuweisen, und somit Sittenwiedrigkeit, steht auf einem ganz anderen Blatt, und ist eine ganz andere Prozessordnung. Letztlich wären jene Verträge die darunter fallen auch völlig andere als die von "ehemaliger User" angesprochenen.
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Re: RE: ::: Sicherheitsmaßnahmen - VOR ESCORTAGENTUREN :::

Und wir wissen - mittlerweile aus Erfahrung (durch Beratung bzw. Begleitung zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung betreffend solcher Verträge), dass dem nicht so ist.Bob hat geschrieben:Bei richterlichen Beschlüssen die Verträge betreffend, ist Sittenwiedrigkeit somit kein Thema. Das wissen wir aus eigener (gerichtlicher) Erfahrung.
Es sind keinerlei Ansprüche einer der VertragspartnerInnen gerichtlich durchsetzbar, wenn dem Gericht von einer der Vertragsparteien der Umstand, dass es sich um die Vermittlung von Sexarbeit handelt (dies zum Beispiel mit einem Screenshot der Webseite untermauert) mitgeteilt wird!
Es ist sogar so, dass das Zivilgericht dann den Vertrag (wenn darin etwaige Vertragsstrafen enthalten sind) an die Staatsanwaltschaft weiterleiten könnte.
Denn: Hieraus könnte ein Gericht sehr schnell der Annahme sein, dass es sich um eine Einschränkung der Selbstbestimmung einer Prostituierten handeln könnte - was wieder ins Strafrecht fallen würde.
Ich bin überzeugt, dass die Agentur (zumindest in Österreich), welche versucht einen dieser Verträge gerichtlich durchzusetzen bedingt durch die Einspruchsmöglichkeit bzw. deren Anhörung (in Begleitung einer Vertrauensperson) der SexarbeiterIn sehr schnell in die Gefahr eines gewaltigen Eigentors kommen könnte. Vor Allem dann, wenn aus dem Webauftritt (Fotos, Keywords und vielleicht auch noch Beschreibung der Services - oder auch etwaige Statements diverser BetreiberInnen zu Dienstleistungen in erotischen Foren) eindeutig hervorgeht, dass es eben nicht um eine Begleitung zu einer Kinderparty geht.
christian
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Re: RE: ::: Sicherheitsmaßnahmen - VOR ESCORTAGENTUREN :::

Zwerg hat geschrieben:
Wenn ein Gericht zu der Annahme kommt dass es sich bei Agenturen um die Vermittlung von Prostituierten handelt, haben wir Betreiber vor Gericht ohnehin die Hose bis zum Anschlag voll. Da gebe ich dir Recht. Dann hätten wir allerdings ganz andere Sorgen als nur Vertragsrecht.Denn: Hieraus könnte ein Gericht sehr schnell der Annahme sein, dass es sich um eine Einschränkung der Selbstbestimmung einer Prostituierten handeln könnte - was wieder ins Strafrecht fallen würde.
Und genau das gilt es im Agenturwesen zu vermeiden. Davon gehen wir mal aus. Wir gehen davon aus, dass sich bei einem Prozess um Vertragsrecht keiner der beiden mehr ans Bein pinkeln will als notwendig.Ich bin überzeugt, dass die Agentur (zumindest in Österreich), welche versucht einen dieser Verträge gerichtlich durchzusetzen bedingt durch die Einspruchsmöglichkeit bzw. deren Anhörung (in Begleitung einer Vertrauensperson) der SexarbeiterIn sehr schnell in die Gefahr eines gewaltigen Eigentors kommen könnte. Vor Allem dann, wenn aus dem Webauftritt (Fotos, Keywords und vielleicht auch noch Beschreibung der Services - oder auch etwaige Statements diverser BetreiberInnen zu Dienstleistungen in erotischen Foren) eindeutig hervorgeht, dass es eben nicht um eine Begleitung zu einer Kinderparty geht.
