Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
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nina777
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Beitrag von nina777 »

23.02.2015

Sexuelle Nötigung

Wollte 47-Jähriger zwei Prostituierte zum Sex zwingen?


Er soll zwei Prostituierte zum Sex genötigt haben. Der vorbestrafte Münchner streitet die Vorwürfe ab. Der Prozess am Landgericht beginnt mit vielen Tränen.

München Die junge Frau schluchzt fast ununterbrochen. Carla R. (32, Name geändert) sitzt als mutmaßliches Opfer eines Sex-Täters auf dem Zeugenstuhl, aber die Sache ist ihr ganz offensichtlich vor allem einmal peinlich. Dass sie auf einem einschlägigen Portal für sexuelle Dienstleistungen ihr Foto eingestellt hat, gibt sie zu. Doch von Prostitution will sie nicht reden. Sie habe Männer kennenlernen wollen. "Um zu sehen wie es sich entwickelt". sagt sie.

Das klingt zunächst nicht nach Prostitution. Aber Carla R. gibt zu, dass sie mit dem Freier Wolfgang W. (47) auch über Geld geredet hat. Der sitzt seit Montag auf der Anklagebank des Landgerichts. Der Vorwurf: besonders schwere sexuelle Nötigung.

Nicht nur Carla R. habe er am 8. April 2014 in seiner Laimer Wohnung zum Sex mit ihm zwingen wollen, auch bei einer zweiten Prostitutierten soll er es ohne Erfolg probiert haben. Der einschlägig vorbestrafte Mann sitzt deshalb seit über zehn Monaten in Untersuchungshaft. Er bestreitet die Anklagevorwürfe.

Die Ankläger sind aber der Überzeugung, dass Wolfgang W. die 32-Jährige mit vorgehaltenem Messer zum Sex gezwungen hat. "Ich hatte Todesangst", bekräftigte Carla R. am Montag diese Version der Geschehnisse.

"Ich bin hier der Chef", soll der 47-Jährige geschrien haben. Er befahl der 32-Jährigen mit dem Klappmesser in der Hand, sich auszuziehen. Wolfgang W. soll die verängstigte junge Frau dann aufgefordert haben, sich aufs Bett zu legen.

Unter einem Vorwand gelang es Carla R. ins Bad zu gehen. Sie schloss die Tür ab, drehte das Wasser auf und rief mit dem Handy ihre Cousine an. Wenig später stand die Polizei vor der Tür. Die befreite die 32-Jährige. Die Frau hyperventilierte und musste ins Krankenhaus gebracht werden.

Noch hatte das keine Konsequenzen für den angeblichen Sex-Täter. Bereits am darauffolgenden Abend lud sich der Freier erneut eine Prostituierte in sein Einzimmer-Appartment ein. Diesmal sollte es Sadomaso werden. "Normaler Sex interessierte mich nicht mehr. Es ging mir um meine Demütigung", bekennt er vor Gericht.

Die Domina hatte er bereits zuvor einmal getroffen. Zu Sex sei es aber nicht gekommen, lediglich zu einer erotischen Unterhaltung. Am Abend des 9. April habe er dann für sie gekocht. Man habe Steak und Salat gegessen, Rotwein getrunken. Doch der Frau wurde plötzlich schlecht, sie sei auf die Toilette gegangen und dort zunächst eingeschlafen.

Später habe sie ihn aber noch ganz einvernehmlich mit der Hand befriedigt. Sagt er. Plötzlich sei die Stimmung gekippt, die Frau habe einen "verdatterten" Eindruck gemacht.

Das schildert die Staatsanwaltschaft etwas anders: Der 140-Kilo-Mann habe die Frau auf sein Bett geschoben, sich auf sie gelegt, um sie zu vergewaltigen. Doch sein Opfer wehrte sich stark. Der Frau sei dann die Flucht gelungen.

Der Prozess wird fortgesetzt.

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inh ... 5b5ee.html
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translena
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Prozess am Landgericht Potsdam 14-Jährige zur Prostitution

Beitrag von translena »

Prozess am Landgericht Potsdam 14-Jährige zur Prostitution gezwungen

Das Potsdamer Landgericht schließt im Prozess gegen mutmaßliche Zuhälter die Öffentlichkeit aus. Auch die vier Angeklagten müssen den Sitzungssaal für die Vernehmung des Opfers verlassen. Ihre Geschichte ist kaum auszuhalten.

Potsdam - Sie ist erst 15 Jahre alt – und hat doch schon so viel Schreckliches mitgemacht, dass es kaum auszuhalten ist. In Thailand soll das Mädchen nach eigenen Angaben im Alter von fünf bis sieben Jahren missbraucht worden sein, später gerät sie in Potsdam an einen Menschenhändlerring, der sie zur Prostitution zwang.

Das war vor rund einem Jahr. Seit Anfang Januar müssen sich nun vier Angeklagte vor dem Potsdamer Landgericht wegen des Vorwurfs des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Zuhälterei verantworten. Am Montag sollte nun das Opfer aussagen. Allerdings wurde vorher auf Antrag der Nebenklage die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Auch die vier Angeklagten durften nicht bei der Vernehmung der Jugendlichen dabei sein. Die Staatsanwaltschaft hatte sich den Anträgen umgehend angeschlossen.
Vier Männer sollen das Mädchen zum Sex mit Fremden gezwungen haben

„Alles Quatsch“, sagte der Vater des Angeklagten vor dem Potsdamer Landgericht und ließ wenig Mitleid erkennen. Das habe Mohamad nicht gemacht. Wie sein Sohn ist der Mann in einem Jogginganzug vor Gericht erschienen, die Haare nach hinten gegelt . Freundlich lächelt sein etwas vernarbtes Gesicht. „Das sind doch alles Gerüchte, die stimmen nicht“, ergänzt seine Tochter. Sie ist vielleicht Mitte 20, trägt lange blond gefärbte Haare, ist schlank und schwarz gekleidet. Die Mutter steht daneben und schweigt. Die ganze Familie ist im Gerichtssaal 8 und verfolgt die Verhandlung gegen die beiden Hauptangeklagten Mohamad A. und Ahmed F. sowie den Mitangeklagten Haider F. und Jasbir S.

Wiederholt sollen sie die damals 14-Jährige dazu gezwungen haben, sich Fremden gegenüber gegen Geld zu prostituieren. Laut Anklage vermittelten der 19 Jahre alte Mohamad und der zwei Jahre ältere Ahmed das Kind Anfang Januar vergangenen Jahres dem 31 Jahre alten Mitangeklagten Jasbir S. in dessen Wohnung in der Siedlung Am Stern. Dabei drohten sie dem Mädchen, es umzubringen, falls es sich weigere. Es kam, wie es kommen musste.

90 Euro erhielten die beiden für ihre Vermittlung. Insgesamt siebenmal wurde das noch minderjährige Kind an Freier vermittelt – immer wieder durch Drohungen und Schläge gefügig gemacht.
Das Opfer ist an einem geheimen Ort untergebracht

Auch eine zwischenzeitliche Flucht zu einem Bekannten nutzte nichts, wie es weiter in der Anklageschrift heißt. Die Peiniger suchten ihn, bedrohten ihn mit einem Messer und nahmen das Mädchen wieder mit. Auch der Vorwand, schwanger zu sein, half ihr zunächst nicht. Erst als sie sich an die Berliner Polizei wandte, konnten die Männer schließlich festgenommen werden. Seitdem sitzen die beiden Hauptbeschuldigten in Untersuchungshaft.

