ich stehe wirklich noch ganz am Anfang meiner Einstiegsplanung und fühle mich bislang noch überfordert von der Fülle an Informationen im Forum. Ich weiß nicht so recht, wo ich anfangen soll - daher weiß ich den hier gesammelten Erfahrungsschatz noch nicht so recht zu nutzen. Sollte mein folgendes Anliegen bereits an anderer Stelle erklärt wurde, wäre ich über Verlinkung sehr dankbar!
Ich bin 24 Jahre alt, studiere im 2. Semester meines Masters in Hessen und möchte mir nebenher als SW ein Zubrot verdienen.
Nun beziehe ich bisweilen noch Kindergeld, und das wohl auch noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (April 2015), wenn ich den Part richtig verstanden habe. Das KiGeld zahlen mir meine Eltern als Teil meines Studienunterhalts aus.
-> Verliere ich grundsätzlich den KiGeld-Anspruch, wenn ich mich nebenbei als SW "selbstständig" mache? Gibt es da Regelungen, Freibeträge...? Unter welchen Bedingungen verliere ich diesen Anspruch nicht trotz SW-Nebentätigkeit?
--> Wenn ich nicht schwarzarbeiten will (was ich nicht vorhabe), muss ich mich dann nicht zwangsläufig an irgendeiner Stelle vor meinen Eltern outen? Das wäre ein No-Go für mich.
Wisst ihr von <25-jährigen SW_innen, wie die das handhaben?
Und dann las ich noch Folgendes von Fraences:

Wann brauche ich denn einen Gewerbeschein und wann nicht? Und warum ist das nicht zu empfehlen? O.ofraences hat geschrieben:Laut Bund-Länder-Ausschuss benötigst Du kein Gewerbeameldung (ist auch aus andere Gründe nicht zu empfehlen). Es reicht für Prostitution sich beim Finanzamt eine Steuernummer zu holen.
Liebe Grüße und Danke schonmal,
das Glückskind