Möglich dass das für "die Agenturen" gilt, für uns allerdings nicht. Unsere Verträge sind bereits gerichtserprobt. Wir mussten einen Zivilprozess, wo unser Vertrag Grundlage war, durchfechten und erhielten Recht.Ich bin überzeugt, dass die Agentur (zumindest in Österreich), welche versucht einen dieser Verträge gerichtlich durchzusetzen...
Das zeigt dass es auch anders geht, nämlich mit rechtlich einwandfreien Verträgen, abseits der vielbesagten Sittenwiedrigkeit.
Also bitte nicht immer verallgemeinern, machst du zwar gerne, ist aber nicht notwendig.
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Die Frage in wie fern ,ein Rechtsschutzversicherung einen solchen Rechtsstreit abdeckt.Wenn in Österreich die Sittenwidrigkeit im Sexgewerbe besteht, könnte ich mir vorstellen, das dann keine Anwalts- und Gerichtskosten übernommen werde.Dann kommt noch die Einschätzung der Versicherung auf Erfolgssaussichten.
Liebe Grüße, Fraences
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Ich kann nur jeder SexarbeiterIn raten: In Falle von Streitigkeiten mit einer BetreiberIn wegen eines Vertrages eine NGO (zum Beispiel auch das Sexworker Forum) zu Rate zu ziehen! Dies ist auf alle Fälle kostenlos und in den meisten Fällen lässt sich das Problem ohne gerichtliche Auseinandersetzung lösen. Nicht zuletzt auf Grund der Lage in Österreich (Ungültigkeit von Verträgen wenn es um Sexarbeit geht) sind die meisten BetreiberInnen zumeist einsichtig. Falls doch nicht, ist durch die Vernetzung der NGO`s zumeist ein Ansprechpartner für eine gerichtliche Hilfestellung für Euch auffindbar!
Wichtig dabei: Wir brauchen eine Kopie des Vertrages! Wenn eine BetreiberIn keine Kopie aushändigen will, so unterschreibt den Vertrag keines Falls - Denn das ist definitiv als unseriös anzusehen. Wenn Euch Strafgelder in einem Vertrag angedroht werden, so wendet Euch vertrauensvoll an eine NGO (gerne an uns - oder auch über uns), falls man Euch damit unter Druck setzen möchte oder diese einfordern will! Hier ist der/die BetreiberIn bereits sehr nahe am Strafrecht angesiedelt. Ich würde aber generell anraten derartige Verträge (Strafgelder, falls man zum Beispiel Jemand eine Telefonnummer gibt) nicht zu unterschreiben bzw. diese Agentur zu meiden!
christian
Wichtig dabei: Wir brauchen eine Kopie des Vertrages! Wenn eine BetreiberIn keine Kopie aushändigen will, so unterschreibt den Vertrag keines Falls - Denn das ist definitiv als unseriös anzusehen. Wenn Euch Strafgelder in einem Vertrag angedroht werden, so wendet Euch vertrauensvoll an eine NGO (gerne an uns - oder auch über uns), falls man Euch damit unter Druck setzen möchte oder diese einfordern will! Hier ist der/die BetreiberIn bereits sehr nahe am Strafrecht angesiedelt. Ich würde aber generell anraten derartige Verträge (Strafgelder, falls man zum Beispiel Jemand eine Telefonnummer gibt) nicht zu unterschreiben bzw. diese Agentur zu meiden!
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RE: ::: Sicherheitsmaßnahmen - VOR ESCORTAGENTUREN :::
Und vermutlich soll das kein Aufruf zum unsauberen, betrügerischen Arbeiten in Agenturen sein. 

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@Bob
Die Gesetzeslage sagt eindeutig, dass SexarbeiterInnen nicht "für" eine Agentur arbeiten können - sondern umgekehrt, arbeitet die Agentur für eine SexarbeiterIn - sonst gäbe es ja eine Weisungsgebundenheit...
