"Ein gefundenes Fressen für Moralapostel"
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"Ein gefundenes Fressen für Moralapostel"
Reform des Prostitutionsgesetzes
"Ein gefundenes Fressen für Moralapostel"
Interview mit Dr. Margarete Gräfin von Galen
Das älteste Gewerbe der Welt macht derzeit wieder Schlagzeilen. Alice Schwarzer ruft in der Emma zum Kampf gegen die "moderne Sklaverei" auf. Derweil hofft die Union, zusammen mit der SPD schärfere Gesetze verabschieden zu können. Doch viele Vorschläge gehen am Problem vorbei und sind Ausdruck einer paternalistischen und verlogenen Politik, findet Margarete Gräfin von Galen.
LTO: Frau Dr. Gräfin von Galen, bevor wir in die Debatte einsteigen zunächst ein kleiner historischer Rückblick. Das Prostitutionsgesetz gibt es seit Ende 2001. Welche Ziele hat der Gesetzgeber damals verfolgt?
von Galen: Das Gesetz sollte die Prostitution insgesamt aus dem kriminellen Milieu herausholen. Der Vertrag eines Freiers mit einer Prostituierten galt vorher als sittenwidriges Rechtsgeschäft, Prostituierte konnten ihren vereinbarten Lohn also auch nach erbrachter Leistung nicht einklagen – das hat sich geändert. Außerdem sollte die Arbeit der Prostituierten in einem Bordell in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen ermöglicht werden und der Straftatbestand der Förderung der Prostitution wurde abgeschafft.
LTO: Und haben diese Änderungen den gewünschten Erfolg erzielt?
von Galen: Teilweise. Der Lohn kann jetzt tatsächlich eingeklagt werden. Besonders häufig wird das nicht nötig, aber es hat ja auch einen bedeutenden symbolischen Wert, ob die Rechtsordnung einer Prostituierten vermittelt, dass ihre Arbeit nichts wert und per se verwerflich ist, oder nicht.
Dr. Margarete Gräfin von GalenDie Abschaffung der Förderung der Prostitution war überfällig und hat ganz konkrete, bedeutsame Auswirkungen mit sich gebracht. Vorher hat sich praktisch jeder Bordellbetreiber nach dieser Norm strafbar gemacht. Der Tatbestand hatte wohlgemerkt mit Zwangsprostitution, Menschenhandel usw. überhaupt nichts zu tun. Im Gegenteil: Je angenehmer und ansprechender die Betreiber die Arbeitsbedingungen gestaltet haben, zum Beispiel durch Bereitstellen von Kondomen oder flexible Arbeitszeiten, desto eher haben sie die Prostitution gefördert. Das war völlig absurd, gewissermaßen wie Anstiftung oder Beihilfe zu einem nichtexistenten Straftatbestand, da man Prostitution an sich ja durchaus nicht verbieten wollte. Indem die Norm weggefallen ist, sind viele Personen als Bordellbetreiber auf den Markt gedrängt, für die das vorher nicht in Frage kam, weil sie sich nicht strafbar machen wollten. Das sind natürlich nicht gerade Mitarbeiter im Finanzministerium, aber zum Beispiel Bar- oder Discothekenbetreiber.
"Soziale Ächtung trägt zu Verschleierung von Arbeitsverhältnissen bei"
LTO: Und wie steht es um die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse?
von Galen: In diesem Punkt ist das Gesetz weitestgehend gescheitert. Woran das liegt, ist unklar. Zum Teil wohl am Selbstverständnis der Prostituierten, die ihr Geschäft eher als freie Arbeit denn als Angestelltenverhältnis betrachten, zum Teil auch an dem Wunsch, diesen sozial nach wie vor schlecht angesehen Beruf nicht gegenüber Arbeitsagentur und Rentenversicherungsträger anzugeben.
Sie müssen sehen, dass es in den meisten gesellschaftlichen Schichten nach wie vor schwer bis unmöglich ist, offen zuzugeben, dass man als Prostituierte arbeitet, ohne geächtet zu werden. Das bedeutet für die Frauen einen unheimlichen sozialen Druck. Viele von ihnen leben ein Doppelleben und wollen an so wenigen Stellen wie möglich angeben, wie sie ihr Geld verdienen. Die aktuelle Diskussion verbessert die soziale Stellung der Prostituierten leider herzlich wenig.
LTO: Hat es seit dem Erlass 2001 Änderungen am Prostitutionsgesetz gegeben?
von Galen: Nein. Ein Entwurf von CDU und FDP, der unter anderem vorsah, Bordelle zu überwachungsbedürftigen Gewerben zu machen, hatte zwar den Bundestag passiert, wurde aber in der letzten Sitzung des Bundesrates gekippt.
LTO: Nach den Wahlen sind die Karten neu gemischt. Die Union will die Gesetze verschärfen und es ist gut möglich, dass die SPD mitzieht. Ein maßgebliches Argument ist dabei der Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution. Aber wissen wir eigentlich, wie groß diese Probleme wirklich sind?
von Galen: Verlässliche Zahlen gibt es dazu praktisch nicht. Mein Eindruck nach Gesprächen mit den Beratungsstellen ist, dass es sich nur um einen relativ kleinen Prozentsatz aller Prostituierten handelt, aber natürlich ist jeder Einzelfall einer zu viel. Außerdem scheint es in der Tat so zu sein, dass durch die EU-Osterweiterung die Armutsprostitution insbesondere aus Rumänien und Bulgarien in Deutschland zugenommen hat.
