Kommunen wollen Konzessionsgebühren für Bordelle und.....
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Kommunen wollen Konzessionsgebühren für Bordelle und.....
Wenn Kommunen Pleite sind, dann müssen wohl neue Geldquellen erschlossen werden ?
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RE: Kommunen wollen Konzessionsgebühren für Bordelle und....
Wieder einmal nervig: Gerd Landsberg ist ein gemeiner Zuhälter, sonst nichts - die dreiste Verlogenheit, mit der er behauptet, die von ihm geforderten Gebühren sollten der Finanzierung von (selbstverständlich begrüßenswerten) "Kontrollen" dienen . . .
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Hier der ausführliche Artikel der Welt vom 23.02.14 im Interwiev mit Gerd Landsberg, Geschäftsführer des Deutschen Städte und Gemeindebundes.
Es geht um den" Schutz der SW" über die DEUTLICHE Verschärfung des ProstG um schikanöse Kontrollen und eine Prostitutionskonzession für ALLE in der Prostitution Tätigen einschließlich Selbstständiger usw. bis hin zu Internetdiensten. Diese Konzession sollte lt. Landsberg mit einer DEUTLICHEN Gebührenpflicht verbunden sein. Gerade die HOHEN UMSÄTZE (14,6 Mia €/Jahr lt. Schätzungen) würden zu VERSTÄRKTER Kriminalität, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Gewalt und Erpressung führen. (man kann die Dollarzeichen ganz deutlich in seinen Augen blitzen sehen) Die Schwarzgeldalice wird als seriöse Frau vom Fach zitiert.... "Dieses Gesetz wurde von Beginn an für Menschenhändler und Zuhälter gemacht..." Danach darüber philosophiert, dass es sinnlos wäre, das Gewerbe gänzlich zu verbieten, da es die SW in die Illegalität treiben und diese noch mehr ausgenutzt würden...etc. (geht doch nicht, wenn man sooo viel Geld akquirieren will) Danach derselbe in der Vergangenheit viel zitierte Forderungskatalog durch Konzessionierung zum Schutz der "armen" SW. Nur EINES fehlt diesem Interwiev interessanterweise: der effektive und versprochene Schutz migrantischer Opfer von Gewalt und Zwang durch unbeschränktes Aufenthaltsrecht .Mit keiner Silbe wird dies hier erwähnt. Eigenartig! Finde ich das nur seltsam?
Mir scheint, so sieht ein schlipstragender, dreckiger Lude in Amt und Würden aus.
Mindestalter von Huren soll auf 21 Jahre steigen
Das Prostitutionsgesetz soll verschärft werden. Kommunen fordern höhere Abgaben und strengere Kontrollen für Bordelle. Zunehmend gehen auch Minderjährige aus Zwangslagen heraus der Prostitution nach.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert eine deutliche Verschärfung des Prostitutionsgesetzes. "Zwangsprostitution, Menschenhandel und Kriminalität müssen wirksamer bekämpft werden und Bordelle effektiver kontrolliert werden", sagte der Geschäftsführer des Städtebundes, Gerd Landsberg, der "Welt".
Konkret fordern die Kommunen die Einführung einer Genehmigung in Form einer Konzession im Prostitutionsgesetz. Nicht nur Prostitutionsstätten wie Bordelle, sondern auch die Prostituierten sollten eine Genehmigung einholen müssen.
"Die Genehmigung sollte mit einer deutlichen Gebührenpflicht verbunden werden", forderte Landsberg.
Insbesondere bei Großbordellen könnten mit den Einnahmen aus einer solchen Konzessionsgebühr die Kontrollen und Beratungen deutlich verbessert werden. Derzeit reiche das Personal weder in den kommunalen Ordnungsämtern noch bei der Polizei aus, um die notwendigen Überprüfungen und Kontrollen dauerhaft sicherzustellen, klagte Landsberg.
Verpflichtende Gesundheitsprüfung und Gespräche
Die Kommunen fordern zudem, das Mindestalter für Prostituierte auf 21 Jahre heraufzusetzen. Denn zunehmend gingen auch Minderjährige, vor allem aus Ost- und Südeuropa aus wirtschaftlichen Zwangslagen heraus in Deutschland der Prostitution nach. Die Genehmigung für die Prostituierten sollte auch mit einer verpflichtenden Gesundheitsprüfung und einem sozialen Beratungsgespräch verbunden werden, schlägt Landsberg vor.