Dadurch ergibt sich auch, dass eine Agentur zwar jeder Zeit die Zusammenarbeit beenden kann, falls sie mit der Arbeitsweise der SexarbeiterIn nicht zusammen kommt - aber es ergibt sich auch, dass es keinerlei sonstige "Sanktionen" von Seiten der Agenturen geben darf/kann. Sonst wären wir wieder im Strafrecht! Was ja, wie Du selbst sagst, in Niemandens Interesse ist.
Ich denke aber nicht, dass es deswegen Jemand anlegt "unsauber" zu arbeiten - genauso wenig wie Strafandrohungen das Gegenteil bewirken können.
Liebe Grüße
christian
Die Gesetzeslage sagt eindeutig, dass SexarbeiterInnen nicht "für" eine Agentur arbeiten können - sondern umgekehrt, arbeitet die Agentur für eine SexarbeiterIn - sonst gäbe es ja eine Weisungsgebundenheit...
Dadurch ergibt sich auch, dass eine Agentur zwar jeder Zeit die Zusammenarbeit beenden kann, falls sie mit der Arbeitsweise der SexarbeiterIn nicht zusammen kommt - aber es ergibt sich auch, dass es keinerlei sonstige "Sanktionen" von Seiten der Agenturen geben darf/kann. Sonst wären wir wieder im Strafrecht! Was ja, wie Du selbst sagst, in Niemandens Interesse ist.
Ich denke aber nicht, dass es deswegen Jemand anlegt "unsauber" zu arbeiten - genauso wenig wie Strafandrohungen das Gegenteil bewirken können.
Liebe Grüße
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"SONST". Naja, deine Deffinition in Ehren, aber so simpel ist es nun nicht. Die Weisungsgebundenheit deffiniert sich über viele Faktoren.Zwerg hat geschrieben:@Bob
Die Gesetzeslage sagt eindeutig, dass SexarbeiterInnen nicht "für" eine Agentur arbeiten können - sondern umgekehrt, arbeitet die Agentur für eine SexarbeiterIn - sonst gäbe es ja eine Weisungsgebundenheit...
Grundsätzlich richtig.Zwerg hat geschrieben: Dadurch ergibt sich auch, dass eine Agentur zwar jeder Zeit die Zusammenarbeit beenden kann, falls sie mit der Arbeitsweise der SexarbeiterIn nicht zusammen kommt
Das ist, gelinde ausgedrückt, völliger Unfug. Aufgrund des Umstandes dass eine Frau einer Agentur NICHT Weisungsgebunden ist, lässt sich doch niemals ableiten dass es keinerlei Sanktionen für Vertragsbruch geben kann. Etwaige Sanktionen sind klarerweise Vertragsgegenstand. Natürlich hat sich der Vertrag in gewissem gesetzlichen Rahmen zu bewegen, jedoch kathegorisch unmöglich sind Sanktionen nicht. Jetzt mal unbeachtet der Art ebensolcher.Zwerg hat geschrieben: - aber es ergibt sich auch, dass es keinerlei sonstige "Sanktionen" von Seiten der Agenturen geben darf/kann.
Auch das ist Unfug. Ein grundsätzlich nicht strafrechtlich relevanter Umstand ( in deinem Beispiel Vertragsstrafzahlung ) ist ungeachtet dessen Hintergrund immernoch Vertragsrecht. Um hier Strafrecht an zu wenden müssen einige weitere wichtige Faktoren zutreffen. ZB. Zuhälterei als Vertragsrundlage etc.Zwerg hat geschrieben: Sonst wären wir wieder im Strafrecht!
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Ich bin überzeugt, dass "Sanktionen" gegen eine SexarbeiterIn in jedem Fall gerichtlich nicht durchsetzbar sind - und die mit uns kooperierenden NGO`s sehen dies ebenso. Deshalb lehnen wir jegliche Vertragsstrafen ab - und raten jeder SexarbeiterIn nachdrücklich im Falle einer diesbezüglichen Forderung sich an uns oder eine sonstige NGO zu wenden!
