LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD

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fraences
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Beitrag von fraences »

In einem Schweizer Freierforum berichtete eine SW , das die Freier Angst hätten zu halten, sie fahren langsam und die Frauen müssten im Laufen ihre Kontakte machen und dann Hopps ins Auto, mit quietschenden Reifen weg fahren.
Sie schrieb das es ganz schön schlank macht.
Aber oje auf der Strasse zu arbeiten ist schon stressig genug, aber im Straps, High Heels und engen Röcken ganz schön belastend, wenn man noch im Dauerlauf arbeite muss.
Da empfiehlt sich Turnschuhe anzuziehen, aber da müsste man Umschau halten nach solchen die sexy aussehen.

Gruss Fraences
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nina777
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Selbstregulierung

Beitrag von nina777 »

14.04.2011

Kein Verbot für sexistische Plakatwerbung in Baselland

Der Landrat will Bordell- und andere Plakatwerbung für sexuelle Dienstleistungen auf öffentlichem Grund nicht verbieten. Er hat am Donnerstag eine EVP-Motion mit diesem Ziel knapp abgelehnt. Die Regierung warnte, die Abgrenzung würde «äusserst heikel».


Nach kurzer, lebhafter Debatte scheiterte der Vorstoss mit 37 gegen 39 Stimmen bei zwei grünen Enthaltungen. Die Linke und die Mitte waren nicht geschlossen für den Vorstoss.

Sicherheitsdirektorin Sabine Pegoraro bezeichnete ein Plakat-Verbot als unverhältnismässig; sie verwies auf ähnliche Werbung auf Privatgrund, in der Presse oder im Internet. Die Branchen-Selbstregulierung via Lauterkeitskommission funktioniere gut. Und Gemeinden könnten in ihrem Gebiet Reglemente erlassen.

SVP und Grüne argumentierten gegen den Vorstoss, "das älteste Gewerbe" liesse sich so nicht unterbinden. Die FDP pochte auf der Meinungsfreiheit auch in der Werbung. Zudem arbeiteten manche Frauen freiwillig im Milieu, würden also nicht ausgebeutet. Man solle besser die Ausbeutung bekämpfen, nicht die Werbung.

Die EVP warb für das Verbot damit, dass nicht alle solche Bilder sehen wollten, sowie mit dem Kinderschutz. Frauen würden mit solcher Werbung "zu Gebrauchsartikeln degradiert". Der Kanton fördere auch Auswüchse, wenn er für Werbung seinen Boden zur Verfügung stellt. Die SP stellte sich hinter das Anlliegen.

www.aargauerzeitung.ch/schweiz/kein-ver ... -107141428

www.werbewoche.ch/baselland-kein-verbot ... katwerbung





Weitere Beispiele für
Selbstregulation im Sexbiz:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=38203#38203
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Beitrag von fraences »

PolitblogBildstrecken«Die Gefahr, dass der Mann erneut eine Frau tötet, ist gross»
Von Silvia Minder, sda. Aktualisiert am 22.04.2011

Der erste Gewalttäter, der in der Schweiz lebenslang verwahrt werden soll, steht bald vor Obergericht. Gerichtspsychiater Thomas Knecht glaubt, der Prostituierten-Mörder von Märstetten TG würde rückfällig.


Gerichtspsychiater Thomas Knecht.
«Sexueller Sadist» wird lebenslänglich verwahrt
Erstmals soll ein Sexualstraftäter lebenslänglich verwahrt werden
Im Oktober 2008 ordneten Schweizer Richter zum ersten Mal nach dem Ja zur Verwahrungsinitiative im Jahr 2004 eine lebenslängliche Massnahme an. Mike A., der 2008 in Märstetten TG ein Call-Girl umgebracht hat, muss lebenslang hinter Gitter. Das Weinfelder Bezirksgericht verurteilte den 43-Jährigen zu einer 20- jährigen Gefängnissstrafe mit anschliessender lebenslänglicher Verwahrung.

Der Verteidiger des 43-Jährigen akzeptiert das Urteil nicht. Der Berufungs-Prozess vor dem Thurgauer Obergericht findet am 30. Mai statt. Zwar gibt der Verteidiger vor dem Gerichtstermin keine Auskunft über seine Anträge, es ist aber anzunehmen, dass er eine Verwahrung nach altem Recht verlangt, wie bereits vor der ersten Instanz.

Können Sie das nachvollziehen, Herr Gerichtspsychiater Knecht?
Nein, absolut nicht. Die Gefahr, dass der Angeklagte nochmals eine Frau umbringt, ist sehr hoch. Das Gericht hat meiner Meinung nach das einzig mögliche Urteil gefällt.

Warum sind Sie so sicher, dass der Angeklagte rückfällig werden könnte?
Ich habe ihn bereits vor 19 Jahren begutachtet. Es ging um ein Tötungsdelikt von 1989. Der damals 21-jährige Angeklagte gestand zuerst, dass er eine 27-jährige Frau umgebracht habe. Allerdings widerrief er das Geständnis später. Da die Leiche der Frau bei einem Brand völlig verkohlt war, konnte ihm das Gericht das Tötungsdelikt nicht beweisen.

Zog man damals auch eine Verwahrung in Erwägung?
Ja. Das Gericht sah aber davon ab.

Waren Sie erstaunt, als Sie den «Fall» erneut auf dem Tisch hatten?
Knecht: Nein.

Können Sie nochmals ausführen, weshalb der Angeklagte nun lebenslänglich verwahrt werden soll?
Der Mann ist hochgradig rückfallgefährdet. Er ist ein sexueller Sadist, der Lust am Leiden seiner Sexpartnerinnen hat. Dazu kommt eine dissoziale Persönlichkeitsstörung. Der Täter ist nicht einsichtig. Eine Bestrafung nützt nichts. Eine Therapie gibt es nicht.

Könnte man den Mann nicht unschädlich machen, zum Beispiel mit einer medikamentösen Kastration?
Nein. Dazu ist er zu gefährlich. Eine solche Behandlung funktioniert nur auf Vertrauensbasis. Bei der Medikamenteneinnahme können die Patienten tricksen.