Nach Schätzungen gibt es in Deutschland rund 400.000 Personen, die ihr Geld mit Sex verdienen. 60 bis 80 Prozent der Frauen kommen aus dem Ausland. 1,2 Millionen Männer sollen täglich ihre Dienste in Anspruch nehmen. Der Umsatz mit dem Gewerbe wird auf 14,6 Milliarden Euro geschätzt. "Gerade die hohen Umsätze führen, jedenfalls in Teilbereichen, zu verstärkter Kriminalität in Form von Menschenhandel, Zwangsprostitution, Gewalt und Erpressung", sagte der Städtebund-Geschäftsführer. "Dem muss der Staat wirksamer begegnen."
CDU/CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag eine Reform des Prostitutionsgesetzes aus dem Jahr 2002 vorgenommen. "Wir wollen Frauen vor Menschenhandel und Zwangsprostitution besser schützen und die Täter konsequenter bestrafen", heißt es im Koalitionsvertrag.
Soziale Lage von Prostituierten verbessern
Die Koalitionäre wollen nicht nur die "ordnungsbehördlichen Kontrollmöglichkeiten" verbessern. Sie wollen auch gegen Freier vorgehen, "die wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen und diese zu sexuellen Handlungen missbrauchen". Im Gespräch ist in der Koalition auch das Verbot von "Flatrate-Sex"-Angeboten.
Das bisher geltende Prostitutionsgesetz wurde zum 1. Januar 2002 von der rot-grünen Bundesregierung eingeführt. Hauptziel war, die rechtliche und soziale Lage von Prostituierten zu verbessern. Prostituierte können seitdem ihren Lohn gerichtlich einklagen und in die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aufgenommen werden. Vor der gesetzlichen Neuregelung war Prostitution sittenwidrig.
Kritiker bemängeln jedoch, dass das Gesetz die Zwangsprostitution fördere und Zuhältern Schutz vor Kontrollen biete. Indem Prostitution grundsätzlich legalisiert worden sei, seien auch Razzien in Bordellen erschwert worden. "Die Frauen sind seitdem noch schutzloser", klagt etwa die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer.
Verbot kein Erfolgsmodell
"Dieses Gesetz wurde von Beginn an für Menschenhändler und Zuhälter gemacht." Die "Emma"-Herausgeberin hat im vergangenen Jahr eine Kampagne gestartet, die Prostitution abzuschaffen. Deutschland sei zu Europas Drehscheibe für Frauenhandel und zum Paradies der Sextouristen geworden, heißt es in dem Appell, der mittlerweile mehr als 11.000 Unterzeichner gefunden hat. Vorbild für die Verfechter eines Prostitutionsverbots ist Schweden. Dort ist der Kauf von sexuellen Dienstleistungen verboten, ein Freier machen sich strafbar.
So weit wollen die Städte und Gemeinden nicht gehen. "Prostitution grundsätzlich zu verbieten oder die Freier unter Strafe zu stellen, ist nach den Erfahrungen in Schweden oder anderen Ländern kein Erfolgsmodell", meint Städtebund-Vertreter Landsberg. Frauen würden dadurch noch mehr in die Illegalität getrieben und ausgenutzt, warnt er.
Mit der Anmeldung für eine Prostitutions-Konzession könnte die Zuverlässigkeit des Betreibers einschließlich seiner Angestellten effektiv überprüft werden, erklärt Landsberg. Bei einschlägigen Vorstrafen oder sonstigen Bedenken könnte die Konzession verweigert oder bei späteren Erkenntnissen entzogen werden.
Betretungsrecht für die Prostitutionsstätten
Gleichzeitig würde eine solche Genehmigung die Chance bieten, behördliche Auflagen festzulegen und durchzusetzen. Dazu gehörten zum Beispiel Mindeststandards im Hinblick auf hygienische Anforderungen oder den Arbeitsschutz. Auch die Möglichkeit, die umstrittenen Flatrate-Tarife anzubieten, könnte in einer Genehmigung untersagt werden. Der Genehmigungspflicht sollten dabei nicht nur die typischen Bordelle, sondern auch Terminwohnungen, Appartements, Lovemobils, Escortservices und Internetdienste unterliegen, fordert Landsberg.