Nebenklägerin Birte Rottmann, die das Opfer vertritt, wollte sich am Montag nicht weiter dazu äußern, wie es ihrer Mandantin geht. Sie sei in einer sozialen Einrichtung untergebracht, „an einem geheimen Ort“, sagte sie lediglich. In ihrem Antrag, die Öffentlichkeit und die Angeklagten während der Vernehmung der Jugendlichen auszuschließen, sprach sie davon, dass ihr psychischer Zustand labil sei. Sie habe immer noch Albträume und Ängste.

Nach einer kurzen Pause ordnete der Vorsitzende Richter Hans-Jörg Tiemann dann wie erwartet an, Öffentlichkeit und Angeklagte tatsächlich auszuschließen. Sie sei schließlich bereits während der Taten im vergangenen Jahr bedroht worden. Auch seien Zeuginnen durch Anrufe und Chatnachrichten unter Druck gesetzt worden. Lediglich der Betreuer des Mädchens durfte zur Unterstützung bei der Vernehmung durch das Gericht dabei sein.

Der Prozess soll am 9. März um 9 Uhr fortgesetzt werden. Ein Urteil wird für Anfang April erwartet
http://www.pnn.de/potsdam/941212/

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Beitrag von nina777 »

24.2.2015

MEMMINGEN

Rumäne soll Schwule zur Prostitution gezwungen haben

Ein 38-Jähriger lockte Männer angeblich mit falschen Job-Versprechungen nach Neu-Ulm. Doch am Ende ging es um bezahlten Sex. Einblicke in eine Szene, die im Verborgenen blüht.


Seit gestern muss sich vor dem Landgericht Memmingen ein 38 Jahre alter Rumäne verantworten, dem die Staatsanwaltschaft unter anderem gewerbsmäßigen Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Zuhälterei zur Last legt. Laut Anklage soll Gheorghe B. zwischen 2010 und 2014 über einschlägige Schwulenseiten im Internet Kontakt zu Landsleuten aufgenommen, sie anschließend mit falschen Job-Versprechungen nach Neu-Ulm gelockt und sie dort an homosexuelle Freier vermittelt haben, wobei er den Liebeslohn einstrich. Dabei soll er teilweise massiven Druck auf die der deutschen Sprache nicht mächtigen und weitgehend mittellosen Rumänen ausgeübt haben, um sie gefügig zu machen.

Der nach eigener Darstellung bisexuelle Angeklagte, der als "Escort-Service" mit Gleichgeschlechtlichen sich ein Zubrot zu Hartz-IV verdiente, bestritt, die Männer mit falschen Versprechungen nach Deutschland geholt zu haben, und ließ gegen Ende des Prozesstages von seiner Verteidigerin Ulrike Mangold ausrichten, er sei Opfer eines "Komplotts". Eigentliches Ziel seiner Internet-Chats sei es gewesen, gleichgesinnte Partner zu finden, um mit ihnen eine "Beziehung" aufzubauen. Mindestens in einem Fall wurde er aber übel aufs Kreuz gelegt. Romulus S. habe ihm ein Bild von sich geschickt, auf dem ein "gutaussehender, großer, dunkelhaariger Mann" abgebildet war. Als der Angeklagte dann nach Neu-Ulm kam, sei vor ihm ein "dicker, kleiner Mann" gestanden. Auch in den anderen Fällen seien keine falschen Versprechungen gemacht worden, damit die Rumänen an die Donau kamen. Zwei sollen bereits als Stricher gearbeitet haben, ein anderer habe Gheorghe B. gebeten, ein Profil mit Nacktfotos auf die Schwulen-Plattform zu stellen - mutmaßlich, um ebenfalls als männliche Prostituierte arbeiten zu können.

Nach Deutschland kam der Beschuldigte 2009 durch einen Deutsch-Rumänen, den er in besagten Homo-Netzwerk kennengelernt hatte. Der ehemalige Schauspieler, der damals in Wiblingen lebte, hat dem Angeklagten nach dessen Einlassung sozusagen die Tür in die Schwulenszene in der Doppelstadt aufgemacht und ihm spätere Kunden verschafft. Kurz nach seiner Ankunft sei in der Wohnung des Wiblinger Mannes eine Gruppensex-Party gestiegen, bei der er erste Kontakte knüpfte.

Einige Aussagen der angeblich angelockten Männer waren für das Gericht nicht ganz unproblematisch. Der erste deutsche Freund des Angeklagten blieb trotz Zerwürfnis mit dem Angeklagten bis zu dessen Verhaftung im Mai 2014 in Verbindung – weil der 62-Jährige offenbar stets Lust auf junge Stricher hatte. Der Mann, der sich selbst als "Helfernatur" bezeichnete, ließ seine Unterstützung des Angeklagten durch sexuelle Dienstleistungen vergelten. Für die drei Raten für ein Anwaltshonorar musste ihm der Angeklagte drei Mal zu Willen sein. Die Zeugenvernehmung von Romulus S. wurde abgebrochen, nachdem die Vorsitzende Richterin Brigitte Grenzstein dem Mann attestiert hatte: "Sie lügen wie gedruckt." Dieser Ansicht war auch die Staatsanwältin, die ankündigte, ein Verfahren wegen Falschaussage einzuleiten.

Nach dem ersten Verhandlungstag kann möglicherweise der Vorwurf des Menschenhandels nicht mehr aufrechterhalten werden, der der Zuhälterei durchaus. Mehrere Zeugen berichteten, dass sie sich auf Anweisung des Angeklagten mit Freiern einlassen mussten – den Dirnenlohn aber nie zu Gesicht bekamen. Bei Verweigerung habe er sie aus der Wohnung geworfen.

http://www.augsburger-allgemeine.de/ill ... 65677.html
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Beitrag von nina777 »

26.2.2015

Obersteirer zwang Pflegerinnen zur Prostitution

Ein Obersteirer der sich "Stier" nannte, zwang Pflegerinnen zur Prostitution und organisierte Sexorgien. Ein Ort schwieg 15 Jahre lang.


Ein kleiner Ort in der Obersteiermark. Knapp 1000 Einwohner. Unter ihnen ein Mann, der Goldketten trägt und illegal anschaffen lässt - und der sich selbst "Stier" nennt. Angebote käuflicher Liebe, die viele gerne in Anspruch nehmen, vom Bauarbeiter bis zum honorigen Unternehmer. Alle wissen es: "Wennst a Frau für a schnelle Nummer willst oder gar eine Orgie feiern möchtest, brauchst nur den ,Stier’ anrufen. Der machts möglich." Die einen verurteilen das kriminelle Geschehen – und unternehmen nichts, die anderen beteiligen sich daran - und schweigen. Alle schauen weg. 15 Jahre lang. Sittenbild einer ländlichen Gemeinde.

Physische und psychische Gewalt

15 Jahre lang konnte ein Gelegenheits-Lkw-Fahrer sein Unwesen treiben. Zum Leidwesen zahlreicher Frauen aus Rumänien und der Slowakei, die er als Pflegerinnen für seinen Vater in die Obersteiermark gelockt hatte. Dort mussten sie nicht nur Pflegedienste leisten, sondern auch der illegalen Prostitution nachgehen. Für 80 bis 100 Euro vermietete er sie an diverse Kunden im Ort und im Bezirk.

Die Frauen mussten tun, was ihnen gesagt wurde. Mit physischer und psychischer Gewalt soll der Obersteirer sie unter Druck gesetzt haben. Einige hielten es nicht mehr aus, nutzten einen günstigen Moment zur Flucht - und tauchen irgendwo in Österreich unter. Andere wiederum hatten Angst und blieben.