"Wegen einzelner Missstände ein ganzes Gewerbe zu stigmatisieren, ist absurd"
LTO: Also wäre eine strengere Kontrolle sinnvoll?
von Galen: Das kommt drauf an. Ein Vorgehen gegen Menschenhandel ist natürlich sinnvoll, aber nicht in Form eines repressiven Vorgehens gegen Prostitution schlechthin. Wenn Sie zum Beispiel hören, dass in den Vereinigten Arabischen Emiraten Bauarbeiter schlecht behandelt werden und sogar wegen der schlechten Arbeitsbedingungen sterben, dann denken Sie darüber nach, wie man die Arbeitsbedingungen verbessern könnte – aber bestimmt nicht über ein grundsätzliches Verbot oder eine Beschränkung von Bauarbeiten.
Im Falle der Prostitution gibt es eine konservative, moralisierende Schicht, die das Gewerbe tatsächlich am liebsten ganz verbieten würde und den Schutz vor Menschenhandel vor ihren Karren spannt. Das ist kontraproduktiv, weil das Problem so nicht verbessert, sondern eher verschlimmert wird. In Schweden zum Beispiel, wo Prostitution illegal ist, geht es den natürlich trotzdem vorhandenen Prostituierten eher schlechter als besser.
Prostitutionsgesetz© macgyverhh - Fotolia.com
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2/2: "Der Staat sollte auf die Frauen zugehen, statt sie an den Rand zu drängen"
LTO: Was wären denn sinnvolle Maßnahmen?
von Galen: Ein Ausbau des Beratungsangebots und ein proaktiver Umgang mit Prostituierten. Auf der Ebene der Beratungsangebote werden nicht genügend Kapazitäten bereit gestellt, um mit den Frauen zu arbeiten, sich in sie hineinzuversetzen, soziale Besuche zu machen und so in problematischen Situationen intervenieren zu können. Diese Arbeit kann auch nicht die Polizei übernehmen, die immer ein repressives Element hat und zu den Frauen nie den gleichen Zugang finden wird. Außerdem sollten Frauen, die Opfer von Menschenhandel wurden, nicht nur für die Dauer der Ermittlungen ein Aufenthaltsrecht erhalten; das entsprechende Abkommen des Europarats hat Deutschland zwar ratifiziert, ist aber über das nötige Mindestmaß in Sachen Opferschutz nicht hinausgegangen.
Ein weiterer Punkt ist die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen. Im Zuge der angesprochenen EU-Osterweiterung wurde aus Sorge vor einer Flut von Billiglohnkräften eine erst Ende 2013 auslaufende, abgestufte Regelung geschaffen, wonach rumänische und bulgarische Bürger eine Arbeitserlaubnis benötigen. Die erhalten sie als Prostituierte aber nicht, und ob den EU-Bürgern Hartz IV zusteht, war ja bis vor kurzem auch offen und ist immer noch nicht endgültig geklärt. Wenn der Staat hier mehr auf die Frauen zuginge, ihnen womöglich sogar die Adressen seriöser Bordelle vermitteln würde, wäre damit ein wichtiger Schritt getan. Stattdessen ignoriert er sie, schafft Sperrgebiete, um sie auch räumlich auszugrenzen und sieht zu, wie sie mit der Hilfe zwielichtiger Gestalten in Deutschland ihr Glück suchen.
LTO: Jemanden zur Prostitution zu zwingen, ist natürlich auch heute schon illegal. Was hindert die Betroffenen eigentlich, zur Polizei zu gehen?
von Galen: Das ist leichter gesagt als getan. Sicherlich stehen teilweise Bedrohungen der Zuhälter im Raum. Einige Frauen kommen auch aus Ländern und Lebensumständen, die ohnehin katastrophal sind und sind es kaum besser gewöhnt. Das aufgeklärte und selbstbestimmte Frauenbild Deutschlands ist nicht in allen Teilen der Welt – oder auch nur Europas – so anzutreffen. Diese Frauen haben weder den Mut, das Selbstverständnis noch die Beratung und die Mittel, um sich rechtlich durchzusetzen.
"Eine gewerberechtliche Kontrolle wäre sinnvoll, wenn sie gut umgesetzt wird"
LTO: Ein konkreter Vorschlag, der in der Diskussion ist, ist eine gewerberechtliche Anzeige- oder Erlaubnispflicht für Bordelle. Was halten Sie davon?
von Galen: Ich fände das grundsätzlich nicht problematisch und potentiell nützlich – allerdings nur, wenn es auch sinnvoll umgesetzt wird. Derzeit erkennen fünf Bundesländer Bordelle überhaupt nicht als Gewerbe an, sie könnten sich dort also nicht mal anmelden, wenn sie wollten. In anderen Ländern wird den Betreibern von den Behörden teilweise geraten, sich lieber als Zimmervermietung oder ähnliches zu registrieren. Wenn nun gleich eine Erlaubnispflicht eingeführt würde, habe ich die Sorge, dass die Behörden darauf nicht ausreichend vorbereitet wären und uneinheitliche, teilweise unsinnige Standards an die Frage der Erlaubnisfähigkeit anlegen würden. Eine bundesweit einheitliche Anzeigepflicht, verbunden mit der Möglichkeit, zum Beispiel bei erheblichen Vorstrafen des Betreibers das Gewerbe zu untersagen, fände ich allerdings sinnvoll.