Außerdem raten wir SexarbeiterInnen generell jegliche Vertragsklausel, die ihre Selbstbestimmung beeinträchtigen könnte von vornherein zu meiden - mit anderen Worten: Solche Agenturen welche derartige Verträge eingehen wollen, nicht mir ihrer Vermittlung zu beauftragen.
Sexarbeit ist selbstbestimmt und auch eine selbstständige Tätigkeit! Wenn Jemand glauben machen möchte, dass dem nicht so ist, so ist er, unserer Meinung nach massiv im Unrecht und könnte diesbezüglich auch gerichtlich belangt werden.
christian
Außerdem raten wir SexarbeiterInnen generell jegliche Vertragsklausel, die ihre Selbstbestimmung beeinträchtigen könnte von vornherein zu meiden - mit anderen Worten: Solche Agenturen welche derartige Verträge eingehen wollen, nicht mir ihrer Vermittlung zu beauftragen.
Sexarbeit ist selbstbestimmt und auch eine selbstständige Tätigkeit! Wenn Jemand glauben machen möchte, dass dem nicht so ist, so ist er, unserer Meinung nach massiv im Unrecht und könnte diesbezüglich auch gerichtlich belangt werden.
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Wie in den letzten Postings sehr gut nachzuvollziehen ist, neigst du sehr gerne zu oberflächlichen Verallgemeinerungen die zu einer einseitigen Sicht und verzerrten Wahrnehmung führt, was mitunter ein Schuss nach hinten ist und langfristig sogar gefährdend für Sexarbeiterinnen sein kann.
Glücklicherweise sehen das viele selbstbestimmende Frauen ebenso, was dazu führt dass die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit deiner Person, sowie deiner Unternehmungen, ganz gewaltig nachlässt, was wir in Gesprächen mit Frauen immerwieder bestätigt bekommen.

Wenngleich dieser auch so garnichts mit den letzten paar Postings zu tun hat.
Glücklicherweise sehen das viele selbstbestimmende Frauen ebenso, was dazu führt dass die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit deiner Person, sowie deiner Unternehmungen, ganz gewaltig nachlässt, was wir in Gesprächen mit Frauen immerwieder bestätigt bekommen.

BRAVO, endlich ein Satz der doppelt zu unterstreichen ist.Zwerg hat geschrieben:Sexarbeit ist selbstbestimmt und auch eine selbstständige Tätigkeit! Wenn Jemand glauben machen möchte, dass dem nicht so ist, so ist er, unserer Meinung nach massiv im Unrecht und könnte diesbezüglich auch gerichtlich belangt werden.
Wenngleich dieser auch so garnichts mit den letzten paar Postings zu tun hat.
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Wenn Du das so sehen willst, nehme ich das natürlich zur Kenntnis.Bob hat geschrieben:BRAVO, endlich ein Satz der doppelt zu unterstreichen ist.
Wenngleich dieser auch so garnichts mit den letzten paar Postings zu tun hat.
Das unsere Sichtweise der Dinge "einseitig" ist, kann auch nicht von der Hand gewiesen werden - Wir treten für die Rechte von SexarbeiterInnen ein. Ich denke, dass dies auch eindeutig aus diesem Forum herauszulesen ist. Gerade deshalb warnen wir SexarbeiterInnen davo Verträge einzugehen, die sie benachteiligen - bzw. mit welchen sie man unter Druck setzen könnte. Und falls sie diese Verträge bereits eingegangen sind, informieren wir sie, dass sie rechtlich unhaltbar sind (speziell dann, wenn Vertragsstrafen oder Ähnliches angedroht werden)
Auch sogenannte Exklusivklauseln sind absolut unhaltbar - und jeglliche Entscheidungen bzgl. der Dienstleistungen muss ausnahmslos von den SexarbeiterInnen selbst gefällt werden. Jegliche Mitsprache einer Agentur ist rechtlich nicht möglich (wenn nicht sogar strafbar). Ebenso kann jede SexarbeiterIn zu jeder Zeit vom Job zurück treten - und muss sich dafür nicht rechtfertigen. Andernfalls wäre dies ein Eingriff in ihre sexuelle Selbstbestimmung.