Zeuginnen

Mehrere Frauen, denen die "Flucht" gelungen war, konnten die Rotlichtermittler des Landeskriminalamtes und der örtlich zuständigen Polizeiinspektionen im Sommer vorigen Jahres, ausforschen. Sie waren wichtige Zeuginnen im späteren Verfahren gegen den 50-jährigen, einem Verfahren, dass die Staatsanwaltschaft Leoben der Öffentlichkeit vorenthalten hatte. Keine Medien wurden - wie sonst bei spektakulären Fällen üblich – informiert. Erst jetzt, Monate später wurde der Fall bekannt, nachdem der Beschuldigte wegen Zuhälterei und geschlechtlicher Nötigung zu drei Jahren und fünf Monaten Gefängnis verurteilt wurde.

Ein Urteil hätte es schon viel früher geben können, aber 15 Jahre lang war niemand bereit, gegen den Zuhälter auszusagen. "Die einen wollten, dass ihm das Handwerk gelegt wird und erstatteten von Zeit zu Zeit anonyme Anzeigen. Die anderen - vorwiegend die Kunden - hatten kein Interesse, dass bei den Ermittlungen etwas herauskommt", erinnert sich ein Kriminalist. "Wir haben es mehrmals versucht, aber mit unseren Ermittlungen nie Erfolg gehabt. Diese Schweigemauer hat alles verhindert."

Wie in Tatortkrimi

Der Durchbruch gelang erst vor Monaten durch die Aussagen ehemaliger Prostituierter.
"Im Ort war die Hölle los. Wir kamen uns vor, wie die Hauptfiguren in einem Krassnitzer-Tatort", erzählt ein Polizist. Als die Kunden zum Verhör aufmarschieren mussten, wurde die Polizeiinspektion von den Einheimischen regelrecht observiert. "Alle wollten wissen, wer da da kommt und wer geht. So etwas habe ich in meiner langjährigen Tätigkeit noch nicht erlebt."
Bei Gericht - es waren 30 männliche Kunden geladen - wimmelte es von neugierigen Kiebitzen aus dem Ort, die genau wissen wollten, wer den "Stier" angerufen hatte.

http://www.kleinezeitung.at/s/steiermar ... ostitution
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Beitrag von nina777 »

27.2.2015

Prozess um Zuhälterei in Cabaret

Polizisten vor erneuter Verurteilung

Anklage sieht nicht genug mildernde Umstände, um Berufsverbot aufzuheben


Im Berufungsverfahren gegen drei junge Polizisten in Zusammenhang mit Zuhälterei in einem Cabaret in Esch/Alzette, hatte am Freitagmorgen die Anklage das Wort. Beschuldigte und Verteidiger hatten bereits am Dienstag ihre Sicht der Dinge dargelegt.

Die Vorwürfe reichen von Zuhälterei bis Korruption. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte am Freitag zu großen Teilen die Bestätigung des ersten Urteils - Verurteilung wie Strafmaß wie Berufsverbot.

In erster Instanz war der Hauptangeklagte zu anderthalb Jahren Haft, davon ein Jahr auf Bewährung, und 2.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der andere männliche Beschuldigte sowie die mitbeschuldigte Beamtin jeweils zu einem Jahr, komplett auf Bewährung, sowie 1.500 Geldbuße.

Esch/Alzette, ein spezielles Terrain

Generaladvokat Serge Wagner ließ am Freitagmorgen als (einzigen) mildernden Umstand für die Beschuldigten, das 2spezielle2 Umfeld im Polizeikommissariat CI Esch gelten. Wagner hätte es denn auch begrüßt, wenn neben den drei Beschuldigten auch andere Escher Beamte ihren Weg auf die Anklagebank gefunden hätten. In den anderen Fällen hätten die Dossiers aber nicht genug Elemente für eine Anklage hergegeben, so Wagner.

Es sei aber sicher nicht einfach gewesen, damals (2010-2012) als junger Polizist in Esch/Alzette, betonte Wagner. Dieser Umstand genüge seiner Ansicht nach aber nicht, um - wie von der Verteidigung gefordert - das (fünfjährige) Verbot im öffentlichen Dienst zu arbeiten, aufzuheben.

Sollte das Berufungsgericht diese Ansicht teilen, müssten sich die jungen Beamten wohl endgültig von ihrer Polizeikarriere verabschieden.

Mehr als Nichtstun

Für die Generalstaatsanwaltschaft ist ganz klar der Fall des Hauptangeklagten von jenen der beiden anderen Beschuldigten zu unterscheiden. Besagter Mann war mit dem Cabaret-Betreiber bestens befreundet. Seine über 1.000 Telefon- und SMS-Kontakte stehen etwa in extremen Verhältnis zu jenen seines männlichen Mitbeschuldigten - ganze 18 SMS.

Dennoch stellt für die Anklage das Verhalten aller beschuldigten Beamten in Zusammenhang mit der Zuhälterei mehr als passives Nichtstun dar. Vielmehr sei bei einzelnen Begebenheiten eine aktive Handlung festzustellen, so Ankläger Serge Wagner.

"Nicht nur Komplizen, sondern Mittäter"

Infolgedessen beantragte Wagner, alle drei Beschuldigten in Bezug auf die Zuhälterei nicht nur als Komplizen (wie in erster Instanz), sondern regelrecht als Mittäter (Co-auteur) zu verurteilen. Alle hätten von der Prostitution gewusst, aber nichts dagegen unternommen, und damit diese (weiter) ermöglicht, so Wagner.

Zudem seien die Beschuldigten wegen (passiver) Korruption sowie wegen des Verstoßes gegen das Berufsgeheimnis zu verurteilen. In Bezug auf den Vorwurf der Strafvereitelung im Amt seien sie hingegen freizusprechen.

Die Entscheidung liegt nun bei den Berufungsrichtern. Ihr Urteil ergeht am 31. März.

http://www.wort.lu/de/lokales/prozess-u ... 6a8ce54596
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Beitrag von bienemaya »

27. Februar 2015, 17:10
Prozess am Landgericht München 49-Jähriger nötigt Domina

Das Landgericht München hat einen 49-Jährigen wegen sexueller Nötigung zu drei Jahren Haft mit Sicherheitsverwahrung.
Er soll eine über das Internet bestellte Prostituierte mit einem Messer bedroht haben, weil sie ihre Dienstleistung nicht schnell genug ausführte. Dies konnte das Gericht jedoch nicht nachweisen.
Zudem wollte er eine Domina in seiner Wohnung zum Geschlechtsverkehr nötigen.

Von Christian Rost

Seit seiner Jugend stand der Mann wegen Sexualdelikten immer wieder vor Gericht. Nun kommt er auf absehbare Zeit nicht mehr auf freien Fuß. Das Landgericht München I verurteilte den 49-jährigen Wolfgang W. am Freitag zu drei Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Bei seiner letzten Tat nötigte der gebürtige Landshuter eine Domina sexuell. Ein weiterer Übergriff auf eine Hobbyprostituierte konnte ihm in dem Prozess vor der 12. Strafkammer nicht nachgewiesen werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem korpulenten Angeklagten vorgeworfen, am 8. April 2014 in seiner Mansardenwohnung in Laim eine via Internet bestellte Frau mit einem Messer bedroht zu haben, die ihm nicht schnell genug zur Sache gekommen sei. W. bestritt die Bedrohung und meinte, die Prostituierte sei nur auf sein Geld aus gewesen. Als Zeugin machte die Frau vor Gericht keinen guten Eindruck: Theatralisch brach sie schon bei der Frage des Vorsitzenden Richters Thomas Hense nach ihrer Anschrift in Tränen aus und widersprach sich auch mehrfach in ihrer Aussage zum angeblichen Tathergang. Das Gericht musste W. in diesem Anklagepunkt freisprechen.
Die Frau flehte ihn an, er solle sie gehen lassen

Überzeugt war die Kammer jedoch, dass der Mann am folgenden Tag eine Domina in seiner Wohnung zum Geschlechtsverkehr nötigen wollte. Sie hatte ihn nach einem gemeinsamen Abendessen mit der Hand lustlos befriedigt, bald aber von ihm abgelassen. W. bugsierte die Frau daraufhin auf sein Bett und legte sich halb über sie. Etwa zehn Minuten lang hielt er sie fest und sagte unmissverständlich, was er vorhatte. Die Frau flehte ihn an, er solle sie gehen lassen. Sie konnte sich schließlich losreißen und aus der Wohnung flüchten. In Tränen aufgelöst bat sie Mitarbeiter einer nahegelegenen Tankstelle um Hilfe.