LTO: Es gibt auch den Vorschlag, Freier zu bestrafen, die mit Zwangsprostituierten verkehren. Was halten Sie davon?
von Galen: Im Einzelfall gibt es da sicher Situationen, die strafwürdig sind. Häufig dürfte es aber schwierig werden, zu beweisen, dass der Freier die Zwangslage der Prostituierten kannte. Insgesamt halte ich es nicht für sinnvoll, weitere Akteure im Bereich der Prostitution zu kriminalisieren. Dort, wo Sanktionen notwendig sind, sollte man das Problem an der Wurzel packen, also weder bei den Prostituierten noch bei den Freiern, sondern bei den Vermittlern und Menschenhändlern.
"Was Frau Schwarzer tut, ist frauenfeindlich"
LTO: Zum Abschluss eine unjuristische Frage: Frau Schwarzer ruft aktuell in der Emma zu einer radikalen Zurückdrängung bis hin zu einem Verbot der Prostitution auf. Zahlreiche Prominente haben sich ihrem offenen Brief angeschlossen. Was halten Sie davon?
von Galen: Meines Erachtens kann man Frau Schwarzers Haltung in dieser Frage nur als klar frauenfeindlich bezeichnen. Sie will ihre persönlichen Maßstäbe von richtig und falsch zur verbindlichen Vorgabe für jede Frau machen. Es ist aber unbestreitbar, dass viele Frauen, die in diesem Gewerbe arbeiten, dies gern und freiwillig tun. Diese Frauen leiden nicht unter der Prostitution an sich, sondern unter der sozialen Stigmatisierung, zu der Frau Schwarzer maßgeblich beiträgt.
Dass es daneben in der Tat auch Missbrauch gibt, ist unbestritten, aber da kann ich nur zu meinem Bauarbeiter-Beispiel zurückkommen: Missstände im Einzelfall rechtfertigen nicht das generelle Verbot eines ganzen Gewerbes.
LTO: Frau Dr. Gräfin von Galen, vielen Dank für das Gespräch.
Dr. Margarete Gräfin von Galen ist Anwältin in Berlin und vorwiegend als Strafverteidigerin tätig. 2004 erschien ihr Buch "Rechtsfragen der Prostitution. Das Prostitutionsgesetz und seine Auswirkungen".
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... pflicht/2/
"Ein gefundenes Fressen für Moralapostel"
Interview mit Dr. Margarete Gräfin von Galen
Das älteste Gewerbe der Welt macht derzeit wieder Schlagzeilen. Alice Schwarzer ruft in der Emma zum Kampf gegen die "moderne Sklaverei" auf. Derweil hofft die Union, zusammen mit der SPD schärfere Gesetze verabschieden zu können. Doch viele Vorschläge gehen am Problem vorbei und sind Ausdruck einer paternalistischen und verlogenen Politik, findet Margarete Gräfin von Galen.
LTO: Frau Dr. Gräfin von Galen, bevor wir in die Debatte einsteigen zunächst ein kleiner historischer Rückblick. Das Prostitutionsgesetz gibt es seit Ende 2001. Welche Ziele hat der Gesetzgeber damals verfolgt?
von Galen: Das Gesetz sollte die Prostitution insgesamt aus dem kriminellen Milieu herausholen. Der Vertrag eines Freiers mit einer Prostituierten galt vorher als sittenwidriges Rechtsgeschäft, Prostituierte konnten ihren vereinbarten Lohn also auch nach erbrachter Leistung nicht einklagen – das hat sich geändert. Außerdem sollte die Arbeit der Prostituierten in einem Bordell in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen ermöglicht werden und der Straftatbestand der Förderung der Prostitution wurde abgeschafft.
LTO: Und haben diese Änderungen den gewünschten Erfolg erzielt?
von Galen: Teilweise. Der Lohn kann jetzt tatsächlich eingeklagt werden. Besonders häufig wird das nicht nötig, aber es hat ja auch einen bedeutenden symbolischen Wert, ob die Rechtsordnung einer Prostituierten vermittelt, dass ihre Arbeit nichts wert und per se verwerflich ist, oder nicht.
Dr. Margarete Gräfin von GalenDie Abschaffung der Förderung der Prostitution war überfällig und hat ganz konkrete, bedeutsame Auswirkungen mit sich gebracht. Vorher hat sich praktisch jeder Bordellbetreiber nach dieser Norm strafbar gemacht. Der Tatbestand hatte wohlgemerkt mit Zwangsprostitution, Menschenhandel usw. überhaupt nichts zu tun. Im Gegenteil: Je angenehmer und ansprechender die Betreiber die Arbeitsbedingungen gestaltet haben, zum Beispiel durch Bereitstellen von Kondomen oder flexible Arbeitszeiten, desto eher haben sie die Prostitution gefördert. Das war völlig absurd, gewissermaßen wie Anstiftung oder Beihilfe zu einem nichtexistenten Straftatbestand, da man Prostitution an sich ja durchaus nicht verbieten wollte. Indem die Norm weggefallen ist, sind viele Personen als Bordellbetreiber auf den Markt gedrängt, für die das vorher nicht in Frage kam, weil sie sich nicht strafbar machen wollten. Das sind natürlich nicht gerade Mitarbeiter im Finanzministerium, aber zum Beispiel Bar- oder Discothekenbetreiber.