Parallel dazu sollte im Prostitutionsgesetz bundeseinheitlich ein Betretungsrecht für die Prostitutionsstätten geregelt werden. Auf diese Weise könnte man sowohl die Kontrollen durch Polizei und Ordnungsbehörden, aber auch die Überwachung durch die Gesundheitsämter sicherstellen.
Die schwarz-gelbe Koalition hatte bereits im vergangenen Jahr einen ähnlichen Vorstoß unternommen, um Menschenhandel und Zwangsprostitution einzudämmen. Mit der Einführung einer Zuverlässigkeitsprüfung sollten Bordellbetreiber schon bei der Anmeldung ihres Gewerbes eingehend überprüft werden.
Der Bundestag beschloss das Gesetz kurz vor der Sommerpause gegen die Stimmen von SPD, Grünen und Linke. Die Opposition lehnte das Gesetz als völlig unzureichend ab. Die Grünen forderten unter anderem, dass auch Freier bestraft werden, die wissentlich die Dienste einer Frau in Anspruch nehmen, die zur Prostitution gezwungen wurde. Der rot-grün dominierte Bundesrat ließ das Gesetz scheitern.
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... eigen.html
Es geht um den" Schutz der SW" über die DEUTLICHE Verschärfung des ProstG um schikanöse Kontrollen und eine Prostitutionskonzession für ALLE in der Prostitution Tätigen einschließlich Selbstständiger usw. bis hin zu Internetdiensten. Diese Konzession sollte lt. Landsberg mit einer DEUTLICHEN Gebührenpflicht verbunden sein. Gerade die HOHEN UMSÄTZE (14,6 Mia €/Jahr lt. Schätzungen) würden zu VERSTÄRKTER Kriminalität, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Gewalt und Erpressung führen. (man kann die Dollarzeichen ganz deutlich in seinen Augen blitzen sehen) Die Schwarzgeldalice wird als seriöse Frau vom Fach zitiert.... "Dieses Gesetz wurde von Beginn an für Menschenhändler und Zuhälter gemacht..." Danach darüber philosophiert, dass es sinnlos wäre, das Gewerbe gänzlich zu verbieten, da es die SW in die Illegalität treiben und diese noch mehr ausgenutzt würden...etc. (geht doch nicht, wenn man sooo viel Geld akquirieren will) Danach derselbe in der Vergangenheit viel zitierte Forderungskatalog durch Konzessionierung zum Schutz der "armen" SW. Nur EINES fehlt diesem Interwiev interessanterweise: der effektive und versprochene Schutz migrantischer Opfer von Gewalt und Zwang durch unbeschränktes Aufenthaltsrecht .Mit keiner Silbe wird dies hier erwähnt. Eigenartig! Finde ich das nur seltsam?
Mir scheint, so sieht ein schlipstragender, dreckiger Lude in Amt und Würden aus.
Mindestalter von Huren soll auf 21 Jahre steigen
Das Prostitutionsgesetz soll verschärft werden. Kommunen fordern höhere Abgaben und strengere Kontrollen für Bordelle. Zunehmend gehen auch Minderjährige aus Zwangslagen heraus der Prostitution nach.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert eine deutliche Verschärfung des Prostitutionsgesetzes. "Zwangsprostitution, Menschenhandel und Kriminalität müssen wirksamer bekämpft werden und Bordelle effektiver kontrolliert werden", sagte der Geschäftsführer des Städtebundes, Gerd Landsberg, der "Welt".
Konkret fordern die Kommunen die Einführung einer Genehmigung in Form einer Konzession im Prostitutionsgesetz. Nicht nur Prostitutionsstätten wie Bordelle, sondern auch die Prostituierten sollten eine Genehmigung einholen müssen.
"Die Genehmigung sollte mit einer deutlichen Gebührenpflicht verbunden werden", forderte Landsberg.
Insbesondere bei Großbordellen könnten mit den Einnahmen aus einer solchen Konzessionsgebühr die Kontrollen und Beratungen deutlich verbessert werden. Derzeit reiche das Personal weder in den kommunalen Ordnungsämtern noch bei der Polizei aus, um die notwendigen Überprüfungen und Kontrollen dauerhaft sicherzustellen, klagte Landsberg.