Wenn das Thurgauer Obergericht das Urteil der Vorinstanz bestätigt, muss der Angeklagte für 20 Jahre ins Gefängnis. Dann beginnt die lebenslängliche Verwahrung. Laut dem Verteidiger weiss niemand, was für ein Mensch der Angeklagte nach 20 Jahren ist. Ändert sich der Mann nicht?
Er wird sich sicher verändern. Aber er wird eine Gefahr bleiben.

SDA: Ist die lebenslängliche Verwahrung sicher? Kommt der Mann nie mehr in die Nähe einer Frau?
Unmöglich ist das nicht. Beim Vollzug gibt es zwar hohe Sicherheitsmassnahmen. Doch es steht nirgends im Strafgesetzbuch, dass ein lebenslänglich Verwahrter keinen Ausgang bekommt. Darüber entscheidet eine externe Fachkommission. Ausserdem kann ein Verwahrter auch im Gefängnis Beziehungen zu Frauen pflegen, zum Beispiel im Besuchszimmer.

Der Angeklagte hat den Mord an der Prostituierten kategorisch abgestritten und dem Gericht die unmöglichsten Geschichten aufgetischt, obwohl die Indizienlage dank DNA-Analysen glasklar war. Verdrängt er die Tat oder ist er ein Lügner?
Der Mann lügt. Er hat kein Gerechtigkeitsempfinden wie ein normaler Mensch.
(baz.ch/Newsnetz)

Erstellt: 22.04.2011, 11:10 Uhr
http://bazonline.ch/schweiz/standard/Di ... y/23517239
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Beitrag von nina777 »

26.4.2011

Cabaretbetreiber kämpfen für Erhalt des Tänzerinnenstatuts

Die Hälfte der Kantone erteilt keine L-Bewilligungen für Tänzerinnen aus Nicht-EU-Staaten mehr. Die Cabaretbesitzer gehen in die Offensive – mit Unterstützung von unerwarteter Seite.


Jürg König, Präsident des Cabaret-Branchenverbandes Asco, will jeden Anschein von Panik vermeiden. Doch dies wird seine Branchenkollegen nicht beruhigen. Ein Kanton nach dem anderen schafft die L-Bewilligungen für Tänzerinnen aus Drittstaaten ab. Zuletzt als Kantone Nummer elf und zwölf Freiburg und Tessin. Das ärgert die Cabaretbetreiber. Denn Frauen aus Nicht-EU-Staaten wie Thailand, Brasilien oder der Dominikanischen Republik sind für sie ideal, weil die L-Bewilligung diesen Frauen nur erlaubt, in Cabarets zu arbeiten. Sexarbeiterinnen aus EU-Staaten wie Rumänien oder Bulgarien hingegen sind auf die bindenden Arbeitsverträge der Cabaretbesitzer nicht angewiesen und verdienen in Kontaktbars oder Massagesalons mehr.

Nun überprüft neben dem Bündner Amt für Polizei auch das Bundesamt für Migration (BFM) das Tänzerinnenstatut, wie Sprecher Michael Glauser bestätigt. Sollte das BFM eine Abschaffung des Tänzerinnenstatuts auf Bundesebene beschliessen, wäre das für den allergrössten Teil der noch übrig gebliebenen Cabarets der wirtschaftliche Ruin.Darum gehen König und seine Kollegen jetzt in die Gegenoffensive. Nach mehreren kritischen Berichten in «10 vor 10», «Schweiz aktuell» und verschiedenen Printmedien hat König den Verbandsmitgliedern einen Brief geschickt, in dem er zur Zurückhaltung gegenüber Medien aufruft und darlegt, wie man die L-Bewilligungen zu erhalten gedenkt. «Wir sind uns bewusst, dass es nun um die Wurst geht. Deshalb verstärken wir unsere juristische, vor allem aber unsere Lobbying- und PR-Arbeit durch das Hinzuziehen von externen Spezialisten und das selektive Kontaktieren von Politikern», schreibt König.

Kontrollverlust befürchtet

In ihrem Kampf für das Tänzerinnenstatut erhalten die Cabarets Unterstützung von Frauenschutzorganisationen. Zuletzt setzte sich im Tessin die Beratungsstelle Antenna Mayday für den Erhalt des Tänzerinnenstatuts ein und unterstützte einen Rekurs gegen die Abschaffung. «Seit der Abschaffung der L-Bewilligungen für Drittstaatenfrauen haben wir keinen Kontakt mehr zu den Tänzerinnen in den Cabarets», sagt Mayday-Geschäftsführerin Monica Marcionetti.

Anders bei Tänzerinnen aus Nicht-EU-Staaten: Sie mussten sich bei den Behörden melden, die ihre Arbeitsverträge und Arbeitsbedingungen kontrollierten sowie den Kontakt zu Organisationen wie Mayday oder der Aids-Hilfe organisierten. «Für die EU-Frauen gilt das nicht, wir haben keine Ahnung, unter welchen Bedingungen und mit welchen Arbeitsverträgen sie arbeiten und ob das Prostitutions- und das Animierverbot eingehalten werden», sagt Marcionetti.Sie macht zwar kein Geheimnis daraus, dass die Zustände in den Tessiner Cabarets teils prekär waren. Aber: «Wir wissen nicht, ob die EU-Frauen in den Cabarets wegen der fehlenden behördlichen Kontrolle nun zu schlechteren Bedingungen arbeiten müssen. Es ist leider zu erwarten.»

In Graubünden, wo derzeit eine Vernehmlassung zur Abschaffung des Tänzerinnenstatuts im Gange ist, hat sich die Aids-Hilfe/Aids-Prävention im Sexgewerbe (Apis) für den Erhalt des Tänzerinnenstatuts ausgesprochen. Aus einer ähnlichen Motivation heraus, wie Mayday im Tessin. In ihrer Vernehmlassungseingabe schreibt Apis: «Wie Erfahrungen in Kantonen, welche die Tänzerinnenkontingente abgeschafft haben, zeigen, bieten Frauen aus Drittstaaten prostitutive Dienstleistungen in illegalen Nischen an. Dies fördert die Prekarisierung von Lebens- und Arbeitsbedingungen.»