"Soziale Ächtung trägt zu Verschleierung von Arbeitsverhältnissen bei"
LTO: Und wie steht es um die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse?
von Galen: In diesem Punkt ist das Gesetz weitestgehend gescheitert. Woran das liegt, ist unklar. Zum Teil wohl am Selbstverständnis der Prostituierten, die ihr Geschäft eher als freie Arbeit denn als Angestelltenverhältnis betrachten, zum Teil auch an dem Wunsch, diesen sozial nach wie vor schlecht angesehen Beruf nicht gegenüber Arbeitsagentur und Rentenversicherungsträger anzugeben.
Sie müssen sehen, dass es in den meisten gesellschaftlichen Schichten nach wie vor schwer bis unmöglich ist, offen zuzugeben, dass man als Prostituierte arbeitet, ohne geächtet zu werden. Das bedeutet für die Frauen einen unheimlichen sozialen Druck. Viele von ihnen leben ein Doppelleben und wollen an so wenigen Stellen wie möglich angeben, wie sie ihr Geld verdienen. Die aktuelle Diskussion verbessert die soziale Stellung der Prostituierten leider herzlich wenig.
LTO: Hat es seit dem Erlass 2001 Änderungen am Prostitutionsgesetz gegeben?
von Galen: Nein. Ein Entwurf von CDU und FDP, der unter anderem vorsah, Bordelle zu überwachungsbedürftigen Gewerben zu machen, hatte zwar den Bundestag passiert, wurde aber in der letzten Sitzung des Bundesrates gekippt.
LTO: Nach den Wahlen sind die Karten neu gemischt. Die Union will die Gesetze verschärfen und es ist gut möglich, dass die SPD mitzieht. Ein maßgebliches Argument ist dabei der Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution. Aber wissen wir eigentlich, wie groß diese Probleme wirklich sind?
von Galen: Verlässliche Zahlen gibt es dazu praktisch nicht. Mein Eindruck nach Gesprächen mit den Beratungsstellen ist, dass es sich nur um einen relativ kleinen Prozentsatz aller Prostituierten handelt, aber natürlich ist jeder Einzelfall einer zu viel. Außerdem scheint es in der Tat so zu sein, dass durch die EU-Osterweiterung die Armutsprostitution insbesondere aus Rumänien und Bulgarien in Deutschland zugenommen hat.
"Wegen einzelner Missstände ein ganzes Gewerbe zu stigmatisieren, ist absurd"
LTO: Also wäre eine strengere Kontrolle sinnvoll?
von Galen: Das kommt drauf an. Ein Vorgehen gegen Menschenhandel ist natürlich sinnvoll, aber nicht in Form eines repressiven Vorgehens gegen Prostitution schlechthin. Wenn Sie zum Beispiel hören, dass in den Vereinigten Arabischen Emiraten Bauarbeiter schlecht behandelt werden und sogar wegen der schlechten Arbeitsbedingungen sterben, dann denken Sie darüber nach, wie man die Arbeitsbedingungen verbessern könnte – aber bestimmt nicht über ein grundsätzliches Verbot oder eine Beschränkung von Bauarbeiten.
Im Falle der Prostitution gibt es eine konservative, moralisierende Schicht, die das Gewerbe tatsächlich am liebsten ganz verbieten würde und den Schutz vor Menschenhandel vor ihren Karren spannt. Das ist kontraproduktiv, weil das Problem so nicht verbessert, sondern eher verschlimmert wird. In Schweden zum Beispiel, wo Prostitution illegal ist, geht es den natürlich trotzdem vorhandenen Prostituierten eher schlechter als besser.
Prostitutionsgesetz© macgyverhh - Fotolia.com
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2/2: "Der Staat sollte auf die Frauen zugehen, statt sie an den Rand zu drängen"
LTO: Was wären denn sinnvolle Maßnahmen?
von Galen: Ein Ausbau des Beratungsangebots und ein proaktiver Umgang mit Prostituierten. Auf der Ebene der Beratungsangebote werden nicht genügend Kapazitäten bereit gestellt, um mit den Frauen zu arbeiten, sich in sie hineinzuversetzen, soziale Besuche zu machen und so in problematischen Situationen intervenieren zu können. Diese Arbeit kann auch nicht die Polizei übernehmen, die immer ein repressives Element hat und zu den Frauen nie den gleichen Zugang finden wird. Außerdem sollten Frauen, die Opfer von Menschenhandel wurden, nicht nur für die Dauer der Ermittlungen ein Aufenthaltsrecht erhalten; das entsprechende Abkommen des Europarats hat Deutschland zwar ratifiziert, ist aber über das nötige Mindestmaß in Sachen Opferschutz nicht hinausgegangen.