Verpflichtende Gesundheitsprüfung und Gespräche
Die Kommunen fordern zudem, das Mindestalter für Prostituierte auf 21 Jahre heraufzusetzen. Denn zunehmend gingen auch Minderjährige, vor allem aus Ost- und Südeuropa aus wirtschaftlichen Zwangslagen heraus in Deutschland der Prostitution nach. Die Genehmigung für die Prostituierten sollte auch mit einer verpflichtenden Gesundheitsprüfung und einem sozialen Beratungsgespräch verbunden werden, schlägt Landsberg vor.
Nach Schätzungen gibt es in Deutschland rund 400.000 Personen, die ihr Geld mit Sex verdienen. 60 bis 80 Prozent der Frauen kommen aus dem Ausland. 1,2 Millionen Männer sollen täglich ihre Dienste in Anspruch nehmen. Der Umsatz mit dem Gewerbe wird auf 14,6 Milliarden Euro geschätzt. "Gerade die hohen Umsätze führen, jedenfalls in Teilbereichen, zu verstärkter Kriminalität in Form von Menschenhandel, Zwangsprostitution, Gewalt und Erpressung", sagte der Städtebund-Geschäftsführer. "Dem muss der Staat wirksamer begegnen."
CDU/CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag eine Reform des Prostitutionsgesetzes aus dem Jahr 2002 vorgenommen. "Wir wollen Frauen vor Menschenhandel und Zwangsprostitution besser schützen und die Täter konsequenter bestrafen", heißt es im Koalitionsvertrag.
Soziale Lage von Prostituierten verbessern
Die Koalitionäre wollen nicht nur die "ordnungsbehördlichen Kontrollmöglichkeiten" verbessern. Sie wollen auch gegen Freier vorgehen, "die wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen und diese zu sexuellen Handlungen missbrauchen". Im Gespräch ist in der Koalition auch das Verbot von "Flatrate-Sex"-Angeboten.
Das bisher geltende Prostitutionsgesetz wurde zum 1. Januar 2002 von der rot-grünen Bundesregierung eingeführt. Hauptziel war, die rechtliche und soziale Lage von Prostituierten zu verbessern. Prostituierte können seitdem ihren Lohn gerichtlich einklagen und in die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aufgenommen werden. Vor der gesetzlichen Neuregelung war Prostitution sittenwidrig.
Kritiker bemängeln jedoch, dass das Gesetz die Zwangsprostitution fördere und Zuhältern Schutz vor Kontrollen biete. Indem Prostitution grundsätzlich legalisiert worden sei, seien auch Razzien in Bordellen erschwert worden. "Die Frauen sind seitdem noch schutzloser", klagt etwa die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer.
Verbot kein Erfolgsmodell
"Dieses Gesetz wurde von Beginn an für Menschenhändler und Zuhälter gemacht." Die "Emma"-Herausgeberin hat im vergangenen Jahr eine Kampagne gestartet, die Prostitution abzuschaffen. Deutschland sei zu Europas Drehscheibe für Frauenhandel und zum Paradies der Sextouristen geworden, heißt es in dem Appell, der mittlerweile mehr als 11.000 Unterzeichner gefunden hat. Vorbild für die Verfechter eines Prostitutionsverbots ist Schweden. Dort ist der Kauf von sexuellen Dienstleistungen verboten, ein Freier machen sich strafbar.
So weit wollen die Städte und Gemeinden nicht gehen. "Prostitution grundsätzlich zu verbieten oder die Freier unter Strafe zu stellen, ist nach den Erfahrungen in Schweden oder anderen Ländern kein Erfolgsmodell", meint Städtebund-Vertreter Landsberg. Frauen würden dadurch noch mehr in die Illegalität getrieben und ausgenutzt, warnt er.
Mit der Anmeldung für eine Prostitutions-Konzession könnte die Zuverlässigkeit des Betreibers einschließlich seiner Angestellten effektiv überprüft werden, erklärt Landsberg. Bei einschlägigen Vorstrafen oder sonstigen Bedenken könnte die Konzession verweigert oder bei späteren Erkenntnissen entzogen werden.
Betretungsrecht für die Prostitutionsstätten
Gleichzeitig würde eine solche Genehmigung die Chance bieten, behördliche Auflagen festzulegen und durchzusetzen. Dazu gehörten zum Beispiel Mindeststandards im Hinblick auf hygienische Anforderungen oder den Arbeitsschutz. Auch die Möglichkeit, die umstrittenen Flatrate-Tarife anzubieten, könnte in einer Genehmigung untersagt werden. Der Genehmigungspflicht sollten dabei nicht nur die typischen Bordelle, sondern auch Terminwohnungen, Appartements, Lovemobils, Escortservices und Internetdienste unterliegen, fordert Landsberg.
