käuflicher Sex ab welchem Alter?
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- Silberstern
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käuflicher Sex ab welchem Alter?
Ab welchem Alter darf ein junger Mann zu einer Prostituierten gehen?Ab 16 oder ab 18?
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Hallo Sonja,
zunächst einmal ganz lieben Dank dafür, dass du die Angstschwelle überwunden hast, in so eine noch komplett leere Foren-Abteilung zu posten. Ich weiß, das ist so ähnlich wie die Angst des Schriftstellers vor dem leeren Blatt.
Zu deiner Frage:
Da wir derzeit noch keinen Rechtsexperten haben, habe ich mich mal selbst auf die Suche nach der Antwort zu deiner Frage gemacht. Da steht allerlei über das neue Schutzalter von 14 Jahren, über die neuen Regelungen für homosexuelle Beziehungen zu minderjährigen, etc. Wirklich explizit zum Thema käuflicher Sex konnte ich noch keine Infos finden.
Unter www.rbx.at (eine community mit beratung für jugendliche zum thema Sexualität) fand ich folgendes:
"strafrechtlich gesehen ist die Altersgrenze grundsätzlich 14 Jahre. In bestimmten Fällen (dann, wenn das Gericht annehmen könnte, dass du noch nicht reif bist und dein Freund diese Unreife ausnützt) wäre die Altersgrenze 16 Jahre. Dein Freund würde sich natürlich nur dann strafbar machen, wenn es zu einer Anzeige käme. Sobald du über 16 Jahre alt bist, ist strafrechtlich gesehen jeder Altersunterschied erlaubt - solange du nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihm stehst."
Nach diesem Gesetz wäre es also ab spätestens 16 ohne jegliche Sorge gestattet, auch mit einem volljährigen Partner (was du als Sexworker auf jeden Fall sein mußt) Sex zu haben.
Ich höre mich aber auf jeden Fall noch weiter um und poste das endgültige Ergebnis dann hier. In der Zwischenzeit warte lieber noch ;-)
Alles Liebe,
deine Lisa
zunächst einmal ganz lieben Dank dafür, dass du die Angstschwelle überwunden hast, in so eine noch komplett leere Foren-Abteilung zu posten. Ich weiß, das ist so ähnlich wie die Angst des Schriftstellers vor dem leeren Blatt.
Zu deiner Frage:
Da wir derzeit noch keinen Rechtsexperten haben, habe ich mich mal selbst auf die Suche nach der Antwort zu deiner Frage gemacht. Da steht allerlei über das neue Schutzalter von 14 Jahren, über die neuen Regelungen für homosexuelle Beziehungen zu minderjährigen, etc. Wirklich explizit zum Thema käuflicher Sex konnte ich noch keine Infos finden.
Unter www.rbx.at (eine community mit beratung für jugendliche zum thema Sexualität) fand ich folgendes:
"strafrechtlich gesehen ist die Altersgrenze grundsätzlich 14 Jahre. In bestimmten Fällen (dann, wenn das Gericht annehmen könnte, dass du noch nicht reif bist und dein Freund diese Unreife ausnützt) wäre die Altersgrenze 16 Jahre. Dein Freund würde sich natürlich nur dann strafbar machen, wenn es zu einer Anzeige käme. Sobald du über 16 Jahre alt bist, ist strafrechtlich gesehen jeder Altersunterschied erlaubt - solange du nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihm stehst."
Nach diesem Gesetz wäre es also ab spätestens 16 ohne jegliche Sorge gestattet, auch mit einem volljährigen Partner (was du als Sexworker auf jeden Fall sein mußt) Sex zu haben.
Ich höre mich aber auf jeden Fall noch weiter um und poste das endgültige Ergebnis dann hier. In der Zwischenzeit warte lieber noch ;-)
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Sobald der Geist auf ein Ziel gerichtet ist, kommt ihm vieles entgegen.
Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1832)
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Hallo an Alle aus dem Wiener Bereich !
Vielleicht sollte man sich in diesen Zusammenhang auch einmal das Verwaltungsrecht - in diesem Fall ein Wiener Landesgesetz - das Jugendschutzgesetz zu Gemüte führen.