Ein weiterer Punkt ist die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen. Im Zuge der angesprochenen EU-Osterweiterung wurde aus Sorge vor einer Flut von Billiglohnkräften eine erst Ende 2013 auslaufende, abgestufte Regelung geschaffen, wonach rumänische und bulgarische Bürger eine Arbeitserlaubnis benötigen. Die erhalten sie als Prostituierte aber nicht, und ob den EU-Bürgern Hartz IV zusteht, war ja bis vor kurzem auch offen und ist immer noch nicht endgültig geklärt. Wenn der Staat hier mehr auf die Frauen zuginge, ihnen womöglich sogar die Adressen seriöser Bordelle vermitteln würde, wäre damit ein wichtiger Schritt getan. Stattdessen ignoriert er sie, schafft Sperrgebiete, um sie auch räumlich auszugrenzen und sieht zu, wie sie mit der Hilfe zwielichtiger Gestalten in Deutschland ihr Glück suchen.
LTO: Jemanden zur Prostitution zu zwingen, ist natürlich auch heute schon illegal. Was hindert die Betroffenen eigentlich, zur Polizei zu gehen?
von Galen: Das ist leichter gesagt als getan. Sicherlich stehen teilweise Bedrohungen der Zuhälter im Raum. Einige Frauen kommen auch aus Ländern und Lebensumständen, die ohnehin katastrophal sind und sind es kaum besser gewöhnt. Das aufgeklärte und selbstbestimmte Frauenbild Deutschlands ist nicht in allen Teilen der Welt – oder auch nur Europas – so anzutreffen. Diese Frauen haben weder den Mut, das Selbstverständnis noch die Beratung und die Mittel, um sich rechtlich durchzusetzen.
"Eine gewerberechtliche Kontrolle wäre sinnvoll, wenn sie gut umgesetzt wird"
LTO: Ein konkreter Vorschlag, der in der Diskussion ist, ist eine gewerberechtliche Anzeige- oder Erlaubnispflicht für Bordelle. Was halten Sie davon?
von Galen: Ich fände das grundsätzlich nicht problematisch und potentiell nützlich – allerdings nur, wenn es auch sinnvoll umgesetzt wird. Derzeit erkennen fünf Bundesländer Bordelle überhaupt nicht als Gewerbe an, sie könnten sich dort also nicht mal anmelden, wenn sie wollten. In anderen Ländern wird den Betreibern von den Behörden teilweise geraten, sich lieber als Zimmervermietung oder ähnliches zu registrieren. Wenn nun gleich eine Erlaubnispflicht eingeführt würde, habe ich die Sorge, dass die Behörden darauf nicht ausreichend vorbereitet wären und uneinheitliche, teilweise unsinnige Standards an die Frage der Erlaubnisfähigkeit anlegen würden. Eine bundesweit einheitliche Anzeigepflicht, verbunden mit der Möglichkeit, zum Beispiel bei erheblichen Vorstrafen des Betreibers das Gewerbe zu untersagen, fände ich allerdings sinnvoll.
LTO: Es gibt auch den Vorschlag, Freier zu bestrafen, die mit Zwangsprostituierten verkehren. Was halten Sie davon?
von Galen: Im Einzelfall gibt es da sicher Situationen, die strafwürdig sind. Häufig dürfte es aber schwierig werden, zu beweisen, dass der Freier die Zwangslage der Prostituierten kannte. Insgesamt halte ich es nicht für sinnvoll, weitere Akteure im Bereich der Prostitution zu kriminalisieren. Dort, wo Sanktionen notwendig sind, sollte man das Problem an der Wurzel packen, also weder bei den Prostituierten noch bei den Freiern, sondern bei den Vermittlern und Menschenhändlern.
"Was Frau Schwarzer tut, ist frauenfeindlich"
LTO: Zum Abschluss eine unjuristische Frage: Frau Schwarzer ruft aktuell in der Emma zu einer radikalen Zurückdrängung bis hin zu einem Verbot der Prostitution auf. Zahlreiche Prominente haben sich ihrem offenen Brief angeschlossen. Was halten Sie davon?
von Galen: Meines Erachtens kann man Frau Schwarzers Haltung in dieser Frage nur als klar frauenfeindlich bezeichnen. Sie will ihre persönlichen Maßstäbe von richtig und falsch zur verbindlichen Vorgabe für jede Frau machen. Es ist aber unbestreitbar, dass viele Frauen, die in diesem Gewerbe arbeiten, dies gern und freiwillig tun. Diese Frauen leiden nicht unter der Prostitution an sich, sondern unter der sozialen Stigmatisierung, zu der Frau Schwarzer maßgeblich beiträgt.
Dass es daneben in der Tat auch Missbrauch gibt, ist unbestritten, aber da kann ich nur zu meinem Bauarbeiter-Beispiel zurückkommen: Missstände im Einzelfall rechtfertigen nicht das generelle Verbot eines ganzen Gewerbes.
LTO: Frau Dr. Gräfin von Galen, vielen Dank für das Gespräch.
Dr. Margarete Gräfin von Galen ist Anwältin in Berlin und vorwiegend als Strafverteidigerin tätig. 2004 erschien ihr Buch "Rechtsfragen der Prostitution. Das Prostitutionsgesetz und seine Auswirkungen".