«Immer wieder stossende Fälle»

In der nationalen Vernehmlassung des BFM würde sich wohl der Dachverband der Organisationen zum Schutz der Sexarbeiter Prokore für den Erhalt des Tänzerinnenstatuts einsetzen, wie Jacqueline Suter von Xenia, der Berner Beratungsstelle für Prostituierte, sagt. «In Bern haben wir bereits 2006 für den Erhalt des Statuts gekämpft – mit Erfolg», sagt Suter. Auch wenn es unter den Cabaretbetreibern schwarze Schafe gebe, so seien die Arbeitsbedingungen doch kontrollierbar und die niedrig erscheinenden Nettolöhne von rund 2000 Franken anständig. Denn: «Da sind Krankenkasse, Steuer und Logis abgezogen. Ich wüsste nicht, wie viele Migros-Kassiererinnen nach Abzug der Fixkosten noch 2000 Franken übrig haben», so Suter.

Trotz Unterstützung der Frauenorganisationen ist der Ausgang der Cabaretbesitzer-Offensive ungewiss. Das BFM und die Bündner Behörden prüfen, ob das Tänzerinnenstatut, das die Frauen vor Ausbeutung schützen soll, diesen Zweck gemäss dem Ausländergesetz erfüllt. Aus dem BFM ertönt deutliche Skepsis: «Es ist zu erwähnen, dass immer wieder stossende Fälle angetroffen werden (Lohn nicht korrekt bezahlt, Prostitution und Animation, obwohl beides gemäss Mustervertrag untersagt ist)», hält Sprecher Glauser fest.

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/sta ... y/14431898
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von mayats »

OMG! now I understand why my feet started smelling so bad while I was in Swiss..LOL.....I had to throw a pair of boots there....I buyed a piece of the classic Marseille's soap and I washed another pair of boots and while I was washing there was a distinct milk smell..I was sure there was something strange..it drived me nuts....I had hard time with this but fortunately I always buy a piece of Marseille's soap for washing my clothes and my body..fortunately it works.....what a stupid joke.
I want to add a last really strange thing. While I was sleeping I was sweating a lot. At my wake up I was totally wet and my bed was completely wet. No matter how many hours I was sleeping. Just one hour and the bed was totally wet and me too...so strange.
Kiss.

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Beitrag von fraences »

Nur die halbe Wahrheit über die Osterweiterung. http://www.20min.ch/news/schweiz/story/ ... g-27392052
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Beitrag von fraences »

Bern. Das bernische Prostitutionsgesetz verstösse gegen die Wirtschaftsfreiheit!
Das bernische Prostitutionsgesetz muss wohl noch überarbeitet werden. Denn das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen das Genfer Pendant gutgeheissen.


Sexarbeit gilt immer noch als sittenwidrig. Das Gesetz, welches das ändern für den Kanton Bern ändern will, muss wohl überarbeitet werden. (Archiv)

Sexarbeit ist immer noch sittenwidrig
Bei der Ausarbeitung des Prostitutionsgesetzes orientierte sich der Regierungsrat stark an den bestehenden Gesetzen der Kantone Genf und Freiburg. Deshalb floss auch die Vorschrift mit in das Gesetz ein, dass bei den Liegenschaftseigentümern ein Einverständnis für die Ausübung der Sexarbeit eingeholt werden muss. Ausgenommen sind einzelne Prostituierte, die nur eine bestimmte Räumlichkeit für sich alleine in Anspruch nehmen. Jetzt hat das Bundesgericht eine Beschwerde gegen das Genfer Prostitutionsgesetz gutgeheissen. Diese richtete sich gegen diese Pflicht, dass Geschäftsführer von Erotik-Etablissements bei Immobilienbesitzern vorgängig das Einverständnis einholen müssen. Der Gesetzesartikel verstosse gegen die Wirtschaftsfreiheit. Zudem könne eine solche Bedingung zu einer grösseren Verletzbarkeit der Prostituierten führen, begründet das Bundesgericht.

«Das bedeutet, dass das Gesetz jetzt überarbeitet werden muss», sagt Simone Rebmann von den Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (DJB). Der Juristenverein hatte das Prostitutionsgesetz bereits in der Vernehmlassung kritisiert, weil es nicht nur wenig Schutz für die Prostituierten bewirke, sondern teilweise sogar das Gegenteil.

Streichung des Artikels geplant

«Wir werden den Artikel aus dem Berner Gesetz streichen», sagt Roger Kull, Leiter Beschwerdedienst bei der kantonalen Polizei- und Militärdirektion. Diese Absicht habe aber aufgrund des Vernehmlassungsverfahrens bereits vor dem Bundesgerichtsentscheid bestanden. Indirekt bezieht sich etwa die Kritik von Xenia, Beratungsstelle für Frauen im Sexgewerbe, auf diesen Artikel. Xenia bemängelte die schwammige Definition des Bewilligungsinhabers, der auch das Einverständnis beim Liegenschaftsinhaber einholen müsste. Eine Gruppe von zwei oder drei Frauen, die sich einen Salon teilten und sich gegenseitig Schutz und Sicherheit gäben, sollte nicht darunter fallen, findet Xenia.

Nicht einverstanden mit der Streichung des Artikels ist der Hauseigentümerverband Kanton Bern. «Der Vermieter muss und darf das wissen», sagt Peter Brand, Präsident des Hauseigentümerverbands. Eine solche gewerbliche Tätigkeit habe Auswirkungen auf alle anderen Mieter, es gebe Lärm und es würden mehr Personen ein- und ausgehen.