Die Kammer verhängte die Sicherungsverwahrung gegen den sichtlich erschütterten W., weil er einschlägig vorbestraft ist und als gefährlich gilt. Er hatte sich an Jugendlichen - männlichen wie weiblichen - vergangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/pro ... -1.2370605

translena
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Glück für Ex-Bordellchefin: Haftstrafe auf Bewährung

Beitrag von translena »

Landgericht
Glück für Ex-Bordellchefin: Haftstrafe auf Bewährung

Emmerich/Kleve. Die ehemalige Eltener Bordellchefin Marion B. muss nicht ins Gefängnis. Trotz eines Steuer- und Sozialversicherungsschadens über 1,2 Millionen Euro gab es vor dem Landgericht eine Bewährungsstrafe.

Bei der Stadt klingelte am Freitagmittag gegen 12 Uhr die Kasse. 30 000 Euro ließ Rechtsanwalt Klaus Warthuysen praktisch während der Landgerichtsverhandlung gegen die ehemalige Eltener Bordellbesitzerin Marion B. in die Stadtkasse fließen. 220 000 Euro gingen an das Finanzamt in Kleve. Das auf dem Anwaltskonto hinterlegte Geld war die (teilweise) Wiedergutmachung eines Steuerschadens aus den Jahren 2002 bis 2010, die die gebürtige Saarbrückerin mit Wohnsitz in Arnheim schmerzhaft aufbrachte. Mit einer beliehenen Immobilie, Altersrücklagen ihres Ehemannes und einem Kredit.

Dazu verhängte der Vorsitzende Richter Christian Henckel gegen Marion B., die 2011 das Bordell Casa Rossa an der Groenlandstraße an ihren Sohn übergab, eine Bewährungshaftstrafe über zwei Jahre. Plus 330 Tagessätze zu je 20 Euro. Henckel sah die Anschuldigung, zu gering oder gar nicht in die Staats- oder Krankenkasse gezahlt sowie die Bordell-Damen als Schein-Selbstständige beschäftigt zu haben, in 179 Einzelfällen als gegeben an. Rechnete letztlich den immensen Schaden aber eher günstig auf 1,2 Millionen Euro herunter.

Zuvor hatten üppigere 2,588 Millionen Euro im Raum gestanden. Staatsanwalt Hendrick Timmers, der alle argumentativen Trümpfe in der Hand gehalten hatte, hatte folgerichtig dreieinhalb Jahre Freiheitsentzug gefordert. Und empfand das Urteil als zu mild.

Zwei weitere Jahre verhandelt

Vor den Plädoyers im Schöffengerichtssaal der Schwanenburg waren auch noch die Jahre 2009 und 2010, bis dato in einem gesonderten Verfahren anhängig, mit einbezogen worden. 190 000 Euro nicht gezahlte Sozialversicherung an die Techniker-Krankenkasse sowie 127 000 Euro an Steuerschuld kamen zum bisherigen Schaden hinzu.

Anhand von Modellrechnungen (im Schnitt vier bis sechs Prostituierte bei drei bis vier Einsätzen zu je 55 Euro Honorar pro Tag) schätzte die Wirtschaftsstrafkammer letztlich den Gesamtschaden für den erweiterten Zeitraum. Die ausstehende Sozialversicherungsschuld summierte sich auf 620 000 Euro. Rettend für Marion B.: Die Geschädigten machten hier keine Anstalten, das Geld eintreiben zu wollen.

Im Gegensatz zum Finanzamt Kleve und zur Stadt Emmerich. Hier waren letztlich geschätzt rund 618 000 Euro an Steuern nicht abgeführt worden. Der schon bei der zweiten von vier Verhandlungstagen in den Raum gestellte Vorschlag von Richter Henckel, die (teilweise) Wiedergutmachung bei 250 000 Euro anzusetzen, traf nun bei Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf fruchtbaren Boden.

Nicht so das Geständnis von Marion B. Richter Henckel fand es „ziemlich karg“, Staatsanwalt Timmers sogar „formell und nicht von Reue oder Einsicht getragen“. Im 50-minütigen Plädoyer fuhr Timmers arge Geschütze auf. Auch über Prozess-Fakten hinaus: „Prostitution ist weiße Sklaverei, wie Alice Schwarzer in ihrem Buch erklärt.“ Gesetzeslage und Beweisführung zur Sache gaben ihm mit Einschränkungen Recht: „Im Bordell gab es feste Hausregeln und Vorstellungsprozeduren, Zimmer ohne Schlüssel, womit man nicht vermieten konnte. Dazu Übersichtszettel, wer, wann und wo gearbeitet und wieviel eingenommen hat. Die Angeklagte wusste alles. Ihr war klar, das alles nicht rechtens vonstatten ging.“
http://www.derwesten.de/staedte/emmeric ... 1891096314

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Beitrag von nina777 »

3.3.2015

Zum Sex gezwungen

«Blas mir eins, oder ich behalte dein Handy»

von D. Pomper - Sexualstraftaten unter Kindern und Jugendlichen nehmen zu. Teenager zwingen Zwölf- bis 16-Jährige zur Prostitution.


Französische Schulen berichten über eine erschreckende Entwicklung: Immer öfter kommt es zu Sexualstraftaten unter Kindern zwischen zwölf und 14 Jahren. Jungs reichen ihre Freundinnen gegen Geld an Kumpels weiter. Oralverkehr auf dem Schulklo kostet 25 Euro. Die Geschichten aus Vorortschulen und prestigeträchtigen Pariser Gymnasien würden sich kaum unterscheiden, sagen Experten. Sie gehen von mindestens 5000 Fällen im französischen Schulmilieu aus. In Frankreich läuft derzeit eine Aufklärungskampagne.

Sexualstraftaten unter Kindern und Jugendlichen nehmen auch in der Schweiz stark zu, bestätigt Regula Schwager. Die Psychotherapeutin arbeitet bei Castagna, der Beratungsstelle für sexuell ausgebeutete Kinder und weibliche Jugendliche in Zürich. 2014 meldeten sich 1044 Betroffene. 120 jugendliche Täter wurden gemeldet. Alle waren männlich.

«Mädchen zwischen zwölf und 16 werden von ihrem Freund gezwungen, mit seinen Freunden zu schlafen.» Dafür kassiere er Geld oder Luxusgegenstände und steigere so sein Ansehen. In einem Fall drohte der Junge seiner Freundin: «Wenn du nicht mitmachst, bist du eine Nutte.» Das Mädchen konnte dem nichts entgegensetzen und wurde von seinen Kollegen missbraucht, während sich alle im Raum aufhielten.

Angst, verlassen zu werden

«Die Mädchen werden psychisch massiv unter Druck gesetzt und so zur Prostitution gezwungen. Sie haben das Gefühl, nicht cool zu sein, wenn sie nicht mitmachten. Oder sie betrachten es als eine Art Liebesbeweis ihrem Freund gegenüber und haben Angst, sonst verlassen zu werden. Machen sie erst einmal mit, werden sie erpresst, häufg mit Fotos und Videos.»

