Hallo liebes Sexworker-Forum,
erst einmal wollte ich sagen wie tolle es ist, dass es dieses Forum hier gibt! Information über die Arbeit als SW sind ja nur schwer und mühsam zu bekommen.
Zu meiner Person, ich bin 35 Jahre alt und komme aus Karlsruhe (BW). Meine Partnerin ist eine Sexworkerin und bietet Massagen in einem reinen Erotikmassagestudio an. Ich habe kein Problem mit ihrem Job, da ich sie auch in diesem kennengelernt habe ;) Da mich die Arbeit der SW interessiert und ich meine Partnerin voll und ganz unterstützen möchte, möchte ich auch alles im rechtlichen und steuerlichen erfahren.
Zur aktuellen Situation: Zur Zeit arbeitet meine Partnerin wie gesagt noch in einem Massagestudio in diesem sie am DV teilnimmt und pro Arbeitstag 25€ "Steuern" abgibt und zusätzlich die Hälfte ihrer Einkünfte ans Studio.
Nun möchte sich meine Partnerin gerne mit erotischen Massagen für Haus- und Hotelbesuche selbstständig machen. Ich habe schon einiges im Internet und hier bei euch im Forum und über Kleingewerbe gelesen. Gewerbesteuergrenze: 24.500€, Umsatzsteuergrenze: 17.500€, Einkommenssteuergrenz (2015): 8.472€, das ist soweit alles klar. Nun zu meinen Fragen:
- erotische Massagen zählt ja wegen sexueller Handlungen zu Prostitution. Soll Sie sich als Prostituierte beim Finanzamt melden oder wie das anscheinend auch viele machen eine Gewerbe als Massage, Wellness Massage, Erholungs Massage, keine medizinische Massage, ... (erotische Massage wird wohl nicht funktionieren) anmelden?
Welche vor- oder nach Teile hat das Anmelden als Prostituierte bzw. Massage Gewerbe. Gibt es da steuerliche Unterschiede? Als Prostituierte muss man doch auch Gewerbe-, Umsatz-, und Einkommenssteuer zahlen!?
Muss man als selbständige Prostituierte am DV teilnehmen?
Wie ist das mit den Steuern wenn meine Partnerin noch übergangsweise im Studio arbeitet?
- Da meine Partnerin diese Massagen nur hin und wieder anbieten möchte, denke ich wird sie unter der Einkommenssteuergrenze bleiben, kommen hier trotzdem weitere Abgaben hinzu die sie von ihren Einkünften abgeben muss?
Muss sie dann auch Buch über Ihre Einkünfte/ Ausageben führen?
Da meine Partnerin bei mir wohnt, wir aber nicht verheirate sind, wird mein Gehalt auch auf die Einkommenssteuergrenze angerechnet?
- Ist bei Haus- und Hotelbesuchen bis auf die Sperrgebietsregelung noch etwas zu beachten?
Entschuldigt die vielen Fragen, aber ich möchte einfach dass alles so legal wie möglich ist und meine Partnerin keine Probleme bekommt. Ich weiß einiges ist von Region zu Region unterschiedlich, ich hoffe ihr könnt uns trotzdem helfen. Hierfür schon einmal vielen Dank!
Liebe Grüße
Mit erotischen Massagen selbstständig machen. Wie genau?
-
- interessiert
- Beiträge: 2
- Registriert: 04.08.2015, 18:06
- Ich bin: Keine Angabe
-
- PlatinStern
- Beiträge: 715
- Registriert: 23.07.2011, 14:28
- Wohnort: Frankfurt
- Ich bin: SexarbeiterIn
"Als Prostituierte muss man doch auch Gewerbe-, Umsatz-, und Einkommenssteuer zahlen!?"
Selbstverständlich ersetzt das sog. "Düsseldorfer Verfahren" NICHT die jährliche Einkommenssteuererklärung!
Ich hoffe, Deine Partnerin hat einwandfreie Nachweis-Quittungen über ihre Zahlungen.
Bitte lies Dich hier im Forum ein( Suchfunktion sinnvoll einsetzen :-)) es wäre müßig alle vorhandenen Informationen an dieser Stelle zu zitieren.
Beachtet bitte auch die bevorstehenden, politischen Restriktionen bei Eurer Planung.
Selbstverständlich ersetzt das sog. "Düsseldorfer Verfahren" NICHT die jährliche Einkommenssteuererklärung!
Ich hoffe, Deine Partnerin hat einwandfreie Nachweis-Quittungen über ihre Zahlungen.
Bitte lies Dich hier im Forum ein( Suchfunktion sinnvoll einsetzen :-)) es wäre müßig alle vorhandenen Informationen an dieser Stelle zu zitieren.
Beachtet bitte auch die bevorstehenden, politischen Restriktionen bei Eurer Planung.