Umstrittene Meldepflicht

Der Grosse Rat hat im November 2009 eine Motion überwiesen, die die Schaffung eines kantonalen Gesetzes verlangt. Demnächst geht das Prostitutionsgesetz in das Mitberichtsverfahren in die anderen Direktionen der Regierung. Der Grosse Rat soll in der Novembersession darüber beraten, und dort wird das Gesetz voraussichtlich zu reden geben. Im Vernehmlassungsverfahren seien verschiedene Punkte umstritten gewesen, sagt Kull. Ein Punkt betreffe etwa die Besteuerung der Prostituierten. Vernehmlassungsteilnehmer hätten gefordert, eine Vorabsteuer einzuziehen. Die Abklärung bei der Steuerverwaltung habe aber gezeigt, dass dies problematisch sei. Umstritten seien auch die Ausnahmen bei den Bewilligungsinhabern.

Die Ausübung des sogenannt ältesten Gewerbes wird aber im Grossen Rat voraussichtlich bereits in der Septembersession Thema sein. Zur Sexarbeit wurden zwei Motionen eingereicht. Barbara Mühlheim (Grüne, Bern) fordert, im auszuarbeitenden Prostitutionsgesetz eine generelle Meldepflicht für Sexarbeiterinnen zu verankern. Dagegen hat sich Xenia bereits deutlich ausgesprochen. Zu einem Verzeichnis, das der Betreiber eines Erotik-Etablissements führt und das sowohl im Genfer wie auch im Berner Prostitutionsgesetz vorgesehen ist, äussert sich auch das Bundesgericht. Ein solches internes Verzeichnis sei mit der Schweizerischen Bundesverfassung vereinbar. «Diese Datenerhebung verstösst nicht gegen das Diskriminierungsverbot, weil sich Prostitution von den meisten anderen Berufen unterscheidet», befand das Bundesgericht.Die Möglichkeit für Prostituierte, als Unselbstständige zu arbeiten, will schliesslich Grossrätin Karin Zumstein (FDP, Bützberg) mit ihrer Motion erreichen. Sie weist in ihrem Vorstoss darauf hin, dass es Sexarbeiterinnen heute nicht möglich ist, einen gültigen Vertrag abzuschliessen. Denn Sexarbeit gilt immer noch als sittenwidrig. Die Antwort des Regierungsrats auf die Motion steht noch aus.
(Der Bund
http://www.derbund.ch/bern/Verstoss-geg ... y/28478762
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von Aoife »

Werbung mit Falschaussagen über den Nutzen medizinischer Untersuchungen jetzt auch in der Schweiz:
viewtopic.php?p=98111#98111

Liebe Grüße, Aoife
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Urteil Bundesgericht Ausländerrecht

Beitrag von nina777 »

09.05.2011

Wenig Spielraum bei Begünstigung von Schwarzarbeit

Wer eine illegale Erwerbstätigkeit von Ausländern erleichtert oder begünstigt, macht sich bereits strafbar. Das Bundesgericht zieht einen Liegenschaftsbesitzer aus dem Waadtland zur Rechenschaft, der Zimmer an Prostituierte ohne Arbeitsbewilligung vermietet hat


Lausanne. – Der Mann vermietet die Zimmer in seinem Haus an Prostituierte, ohne sich um die Details der Geschäftsabwicklung mit ihren Freiern zu kümmern. Die Frauen zahlen ihm pro Kunden pauschal 75 Franken und können dafür zudem eine Sauna und einen Hammam benutzten. Monatlich verdient der Liegenschaftsbesitzer damit rund 7000 Franken.

Bei einer Polizeikontrolle 2008 wurden im Haus neun ausländische Frauen angetroffen, die keine Arbeitsbewilligung hatten. Die Waadtländer Justiz sprach den Hausbesitzer von einem Verstoss gegen das Ausländergesetz (AuG) jedoch frei. Die Richter hatten dabei strikt auf den Wortlaut von Artikel 116 AuG abgestellt.
Demnach macht sich strafbar, wer einer ausländischen Person ohne Bewilligung eine Erwerbstätigkeit «verschafft». Nach Ansicht des Waadtländer Kantonsgerichts wäre für eine Verurteilung damit erforderlich, dass jemand die Arbeitskraft einer ausländischen Person in Anspruch nimmt oder dieser direkt einen Job liefert.

Hier habe sich der Betroffene lediglich auf die Vermietung der Zimmer und auf deren Reinigung beschränkt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft nun gutgeheissen und entschieden, dass sich der Mann sehr wohl strafbar gemacht hat.

Die Sache geht zur Festlegung der Strafe zurück ans Kantonsgericht. Gemäss dem Grundsatzurteil des Bundesgericht ist es dem Gesetzgeber bei der kürzlich erfolgten Revision des Ausländerrechts auch um die verstärkte und systematische Bekämpfung von Schwarzarbeit gegangen.

http://www.suedostschweiz.ch/politik/we ... warzarbeit

http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/s ... 20072.html
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Beitrag von fraences »

Erste Schweizer Schutzwohnung für Opfer von Frauenhandel in Zürich

Fünf Frauen haben in Zürich in der ersten Schutzwohnung für Opfer von Zwangsprostitution Unterkunft gefunden. Wie die Zürcher Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) am Dienstag mitteilte, ist es die erste Wohnung dieser Art in der Schweiz.

Zürich. – In der neuen Schutzwohnung finden laut FIZ fünf Frauen für eine Zeit von etwa sechs Monaten Unterschlupf. Bedingung für den Einzug in die Schutzwohnung ist der Ausstieg aus der Zwangsprostitution.

Die Sicherheit der Frauen sei das oberste Gebot, so die FIZ. Deshalb dürfen sie die Adresse niemandem bekannt geben und auch keine Besuche empfangen. Die Bewohnerinnen werden teilweise betreut.

Die Frauen seien in der Regel Zeuginnen in einem Strafverfahren und würden in der Zeit, in der sie in der Schutzwohnung leben, von der Polizei vernommen. Jede von ihnen habe eine Ansprechperson bei der Polizei und sei angewiesen, bei direkter Bedrohung sofort die Notrufnummer zu wählen.