Jugendschutz und Prostitution sind nämlich Ländersache und daher sind die Bestimmungen auch Bundesländerweise verschieden
Gesetz zum Schutz der Jugend (Wiener Jugendschutzgesetz 2002 – WrJSchG 2002)
§ 3. Im Sinne dieses Gesetzes sind
1. Junge Menschen: Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Verheiratete Personen, Zivildiener und Angehörige des Bundesheeres gelten mit Ausnahme des § 11 Abs. 2 nicht als junge Menschen im Sinne dieses Gesetzes, auch wenn sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
§ 4 Junge Menschen, die bei einem Verhalten angetroffen werden, das auf Grund dieses Gesetzes nicht jungen Menschen jeden Alters gestattet ist, haben im Zweifelsfall
1. den mit der Vollziehung dieses Gesetzes betrauten behördlichen Organen und
2. den Erwachsenen, die sich andernfalls einer Übertretung nach diesem Gesetz schuldig machen könnten,ihr Alter durch einen Lichtbildausweis nachzuweisen
§ 9. (1) Junge Menschen dürfen sich nicht in Lokalen oder Betriebsräumlichkeiten aufhalten, die wegen ihrer Beschaffenheit junge Menschen in ihrer Entwicklung gefährden könnten, wie z. B. Lokale und Räumlichkeiten, in denen Prostitution angebahnt oder ausgeübt wird, Peepshows, Swinger-Klubs, Branntweinschänken und Wettbüros.
Strafen und sonstige Maßnahmen
§ 12. (1) Zuwiderhandlungen gegen die in den §§ 4, 5 Abs. 1 und 2, 6 Abs. 1 und 2, 7, 8 Abs. 1 und 2, 9 Abs. 1 bis 3, 10 Abs. 1 bis 3 und 11 Abs. 1 und 2 enthaltenen Gebote und Verbote und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen und Bescheide sind Verwaltungsübertretungen, sofern die Tat nicht eine gerichtlich strafbare Handlung bildet.
(2) Personen über 18 Jahre, die eine solche Übertretung (Abs. 1) in Gewinnabsicht begehen, sind mit einer Geldstrafe bis zu 15 000 Euro und im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen. Handelt es sich bei diesen Personen um Unternehmer oder Veranstalter, hat zusätzlich die Übermittlung des Straferkenntnisses oder der Strafverfügung an die Gewerbebehörde und die Veranstaltungsbehörde zu erfolgen, um eine Überprüfung der für die Ausübung des Gewerbes oder die Durchführung von Veranstaltungen erforderlichen Zuverlässigkeit zu ermöglichen
Was ich mit diesem Beitrag zeigen wollte ist, daß es nicht nur das Strafrecht, welches Bundesweit gültig ist gibt, sondern auch das Verwaltungsrecht und es in einem Bereich, wo einem der Menschenverstand (Augenommen denjenigen welchen Politiker bei der Gesetzgebung haben) eigentlich sagt, daß es sich um die gleichen Handlungen von Menschen an verschiedenen Örtlichkeiten handelt und trotzdem verschiedene Rahmenbedingungen normiert werden.
Es lohnt sich daher auch die Landesgesetze anzuschauen.
m.f.G.
Gerhard
Vielleicht sollte man sich in diesen Zusammenhang auch einmal das Verwaltungsrecht - in diesem Fall ein Wiener Landesgesetz - das Jugendschutzgesetz zu Gemüte führen.
Jugendschutz und Prostitution sind nämlich Ländersache und daher sind die Bestimmungen auch Bundesländerweise verschieden
Gesetz zum Schutz der Jugend (Wiener Jugendschutzgesetz 2002 – WrJSchG 2002)
§ 3. Im Sinne dieses Gesetzes sind
1. Junge Menschen: Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Verheiratete Personen, Zivildiener und Angehörige des Bundesheeres gelten mit Ausnahme des § 11 Abs. 2 nicht als junge Menschen im Sinne dieses Gesetzes, auch wenn sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
§ 4 Junge Menschen, die bei einem Verhalten angetroffen werden, das auf Grund dieses Gesetzes nicht jungen Menschen jeden Alters gestattet ist, haben im Zweifelsfall
1. den mit der Vollziehung dieses Gesetzes betrauten behördlichen Organen und
2. den Erwachsenen, die sich andernfalls einer Übertretung nach diesem Gesetz schuldig machen könnten,ihr Alter durch einen Lichtbildausweis nachzuweisen
§ 9. (1) Junge Menschen dürfen sich nicht in Lokalen oder Betriebsräumlichkeiten aufhalten, die wegen ihrer Beschaffenheit junge Menschen in ihrer Entwicklung gefährden könnten, wie z. B. Lokale und Räumlichkeiten, in denen Prostitution angebahnt oder ausgeübt wird, Peepshows, Swinger-Klubs, Branntweinschänken und Wettbüros.