Parallel dazu sollte im Prostitutionsgesetz bundeseinheitlich ein Betretungsrecht für die Prostitutionsstätten geregelt werden. Auf diese Weise könnte man sowohl die Kontrollen durch Polizei und Ordnungsbehörden, aber auch die Überwachung durch die Gesundheitsämter sicherstellen.
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Der Bundestag beschloss das Gesetz kurz vor der Sommerpause gegen die Stimmen von SPD, Grünen und Linke. Die Opposition lehnte das Gesetz als völlig unzureichend ab. Die Grünen forderten unter anderem, dass auch Freier bestraft werden, die wissentlich die Dienste einer Frau in Anspruch nehmen, die zur Prostitution gezwungen wurde. Der rot-grün dominierte Bundesrat ließ das Gesetz scheitern.
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Re: RE: Kommunen wollen Konzessionsgebühren für Bordelle und

friederike hat geschrieben:Wieder einmal nervig: Gerd Landsberg ist ein gemeiner Zuhälter

Ich gebe höflich zu bedenken, dass solche öffentlichen Äußerungen über politische Funktionsträger, deren politische Positionen man nicht teilt (und über welche man/frau m.E. durchaus zu Recht verärgert sein kann), nichtsdestoweniger dazu führen können, dass sich sympathisierende "Schlipsträger" aus der Thematik und Diskussion womöglich verabschieden, und zwar nicht nur in Foren.bienemaya hat geschrieben:Mir scheint, so sieht ein schlipstragender, dreckiger Lude in Amt und Würden aus.
Es grüsst traurig "ehemaliger User" in Anzug und mit Schlips, der selbigen sicherlich nicht ablegen wird, nur um nicht in eine Schublade gesteckt zu werden, und es gerne Anderen überläßt, Gesinnung an der Kleidung festzumachen.
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Richtig Kasharius. Aber die "Guten" (was auch immer wer auch immer darunter verstehen mag) sind dennoch eine andere Art des öffentlichen Diskurses, bei aller eventuellen verbalen Schärfe, gewohnt. Es stößt schlichtweg ab. Auch die "Guten". Weil diese vielleicht auch in dem einen oder anderen Aspekt eine nicht ganz so wohlfeile Auffassung haben. Und dann einfach keine Lust auf eine inhaltliche Diskussion haben, wenn sie erleben durften, dass man(n) dann womöglich coram publico beispielsweise als "schlipstragender dreckiger Lude" tituliert wird.
Mit solchen Entgleisungen schwindet Dialogbereitschaft, und zwar auch der "Guten" (die anderen sind ohnehin wurscht). Das wollte ich nur zu bedenken geben, mal ganz abgesehen davon, dass mit solchen personenbezogenen öffentlichen Äußerungen die Gefahr eines ernstlichen Eingriffes in dessen Persönlichkeitsrechte nicht von der Hand zu weisen ist.
Die Ausrede mit dem "Schlips nicht binden können" gilt in Deinem Fall leider nicht! ;o)))
Mit solchen Entgleisungen schwindet Dialogbereitschaft, und zwar auch der "Guten" (die anderen sind ohnehin wurscht). Das wollte ich nur zu bedenken geben, mal ganz abgesehen davon, dass mit solchen personenbezogenen öffentlichen Äußerungen die Gefahr eines ernstlichen Eingriffes in dessen Persönlichkeitsrechte nicht von der Hand zu weisen ist.
Die Ausrede mit dem "Schlips nicht binden können" gilt in Deinem Fall leider nicht! ;o)))
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@Kasharius
Am Donnerstag (Weiberfastnacht) braucht eh kein Mann einen Slips.
Schnipp, schnapp ist er ab:)
Oder kennt man den Brauch in Berlin nicht.
Liebe Grüße, Fraences (die immer gern mit große Freude auf Slipsenjagd gegangen ist)
Am Donnerstag (Weiberfastnacht) braucht eh kein Mann einen Slips.
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Oder kennt man den Brauch in Berlin nicht.