Weiters raten wir Kopien der Verträge (so sie vorhanden sind) einzufordern. Das nicht aushändigen wollen einer Kopie ist bereits ein Hinweis auf fehlende Seriosität der betreffenden Agentur. Sollten Fragen oder Unklarheiten auftauchen, ersuchen wir die Betroffenen sich vertrauensvoll an eine NGO zu wenden - oder einfach auch an uns.
Ich möchte betonen, dass ich hier nicht oberflächlich vor allen Agenturen warnen möchte - aber vor Denjenigen, die SexarbeiterInnen durch vertragliche Vereinbarungen benachteiligen wollen.
christian
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Interessant!
Gerne würde ich in Erfahrung bringen, was eine Coverperson auszeichnen muss, um auch die optimale Sicherheit für das Escort gewährleisten zu können?
Sollte immer eine Sicherheitsperson in näherer Umgebung sein? Oder reicht es, wenn die Agentur immer in Bereitschaft ist, um die Anrufe der Escorts entgegen zunehmen? Bzw. kann ich mir gut vorstellen, dass es besser wäre, wenn die Agentur die Escorts anruft und das vor dem Kunden, damit dieser weiß, dass er ganz brav sein muss :) Aber ob das immer so gut funktioniert, ist eine andere Frage.
Zudem würde mich interessieren, wie schnell Behören auf einen Anruf einer Escortagentur reagieren, wenn der Verdacht besteht, dass etwas nicht in Ordnung ist... aber darüber finde ich wahrscheinlich etwas in anderen Threads :)
Liebe Grüße
Oliver
Gerne würde ich in Erfahrung bringen, was eine Coverperson auszeichnen muss, um auch die optimale Sicherheit für das Escort gewährleisten zu können?
Sollte immer eine Sicherheitsperson in näherer Umgebung sein? Oder reicht es, wenn die Agentur immer in Bereitschaft ist, um die Anrufe der Escorts entgegen zunehmen? Bzw. kann ich mir gut vorstellen, dass es besser wäre, wenn die Agentur die Escorts anruft und das vor dem Kunden, damit dieser weiß, dass er ganz brav sein muss :) Aber ob das immer so gut funktioniert, ist eine andere Frage.
Zudem würde mich interessieren, wie schnell Behören auf einen Anruf einer Escortagentur reagieren, wenn der Verdacht besteht, dass etwas nicht in Ordnung ist... aber darüber finde ich wahrscheinlich etwas in anderen Threads :)
Liebe Grüße
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Was nützt es wenn Agentur in Bereitschaft ist?
Ich denke es sollte folgendermaße ablaufen: Der Fahrer ist die Coverperson er weis wielange die Dame Termin hat bzw sendet sie ihm nach eintreffen eine sms wielange es dauern würde,..
falls die Dame dann länger weg ist wie ausgemacht versucht es die Coverperson zu klären sei es anrufen , anläuten und gegebenfalls Polizei alamieren.
nette grüße
auf job suche ;)
Ich denke es sollte folgendermaße ablaufen: Der Fahrer ist die Coverperson er weis wielange die Dame Termin hat bzw sendet sie ihm nach eintreffen eine sms wielange es dauern würde,..
falls die Dame dann länger weg ist wie ausgemacht versucht es die Coverperson zu klären sei es anrufen , anläuten und gegebenfalls Polizei alamieren.