Die Wohnung ist aufgrund eines Schutzwohnungskonzepts eröffnet worden, das von der Politikwissenschaftlerin Nina Pessina erarbeitet wurde. Pessina hat dafür bestehende Angebote in Deutschland, Österreich, Spanien und Rumänien verglichen.

Die Schutzwohnung ist in einer Pilotphase. Nach 18 Monaten sollen die Erfahrungen ausgewertet und der Betrieb allenfalls verbessert werden.
http://www.suedostschweiz.ch/politik/er ... del-zurich
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Runbrief 6, Mai 2010 "Sexarbeit ist Arbeit"
www.fiz-info.ch/images/content/pdf/rb%2046.pdf

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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von mayats »

infact the lady of the apartment asked to me for hiding to police I was working there...and I asked why?....because it is a residential district, it is high-class district, not allowed here... but it was not true at all....When I did my self report to police I talked about that...
But I still ask to myself why working illegally where it is possible working legally? why do they push SW against the law?

translation:
infact die Dame von der Wohnung gebeten, mich zu verstecken, um der Polizei Ich war dort arbeiten ... und ich fragte, warum ?.... weil es ein Wohnquartier ist, es hochwertige Bezirk ist, hier nicht erlaubt ... aber es war gar nicht wahr .... Wenn ich mich selbst bei der Polizei melden Ich sprach über das tat ...
Aber ich habe noch mich gefragt, warum arbeiten illegal, wo es möglich ist, arbeitet legal? Warum tun sie SW drücken gegen das Gesetz?

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Beitrag von nina777 »

07.06.2011

Mindestalter für Prostituierte soll auf 18 angehoben werden

Der Ständerat möchte, dass Kinderprostitution möglichst rasch unter Strafe gestellt wird. Er hat am Dienstag eine Motion an den Bundesrat überwiesen, obwohl dieser bereits Gesetzesänderungen angekündigt hat.


Bern. – Der Bundesrat wehrte sich nicht dagegen. Die Räte würden allerdings «sperrangelweit offene Türen einrennen», sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Der Bundesrat hatte vor einem Jahr beschlossen, die Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu unterzeichnen.

Die Vertragsstaaten werden insbesondere dazu verpflichtet, sexuellen Missbrauch von Kindern, Kinderprostitution, Kinderpornografie und erzwungene Teilnahme von Kindern an pornografischen Vorführungen unter Strafe zu stellen.
Für die Schweiz bedeutet dies eine Änderung des Strafgesetzes: Das Schutzalter liegt heute bei 16 Jahren. Ab diesem Alter können Jugendliche Sex gegen Geld anbieten, ohne dass sich der Freier strafbar macht.

Künftig soll sich strafbar machen, wer gegen Bezahlung sexuelle Dienste von unter 18-Jährigen in Anspruch nimmt. Justizministerin Simonetta Sommaruga kündigte an, dass der Bundesrat die Gesetzesänderungen in Kürze in die Vernehmlassung schicken werde. Die Arbeiten zur Umsetzung des Kinderschutzabkommens seien in Gang.

Der Ständerat wollte dennoch ein Zeichen setzen und sprach sich - wie bereits der Nationalrat - für die Motion von Viola Amherd (CVP/VS) aus. Standesinitiativen mit ähnlichem Inhalt gab der Rat indes keine Folge.

http://www.suedostschweiz.ch/politik/mi ... ben-werden
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Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO)

Beitrag von fraences »

Das Parlament zur Prostitution
Verordnung wird beraten

Nach Abschluss der Vernehmlassung zur Prostitutionsgewerbeverordnung beginnt nun die Beratung im Parlament. Der Gemeinderat wird auch über die Kosten und den Betrieb des vorgeschlagenen Strichplatzes mit den Boxen zu bestimmen haben.

brh. Die Zürcher Vorschläge über einen neuen Umgang mit der Strassenprostitution, die am Mittwoch vom Stadtrat erstmals präsentiert wurden, sind landesweit auf grosses Interesse gestossen.

Als erste Stadt in der Schweiz will Zürich einen Versuch mit Boxen wagen, nach deutschem Vorbild: In einer Brache am Stadtrand soll ein betreuter, gesicherter Strichplatz mit Infrastruktur und Boxen entstehen (NZZ 26. 5. 11). Die Freier fahren mit ihren Autos auf den Platz, das Geschäft wird dann im Auto, das in einer Box steht, verrichtet.

Die Kosten für die Bereitstellung dieses Strichplatzes beziffert der Stadtrat auf 2,4 Millionen Franken, die jährlichen Mietkosten für das Areal betragen 90 000 Franken.

Doch ob diese Pläne der Exekutive auch tatsächlich umgesetzt werden, darüber wird zuerst der Gemeinderat zu befinden haben. Der Stadtrat hofft, den Strichplatz im Frühling 2012 eröffnen und gleichzeitig den Strassenstrich am Sihlquai aufheben zu können – was nur gelingt, wenn das Parlament dem Vorhaben zustimmt.

Beratende Fachkommission
Der Gemeinderat wird jedoch auch noch über die neue Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) zu befinden haben. Die Exekutive hat ihren Entwurf nach Abschluss der Vernehmlassung überarbeitet und einige der Anregungen übernommen. So steht neu explizit in der Verordnung, dass eine beratende Fachkommission aus Vertretern der Stadtverwaltung und aus Fachorganisationen eingesetzt werden kann, was von zahlreichen Vernehmlassungsteilnehmern gefordert worden war; die Rede war stets von der Notwendigkeit eines runden Tisches in Sachen Prostitution.

Neu steht in der Gesetzesnovelle auch klipp und klar, dass Prostitution eine legale gewerbsmässige Dienstleistung ist. Damit soll nochmals betont werden, dass Prostitution nicht per se in die kriminelle Ecke gedrängt werden darf.