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Zitat Wikipedia zum Thema Gebühr
"Da es keine Legaldefinition des Gebührenbegriffes gibt, hat die Rechtsprechung in Anschluss an Dieter Wilke (Gebührenrecht und Grundgesetz, 1973) folgende Definition (fort-) entwickelt:
Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung DEREN KOSTEN GANZ ODER TEILWEISE ZU DECKEN."
Zitatende
Es darf bei einer Gebühr also nicht um eine zusätzliche Einnahmequelle gehen, sondern nur um die Kostendeckung für das Erteilen der Gebühr.
Im Rahmen der Gleichbehandlung dürfte also eine Gebühr zur Eröffnung von Bordellen nicht höher werden als die immer wieder zitierte "Würstchenbude".
Man darf gespannt sein...
"Da es keine Legaldefinition des Gebührenbegriffes gibt, hat die Rechtsprechung in Anschluss an Dieter Wilke (Gebührenrecht und Grundgesetz, 1973) folgende Definition (fort-) entwickelt:
Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung DEREN KOSTEN GANZ ODER TEILWEISE ZU DECKEN."
Zitatende
Es darf bei einer Gebühr also nicht um eine zusätzliche Einnahmequelle gehen, sondern nur um die Kostendeckung für das Erteilen der Gebühr.
Im Rahmen der Gleichbehandlung dürfte also eine Gebühr zur Eröffnung von Bordellen nicht höher werden als die immer wieder zitierte "Würstchenbude".
Man darf gespannt sein...
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Wenn denn eine "Würstchenbude" (sprich Bordell, Modelwohnung etc.) überhaupt eröffnet werden soll! Für mich liest sich das nämlich so, daß auch von SW, die nur Hausbesuche machen, aber das ordentlich angemeldet, diese "Gebühr" erhoben werden soll. Also im Grunde für jede SWin, die auf rechtlicher Grundlage arbeiten will.LadyTanja hat geschrieben: Im Rahmen der Gleichbehandlung dürfte also eine Gebühr zur Eröffnung von Bordellen nicht höher werden als die immer wieder zitierte "Würstchenbude".
Man darf gespannt sein...
Würde mich auch nicht wundern, solche politischen Schnellschüsse sind in unserem Land ja an der Tagesordnung und im momentanen Klima auch ohne weiteres möglich.
Bevor die armen Frauen weiter ausgebeutet, abgezockt und zu unmenschlichen Arbeitsbedingungen auf den Strich geschickt werden, beuten wir sie lieber selber aus, kassieren und erschweren die Arbeitsbedingungen... ;) Is leider so...
lg Perkeo
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RE: Kommunen wollen Konzessionsgebühren für Bordelle und....
Naja, bei Gaststätenkonzession ist die Spanne der Gebührenerhebung sehr groß
Kosten Konzession für Gaststätte (gaststättenrechtliche Erlaubnis, Schankkonzession beantragen, vorläufige Konzession etc.)
Die Kosten richten sich nach den jeweiligen Verwaltungskostengesetzen, in Niedersachsen z. B. nach dem Niedersächsischen Verwaltungskostengesetz. Sie können erheblich differieren, verschiedene Quelle geben zwischen 50,00 € und 20.000 € an und sind abhängig von der Nutzung. Stripteasebetriebe liegen sicherlich im oberen Rahmen, während 'normale' Betriebe mit einem Betrag zwischen 300,00 € und 1300,00 € rechnen müssen. Bei Erteilung einer vorläufigenSchankerlaubnis sind sofort ca. 300,00 € fällig.
Kosten Konzession für Gaststätte (gaststättenrechtliche Erlaubnis, Schankkonzession beantragen, vorläufige Konzession etc.)
Die Kosten richten sich nach den jeweiligen Verwaltungskostengesetzen, in Niedersachsen z. B. nach dem Niedersächsischen Verwaltungskostengesetz. Sie können erheblich differieren, verschiedene Quelle geben zwischen 50,00 € und 20.000 € an und sind abhängig von der Nutzung. Stripteasebetriebe liegen sicherlich im oberen Rahmen, während 'normale' Betriebe mit einem Betrag zwischen 300,00 € und 1300,00 € rechnen müssen. Bei Erteilung einer vorläufigenSchankerlaubnis sind sofort ca. 300,00 € fällig.
