Kampf für die Sittenwidrigkeit

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
Ellena
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Beitrag von Ellena »

@HaDe
genau so ist es...
Grob zusammengafasst heisst dies:

Das die Ehepartnerin nicht berufstätig war... und auch nach der Scheidung keine Möglichkeit hat eine Berufstätigkeit zu ergreifen..
Liebe Grüße
Ellena
Nimm deine Mitmenschen wie sie sind,-
denn es gibt keine Anderen.... ; )

Hansi
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Beitrag von Hansi »

@HaDe:

Ich bin nicht dafuer eine SW besserzustellen als eine Fabrikarbeiterin. Aber ich bin auch nicht dafuer, dass sie schlechtergestellt werden sollte.

In dem von Dir genannten Beispiel sollte die Frau genauso behandelt werden, wie eine Fabrikarbeiterin, der 5 Jahre nach der Scheidug gekuendigt wurde.

Gruss, Andreas

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annainga
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Unvergleichbarkeit

Beitrag von annainga »

seid´s mir nicht böse, aber warum muss immer wieder mit anderen berufen verglichen werden? der beruf der/s sexarbeiters ist unvergleichbar. ich kenne keinen beruf, der diese wandlung von verbot-sittenwidrigkeit-legalisierung durchgemacht hat.

ich kenne wenige berufe, in denen ein doppelleben sinnvoll ist. ich kenne wenig berufe, in denen man nicht nur selbst, sondern die komplette familie derart stark sozial ausgegrenzt wird.

als sexarbeiterIn erwarte ich einen gesonderten status, der einem in d staatlicherseits auch gewährt wird.

liebe grüße von annainga

Leu
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Beitrag von Leu »


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Josef_K.
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RE: Kampf für die Sittenwidrigkeit

Beitrag von Josef_K. »

Nun ... Ehegatten kann es auch anders Treffen:

Der in einem Beamtenverhältnis stehende Ehemann einer Prostituierten, die hier registriert ist, wurde wegen eines "schweren Dienstvergehens" aus dem Beamtenverhältnis unter Verlust von Gehalt und Pension entlassen.

Kern des Vorwurfs:
Es soll zwei Prostituierten (oder ihnen nahestehenden Personen - so genau war das nicht feststellbar) jeweils kleinere Darlehen gewährt haben, wobei dem Beamten in Hinblick auf die auf seinem Konto anfallenden naturgemäß hohen Dispozinsen ein noch darüber liegender Zinssatz von 20% mündlich versprochen worden sein soll, was rein rechnerisch zu einem "Gewinn" geführt hätte. Zu Zinszahlungen war es zwar nie gekommen, aber die bösartige Bereitschaft, derartiges akzeptieren zu wollen, wurde ihm dann zum Verhängnis.

Aus dem Urteil:

- Irgendwie komme ich nicht mehr weiter und muss den Beitrag daher teilen - aber auch das funzt wohl nicht -

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Josef_K.
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Beitrag von Josef_K. »

Nun geht es weiter (aus dem Urteil):

"Es ist der Bevölkerung nicht zu vermitteln und dem Ansehen des öffentlichen Dienstes in der Allgemeinheit in hohem Maße abträglich, wenn ein Beamter nicht nur mit den einschlägigen Kreisen vertraut ist, sondern dort eine eigene Geschäftstätigkeit entwickelt mit dem Ziel, neben den ihm zustehenden Dienstbezügen weitere finanzielle Erträge aus der Tätigkeit von Prostituierten zu erwirtschaften".

Den Vorwurf, vom "Hurenlohn" seiner Ehefrau zu profitieren, hatte man fallen lassen müssen, weil es ersichtlich anders herum war, da die Ehefrau nur zeit-/phasenweise als Prostituierte tätig war. Auch steuerrechtlich war (leider) rein gar nichts zu beanstanden.

Hier zeigt sich überdeutlich, dass die Justiz an der Stigmatisierung dieses "Gewerbes" auch dann noch festhält, wenn ihr es der Gesetzgeber (in D durch das ProstG) ausdrücklich untersagt hat. Die "heimliche" Macht im Staat stellen wohl Polizei und Justiz, so dass auch das schönste Gesetz nicht mit Gewissheit über die Bedeutung von Makulatur hinauskammen muss.