Entgegen seiner früheren Vorstellung schlägt der Stadtrat nun vor, dass die polizeilich ausgestellte neue Gewerbebewilligung für die Berufsausübung auf der Strasse pauschal für alle Strichzonen gilt und nicht nur für einzelne Stellen. Hingegen behält sich die Exekutive das Recht vor, die Anzahl der Bewilligungen zu begrenzen, falls dies wegen übermässiger Immissionen, wegen der Verkehrssicherheit oder wegen der Platzverhältnisse notwendig sei.

Ausnahme für Kleinstbordelle
Mit Inkrafttreten der PGVO brauchen neu auch die Betreiber von bordellartigen Etablissements eine Bewilligung, die nur unter zahlreichen Voraussetzungen erteilt wird. Eine der Voraussetzungen ist nach der Vernehmlassung in den Entwurf eingeflossen: dass in den Bordellen die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsbedingungen gewährt werden muss.

Auf Vorschlag der Vernehmlassungsteilnehmer hin (insgesamt äusserten sich 22 Parteien, Organisationen, Vereine, Verwaltungsstellen und Privatpersonen) werden Kleinstbordelle von der Bewilligungspflicht ausgenommen. Dies gilt dann, wenn die Prostitution in einem Raum ausgeübt wird, und zwar von der Mieterin oder Besitzerin des Raumes selbst sowie von einer einzigen zusätzlichen Person.

Eingeschränkt wurde schliesslich auch noch das Recht zum Zugriff auf die Daten, die rund um das Prostitutionsgewerbe gesammelt und gespeichert werden, auch wenn auf ein eigentliches Prostituiertenregister sinnvollerweise verzichtet wird.

https://mail.google.com/mail/?hl=de&shv ... 8e18fb1db0
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Eine neue Identität zum Schutz vor Rache

Wer gegen die organisierte Kriminalität aussagt, lebt gefährlich. Dem will der Bundesrat mit einem neuen Gesetz Abhilfe schaffen.
Menschenhandel, Terrorismus, organisierte Kriminalität: Oft können Täter nicht bestraft werden, weil die Zeugen aus Angst vor Racheakten keine Aussage machen. Die kleine Parlamentskammer hat nun ein Gesetz angenommen, das den Zeugenschutz verbessern soll.

Wer in einem Prozess gegen Menschenhändler oder andere kriminelle Organisationen eine Aussage macht, muss damit rechnen, von den Tätern und ihren Helfern bedroht oder gar beseitigt zu werden. Deshalb wagen viele Zeugen und Opfer nicht, eine Aussage zu machen.

In der Schweiz müssen bis heute die Kantone den Schutz der Zeugen gewährleisten. Sie tun dies unterschiedlich. "Bis jetzt gab es noch keine eigentlichen ausserprozessualen Zeugenschutzprogramme in der Schweiz. Die gesetzliche Grundlage dazu fehlte", sagt Andreas Leuzinger vom Bundesamt für Polizei (fedpol). Mit der Vorlage, die der Ständerat (kleine Parlamentskammer) in dieser Woche angenommen hat, soll diese Grundlage geschaffen werden.

"Wichtig wird diese Frage in Prozessen gegen Menschenhändler aber auch in Verhandlungen im Bereich der organisierten Kriminalität, wie etwa gegen Drogen- und Waffenhändler oder im Terrorismus", sagt Leuzinger.

Ohne Kooperation läuft nichts
"In Fällen von schwerer Bedrohung des Zeugen kann die Identität geändert und die Person sogar in einem anderen Land untergebracht werden." Dies sei in Fällen nötig, in denen es nicht möglich sei, jemanden in der Schweiz unauffällig leben zu lassen, zum Beispiel aufgrund der Hautfarbe oder der ethnischen Zugehörigkeit.

Es können sowohl schweizerische Staatsbürger als auch ausländische Staatsbürger in ein Programm aufgenommen werden. Auch die engsten Angehörigen eines bedrohten Zeugen können ins Programm aufgenommen werden, auch Kinder. Die Identität zu wechseln bedeute, sagt Leuzinger, alles hinter sich zu lassen und nie mehr Kontakt mit seinen Freunden zu haben.

Der Beitritt in ein künftiges ausserprozessuales Zeugenschutzprogramm wird vom zuständigen Staatsanwalt während des Prozesses beantragt, aber die betroffene Person muss freiwillig mitmachen. "Es können nur Leute in ein Zeugenschutzprogramm eintreten, die mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten", sagt Leuzinger.

Personen, die vor Gericht ihre Aussage verweigern oder keine Angaben machen, die substanziell zur Aufklärung eines strafrechtlich relevanten Delikts dienen, werden nicht aufgenommen. Wenig Chancen haben auch Leute, die selbst kriminelle Handlungen begangen haben.

Wer nicht kooperiert oder sich nach dem Eintritt in ein Programm nicht an die Verhaltensregeln hält, wird aus dem Programm entlassen, weil sonst die Sicherheit nicht gewährleistet werden kann.

"Es ist schon vorgekommen, dass jemand, der unter Zeugenschutz eine andere Identität angenommen hat, sowohl unter seinem alten als auch unter seinem neuen Namen ein Facebook-Profil eingerichtet hat." In solchen Fällen sind die für den Schutz zuständigen Stellen machtlos. "Freiwillig aus einem Programm austreten kann man jederzeit", sagt Leuzinger.

Zeugenschutzstelle geplant
Wenn das Gesetz auch vom Nationalrat (grosse Parlamentskammer) angenommen wird, soll der Bund eine zentrale Zeugenschutzstelle einrichten. Dort werden rund 10 spezialisierte Leute arbeiten, sagt Leuzinger. Die Stelle würde einerseits die notwendigen Abklärungen im In- und Ausland übernehmen und auch die Kantone im Umgang mit den weniger schweren Fällen beraten.

Denn: "Zeugenschutz bedeutet nicht in jedem Fall, dass die Person eine neue Identität erhält. In den weniger schweren Fällen genügt es, wenn die Person während des Prozesses überwacht wird oder wenn nur der Name und der Wohnort geändert werden", sagt Leuzinger.