Strafen und sonstige Maßnahmen
§ 12. (1) Zuwiderhandlungen gegen die in den §§ 4, 5 Abs. 1 und 2, 6 Abs. 1 und 2, 7, 8 Abs. 1 und 2, 9 Abs. 1 bis 3, 10 Abs. 1 bis 3 und 11 Abs. 1 und 2 enthaltenen Gebote und Verbote und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen und Bescheide sind Verwaltungsübertretungen, sofern die Tat nicht eine gerichtlich strafbare Handlung bildet.
(2) Personen über 18 Jahre, die eine solche Übertretung (Abs. 1) in Gewinnabsicht begehen, sind mit einer Geldstrafe bis zu 15 000 Euro und im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen. Handelt es sich bei diesen Personen um Unternehmer oder Veranstalter, hat zusätzlich die Übermittlung des Straferkenntnisses oder der Strafverfügung an die Gewerbebehörde und die Veranstaltungsbehörde zu erfolgen, um eine Überprüfung der für die Ausübung des Gewerbes oder die Durchführung von Veranstaltungen erforderlichen Zuverlässigkeit zu ermöglichen
Was ich mit diesem Beitrag zeigen wollte ist, daß es nicht nur das Strafrecht, welches Bundesweit gültig ist gibt, sondern auch das Verwaltungsrecht und es in einem Bereich, wo einem der Menschenverstand (Augenommen denjenigen welchen Politiker bei der Gesetzgebung haben) eigentlich sagt, daß es sich um die gleichen Handlungen von Menschen an verschiedenen Örtlichkeiten handelt und trotzdem verschiedene Rahmenbedingungen normiert werden.
Es lohnt sich daher auch die Landesgesetze anzuschauen.
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Gerhard
Um etwas zu akzeptieren muß man es nicht unbedingt verstehen, um etwas abzulehnen sollte man zumindest wissen worum es geht
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Hallo, ihr Lieben!
Auch www.rbx.at hat mittlerweile geantwortet und das, was GdotS und Petra schon gesagt haben, bestätigt. Also die Altergrenze für die Inanspruchnahme eurer Dienste liegt bei 18 Jahren.
Danke für eure Antworten, GdotS und Petra!
Alles Liebe,
eure Lisa
Auch www.rbx.at hat mittlerweile geantwortet und das, was GdotS und Petra schon gesagt haben, bestätigt. Also die Altergrenze für die Inanspruchnahme eurer Dienste liegt bei 18 Jahren.
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'Hallo Ihr,
mit welcher Begründung haben geantwortet?
Das würde mich interessieren!
Ich dachte, daß es schon ab 16 möglich ist. Gut, man könnte ja sagen, man nützt die "Unwissenheit" des Jugendlichen aus!
Ab 18 ist man ja erst voll geschäftsfähig!
Ich hätte aus Sicherheitsgründen erst 18j genommen!
Lieben Gruß
Katarina
mit welcher Begründung haben geantwortet?
Das würde mich interessieren!
Ich dachte, daß es schon ab 16 möglich ist. Gut, man könnte ja sagen, man nützt die "Unwissenheit" des Jugendlichen aus!
Ab 18 ist man ja erst voll geschäftsfähig!
Ich hätte aus Sicherheitsgründen erst 18j genommen!
Lieben Gruß
Katarina
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Schade, hätte mich sehr interessiert!
Habt Ihr denen geschrieben oder dort einen Beitrag gefunden?
Ganz kompetent kommen sie mir aber nicht vor. Ich schaute mir die Seite nur kurz an. Fand einen Beitrag zu Transsexualiät. Verwiesen sie auf die HOSI! Das ist eine Homosexellenberatung. Gut, die wissen dort schon, wohin, aber ich finde, sie hätten gleich eine passende Seite empfehlen können!
Vorallem finde ich, daß sie in gewissen Fragen nicht besonders hilfreich sind. Ihre eigene Meinung darf bei einer Beratung nicht einbezogen werden. Und spitzige Antworten helfen den betroffenen, meist ja Jugendlichen nicht besonders weiter!
Lieben Gruß
Katarina
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Käuflicher Sex ab welchem Alter?