Josef K.
Zuletzt geändert von Josef_K. am 02.10.2010, 16:44, insgesamt 2-mal geändert.
"Vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üble Paßiones auszuführen, vor diese kann sich kein Mensch hüten, die sind ärger als die größten Spitzbuben, die in der Welt sind." (König Friedrich II. im Jahre 1779)

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Marc of Frankfurt
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Verstehe ich nicht ganz

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Deutsches Urteil?

Ging es um Wucherzinsen?

Ist das Urteil veröffentlicht?


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Beitrag von Zwerg »

@Josef_K

wenn es mit dem Internetexplorer Probleme geben sollte, versuche den Firefox oder starte den Computer neu... wenn es nicht geht, sende mir den Text per Mail zu (admin@sexworker.at) ich erledige das dann für Dich

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Josef_K.
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Re: Verstehe ich nicht ganz

Beitrag von Josef_K. »

          Bild
Marc of Frankfurt hat geschrieben:Deutsches Urteil?

Ging es um Wucherzinsen?

Ist das Urteil veröffentlicht?


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Es ist ein deutsches Urteil, dass m.W. nicht veröffentlicht wurde und auch noch nicht rechtskräftig ist. Die Frage der Veröffentlichung kann ich zu klären versuchen ... ich denke aber, dass daran - jedenfalls bisher - niemand ein Interesse hatte.

Solange das Verfahren nicht endgültig abgeschlossen ist, mag der Beamte auch keine Pferde scheu machen, da die Gefahr besteht, dass sein Dienstherr dies als Verstoß gegen die "den Beamten gegenüber ihrem Dienstherrn obliegende Wohlverhaltenspflicht" werten und möglicherweise sogleich ein neues Verfahren anstrengen könnte. Seit vielen Jahren versucht der Dienstherr schon mit zum Teil dubios anmutenden Mitteln, sich des Beamten mit wohl unwürdigem Ehegatten zu entledigen.

- Ich muss mal wieder abbrechen -

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Josef_K.
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Beitrag von Josef_K. »

Und nein, "Wucherzinsen" wurden nicht vorgeworfen, da es de facto und de jure keine sind. Zum einen, weil es sich um ein Darlehen unter Privatpersonen handelt, und der Zinsatz für die vor vielen Jahren gewährten Darlehen den seinerzeitigen Dispozinsatz - wenn überhaupt - nicht wesentlich überstieg.

Das Urteil stellt in diesem Zusammenhang nur fest, dass "derartige Gewinnspannen sich mit üblichen Formen der Geldanlage regelmäßig nicht erzielen" lassen. Mal abbgesehen von dem Umstand, dass nicht nur die Geldanlagen des Beamten und seiner Frau diesen Satz im fraglichen Zeitraum merklich überschritten, hat der Beamte selbstverständlich keine irgendwie geartete Notlage ausgenutzt. Auch das ist nicht Gegenstand des Verfahrens.

Das Thema Wucherzinsen wird im Urteil mithin nicht thematisiert - zumal im Rahmen der Rückzahlung der Darlehen über den Darlehensbetrag hinaus niemals Zinsen gezahlt oder ausdrücklich verlangt wurden. In einem Fall soll der Beamte mangels Zahlungfähigkeit sogar auf einen Teil der Hauptforderung verzichtet haben.

Letztlich dürfte es also nur um die "Geschäftstätigkeit" als solche gehen.

Erg.:
Abschließend sei noch angemerkt, dass sich das Verwaltungsgericht die Geschichte um die beiden Darlehen aus einem freisprechenden Strafurteil des Beamten "herausklaubt". Der Versuch, den Beamten zuvor durch die Starfjustiz zu "entsorgen", war - sicher zum Bedauern des Dienstherrn - käglich gescheitert.

Darum hatte ich auch in diesem Thread von dem Fall berichtet. Offensichtlich geht es allein darum, die "moralische Keule" zu schwingen ... im Kampf für die Wiedereinführung der Sittenwidrigkeit.

Auf jeder Prostituierten liegen halt zehn "Gutmenschen", die meinen, in ihrem Namen Rechte einfordern zu müssen. Und einen Schutz dieser "armen Menschen" kann man ihrer Einschätzung nach sicher am besten erreichen, indem man alles um die Prostituierte herum pönalisiert und sie dadurch weitgehend isoliert ... von allem "Unrecht" dieser Welt ...
"Vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üble Paßiones auszuführen, vor diese kann sich kein Mensch hüten, die sind ärger als die größten Spitzbuben, die in der Welt sind." (König Friedrich II. im Jahre 1779)