Zudem würde die Zeugenschutzstelle für Personen in einem Zeugenschutzprogramm Verhaltensberatung für fast alle Lebensbereiche anbieten, sagt Leuzinger. In der Schweiz wird mit 10 bis 15 Fällen pro Jahr gerechnet, bei denen die Aufnahme in ein Programm nötig ist. Pro Fall können mehrere Personen betroffen sein.

Manchmal sei gar nicht der Zeuge selbst am meisten bedroht, sagt Leuzinger. "Die Angehörigen im Heimatland sind oftmals einer grösseren Bedrohung ausgesetzt, wenn jemand in der Schweiz gegen Menschenhandel aussagt." Die Schweiz arbeite deshalb schon jetzt mit ausländischen Dienststellen und lokalen Behörden zusammen, damit die Angehörigen auch geschützt werden können.

Laut Andreas Leuzinger kann mit dem neuen Gesetz zum ausserprozessualen Zeugenschutz die Aufklärung von schweren Straftaten durch die Aussagebereitschaft und Aussagefähigkeit eines Zeugen gezielter sichergestellt werden.

Eveline Kobler, swissinfo.ch

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Beitrag von nina777 »

22.6.2011

Prostitutionsalter soll auf 18 Jahre erhöht werden

Im Kanton Solothurn soll das Mindestalter für Prostitution von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Der Kantonsrat hat am Mittwoch ohne Gegenstimme einen entsprechenden Vorstoss der Grünliberalen überwiesen.


Alle Fraktionen betonten, mit der Erhöhung der Mindestaltersgrenze könne der Schutz von Minderjährigen verbessert werden. Als Nebeneffekt werde der Kanton Solothurn für ausserkantonale Freier weniger attraktiv werden.


Auch die Nachbarkantone erhöhten das Mindestalter oder planen dies. In der Schweiz ist die Ausübung der Prostitution derzeit noch ab 16 Jahren erlaubt.

Der Regierungsrat hat nun ein halbes Jahr Zeit, das kantonale Volkswirtschaftsgesetz entsprechend zu überarbeiten und dem Parlament vorzulegen.

http://www.20min.ch/news/mittelland/sto ... n-18078897
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Beitrag von fraences »

USA nehmen die Schweiz unter «besondere Beobachtung»

Die USA stellen der Schweiz im Kampf gegen den Menschenhandel ein schlechtes Zeugnis aus. Vor allem gegen die Zwangsprositution junger Frauen müsse mehr unternommen werden.

Im Bericht über modernen Sklavenhandel schneidet die Schweiz nicht gut ab:

Die USA haben der Schweiz mangelnde Fortschritte im Kampf gegen den Menschenhandel vorgeworfen. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Bericht des US-Aussenministeriums heraus, wie CNN berichtet.

Besonders happig wiegt der Vorwurf, dass die Schweiz ein beliebter Zielort für Zwangsprostitution von Frauen im Alter von 16 und 17 Jahren sei. Viele junge Frauen in diesem Alter würden hierzulande zur Prostitution gezwungen.

Trotz «erheblicher Bemühungen» erfülle die Schweizer Regierung nicht die Mindeststandards für die Bekämpfung von Menschenhandel, heisst es in dem Bericht. Als Folge würden die USA das Land in dieser Frage jetzt unter «besondere Beobachtung» nehmen.

Standards nicht erfüllt

Konkret heisst dies, dass die Schweiz auf einer nach US-Standards eingerichteten Skala die Stufe Tier 2 einnimmt. Die Einstufung beschreibt die von den einzelnen Regierungen unternommenen Aktivitäten gegen Zwangsarbeit, sexuelle Ausbeutung und moderne Sklaverei. Länder auf Tier 1 erfüllen demnach die US-Standards, während Ländern auf Tier 2 zumindest noch signifikante Anstrengungen im Kampf gegen den Menschenhandel zugebilligt werden.

In Europa erfüllen die meisten Länder die US-Standards, darunter auch sämtliche Nachbarländer der Schweiz.

http://bazonline.ch/schweiz/standard/US ... y/30911347
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Beitrag von ehemaliger_User »

Wie anmassend von den USA! Anstatt im eigenen Land die ständigen Menschenrechtsverletzungen zu bekämpfen wird geschickt auf andere Länder eingedroschen.

Glücklicherweise ist die Schweiz nicht von den USA abhängig... Auch beschreibt der Bericht nicht mögliche Auswirkungen auf die Schweiz, also eindeutige Stimmungsmache der Berichtsverfasser, keine objektive Berichterstattung.
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Beitrag von nina777 »

28.6.2011

Verhinderter Puffbetreiber greift Stadt an

Der Rorschacher Milieu-Streit geht in eine weitere Runde: Georg Vetsch schiesst nun gegen einen Nachtclub, der mit der Stadt unter einer Decke stecken soll


In einem Brief an die Stadt lässt Georg Vetsch seinem Ärger freien Lauf. «Weil Stadtpräsident Thomas Müller den Pächter des Nachtclubs Marabu kennt und früher dort Gast war, kann dieser machen, was er will», so Vetsch. Deshalb könne der Betreiber einen bordellähnlichen Betrieb führen, was ihm selbst verwehrt werde. «In einem Inserat wurde das Marabu unlängst als Kontaktbar angepriesen», sagt Vetsch. Er selbst kämpft seit Jahren darum, eine Art Bordell an der Thurgauerstrasse zu eröffnen.