Die Frage, ab welchem Alter ein junger Mann zu einer Prostituierten gehen darf, ist oben für Österreich erörtert worden. Als Deutscher kann ich für mein Heimatland folgendes dazu sagen:
In Deutschland ist man mit vierzehn Jahren strafmündig, d. h. man kann ab einem Alter von vierzehn Jahren für sein Handeln bestraft werden. Es gibt aber keine Rechtsvorschrift im Strafgesetzbuch, die für einen Jugendlichen eine Strafe vorsieht, wenn er sexuelle Kontakte hat - außer dem Fall, dass der Sexualpartner des Jugendlichen ein Kind ist. Es kann aber der volljährige (d. h. der mindestens achtzehn Jahre alte) Sexualpartner des Jugendlichen bestraft werden, wenn er gewisse Altersgrenzen nicht beachtet. Ist der Jugendliche noch nicht sechzehn Jahre alt, kann der beteiligte Volljährige wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen bestraft werden (§ 182 Strafgesetzbuch). Es kann dafür Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geben. Ist der Jüngere noch nicht vierzehn Jahre alt, liegt sexueller Missbrauch eines Kindes vor (§ 176 Strafgesetzbuch). In diesem Fall kann es eine sehr lange Freiheitsstrafe geben, so dass eine Sexarbeiterin in einem solchen Fall möglicherweise schon graue Haare hat, wenn sie aus dem Gefängnis entlassen wird. Auch ein Jugendlicher kann wie gesagt wegen Kindesmissbrauchs bestraft werden.
Für die hier im Forum vertretenen Sexarbeiterinnen heißt das, dass sie, wenn sie einmal ein Gastspiel in Deutschland geben, immer darauf achten sollten, dass der junge Herr (oder Sklave) schon mindestens sechzehn Jahre alt ist.
Ist eine Sexarbeiterin noch Jugendliche, kann sie für diese Tätigkeit nicht bestraft werden. Nach § 180 Absatz 2 Strafgesetzbuch wird allerdings wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger bestraft, wer eine noch nicht achtzehn Jahre alte Person zu sexuellen Handlungen gegen Entgelt anstiftet oder dem Vorschub leistet. Es kann also zum Beispiel ein Bordellbetreiber grundsätzlich keine Minderjährigen beschäftigen oder eine Escort-Agentur kann grundsätzlich keine Minderjährigen vermitteln, ohne das Risiko einer Bestrafung einzugehen.
Es gibt aber noch andere Rechtsvorschriften außerhalb des Strafgesetzbuchs, die die Sexarbeit für oder mit Jugendlichen einschränken.
Nach § 4 Absatz 3 Jugendschutzgesetz darf der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbare Vergnügungsbetrieben Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden. Die Herstellung eines Kontaktes mit einer Sexarbeiterin in einem der genannten Etablissements ist also für einen noch nicht Volljährigen grundsätzlich nicht möglich. Nach § 22 Absatz 1 Nr. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche auch nicht mit Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind, beschäftigt werden. Dadurch ist es nicht möglich, eine noch jugendliche Sexarbeiterin zum Beispiel in einem Bordell zu beschäftigen. Eine Jugendliche kann sich daher allenfalls „privat“ als Sexarbeiterin betätigen. Dies ist im Grunde eine sehr bedenkliche Sache, denn „in freier Wildbahn“ ist die jugendliche Sexarbeiterin eher noch größeren Gefahren ausgesetzt als in einem Haus. So sind in Deutschland minderjährige Sexarbeiterinnen auch vornehmlich auf dem Straßenstrich tätig. In Hamburg allein sind es möglicherweise über Tausend. Ich will das Thema der jugendlichen Sexarbeit aber hier nicht vertiefen. Dies könnte vielleicht in einem neuen Forum geschehen, wenn Interesse daran besteht.
Unabhängig von der Frage der Strafbarkeit sind die zivilrechtlichen Folgen, die sich aus dem Bedienen eines Jugendlichen durch eine Sexarbeiterin ergeben. Dabei spielt insbesondere die Frage der Geschäftsfähigkeit eine Rolle. Denn grundsätzlich ist zum Abschluss eines Vertrags die Geschäftsfähigkeit Voraussetzung.
Früher wurde von den deutschen Gerichten die Auffassung vertreten, eine Vereinbarung über sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt sei sittenwidrig und ein darüber geschlossener Vertrag nichtig. Dies hat sich inzwischen geändert. Seit dem 01.01.2002 sind solche Verträge auf Grund des neu in Kraft getretenen Prostitutionsgesetzes wirksam. Es können auch feste Arbeitsverträge zwischen Arbeitgebern und Sexarbeiterinnen abgeschlossen werden.