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Ja, das kann Frau Galen gut. Halt Juristen Sprache. Wobei mir zu der Frage, warum es so wenig sozialpflichtige Beschäftigungen gibt, mir ihre Antwort nicht ausreichend ist.
Ersten war es schon beim verabschieden des ProSTG in der Branche klar, das es nicht passt.
Zweitens kommt es in Konflikt mit dem Strafrecht wegen der Weisungseinschränkung und sexuelle Selbstbestimmung, das es nicht zum unternehmerischen Denken/Handeln passt für aus der Sicht von Betreiber.
In der Sendung log-in sagte die Frau Betz (SPD Bürgermeisterin von Saarbrücken9, "wir haben uns mehr versprochen", was sich anhörte, der Staat war nur an den Beiträgen interessiert. Oho
Und beim Flateratkonzept wird es angekreidet, das für eine fixe Garantiezahlung am Tag, ausbeuterische Verhältnisse herrschen.
Da Sexworker gewohnt sind direkt, schnell und pro Leistung/Zeit Bares zu erhalten, ist eine Umstellung in monatliche Gehaltszahlung eines völliges Umdenken.
Gerade aus direktes Erhalten von Geld ist der große Vorteil, die auch andere Selbständiger haben, abzüglich ihre Kosten und Steuern.
Ersten war es schon beim verabschieden des ProSTG in der Branche klar, das es nicht passt.
Zweitens kommt es in Konflikt mit dem Strafrecht wegen der Weisungseinschränkung und sexuelle Selbstbestimmung, das es nicht zum unternehmerischen Denken/Handeln passt für aus der Sicht von Betreiber.
In der Sendung log-in sagte die Frau Betz (SPD Bürgermeisterin von Saarbrücken9, "wir haben uns mehr versprochen", was sich anhörte, der Staat war nur an den Beiträgen interessiert. Oho
Und beim Flateratkonzept wird es angekreidet, das für eine fixe Garantiezahlung am Tag, ausbeuterische Verhältnisse herrschen.
Da Sexworker gewohnt sind direkt, schnell und pro Leistung/Zeit Bares zu erhalten, ist eine Umstellung in monatliche Gehaltszahlung eines völliges Umdenken.
Gerade aus direktes Erhalten von Geld ist der große Vorteil, die auch andere Selbständiger haben, abzüglich ihre Kosten und Steuern.
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WOZ: Ein Verbot schadet den Frauen
Ein Interview der schweizerischen Wochenzeitung mit FIZ (Zürich)
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@Marc
Das habe ich mich auch gefragt.
Ich kenne es aus NRW,bei den meisten Gewerbeämter, das es nur unter andere Bezeichnungen ein Gewerbe angemeldet werden darf.
Gewerbliche Zimmervermietung
Massagesalon
Escortagentur etc.
Das Wort Bordell haben sie , da sie kein Kennziffer in der Gewerbeordnung haben und es nach Bund-Länder-Ausschuss nicht als Gewerbe anerkannt ist.
2010 , wo ich Gewerbe angemeldet hab, haben eine extra Abteilung :"Rotlicht"; da haben sie Prostitution im Gewerbeschein reingeschrieben.
Alles sehr Strange.
Das habe ich mich auch gefragt.
Ich kenne es aus NRW,bei den meisten Gewerbeämter, das es nur unter andere Bezeichnungen ein Gewerbe angemeldet werden darf.
Gewerbliche Zimmervermietung
Massagesalon
Escortagentur etc.
Das Wort Bordell haben sie , da sie kein Kennziffer in der Gewerbeordnung haben und es nach Bund-Länder-Ausschuss nicht als Gewerbe anerkannt ist.
2010 , wo ich Gewerbe angemeldet hab, haben eine extra Abteilung :"Rotlicht"; da haben sie Prostitution im Gewerbeschein reingeschrieben.
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Re: 5 Bundesländer
Es ist typisch und es ist ein Skandal, dass solche Infos zur Sexarbeit nicht als Tabellen oder Karten verfügbar sind.
Oder sieht das hier jemand anders? Dies ist mein Lösungsversuch auf dieses altbekannte Problem, den ihr ja auch alle bereits kennt: www.bit.ly/sexworkatlas
Wir (sexwork deutschland) müssen uns so organisieren, um die 5 Länder herauszubekommen. Evt. schreibt jemand eine email an die Anwältin um mal Landesunterschiede des Prostitutionsrecht zu tabellieren. Ich mache dann das Update im Atlas.
Als nächster Schritt wäre zu überlegen, wie wir solch aufwendig besorgte Fachinformation verwenden. Wir könnten sie Nutzen, um für Mitgliederwerbung für Sexwork Deutschland attraktiv zu sein. So machen es UEGD.de und die meisten anderen Verbände. Das ist allerdings das Gegenteil von Niederschwelligkeit der Sexworker-Beratung wie hier im Forum, wo wir alles gratis verfügbar machen, uns aber dabei in die Gefahr begeben selbst aufzureiben und auch dass der Wert der Fach-Informationen, die hier von uns seit 2005 zusammengetragen wurde auch gar nicht wertgeschätzt wird...