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Re: RE: Kommunen wollen Konzessionsgebühren für Bordelle und
Der Kernsatz des Artikels ist für mich dieser:
"Nicht nur Bordelle, sondern auch die Prostituierten sollten eine Genehmigung einholen müssen. Die Genehmigung sollte mit einer deutlichen Gebührenpflicht verbunden werden, forderte der Geschäftsführer des Städtebunds, Gerd Landsberg, in der Zeitung "Die Welt". "
Daß ein Bordell meist auch ein Schankraum ist, ist eh klar. Aber die Hure, die nur Hausbesuche macht oder empfängt wird wohl kaum mit dem Bernhardinderfässchen um den Hals rum laufen...
Jener Herr möchte wohl eine pauschale Genehmigungsgebühr für jedwelche Tätigkeiten bzlg SW.
lg Perkeo
"Nicht nur Bordelle, sondern auch die Prostituierten sollten eine Genehmigung einholen müssen. Die Genehmigung sollte mit einer deutlichen Gebührenpflicht verbunden werden, forderte der Geschäftsführer des Städtebunds, Gerd Landsberg, in der Zeitung "Die Welt". "
Daß ein Bordell meist auch ein Schankraum ist, ist eh klar. Aber die Hure, die nur Hausbesuche macht oder empfängt wird wohl kaum mit dem Bernhardinderfässchen um den Hals rum laufen...
Jener Herr möchte wohl eine pauschale Genehmigungsgebühr für jedwelche Tätigkeiten bzlg SW.
lg Perkeo
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Es ergibt sich noch eine andere Problematik, der von großer Bedeutung ist. Nämlich durch die gewerbrechtliche Anmeldung, sei es nur nach §14GeWo anzeigepflichtig, werden Daten öffentlich gemacht. Und jeder Zeit über das Gewerberegisterauskunft für jeden zugänglich. Sich ein solches Outing kann nicht jeder SexworkerInnen sich aussetzen. Und hat auch tiefgreifenden Auswirkungen.
Die einzelne Prostitutionstätigkeit gehört als Freiberuflichkeit eingestuft. Sowohl im Baurecht, Steuerrecht und im Gewerberecht unter §6 der GeWo.
Liebe Grüße, Fraences
Die einzelne Prostitutionstätigkeit gehört als Freiberuflichkeit eingestuft. Sowohl im Baurecht, Steuerrecht und im Gewerberecht unter §6 der GeWo.
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Was auch mit dem Vergleich hinkt, jeder Frittenbude braucht eine Konzession. Es gibt keine Gewerbe, das gesondert im Strafrecht und in vielen Landespolizeigesetze behandelt wird. Erst wenn Entkriminalisiert wird, kann vernünftig und sinnvoll geregelt werden. Und wie die Beispiele in Wien und Zürich zeigen, dient die Konzessionierung das Mittel das Prostitutionsgewerbe einzudämmern. Sei es das man im Vorfeld keine Genehmigung bekommt oder durch absurde Auflagen, die nicht erfüllt werden können, plus das für den Betreiber es ökonomisch uninteressant wird und von selbst aufgeben. In den nächsten Jahren werden wir zu schauen können, wie "dünn die Luft nach oben wird."
Ein "Bordellsterben" wird die Folge sein und das ist beabsichtigt.
Liebe Grüße, Fraences
Ein "Bordellsterben" wird die Folge sein und das ist beabsichtigt.
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@"ehemaliger User"
touché! "Schlipstragender dreckiger Lude" wäre jetzt auch nicht meine Wortwahl gewesen. Aber Verständnis für den Frust derer, die dies äussern haben wir ja beide.....
@freances
ja ich kenne den Brauch. Haben die vielen hierherverbrachten Zwangsnarren hier "eingeschleppt"...
Kasharius grüßt mit einem kräftigen HELAU
touché! "Schlipstragender dreckiger Lude" wäre jetzt auch nicht meine Wortwahl gewesen. Aber Verständnis für den Frust derer, die dies äussern haben wir ja beide.....
@freances
ja ich kenne den Brauch. Haben die vielen hierherverbrachten Zwangsnarren hier "eingeschleppt"...

Kasharius grüßt mit einem kräftigen HELAU
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@Armguid
Zugegeben, die Wortwahl war harsch. Weiterhin wünschenswert wäre, dass die " o. g. Guten" sich trotz persönlicher Frustrationen, bedingt u.a. durch diskriminierende Wortmeldungen/Berichterstattungen, sich weiterhin der Thematik bzw. Diskussion objektiv annehmen.