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Ist zwar lobenswert, wenn Du (als Neueinsteiger) Dir Gedanken machst.... Aber es macht schon seinen Sinn, wenn die Jenigen, die mit der Materie zu tun haben, es nicht so sehen.Wien1110 hat geschrieben:Ich denke es sollte folgendermaße ablaufen....
Der Fahrer ist Fahrer - und nicht Security! Wenn ein Fahrer sich als Beschützer zu sehen anfängt, dann klingeln bei vielen SW die Alarmglocken. Davon abgesehen: Die SexarbeiterIn beauftragt die Agentur - und bezahlt dafür - unter Anderem fürs Covering. Der Fahrer wird für seine Dienstleistung ebenfalls von der SW bezhalt - und zwar fürs Fahren - wobei Manche auch Fahrer ganz ablehnen.
Einige Gründe die dagegen sprechen:
1. Wenn nun der Fahrer 2 Fahrten reinbekommt, dann wird er nicht vor der Türe stehen, wenn Frau in Not ist
2. Die Fahrer wechseln häufiger - alleine schon deshalb werden wir nicht empfehlen, dass der Fahrer sich als Bodyguard sieht (ist auch eine Frage des Vertrauens)
3. Die Agentur ist die AnsprechpartnerIn bei jeglichen Arten von Problemen. Wenn dies nicht so gehalten wird, dann haben die Agenturen sehr bald Firmen in den Firmen... Es ändern sich keine Missstände, die vielleicht vorhanden sind, da keine Kommunikation zwischen SW und Agentur mehr stattfindet.
4. Wer kontrolliert eigentlich, wenn SW sich beim Fahrer an- und abmelden würde, wie lange der Job gedauert hat??? Und dann ist es nur mehr eine Frage der Zeit, bis Jemand auf lustige Ideen kommt - die in Wirklichkeit Keiner braucht.
christian
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Innenansichten Agenturbetrieb
Folgender Link zeigt erstaunliche Innenansichten einer Düsseldorfer Luxus-Escort-Agentur.
Das ist eine Pflichtlektüre für alle junge-schönen Sexworker, die bei einer Agentur anheuern wollen. Es werden die Luxus-Escort-Arbeitsbedingungen und Trix dargestellt.
Das ist auch eine Pflichtlektüre, für alle reiferen Sexworker, die ihre eigene Agentur eröffnen wollen. Es zeigt die internen Managementschwierigkeiten im Umgang mit Sexworkern und wie man diese nicht lösen sollte...
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=125717#125717
___
Sammelthema Luxus-Agenturen als Vorbild?:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1691
Das ist eine Pflichtlektüre für alle junge-schönen Sexworker, die bei einer Agentur anheuern wollen. Es werden die Luxus-Escort-Arbeitsbedingungen und Trix dargestellt.
Das ist auch eine Pflichtlektüre, für alle reiferen Sexworker, die ihre eigene Agentur eröffnen wollen. Es zeigt die internen Managementschwierigkeiten im Umgang mit Sexworkern und wie man diese nicht lösen sollte...
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=125717#125717
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Sammelthema Luxus-Agenturen als Vorbild?:
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Re: ::: Sicherheitsmaßnahmen ACHTUNG ESCORTAGENTUREN :::
Hallo, mich würde interessieren, ob eine Escortagentur in Österreich schützt, also hinter ihnen steht, wenn diese von einem Zivilpolizisten erwischt und Strafe zahlen müssen. Muss die Agentur dafür haften?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe :)
Vielen Dank vorab für eure Hilfe :)
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Re: ::: Sicherheitsmaßnahmen ACHTUNG ESCORTAGENTUREN :::
Ich bitte zu beachten: Wir können, dürfen und werden keine Rechtsauskünfte erteilen.
Aber der Hinweis, dass Sexarbeiter*Innen selbstständig und somit auch selbstverantwortlich sind, sollte erlaubt sein.
christian