Auch Nötigung kommt häufig vor, stellt Schwager fest. «Blas mir eins, sonst bekommst du dein Handy nicht zurück oder wir machen dich fertig.» Mit solchen Drohungen würden zwölf- bis 16-Jährige ihre gleichaltrigen Kolleginnen etwa zum Oralsex zwingen. Oder man drohe ihnen, Nacktbilder an die Eltern oder an Kollegen zu schicken. Auch Buben würden vereinzelt zu sexuellen Handlungen genötigt.

Opfer und Täter stammen laut Schwager aus allen sozialen Schichten. Ausländische Jugendliche seien verhältnismässig gleich vertreten wie schweizerische. Gewisse kämen aus zerrütteten Familien, andere aus gutem Hause. «Bei sexueller Gewalt geht es hauptsächlich um Macht. Indem man andere demütigt, holt man sich den Kick, fühlt sich stark, gewinnt an Ansehen.»

Sex mit anderen als Freundschaftsdienst

Auch Lucas Maissen stellt fest, dass die Hemmschwelle, Sex zu haben, in gewissen Kreisen sinke. «Sex hat in diesen Risikogruppen nicht mehr den ausgesprochen exklusiven Charakter», sagt der Psychologe, Leiter vom Schlupfhuus, einer Zürcher Opferberatungsstelle für Jugendliche.

Dort haben Jugendliche auch schon berichtet, dass sie zusehen mussten, wie etwa Freundinnen Sex mit anderen Jugendlichen hatten. Oder dass sie von ihren Freunden im Kollegenkreis herumgereicht würden, etwa um diese mit Sex aufzumuntern. Manche von Ihnen berichten anfänglich, diese Vorgänge hätten für sie nichts Gewaltvolles, seien vielleicht sogar Freundschaftsdienste.

Auch fallen Maissen im Schlupfhuus vermehrt Mädchen auf, die ihre Partner schnell wechselten und plötzlich über viel Geld oder Luxusgüter wie teure Taschen verfügten. «Sie haben aber nicht das Gefühl ‹gekauft› zu werden, sondern interpretieren die Geschenke als Zeichen des Begehrtwerdens.» Gerade als Teenager tendiere man dazu, den Freund zu idealisieren.

Der Vergewaltiger ist nicht der böse Unbekannte

«Die Mädchen haben oft nicht von Beginn an das Gefühl, dass sie ausgebeutet werden, sondern dass sie ihren Freunden einen guten Dienst erweisen oder sie fühlen sich selber schuldig an der ganzen Sache», sagt Maissen. So würde man in einen bestimmten Freundeskreis aufgenommen oder akzeptiert. «Da spielt ein grosser sozialer Druck mit.»

Beunruhigend sei, dass die Mädchen nicht merkten, was rechtens sei und was nicht. «Erst auf mehrfaches Nachfragen hin räumen sie ein, dass es ihnen eigentlich gar nicht gefallen habe oder sie es eigentlich gar nicht gewollt hätten.» Gewisse Mädchen reagierten mit psychosomatischen Symptomen oder schlechten Leistungen in der Schule.

Maissen kritisiert die immer noch schwache Datenlage bezüglich sexueller Ausbeutung unter Jugendlichen. «In der Gesellschaft ist der Vergewaltiger noch immer ein Unbekannter – nicht der Schulkollege.» Nur ein Bruchteil der Fälle gelange an die Beratungsstellen und noch weniger gelangten an die Polizei (siehe Box).

Deshalb fordert Regula Schwager von der Beratungsstelle Castagna: «Wir alle müssen die Augen offen halten und falls nötig intervenieren.» Es sei zum Teil erschreckend, wie manchmal jahrelang Grenzverletzungen geduldet würden. «Kinder und Jugendliche müssen lernen, ihre eigenen Grenzen zu schützen und die Grenzen anderer zu respektieren.»

http://www.20min.ch/schweiz/news/story/26899103
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Doris67
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Beitrag von Doris67 »

Die Schweizer Presse, wie vorher schon die Welt, übernimmt also recherche- und kritiklos die absurde Lügenpropaganda der radikalen französischen Prohibitionisten. Tolle Medien gibt's.
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Beitrag von nina777 »

4.2.2015

Menschenhandel

Mit angeblichem Model-Job in Sex-Falle gelockt

Ein junger Mann lockte ahnungslose Mädchen in die Falle, zwang sie zu Sex und Prostitution. Die Staatsanwaltschaft fordert eine lange Haftstrafe.


Er lockte junge Mädchen mit einem angeblichen Model-Job in die Sex-Falle. Der Staatsanwalt will, dass Maurice R. (19) dafür ganz lange in den Knast geht: Acht Jahre Haft wegen besonders schwerer Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Menschenhandel beantragte er heute in seinem Plädoyer vor dem Landgericht.

Er sprach von "besonders perfiden Taten eines planvoll vorgehenden Täters." Seine Opfer würden ein Leben lang darunter zu leiden haben.

Laut Anklage hatte der Mann mit dem Dreitagebart zwischen Juli 2012 und Mai 2014 drei Frauen zum Sex gezwungen. Tina G.* (damals 18) hatte sich auf eine Ebay-Kleinanzeige ("Agentur sucht Models") gemeldet. Die vermeintliche "Chefin" der Agentur bat sie per Telefon zum Vorstellungsgespräch.

Doch beim Termin empfing sie plötzlich der Angeklagte, stellte sich als Agentur-Assistent Tim vor.

Er überredete sie beim Fotoshooting zu Nacktaufnahmen, wollte danach Sex. Sie weigerte sich zunächst. Mit der Androhung von Vertragsstrafe zwang er die völlig verängstigte Frau nicht nur dazu, sondern anschließend auch zur Prostitution mit von ihm im Internet besorgten Freiern.

Maria T.* (19) suchte einen Komparsen-Job. Auch von ihr soll der Angeklagte Sex gefordert haben, scheiterte jedoch an ihrer Gegenwehr.

Das dritte Opfer, Josy K.*, war erst 16 und suchte über Facebook einen Ferienjob. Sie bekam das Angebot, bei einer Frau Blumen zu gießen.

Als die Schülerin an besagter Wohnungstür klingelte, öffnete der Angeklagte, stellte sich als Sohn der Auftraggeberin vor. Mit einem ganz besonders perfiden Trick soll er das zunächst zögerliche Opfer in die Wohnung gelockt haben.

Er hatte zuvor im Bad das Wasser angestellt und erklärt: "Meine Freundin duscht. Die ist aber gleich fertig." Die Nebenklägeranwältin: "Ein perfider Tatplan, durchdacht bis ins Detail."

Das Mädchen sagte im Prozess aus, wie er es in der Küche fesselte und zum Sex zwang. Die Polizei fand später bei der Wohnungsdurchsuchung in seiner Küche ganze Pakete mit Kabelbindern und Klebeband.

Der Angeklagte bestritt bis zuletzt die meisten Vorwürfe, sezierte stattdessen aus den Aussagen der Opfer eventuelle Ungenauigkeiten und Erinnerungslücken heraus.

Urteil am 11. März.

*Namen geändert

http://www.bz-berlin.de/tatort/menschen ... le-gelockt
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Beitrag von nina777 »

8.3.2015

Zeuginnen im Zwielicht

Zuhälterei-Prozess - Kein Druck auf dem Strich? Staatsanwalt wirft zwei Prostituierten Falschaussage vor

Im Prozess um Zuhälterei und Menschenhandel auf dem Darmstädter Straßenstrich haben am Freitag zwei Prostituierte ausgesagt und dabei die bulgarischen Angeklagten in Schutz genommen: Auf die Dirnen sei niemals Druck ausgeübt worden, versicherten beide.