Immer wieder scheiterte sein Vorhaben, mehrere Zimmer in seinem Haus Sexarbeiterinnen zur Verfügung zu stellen, am Widerstand der Stadt. Der Stadtrat wollte das Zentrum nämlich vor «ideellen Immissionen» schützen. Wenn das Marabu tatsächlich ein Bordell-Betrieb wäre, wäre dies zonenwidrig. «Ich fordere eine Gleichbehandlung»,
sagt Vetsch

Thomas Müller gibt zwar zu, vor elf Jahren mit Freunden einmal im Marabu gewesen zu sein, sagt aber: «Ich weiss nichts davon. Wir werden der Sache sofort nachgehen.» Für Marabu-Betreiber René Inauen sind die Vorwürfe haltlos. «Ich betreibe das Marabu seit 18 Jahren. Niemand hat jemals etwas beanstandet.» In Rorschach sei es nicht möglich, eine Kontaktbar auf die Beine zu stellen.

http://www.20min.ch/news/ostschweiz/sto ... n-26794629
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Bern

Beitrag von fraences »

ProstGes

Gesetz über das Prostitutionsgewerbe geht an das grossen Rat



Das Gesetz über das Prostitutionsgewerbe soll einen erhöhten Schutz vor Ausbeutung und Missbrauch sowie verbesserte Arbeitsbedingungen für die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter bringen.

Ebenso soll die Bevölkerung verstärkt vor den mit der Prostitution einhergehenden störenden Begleiterscheinungen geschützt werden.

Diese Zielsetzungen wurden in der Vernehmlassung breit begrüsst. Der Regierungsrat hat den neuen Erlass zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. In der Novembersession 2011 wird der Grosse Rat das Gesetz ein erstes Mal beraten.

Kernstück des ersten bernischen Gesetzes über das Prostitutionsgewerbe ist eine Bewilligungspflicht [für Betreiber] für Personen, in deren Verantwortungsbereich Prostitution ausgeübt wird. Sie haben dafür zu sorgen, dass die massgeblichen Bestimmungen beispielsweise des Straf- und Ausländerrechts eingehalten werden. Der Gesetzesentwurf auferlegt den Betreiberinnen und Betreibern von Prostitutions-Salons und Escort-Services zahlreiche weitere Pflichten.

Unter anderem haben sie den öffentlichen und privaten Fachstellen [Sozialberatungsstellen], die sich für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter engagieren, Zutritt zu gewähren. Das neue Gesetz stärkt so die Präventions- und Informationstätigkeit. Die Beratung stellt ein wichtiges und nützliches Mittel im Kampf gegen Ausbeutung und Missbrauch dar. Der Kanton Bern finanziert bereits heute über Leistungsvereinbarungen private Fachstellen, die Beratungs- und Betreuungsdienste für Menschen im Prostitutionsgewerbe anbieten.

Eine weitere entscheidende Neuerung stellt die verbesserte [Behörden-]Koordination und Zusammenarbeit unter den beteiligten Behörden dar. Der Informationsaustausch wird klar geregelt. Damit werden wirksame Kontrollen des Prostitutionsgewerbes ermöglicht. Strenge datenschutzrechtliche Vorgaben schützen die Privatsphäre der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter.

Um die störenden Begleiterscheinungen der Strassenprostitution einzudämmen, nennt das Gesetz bestimmte Orte, wo Strassenprostitution im Kanton Bern verboten ist. Namentlich handelt es sich um Wohnzonen und die Umgebung von Schulen und Kirchen. Den Gemeinden steht es frei, die Strassenprostitution an weiteren Orten zu verbieten, wo sie störende Auswirkungen auf die Bevölkerung zeitigen kann.

Die Stossrichtung und Zielsetzung des neuen Gesetzes und die vorgesehenen Massnahmen zur Zielerreichung ist von der überwiegenden Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden grundsätzlich begrüsst und unterstützt worden.

Einige Teilnehmende wünschen weitere Ausnahmen von der Bewilligungspflicht im Gesetz festzuschreiben. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass zusätzliche Ausnahmen stets unerwünschte Umgehungsmöglichkeiten und Schlupflöcher schaffen können. Der Regierungsrat sieht daher davon ab, bereits im Gesetz umfangreiche Ausnahmen zu verankern. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei Bedarf auf Stufe Verordnung weitere Ausnahmen vorzusehen.

Das von zahlreichen Teilnehmenden kritisierte Zustimmungserfordernis der Liegenschaftseigentümerin oder des Liegenschaftseigentümers für die Nutzung von Räumlichkeiten für das Prostitutionsgewerbe wurde ersatzlos gestrichen.

Die Zuständigkeitsregelung des Gesetzesentwurfs wird von den an der Vernehmlassung teilnehmenden Gemeinden teils zustimmend, teils ablehnend beurteilt. Den Gemeinden wird die Hauptzuständigkeit bei der Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen des neuen Gesetzes zukommen. Die vorgesehene Aufgabenzuteilung erscheint dem Regierungsrat nach wie vor sachgerecht. Die Kontrolltätigkeit ist auf bewilligte, behördenbekannte Prostitutions-Salons und Escort-Services beschränkt und umfasst hauptsächlich gewerbepolizeiliche Aufgaben.

Die Kantonspolizei übt weiterhin sämtliche Kompetenzen aus, die ihr nach dem Polizeigesetz zukommen. Mehrheitlich sind sich die Gemeinden einig, dass die Finanzierung ihrer Aufwendungen durch Gebühren gedeckt sein muss. Der Regierungsrat hat dieses berechtigte Anliegen aufgenommen und eine Grundlage geschaffen, welche es den Gemeinden erlaubt, Gebühren für ihre Aufwendungen beim Vollzug dieses Gesetzes zu erheben.

Eine grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden teilt die Absicht des Regierungsrates, keine allgemeine behördliche Meldepflicht für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter einzuführen. Diese brächte zahlreiche Nachteile mit sich. Neben einer zusätzlichen Stigmatisierung und Kriminalisierung der nicht gemeldeten Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter verursacht sie einen hohen behördlichen Aufwand und Kosten.

Die vorberatende Kommission des Grossen Rates wird Ende September 2011 über die Gesetzesvorlage beraten. Die erste Lesung ist für die Novembersession 2011 im Grossen Rat geplant.

Der Erlass kann frühestens auf Mitte 2012 in Kraft gesetzt werden.


http://www.bielertagblatt.ch/News/Region/210791
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