"... dass mit solchen personenbezogenen öffentlichen Äußerungen die Gefahr eines ernstlichen Eingriffes in dessen Persönlichkeitsrechte nicht von der Hand zu weisen ist..."
Wohlgemerkt begann der Satzaufbau mit "Mir scheint,..."
Bedeutung im Deutschen Duden nachzulesen:
(von Lichtquellen) anhaltend Licht ausstrahlen und irgendwohin gelangen lassen
(von Gestirnen) sichtbar am Himmel stehen und [in einer bestimmten Weise] Licht ausstrahlen
(von Licht) auftreffen, einfallen; fallen
(selten) glänzen
einen bestimmten Eindruck erwecken, den Anschein haben.......
Es wurde von mir in keinster Weise eine gegebene Tatsächlichkeit ausgedrückt bzw. beabsichtigt in Persönlichkeitsrechte einzugreifen. Dies möchte ich hiermit ausdrücklich betonen.
Wenn mir etwas scheint oder erscheint (und sei es der "heilige Geist in Zementhosen"), dann handelt es sich hierbei um den Ausdruck persönlich gefühlten Erlebens, welches keinerlei allgemeingültigen Wahr-oder Unwahrheitsstatus besitzt.
"... Gesinnung an der Kleidung festzumachen..."
Auch dies entspricht nicht der Tatsache. Ich bin durchaus in der Lage den Inhalt von der Verpackung zu unterscheiden. Ich habe nichts gegen Schlips-,Anzugs- und Kravattenträger (im Gegenteil) und nichts gegen solche, die diese spezielle Kleiderordnung ablehnen, desweiteren wollte ich zu keinem Zeitpunkt jemand "auf den Schlips treten".
@ Kasharius
Vielen Dank für das Verständnis.
Mit frdl. Grüßen von bienemaya, die sich in Zukunft in Diskussionen weniger gefühlsbetont und mit mehr Sachlichkeit einbringen wird.
Zugegeben, die Wortwahl war harsch. Weiterhin wünschenswert wäre, dass die " o. g. Guten" sich trotz persönlicher Frustrationen, bedingt u.a. durch diskriminierende Wortmeldungen/Berichterstattungen, sich weiterhin der Thematik bzw. Diskussion objektiv annehmen.
"... dass mit solchen personenbezogenen öffentlichen Äußerungen die Gefahr eines ernstlichen Eingriffes in dessen Persönlichkeitsrechte nicht von der Hand zu weisen ist..."
Wohlgemerkt begann der Satzaufbau mit "Mir scheint,..."
Bedeutung im Deutschen Duden nachzulesen:
(von Lichtquellen) anhaltend Licht ausstrahlen und irgendwohin gelangen lassen
(von Gestirnen) sichtbar am Himmel stehen und [in einer bestimmten Weise] Licht ausstrahlen
(von Licht) auftreffen, einfallen; fallen
(selten) glänzen
einen bestimmten Eindruck erwecken, den Anschein haben.......
Es wurde von mir in keinster Weise eine gegebene Tatsächlichkeit ausgedrückt bzw. beabsichtigt in Persönlichkeitsrechte einzugreifen. Dies möchte ich hiermit ausdrücklich betonen.
Wenn mir etwas scheint oder erscheint (und sei es der "heilige Geist in Zementhosen"), dann handelt es sich hierbei um den Ausdruck persönlich gefühlten Erlebens, welches keinerlei allgemeingültigen Wahr-oder Unwahrheitsstatus besitzt.
"... Gesinnung an der Kleidung festzumachen..."
Auch dies entspricht nicht der Tatsache. Ich bin durchaus in der Lage den Inhalt von der Verpackung zu unterscheiden. Ich habe nichts gegen Schlips-,Anzugs- und Kravattenträger (im Gegenteil) und nichts gegen solche, die diese spezielle Kleiderordnung ablehnen, desweiteren wollte ich zu keinem Zeitpunkt jemand "auf den Schlips treten".
@ Kasharius
Vielen Dank für das Verständnis.
Mit frdl. Grüßen von bienemaya, die sich in Zukunft in Diskussionen weniger gefühlsbetont und mit mehr Sachlichkeit einbringen wird.
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