Nach § 106 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, in der Geschäftsfähigkeit beschränkt. Er benötigt zum Abschluss eines Vertrages grundsätzlich die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Dies sind in der Regel die Eltern. Solange ein vom Minderjährigen abgeschlossener Vertrag nicht vom gesetzlichen Vertreter genehmigt ist, ist er noch nicht wirksam (§§ 107, 108 BGB). Die Folge einer verweigerten Genehmigung ist, dass etwa schon bewirkte Leistungen wieder zurückzugewähren sind. D. h. die Sexarbeiterin müsste bei ausbleibender Genehmigung das erhaltene Honorar wieder zurückzahlen. Die bereits gewährten Streicheleinheiten können allerdings nicht mehr zurückgegeben werden.
Aber trotzdem ist es nicht unbedingt geschickt, wenn eine Sexarbeiterin bei Kontakt mit einem Jugendlichen erst bei Frau Mama anruft, ob es mit den vom Jugendlichen bestellten Dienstleistungen seine Richtigkeit hat. Nach § 110 BGB ist nämlich ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit seinem Taschengeld (oder sonstigen Mitteln, die ihm zur freien Verfügung überlassen worden sind), bewirkt. Die meisten Bargeschäfte, die Minderjährige heute tätigen, werden in der Praxis auf Grund dieser Vorschrift als wirksam angesehen. Es ist nicht mehr üblich, die Genehmigung der Eltern einzuholen, wenn ein Jugendlicher teure modische Kleidung oder eine Stereoanlage kauft und bar bezahlt. Die Genehmigung der Eltern wird heute nur noch bei besonders gewichtigen Geschäften eingeholt (zum Beispiel bei Ratenkaufverträgen oder bei Darlehensverträgen). Für eine Sexarbeiterin heißt das, dass sie mit einem Minderjährigen (wenn er mindestens sechzehn Jahre alt ist!) ohne großes Risiko einen Vertrag abschließen kann. Dies gilt zumindest dann, wenn die vereinbarten Leistungen nicht außergewöhnlich teuer sind, sich also noch im Rahmen von wenigen hundert Euro bewegen. Im Zweifel sollte die Sexarbeiterin die vereinbarte Vergütung im voraus in bar verlangen, wie dies ja auch allgemein üblich ist. Wenn der Jugendliche zahlen kann, ist dies schon ein gewisses Indiz dafür, dass ihm die erforderlichen Mittel frei zur Verfügung stehen. Vorsicht ist allenfalls dann geboten, wenn der Jugendliche sehr teure Leistungen bestellt, die erkennbar das übliche Maß der einem Jugendlichen zur freien Verfügung stehenden Mittel übersteigen. Auch wenn der Jugendliche in diesem Fall im voraus in bar zahlt, ist hier das Risiko einer späteren Rückforderung höher. Aber solche Fälle dürften ohnehin eher selten sein.
Die hier erwähnten Rechtsvorschriften sind Bundesrecht. Sie gelten einheitlich in ganz Deutschland.
In Deutschland ist man mit vierzehn Jahren strafmündig, d. h. man kann ab einem Alter von vierzehn Jahren für sein Handeln bestraft werden. Es gibt aber keine Rechtsvorschrift im Strafgesetzbuch, die für einen Jugendlichen eine Strafe vorsieht, wenn er sexuelle Kontakte hat - außer dem Fall, dass der Sexualpartner des Jugendlichen ein Kind ist. Es kann aber der volljährige (d. h. der mindestens achtzehn Jahre alte) Sexualpartner des Jugendlichen bestraft werden, wenn er gewisse Altersgrenzen nicht beachtet. Ist der Jugendliche noch nicht sechzehn Jahre alt, kann der beteiligte Volljährige wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen bestraft werden (§ 182 Strafgesetzbuch). Es kann dafür Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geben. Ist der Jüngere noch nicht vierzehn Jahre alt, liegt sexueller Missbrauch eines Kindes vor (§ 176 Strafgesetzbuch). In diesem Fall kann es eine sehr lange Freiheitsstrafe geben, so dass eine Sexarbeiterin in einem solchen Fall möglicherweise schon graue Haare hat, wenn sie aus dem Gefängnis entlassen wird. Auch ein Jugendlicher kann wie gesagt wegen Kindesmissbrauchs bestraft werden.
Für die hier im Forum vertretenen Sexarbeiterinnen heißt das, dass sie, wenn sie einmal ein Gastspiel in Deutschland geben, immer darauf achten sollten, dass der junge Herr (oder Sklave) schon mindestens sechzehn Jahre alt ist.
