Kindergeld und SW

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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Glückskind
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Kindergeld und SW

Beitrag von Glückskind »

Liebe Leute,

ich stehe wirklich noch ganz am Anfang meiner Einstiegsplanung und fühle mich bislang noch überfordert von der Fülle an Informationen im Forum. Ich weiß nicht so recht, wo ich anfangen soll - daher weiß ich den hier gesammelten Erfahrungsschatz noch nicht so recht zu nutzen. Sollte mein folgendes Anliegen bereits an anderer Stelle erklärt wurde, wäre ich über Verlinkung sehr dankbar!

Ich bin 24 Jahre alt, studiere im 2. Semester meines Masters in Hessen und möchte mir nebenher als SW ein Zubrot verdienen.

Nun beziehe ich bisweilen noch Kindergeld, und das wohl auch noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (April 2015), wenn ich den Part richtig verstanden habe. Das KiGeld zahlen mir meine Eltern als Teil meines Studienunterhalts aus.

-> Verliere ich grundsätzlich den KiGeld-Anspruch, wenn ich mich nebenbei als SW "selbstständig" mache? Gibt es da Regelungen, Freibeträge...? Unter welchen Bedingungen verliere ich diesen Anspruch nicht trotz SW-Nebentätigkeit?

--> Wenn ich nicht schwarzarbeiten will (was ich nicht vorhabe), muss ich mich dann nicht zwangsläufig an irgendeiner Stelle vor meinen Eltern outen? Das wäre ein No-Go für mich.

Wisst ihr von <25-jährigen SW_innen, wie die das handhaben?


Und dann las ich noch Folgendes von Fraences: Bild
fraences hat geschrieben:Laut Bund-Länder-Ausschuss benötigst Du kein Gewerbeameldung (ist auch aus andere Gründe nicht zu empfehlen). Es reicht für Prostitution sich beim Finanzamt eine Steuernummer zu holen.
Wann brauche ich denn einen Gewerbeschein und wann nicht? Und warum ist das nicht zu empfehlen? O.o

Liebe Grüße und Danke schonmal,
das Glückskind

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Jupiter
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RE: Kindergeld und SW

Beitrag von Jupiter »

Ich kann dir zum Kindergeld nur ausführen, dass deine Eltern bei der Beantragung deine Einkommensverhältnisse offen legen müssen (für das abgelaufene Jahr, das lfd. Kalenderjahr und als Prognose für das kommende Kalenderjahr).
Wird bei einer Querprüfung fehlerhafte Angaben durch das FA festgestellt, wird ggf. das Kindergeld bei deinen Eltern zurückgefordert. Das deine Eltern dich unterstützen indem sie das Kindergeld an dich weiterreichen ist ihre private Sache.
Laß dir doch mal den Kindergeldantrag von deinen Eltern mit der Begründung zeigen, dass dort ja deine Einkünfte vollständig aufgeführt werden müssen und du durch jobben gern etwas zuverdienen möchtest, sie aber nicht in Schwierigkeiten bringen möchtest.
Gruß Jupiter
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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RE: Kindergeld und SW

Beitrag von Melanie_NRW »

Im Zweifel:
Ruf doch einfach beim zuständigen Amt an und frage unverbindlich nach.

Ich bin mir nicht 100% sicher, da ich das Gespräch nicht selbst geführt habe, aber mein Sohn beginnt sehr wahrscheinlich bald seine Ausbildung bei der Bundeswehr und hat im dem Zuge dort auch angerufen und gefragt, ob ihm dann noch Kindergeld zusteht.
Er hat mir erzählt das ihm gesagt wurde, das sich da vor 1-2 Jahren was geändert hat und sich das Kindergeld nicht mehr nach dem Einkommen des Kindes während der Ausbildung richtet.
Ob das stimmt oder er nur verstanden hat was er wollte, weiß ich nicht.. lasse mich überraschen *gg

Deswegen ist diese Info auch ohne Gewähr und wie anfangs der Tipp: Ruf einfach mal dort an und frag nach, ob es "Einkommensgrenzen" gibt.

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Jupiter
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RE: Kindergeld und SW

Beitrag von Jupiter »

Melanie hat recht, das Kindergeld ist nicht mehr an das Einkommen des Kindes gekoppelt; ich hatte die alte Regelung im Kopf.
Stattdessen ist es an die durchschnittliche Arbeitszeit gekoppelt. Hier kannst du alles in dem offiziellen Merkblatt des BMFSFJ nachlesen:

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=3576.html

Gruß Jupiter
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Re: Kindergeld und SW

Beitrag von Glückskind »

Danke für die Infos, werde mich gezielt weiter belesen!

Und dann ist mir noch folgendes unklar, was Frances an anderer Stelle schrieb:
Bild
fraences hat geschrieben:Laut Bund-Länder-Ausschuss benötigst Du keine Gewerbeameldung (ist auch aus andere Gründe nicht zu empfehlen). Es reicht für Prostitution sich beim Finanzamt eine Steuernummer zu holen.
Wann brauche ich denn einen Gewerbeschein und wann nicht? Und warum ist das nicht zu empfehlen?

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Melanie_NRW
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RE: Kindergeld und SW

Beitrag von Melanie_NRW »

http://voice4sexworkers.files.wordpress ... ierung.pdf

Da Frances momentan ein wenig Probleme hat, online zu kommen, soll ich dir hier diesen Link geben... Das ist eine Broschüre von ihr zu dem Thema und da steht auch etwas über die Probleme bei der Gewerbeanmeldung von Sexarbeiterinnen...

Es ist viel, aber lesen lohnt sich ;)

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Glückskind
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Beitrag von Glückskind »

Lieben Dank! :)