Keine Gewalt auf dem Strich, kein Pausenverbot, keine Kontrollen, keine "Standgebühr", jeden Cent ihrer Einnahmen durften die Frauen behalten: Ein geradezu idyllisches Bild der Straßenprostitution in Kirschenallee und Bismarckstraße zeichneten zwei 25 und 33 Jahre alten Bulgarinnen am Freitag im Zeugenstand vor dem Landgericht.

Ist mit ihren entlastenden Aussagen die Anklage zusammengebrochen? Das sah Staatsanwalt Robert Hartmann anders. Er werde gegen die beiden Frauen Verfahren wegen Falschaussage vor Gericht einleiten, kündigte Hartmann im Anschluss an den Prozesstag an. Es gebe "erhebliche Zweifel" an ihrer Aufrichtigkeit: "Das war zu dick aufgetragen." Vieles widerspreche den bisherigen Ergebnissen der Beweisaufnahme, etwa abgehörten Telefongesprächen.

"Nur für sich selbst gearbeitet"

Vor dem Landgericht muss sich seit September ein bulgarisches Paar (er ist 37, sie 34 Jahre alt) verantworten. Beide sollen daran mitgewirkt haben, junge Frauen zur Prostitution auf dem Darmstädter Straßenstrich zu nötigen.

Die Anklage beruht maßgeblich auf den belastenden Aussagen von drei Frauen, die ebenfalls aus Bulgarien stammen. Sie berichteten, dass die Frauen unter massiven Druck gesetzt worden seien, man habe ihnen alles Geld sofort abgenommen und selbst kurze Essenspausen untersagt. Beide Angeklagten hätten das Regiment bulgarischer Zuhälter auf dem Strich auch mit körperlicher Gewalt durchgesetzt.

Bei den Zeuginnen am Freitag klang alles ganz anders. "Alle Mädchen haben nur für sich selbst gearbeitet, mussten an niemanden Geld abgeben", erklärten die 25 und 33 Jahre alten Frauen fast wortgleich. Beide gaben als Beruf Prostituierte an; die ältere ist Schwägerin der 34 Jahre alten Angeklagten.
Von Druck auf die Frauen, die in Kirschenallee und Bismarckstraße anschaffen, hätten sie niemals etwas bemerkt, versicherten beide Zeuginnen. Auch Kontrolltelefonate habe es nicht gegeben. Solche Telefonate sind allerdings durch Abhörmaßnahmen der Polizei belegt.

Die beiden Angeklagten hätten mit dem Straßenstrich nie etwas zu tun gehabt, lautete eine weitere Aussage beider Zeuginnen. Auch da gebe es Telefon-Mitschnitte, die etwas anderes vermuten ließen, mahnte die Vorsitzende Richterin Ingrid Schroff. Die Frauen bleiben jedoch bei ihrer Version.

Selbstbezichtigung auf Trauerfeier?

Viele Fragen der Prozessbeteiligten gab es zu einem Vorgang, der sich Ende Januar in Bulgarien abgespielt haben soll. In einem Dorf, aus dem mehrere in Darmstadt arbeitende Prostituierte stammen, habe eine der Belastungszeuginnen an einer Trauerfeier teilgenommen, berichteten die Zeuginnen. Bei der Feier sei diese Frau auf beide Zeuginnen zugegangen und habe jeweils in Einzelgesprächen geschildert, dass sie die Angeklagten nur belastet habe, weil sie dem Paar Geld schuldete und es nicht zurückzahlen könne.

"Sie sagte mir, dass sie beide zu Unrecht beschuldigt hat", sagte die 25 Jahre alte Zeugin über diese Begegnung. "Sie will das Ende des Prozesses abwarten und dann wieder nach Deutschland kommen, weil man dort mehr Geld verdienen kann."
Warum auch zwei andere junge Frauen ähnliche Vorwürfe gegen die Angeklagten erhoben hätten, wenn alles nur erfunden sei, wollten Richterin und Staatsanwalt wissen. Dafür hatten die Zeuginnen keine Erklärung.

Die Aussagen der Zeuginnen wirkten abgesprochen, erklärte Staatsanwalt Hartmann hinterher. Er verwies darauf, dass die Belastungszeugin, die sich angeblich bei der Trauerfeier selbst einer Falschaussage bezichtigt hatte, unter einem schweren Sprachfehler leide und große Probleme habe, komplexe Sachverhalte auszudrücken.

Verteidiger Christian Heidrich äußerte sich zurückhaltend zur Aussagekraft der beiden Zeuginnen-Auftritte. "Durchwachsen" seien deren Ausführungen gewesen: "Von einem Durchbruch werde ich gewiss nicht sprechen".

http://www.echo-online.de/region/darmst ... 31,5993377
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Beitrag von nina777 »

10.3.2015

Strafe für Wetziker Cabaret-Betreiber wurde massiv erhöht

Das Zürcher Obergericht hat den Betreiber eines Cabarets in Wetzikon wegen Förderung der Prostitution sowie sexueller Nötigung einer Tänzerin zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 32 Monaten verurteilt. Da der Italiener den unbedingten Teil von zehn Monaten bereits verbüsst hat, muss er aber nicht mehr ins Gefängnis.


Es war am letzten Freitag, als die zuständige Staatsanwältin Silvia Steiner für den heute 58-jährigen Beschuldigten vor Obergericht wegen Förderung der Prostitution, mehrfacher sexueller Nötigung sowie Widerhandlung gegen das Ausländergesetz eine hohe Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie 500 Franken Busse verlangte. Im Gegensatz zum Verteidiger, der in seinem Hauptantrag umfassende Freisprüche forderte.

Tänzerinnen als Prostituierte eingesetzt

Laut Anklage hat der aus Sizilien stammende Beschuldigte zwischen Herbst 2010 und Frühling 2011 an der Bahnhofstrasse in Wetzikon ein Cabaret betrieben. Wobei er mehrere Frauen aus der Dominikanischen Republik sowie aus der Ukraine beschäftigte. Gegen aussen hin durften die Angestellten nur als Tänzerinnen auftreten. In Wahrheit hielt er die Geschädigten an, die Kunden zum Konsum von Champagner zu animieren. Zudem sollten sie in mit Vorhängen getarnten Séparées sexuelle Dienstleistungen erbringen. Was dann auch über mehrere Monate hinweg der Fall war. Womit der Betreiber die Tänzerinnen illegal als Prostituierte einsetzte und als Druckmittel verweigerte Lohnzahlungen einsetzte.

Auch sexuelle Nötigung eingeklagt

Nach ersten Hinweisen leitete die Polizei diverse Ermittlungen ein und schlug am 12. Januar 2012 zu. Sie nahm den Cabaret-Betreiber fest, worauf dieser über zehn Monate in Untersuchungshaft verbrachte. Nun kamen weitere Vorwürfe ans Licht. So soll der Beschuldigte eine Tänzerin zwei Mal zum Oralverkehr gezwungen haben. Einmal in einer Autowaschanlage, als der Beschuldigte die auf dem Beifahrersitz befindliche Dominikanerin dazu zwang, ihn mit ihrem Mund zu befriedigen.