Ist eine Sexarbeiterin noch Jugendliche, kann sie für diese Tätigkeit nicht bestraft werden. Nach § 180 Absatz 2 Strafgesetzbuch wird allerdings wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger bestraft, wer eine noch nicht achtzehn Jahre alte Person zu sexuellen Handlungen gegen Entgelt anstiftet oder dem Vorschub leistet. Es kann also zum Beispiel ein Bordellbetreiber grundsätzlich keine Minderjährigen beschäftigen oder eine Escort-Agentur kann grundsätzlich keine Minderjährigen vermitteln, ohne das Risiko einer Bestrafung einzugehen.
Es gibt aber noch andere Rechtsvorschriften außerhalb des Strafgesetzbuchs, die die Sexarbeit für oder mit Jugendlichen einschränken.
Nach § 4 Absatz 3 Jugendschutzgesetz darf der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbare Vergnügungsbetrieben Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden. Die Herstellung eines Kontaktes mit einer Sexarbeiterin in einem der genannten Etablissements ist also für einen noch nicht Volljährigen grundsätzlich nicht möglich. Nach § 22 Absatz 1 Nr. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche auch nicht mit Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind, beschäftigt werden. Dadurch ist es nicht möglich, eine noch jugendliche Sexarbeiterin zum Beispiel in einem Bordell zu beschäftigen. Eine Jugendliche kann sich daher allenfalls „privat“ als Sexarbeiterin betätigen. Dies ist im Grunde eine sehr bedenkliche Sache, denn „in freier Wildbahn“ ist die jugendliche Sexarbeiterin eher noch größeren Gefahren ausgesetzt als in einem Haus. So sind in Deutschland minderjährige Sexarbeiterinnen auch vornehmlich auf dem Straßenstrich tätig. In Hamburg allein sind es möglicherweise über Tausend. Ich will das Thema der jugendlichen Sexarbeit aber hier nicht vertiefen. Dies könnte vielleicht in einem neuen Forum geschehen, wenn Interesse daran besteht.
Unabhängig von der Frage der Strafbarkeit sind die zivilrechtlichen Folgen, die sich aus dem Bedienen eines Jugendlichen durch eine Sexarbeiterin ergeben. Dabei spielt insbesondere die Frage der Geschäftsfähigkeit eine Rolle. Denn grundsätzlich ist zum Abschluss eines Vertrags die Geschäftsfähigkeit Voraussetzung.
Früher wurde von den deutschen Gerichten die Auffassung vertreten, eine Vereinbarung über sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt sei sittenwidrig und ein darüber geschlossener Vertrag nichtig. Dies hat sich inzwischen geändert. Seit dem 01.01.2002 sind solche Verträge auf Grund des neu in Kraft getretenen Prostitutionsgesetzes wirksam. Es können auch feste Arbeitsverträge zwischen Arbeitgebern und Sexarbeiterinnen abgeschlossen werden.
Nach § 106 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, in der Geschäftsfähigkeit beschränkt. Er benötigt zum Abschluss eines Vertrages grundsätzlich die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Dies sind in der Regel die Eltern. Solange ein vom Minderjährigen abgeschlossener Vertrag nicht vom gesetzlichen Vertreter genehmigt ist, ist er noch nicht wirksam (§§ 107, 108 BGB). Die Folge einer verweigerten Genehmigung ist, dass etwa schon bewirkte Leistungen wieder zurückzugewähren sind. D. h. die Sexarbeiterin müsste bei ausbleibender Genehmigung das erhaltene Honorar wieder zurückzahlen. Die bereits gewährten Streicheleinheiten können allerdings nicht mehr zurückgegeben werden.
Aber trotzdem ist es nicht unbedingt geschickt, wenn eine Sexarbeiterin bei Kontakt mit einem Jugendlichen erst bei Frau Mama anruft, ob es mit den vom Jugendlichen bestellten Dienstleistungen seine Richtigkeit hat. Nach § 110 BGB ist nämlich ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit seinem Taschengeld (oder sonstigen Mitteln, die ihm zur freien Verfügung überlassen worden sind), bewirkt. Die meisten Bargeschäfte, die Minderjährige heute tätigen, werden in der Praxis auf Grund dieser Vorschrift als wirksam angesehen. Es ist nicht mehr üblich, die Genehmigung der Eltern einzuholen, wenn ein Jugendlicher teure modische Kleidung oder eine Stereoanlage kauft und bar bezahlt. Die Genehmigung der Eltern wird heute nur noch bei besonders gewichtigen Geschäften eingeholt (zum Beispiel bei Ratenkaufverträgen oder bei Darlehensverträgen). Für eine Sexarbeiterin heißt das, dass sie mit einem Minderjährigen (wenn er mindestens sechzehn Jahre alt ist!) ohne großes Risiko einen Vertrag abschließen kann. Dies gilt zumindest dann, wenn die vereinbarten Leistungen nicht außergewöhnlich teuer sind, sich also noch im Rahmen von wenigen hundert Euro bewegen. Im Zweifel sollte die Sexarbeiterin die vereinbarte Vergütung im voraus in bar verlangen, wie dies ja auch allgemein üblich ist. Wenn der Jugendliche zahlen kann, ist dies schon ein gewisses Indiz dafür, dass ihm die erforderlichen Mittel frei zur Verfügung stehen. Vorsicht ist allenfalls dann geboten, wenn der Jugendliche sehr teure Leistungen bestellt, die erkennbar das übliche Maß der einem Jugendlichen zur freien Verfügung stehenden Mittel übersteigen. Auch wenn der Jugendliche in diesem Fall im voraus in bar zahlt, ist hier das Risiko einer späteren Rückforderung höher. Aber solche Fälle dürften ohnehin eher selten sein.