Eine wichtige Strategiefrage für die Zukunft.
Oder sieht das hier jemand anders? Dies ist mein Lösungsversuch auf dieses altbekannte Problem, den ihr ja auch alle bereits kennt: www.bit.ly/sexworkatlas
Wir (sexwork deutschland) müssen uns so organisieren, um die 5 Länder herauszubekommen. Evt. schreibt jemand eine email an die Anwältin um mal Landesunterschiede des Prostitutionsrecht zu tabellieren. Ich mache dann das Update im Atlas.
Als nächster Schritt wäre zu überlegen, wie wir solch aufwendig besorgte Fachinformation verwenden. Wir könnten sie Nutzen, um für Mitgliederwerbung für Sexwork Deutschland attraktiv zu sein. So machen es UEGD.de und die meisten anderen Verbände. Das ist allerdings das Gegenteil von Niederschwelligkeit der Sexworker-Beratung wie hier im Forum, wo wir alles gratis verfügbar machen, uns aber dabei in die Gefahr begeben selbst aufzureiben und auch dass der Wert der Fach-Informationen, die hier von uns seit 2005 zusammengetragen wurde auch gar nicht wertgeschätzt wird...
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Gestern habe ich wegen der Polizeikontrollen in den beiden Wohnungsbordelle Weberstrasse und Hanauer Landstr versucht auf die Webseite des Ordnungsamt eine Sperrbezirksverordnung nach zu schauen.
Nichts, man muss dort anrufen um überhaupt an Infos zu kommen.
Das macht das Düsseldorfer Ordnungsamt schon besser.
Die Kombinantion Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätte und Sperrgebietsverordnung,plus Bauverordnungsrecht wird zu "Zwangsjacke" der Ausübung der Prostitution.
Nichts, man muss dort anrufen um überhaupt an Infos zu kommen.
Das macht das Düsseldorfer Ordnungsamt schon besser.
Die Kombinantion Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätte und Sperrgebietsverordnung,plus Bauverordnungsrecht wird zu "Zwangsjacke" der Ausübung der Prostitution.
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Vielleicht meint Frau van Galen, bei den 5 Bundesländer die Gaststättenkonzession, die überwiegend für FKK-Clubs erteilt wird.
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RE: "Ein gefundenes Fressen für Moralapostel"
Frau von Galen spricht von der gewerberechtlichen Anmeldefähikeit von Prostitutionsstätten. Baden-Württemberg, Bayern, Bremen (seit 2012 geändert), Thüringen und Sachsen vertreten die Auffassung, dass Prostitutionsstätten nicht als Gewerbebetriebe angemeldet werden können, weil sie nach Auffassung der Gewerberechtsreferenten "sozial unwertig" sind. Es sind somit 4 Bundesländer.
http://www.uegd.de
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Hallo Holger,
danke für deine Rückmeldung.
Ist der Begriff Prostitutionsstätte schon bei den Gewerbeämter als Begriff definiert und hat ein Kennziffer?
NRW Gewerbeämter haben Gewerbescheine ausgestellt mit Prostitution, wurde aber wieder untersagt, da es nicht rechtens ist/war.
danke für deine Rückmeldung.
Ist der Begriff Prostitutionsstätte schon bei den Gewerbeämter als Begriff definiert und hat ein Kennziffer?
NRW Gewerbeämter haben Gewerbescheine ausgestellt mit Prostitution, wurde aber wieder untersagt, da es nicht rechtens ist/war.
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Es scheint mir schon wichtig, dass dies mal so richtig öffentlich thematisiert wird, und auch im politischen Lobbyismus. Genauso wie die Tatsache, dass sich die heutigen Arbeitsbedingungen in Flatrates, so weit meine Kundenerfahrung reicht, schon recht von denen im damaligen Pussy Club unterscheiden.fraences hat geschrieben:
Und beim Flateratkonzept wird es angekreidet, das für eine fixe Garantiezahlung am Tag, ausbeuterische Verhältnisse herrschen.
Da Sexworker gewohnt sind direkt, schnell und pro Leistung/Zeit Bares zu erhalten, ist eine Umstellung in monatliche Gehaltszahlung eines völliges Umdenken.
Gerade aus direktes Erhalten von Geld ist der große Vorteil, die auch andere Selbständiger haben, abzüglich ihre Kosten und Steuern.
Jeder, der in der Öffentlichkeit die Flatrates als Waffe gegen die Prostitution im Allgemeinen benutzt, verweist unter der Hand aufs Pussy Club, und nicht auf die tatsächliche Lage, so wie sie heute gilt. Vielleicht sollte auch von Seiten der entsprechenden Betreiber her da mal Dampf gemacht werden?
Im Übrigen kenne ich, bezeichnenderweise, mindestens eine Frau, die sich, als ich sie in einem Saunaclub traf, gerade entschlossen hatte, zurückzukehren in ihr vorheriges Flatrate, weil dort der Verdienst wesentlich höher ausfiel.
Liebe Grüsse,
Arum
Guten Abend, schöne Unbekannte!
Joachim Ringelnatz
Joachim Ringelnatz
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Gewerbeanmeldung von Prostitutionsstätten
Danke Holger.
Wie gefällt Euch meine Karte.