15 Monate in Hinwil kassiert

Der Beschuldigte musste sich im Januar 2014 zunächst vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten. Wobei er sich vor den Schranken als unbedeutender Helfer darstellte und seine dominikanische Ehefrau als eigentliche Geschäftsführerin vorschob. Zudem habe er nie eine Angestellte zur Animation zum Trinken von Champagner (eine Flasche für 500 Franken) oder zur Prostitution angehalten, gab er zu Protokoll. Allerdings vergebens. So sahen die Hinwiler Richter die Förderung der Prostitution sowie Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz bei zwei Geschädigten als erwiesen an. Mehr Glück hatte der Beschuldigte noch beim Hauptdelikt. So wurde er vom Vorwurf der mehrfachen sexuellen Nötigung freigesprochen. So habe die Geschädigte zu den eingeklagten Uebergriffen zu widersprüchlich ausgesagt, befanden die Landrichter und setzten eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten fest. Sechs Monate davon unbedingt.

Deutliche Straferhöhung

Vor Obergericht kam es nun zu einer überraschenden Wende. So stuften die Oberrichter die belastenden Aussagen der sexuell genötigten Tänzerin im Gegensatz zur Vorinstanz als zweifelsohne glaubhaft ein. Was neu zu einem Schuldspruch bei der mehrfachen sexuellen Nötigung und zu einer massiven Straferhöhung auf 32 Monate Freiheitsentzug teilbedingt führte. Zehn Monate davon unbedingt. Daran änderte auch ein neuer Teilfreispruch im Bereich der Förderung der Prostitution nichts. So sei eine Tänzerin bereits vom Vorgänger des Beschuldigten in die Prostitution eingeführt worden, befand das Obergericht.

Der gesundheitlich angeschlagene Familienvater wurde verpflichtet, zwei Geschädigten Schmerzensgelder zu bezahlen. 3000 Franken für eine Ex-Tänzerin, 12 000 Franken für das Sex-Opfer. Zudem soll er grundsätzlich Schadenersatz in noch unbekannter Höhe leisten.

http://www.zol.ch/bezirk-hinwil/wetziko ... y/28821398
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Beitrag von nina777 »

11.3.2015

Model-Masche

Sechs Jahre Haft für Sex-Schwein


MOABIT -
Mit angeblichen Model-Jobs lockte Maurice R. (26) ahnungslose Mädchen in die Sex-Falle. Das stand für das Gericht fest. Wegen schwerer Vergewaltigung, Zuhälterei, Körperverletzung muss der falsche Model-Agent für sechs Jahre und drei Monate in Haft.

Wütend hob der Mann mit Drei-Tage-Bart die Hand, zeigte den Stinkefinger, pöbelte: "Gelogen!" Er hatte ab Juli 2012 im Internet fiktive Jobs angeboten. Der Richter: "In die Falle gingen Mädchen mit wenig Lebenserfahrung und einer guten Portion Naivität."

Drei Opfer. Der Richter: "In subtiler Weise spähte er sie erst über den Computer aus." Dann lockte das Sex-Schwein mit der Model-Masche zu Treffen. Nadine (19) überredete er, Nacktfotos zuzulassen. Der Richter: "Dann drohte er mit Veröffentlichung, erzwang so Sex."

R. habe Nadine zudem an zwei Freier verschachert. Auch Klara (19) hoffte auf eine Model-Karriere. Als er sie in einer Wohnung in Schöneberg angriff, konnte sie sich wehren, so das Gericht. Drittes Opfer: Susi (16, Namen geändert), im Mai 2014 in einer Wohnung in Hellersdorf geknebelt, gefesselt und mehrfach vergewaltigt.

http://www.berliner-kurier.de/polizei-j ... 99894.html
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Beitrag von nina777 »

14.3.2015

Dominikanische Republik: 29 Frauen gerettet, Menschenhändlering aufgeflogen

Sosua, Dominikanische Republik - Unerlaubter Menschenhandel zum Zweck der Prostitution wird 16 US-Bürger und 7 Dominikanischen Bürger vorgeworfen welche im Tourismusprojekt Agua Clara in El Choco, Sosua im Norden der Dominikanischen Republik verhaftet wurden.

Wie die Polizei informierte erfolgte der Zugriff bereits am vergangenen Mittwoch. Es wurden 29 Frauen gerettet, darunter einige welche noch nicht 18 Jahre sind. Die Aktion wurde durch die stellvertretenden Staatsanwaelte Osvaldo Bonilla Hiraldo und Kelmi Duncan, geleitet. Mehrere Polizisten der Nationalen Polizei der Dominikanischen Republik haben den Zugriff durchgeführt, wo auch Angestellte der Amerikanischen Botschaft den Verlauf verfolgten.

Bei den verhafteten Menschenhändler seien auch drei Frauen, welche in dieser Organisation mithalfen. Die Polizeidirektion von der Provinz Puerto Plata zeigte sich über den Erfolg der Aktion sehr erfreut. Erschwerend bei diesem Menschenhandel zum Zweck der Prostitution komme hinzu, das man auch Minderjährige für Sexdienste vermarktet habe.

Es gäbe zwar in der Dominikanischen Republik kein Gesetz das Prostitution verbiete, doch Menschenhandel zum Zweck von Prostitution ist verboten. Auch kommt es des öfteren vor, dass Anzeigen wegen sexueller Ausbeutung der Grund für Polizeiaktionen darstellen. Sind Minderjährige involviert, kommen noch einige Gesetzesverstoesse hinzu.

Einzelheiten zu den Personen und zu diesem Fall wollte die Polizei aber noch nicht bekannt geben. Man sei noch im Status der Ermittlungen.

http://www.karibik-news.com/news/3564-d ... logen.html
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Beitrag von nina777 »

17.3.2015

Mehrjährige Haftstrafen für Zuhälterei mit Voodoo-Zauber

Das Landgericht Hessen hat drei Zuhälter zu Haftstrafen verurteilt, weil sie junge Frauen aus Afrika mit einem Voodoo-Priester eingeschüchtert und zur Prostitution gezwungen haben. Die zwei angeklagten Frauen hatten die Tat gestanden.


Frankfurt am Main.
Weil sie mehrere junge Frauen über Jahre mit angeblichen Voodoo-Zauberflüchen in Bordellen ausgebeutet hatten, sind ein Mann und zwei Frauen am Dienstag in Frankfurt zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Der 29 Jahre alte Angeklagte bekam mit fünf Jahren die höchste Strafe. Die beiden 26 und 28 Jahre alten Frauen erhielten vier Jahre und zwei Monate Haft sowie zwei Jahre zur Bewährung.

Das Landgericht ging nach knapp sechs Monaten Verhandlung davon aus, dass die Angeklagten in wechselseitiger Funktion mindestens vier junge Frauen aus Afrika mit den Zaubersprüchen eingeschüchtert und dann in Bordellen unter anderem im Rhein-Main-Gebiet untergebracht hatten. In Anwesenheit von Voodoo-Priestern mussten die zwischen 17 und 20 Jahre alten Opfer absoluten Gehorsam und die Rückzahlung von bis zu 75 000 Euro Reisekosten von Afrika nach Deutschland schwören.

Der Prozess hatte sich unter anderem verzögert, weil eine der angeklagten Frauen in Untersuchungshaft ein Kind entbunden hatte und im Anschluss nur eingeschränkt verhandlungsfähig war. Vor Gericht hatten nur die Frauen ihre Beteiligung gestanden, der Mann nicht. Eine der Frauen wurde lediglich wegen Beihilfe verurteilt. Eine Bewährungsstrafe sah das Gericht deshalb für ausreichend an.

http://www.rundschau-online.de/aus-alle ... 47770.html
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translena
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Facebook-Sex-Protz:Zwang er eine 17-Jährige zur Prostitution

Beitrag von translena »

Auf Facebook gibt er den Sex-ProtzZwang er eine 17-Jährige zur Prostitution?
Frisch rasiert, mit weißem Hemd und Krawatte – so seriös erschien Benjamin R. am Montag im Amtsgericht Harburg. Im Internet zieht der Kraftsport-Fan andere Seiten auf, präsentiert sich als Muskel- und Sex-Protz. Sein wahres Gesicht?