Die hier erwähnten Rechtsvorschriften sind Bundesrecht. Sie gelten einheitlich in ganz Deutschland.
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Hallo Heinrich!
Vielen Dank für diese ausführliche Antwort! Es ist auf jeden Fall hochinteressant, auch die Gesetzeslage in anderen Ländern als nur Österreich zu erfahren und voneinander zu lernen. Danke!
Alles Liebe,
Lisa
Vielen Dank für diese ausführliche Antwort! Es ist auf jeden Fall hochinteressant, auch die Gesetzeslage in anderen Ländern als nur Österreich zu erfahren und voneinander zu lernen. Danke!
Alles Liebe,
Lisa
Sobald der Geist auf ein Ziel gerichtet ist, kommt ihm vieles entgegen.
Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1832)
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passt vielleicht ned ganz!
ich hatte einmal einige zeit in einem etablissement am gürtel zu tun.
an einem abend ist ein junger bursche reingekommen, der ein bisschen hilflos in der gegend herumgestanden ist und offensichtlich keine ahnung hatte wie er sich verhalten soll.
er hat sich dann an die bar gesetzt und hat mich nach einigem zögern gefragt wie das in so einem lokal abläuft.
ich hab in dann aufgeklärt, wollte aber dennoch wissen wie er den dann hier herkommt.
die antwort war ein hammer. "mein vater hat mich hergeschickt, damit ich mir vor der hochzeit die hörner abstosse."
der typ war damals 22jahre.
also ich glaub der hätte in jedem lokal in seiner entwicklung gefährdet sein können.
es kommt da schon sehr auf die eltern darauf an wie aufgeklärt die kinder sind.
wenn ich natürlich alles verteufle, darf ich mich nicht wundern wen sie in ihrer entwicklung gefährdet sind.
man schaue sich heute einen grossteil der 13jährigen an, die schauen ned aus wie 13jahre. ich sehe das bei unserer tochter.
de dürfen ohne weiters in die disco und fast in jeder hast du gogo's und streeptease.
ich hatte einmal einige zeit in einem etablissement am gürtel zu tun.
an einem abend ist ein junger bursche reingekommen, der ein bisschen hilflos in der gegend herumgestanden ist und offensichtlich keine ahnung hatte wie er sich verhalten soll.
er hat sich dann an die bar gesetzt und hat mich nach einigem zögern gefragt wie das in so einem lokal abläuft.
ich hab in dann aufgeklärt, wollte aber dennoch wissen wie er den dann hier herkommt.
die antwort war ein hammer. "mein vater hat mich hergeschickt, damit ich mir vor der hochzeit die hörner abstosse."
§ 9. (1) Junge Menschen dürfen sich nicht in Lokalen oder Betriebsräumlichkeiten aufhalten, die wegen ihrer Beschaffenheit junge Menschen in ihrer Entwicklung gefährden könnten, wie z. B. Lokale und Räumlichkeiten, in denen Prostitution angebahnt oder ausgeübt wird, Peepshows, Swinger-Klubs, Branntweinschänken und Wettbüros.
der typ war damals 22jahre.
also ich glaub der hätte in jedem lokal in seiner entwicklung gefährdet sein können.
es kommt da schon sehr auf die eltern darauf an wie aufgeklärt die kinder sind.
wenn ich natürlich alles verteufle, darf ich mich nicht wundern wen sie in ihrer entwicklung gefährdet sind.
man schaue sich heute einen grossteil der 13jährigen an, die schauen ned aus wie 13jahre. ich sehe das bei unserer tochter.
de dürfen ohne weiters in die disco und fast in jeder hast du gogo's und streeptease.
lg LOVARA
es gibt nur wenige, die es ehrlich meinen
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Grüß Euch,
natürlich hast Du damit recht, wenn Du sagst, daß heute die 13jährigen Mädels aussehen wie 17.