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- Admina
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Es signalisiert, als ob Bordelle (beziehungsweise der neue Begriff: Prostitutonsstätte im Gewerbeordnung) nach dem 2002 angemeldet werden konnten. Das bezweifle ich.
Sie sind, doch unter anderen Bezeichungen angemeldet oder haben eine Gaststättenkonzession?
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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Gewerberecht Prostitution
Genau das lese ich aus dem Satz von RA von Galen heraus:
Es geht hier und der Karte nur um Betriebe/Betreiber_innen und nicht um Sexworker/Prostituierte.
Klar, auch bei Sexworker-Gewerbeanmeldung gibt es viel Rechtsunsicherheit und regionale Unterschiede. In Frankfurt hat Dona Carmen 2007 dagegen gekämpft und konnte den Vorstoß der Polizei erfolgreich verhindern www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1073
Schon am 18.06.2002 gab es eine Empfehlung vom Bund-Länder-Ausschuß Gewerberecht: "Entsprechende Gewerbeanzeigen und Anträge von Prostituierten sind abzuweisen" www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=97766#97766
Es ist so schade aber auch so symptomatisch für unsere Branche, wie groß die Rechtsunsicherheit ist. Es bleibt noch viel zu tun für uns und unsere Verbände.
- "Derzeit erkennen 5 Bundesländer Bordelle überhaupt nicht als Gewerbe an, sie könnten sich dort also nicht mal anmelden, wenn sie wollten. In anderen Ländern wird den Betreibern von den Behörden teilweise geraten, sich lieber als Zimmervermietung oder ähnliches zu registrieren."
Es geht hier und der Karte nur um Betriebe/Betreiber_innen und nicht um Sexworker/Prostituierte.
Klar, auch bei Sexworker-Gewerbeanmeldung gibt es viel Rechtsunsicherheit und regionale Unterschiede. In Frankfurt hat Dona Carmen 2007 dagegen gekämpft und konnte den Vorstoß der Polizei erfolgreich verhindern www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1073
Schon am 18.06.2002 gab es eine Empfehlung vom Bund-Länder-Ausschuß Gewerberecht: "Entsprechende Gewerbeanzeigen und Anträge von Prostituierten sind abzuweisen" www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=97766#97766
Es ist so schade aber auch so symptomatisch für unsere Branche, wie groß die Rechtsunsicherheit ist. Es bleibt noch viel zu tun für uns und unsere Verbände.
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- Admina
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Ich meine Betriebe, da ist der Begriff Bordell nicht im Gewerbeordnung drin. Wenn, dann ist es nicht rechtens, das die Gewerbeämter ein Gewerbeschein ausgestellt haben.Den neu entstanden Prostitutionsstättebegriff kennt die Gewerbeordnung auch noch nicht.
Gewerberecht ist Bundesrecht, deshalb die Änderung bei dem Gesetzesvorlage.
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Fakten und Infos über Prostitution
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- Admina
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Im Frühjahr 2009 wurde eine Anmeldepflicht nach § 14 (GewArch 2009, S. 295).für Gewerbebetriebe Bordelle verneint.
Generell muss ja wohl gelten, dass Gewerbe ist, was in der GewO explizit genannt ist.
Ein weitere Gedanken zum dem rechtlichen Wirrsinn:
Regelungen zum Gewerbe-, Gaststätten- oder Baurecht enthält das ProstG nicht.
Gleichwohl strahlt nach dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung das ProstG auch in diese Materien aus, zumal die Ausübung der Prostitution unter den Schutzbereich des Art. 12 GG fällt.
So kann die Prostitution nicht länger als sozial unwertige Tätigkeit vom Gewerberecht ausgeschlossen werden.
Generell muss ja wohl gelten, dass Gewerbe ist, was in der GewO explizit genannt ist.
Ein weitere Gedanken zum dem rechtlichen Wirrsinn:
Regelungen zum Gewerbe-, Gaststätten- oder Baurecht enthält das ProstG nicht.
Gleichwohl strahlt nach dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung das ProstG auch in diese Materien aus, zumal die Ausübung der Prostitution unter den Schutzbereich des Art. 12 GG fällt.
So kann die Prostitution nicht länger als sozial unwertige Tätigkeit vom Gewerberecht ausgeschlossen werden.
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In London eröffnet zurzeit so etwas wie ein Flatratecafe, nur heisst das nicht so, logo. Der Kunde zahlt lediglich für die dort verbrachte Zeit, nicht für den Verzehr. Wäre mal gespannt, wie denn die deutschen Moralritter reagieren würden, gäbe es das auch in Deutschland. Nicht unwahrscheinlich, dass dies bevorsteht, denn es handelt sich um eine russische Kette, und die Russen wollen ja auch die Welt erobern.fraences hat geschrieben:
Und beim Flateratkonzept wird es angekreidet, das für eine fixe Garantiezahlung am Tag, ausbeuterische Verhältnisse herrschen.
Im englischen Artikel ohnehin keine arbeitsrechtlichen Bedenken. Ist ja eben keine Prostitution:
http://www.independent.co.uk/life-style ... 51424.html
Guten Abend, schöne Unbekannte!
Joachim Ringelnatz
Joachim Ringelnatz
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