Der 29-Jährige soll eine Schülerin zur Prostitution gedrängt, mitkassiert – und sie bedroht haben, als sie nicht mehr wollte. Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und Zuhälterei wirft die Staatsanwältin Benjamin R. vor.
Anfang 2013 hatte der Mann aus Rahlstedt die damals 17-jährige Jessica L. (Name geändert) aus Pinneberg auf einem Sex-Portal kennengelernt. Kurz darauf soll er die Schülerin zum Anschaffen überredet und 40 Prozent ihrer Einnahmen kassiert haben. Insgesamt 360 Euro, nachdem Jessica L. im Februar 2013 zwei Freier bedient haben soll, wie die heute 20-Jährige vor dem Amtsgericht angibt.
Angespannt schildert sie das erste Treffen mit Benjamin R. in einem Café in Rellingen. Schon da soll von Prostitution die Rede gewesen sein. „Er hat erzählt, dass er in der Richtung schon viel gemacht hat“, berichtet sie. „Ich habe nicht abgelehnt, sondern sagte, ich denke drüber nach.“ Schließlich habe sie zugesagt.
Benjamin R. soll daraufhin ein Prostituierten-Profil auf einer Internetseite angelegt (eine Stunde für 180 bis 200 Euro) und ein Foto-Shooting organisiert haben. Kurz darauf sei es dann zu zwei Freier-Dates gekommen – das letztere wird vor Gericht von einem peinlich berührten Hamburger Manager bezeugt.
Aufhören wollte sie, als sich eine neue Beziehung anbahnte. „Als ich ihm das sagte, hat er gedroht, dass mir und meiner Familie etwas passiert.“ Benjamin R. soll mit seinen Kontakten zu den Hells Angels geprahlt haben.
Auf seinem Facebook-Profil präsentiert er sich als Muskelprotz und Anhänger harter Sexualpraktiken: „Der Biest-Modus endet nicht im Fitness-Studio“, heißt es da unter einem Bild, das einen Mann zeigt, der einer Frau beim Sex an den Haaren reißt.
Sie sei drogenabhängig, sagt Jessica L., die damals bei der Polizei getätigte Aussagen vor Gericht verharmlost. Die Verteidigung zweifelt deshalb am Wahrheitsgehalt ihrer Worte.
Im April wird der Prozess fortgesetzt.
http://www.mopo.de/polizei/auf-facebook ... 40702.html

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Heerlen: 15-Jährige zur Prostitution gezwungen

Beitrag von translena »

Heerlen: 15-Jährige zur Prostitution gezwungen

Heerlen. Nach der „Loverboy-Affäre“ erschüttert ein zweiter Sex-Skandal mit minderjährigen Mädchen die Region: Medienberichten zufolge hat eine Bande zwei 15-Jährige aus Heerlen monatelang in einer Wohnung zur Prostitution gezwungen.
Das berichtet das Nachrichtenportal 1Limburg. Nach der Prostitution einer 16-Jährigen in Valkenburg ist jetzt die Prostitution der zwei 15-Jährigen im niederländischen Heerlen nahe Herzogenrath bekannt geworden. Die Zuhälter sollen über eine Webseite Freier für die Mädchen geworben haben. In einer Wohnung wurden die 15-Jährigen dann zu Sex und Auftritten in Sex-Shows gezwungen.

Mehr Angaben zu der Zuhälter-Bande, auch über die Anzahl der Täter, macht die Staatsanwaltschaft derzeit nicht.
http://www.aachener-zeitung.de/lokales/ ... 1502181420

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Beitrag von nina777 »

20.3.2015

Zur Prostitution aufgefordert?

Tecklenburg/Münster-Eine Grevenerin soll im Sommer 2012 von einem Mann aus Tecklenburg zur Prostitution aufgefordert worden sein. Diese Tat wirft sie ihm zumindest vor. Zu der Zeit war sie 17 Jahre alt und zeigte den Mann im Nachhinein an. Der 34-Jährige befindet sich mittlerweile in Untersuchungshaft, die junge Frau ist heute Anfang 20.


Mit ihren rot lackierten Fingernägeln streift sie immer wieder die toupierten schwarzen Haare über die Schultern zurück. Überhaupt scheint die junge Frau in ihren körperbetonten Klamotten auf dem Zeugenstuhl auf ihr Äußeres sehr acht zu geben.

Ihre Erscheinung spielte womöglich auch eine Rolle, als die Grevenerin im Sommer 2012 von einem Mann aus Tecklenburg zur Prostitution aufgefordert wurde. Diese Tat wirft sie ihm zumindest vor. Zu der Zeit war sie 17 Jahre alt und zeigte den Mann im Nachhinein an. Der 34-Jährige befindet sich mittlerweile in Untersuchungshaft, die junge Frau ist heute Anfang 20.

"Zu Hause war immer Terror. Ich hab mich mit meinen Eltern nicht verstanden", sagte die Grevenerin am Donnerstag beim Prozessauftakt vor dem Landgericht. Sie sei von Zuhause abgehauen. "Ich hab nie auf der Straße geschlafen - mal bei einer Freundin, dann bei Freunden von ihm."

"Er" ist verheiratet, Vater von vier Kindern und ging nach Aussage der jungen Frau keiner Arbeit nach. Stattdessen arbeiteten "sieben oder acht Frauen" als Prostituierte für ihn. Das habe er gesagt und sie es zuerst für Prahlerei gehalten. Sie habe mit ihm zusammen Kokain geschnupft - "er hatte immer was dabei".

Die Anklage der Staatsanwaltschaft fußt auf der Anzeige der Frau. Mit dem Angeklagten habe sie "mal ein Verhältnis gehabt", erzählte sie am ersten Verhandlungstag. Eigentlich sei der 34-Jährige ein "guter Freund" gewesen. Irgendwann aber habe er mit fremden Männern abgesprochen, dass sie mit ihnen für Geld "etwas machen" sollte. Auf Fragen des Gerichts erzählte sie von Geschlechtsverkehr mit Unbekannten - mal in einem Auto, mal im Hinterraum eines Friseursalons. Zum Beispiel für 50 Euro, 25 gingen an den Tecklenburger.

Die Eltern erfuhren davon erst, als sich die Tochter zu einer Internetbekanntschaft nach Berlin abgesetzt hatte, erklärte die Mutter der Grevenerin als Zeugin. In den Neuen sei sie "total verliebt" gewesen. "Für mich war das aber ein aggressiver Typ." Eines Tages sei ihr Sohn mit Bildern aus dem Internet von der Schule gekommen, die dort "herumgereicht" worden seien. Sie hätten ihre Tochter als Hostess eines Berliner Bordells gezeigt. Am Telefon schließlich habe ihr die Tochter "die Sache" mit dem Tecklenburger erzählt. Und auch über den "neuen" Freund geklagt. Er schlage sie. Bilder mit Hämatomen an ihrem Körper hätten das bestätigt, so die Mutter.

Heute arbeite ihre Tochter in Berlin. Über die Details der Lebensumstände wisse sie aber nicht viel.

http://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Ste ... fgefordert
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Beitrag von Doris67 »

Kann mir jemand sagen, nach welchen Paragafen des deutschen StGB es eine Straftat ist, wenn ein Mann eine Frau zur Prostitution "auffordert" (was für mich semantisch nichts mit Zwang zu tun hat)?
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von certik »

Hallo Doris,

der einzige Paragraf, der mir zu deiner Frage, bzw. zu der Überschrift einfällt ist der § 185 StGB :002
Bei lesen des Textes wird aber klar, dass hier die §§
180, evtl. 180a und 181a in Frage kommen.

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