Nur eine 13jährige hat auch nichts um 1Uhr in einer Disco zu suchen!
Aber es liegt meiner Meinung nach einmal bei den Eltern, das zu unterbinden. Und zum andren an den Discos, das zu überprüfen. Aber da ist ihnen der Eintritt wahrscheinlich wichtiger, und der Konsum, den die "Kinder" zahlen.
Und mit 13 ist man meist noch ein Kind. Ausnahmen bestätigen die Regel. Ich weiß auch, daß die Girls heute ja viel weiter sind als noch vor etlichen Jahren. Aber meiner Meinung ist es nicht ok, wenn 13jährige nächtelang in Discos rumhängen und dort Alkohol und sogar Drogen konsumieren.
Wie handhabst Du sowas Lovara, mit Deiner Tochter?
Was den Jüngling in dem Gürtellokal betrifft. Naja, was soll man da machen?
Bessergesagt, was hast Du gemacht? Hast Du ihn reingelassen?
Weißt Du, ich denke nicht unbedingt, daß er in seiner Entwicklung geschädigt worden wäre, wenn er jetzt geblieben wäre. In diesem Alter machen doch die meisten jungen Männer mal Erfahrungen mit einer Sexworkerin.
Ob das jetzt stimmt mit den Eltern oder nicht, kann man ja scher beurteilen.
Da man die Geschichte um ihn rum nicht wirklich kennt, kann man ja auch nicht sagen, daß es nicht ok ist, was seine Familie da mit ihm macht!
Wie auch immer. Ich denke, wenn ein junger Mensch den Dienst in Anspruch nehmen will, soll er es tun.
Natürlich nicht, wenn er jugendlich ist.
Aber sonst sehe ich keine Probleme. Er wird schon merken, ob es ihm gefällt oder nicht.
Meist kommen sie dann eh drauf, daß es mit der Freudin doch schöner ist!
Ich habe nur die Erfahrung gemacht, daß viele Sexworkerin 18-20jährige meist ablehnen!
Lieben Gruß
Katarina
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@Lady Katarina
zu deiner ersten frage:
sie muss um spätestens 21uhr zu hause sein. wobei wir immer wissen wollen wo sie ist.
klarerweise machen auch wir ab und zu ausnahmen.
sie darf auch in die disco, aber nur in die die bis 19uhr jugendliche reinlassen. also kinderdisco.
mein sohn muss mit seinen 14jahren auch um spätestens 21uhr daheim sein. wobei er nicht wirklich auf discos udgl. steht. der rennt lieber irgendwo im grünen herum und lässt sich lauter blödsinn einfallen.
zu deiner zweiten frage:
ich hab mich damals recht lange mit dem jungen mann unterhalten.
hab ihm den ablauf erklärt und ihm dann in die obhut der chefin, einer guten freundinn von mir, gegeben die ihm ein wrklich liebes mädchen an seine seite gestellt hat. mit ihr ist er dann in einem zimmer verschwunden.
natürlich waren wir alle gespannt wie es ihm gefallen hat.
nach fast 5stunden ist er dann aus dem zimmer gekommen. sichtlich erleichtert und fröhlich. er ist damals zu uns gekommen und hat sich bedankt.
was aus ihm geworden ist? keine ahnung.
zu deiner ersten frage:
sie muss um spätestens 21uhr zu hause sein. wobei wir immer wissen wollen wo sie ist.
klarerweise machen auch wir ab und zu ausnahmen.
sie darf auch in die disco, aber nur in die die bis 19uhr jugendliche reinlassen. also kinderdisco.
mein sohn muss mit seinen 14jahren auch um spätestens 21uhr daheim sein. wobei er nicht wirklich auf discos udgl. steht. der rennt lieber irgendwo im grünen herum und lässt sich lauter blödsinn einfallen.
zu deiner zweiten frage:
ich hab mich damals recht lange mit dem jungen mann unterhalten.
hab ihm den ablauf erklärt und ihm dann in die obhut der chefin, einer guten freundinn von mir, gegeben die ihm ein wrklich liebes mädchen an seine seite gestellt hat. mit ihr ist er dann in einem zimmer verschwunden.
natürlich waren wir alle gespannt wie es ihm gefallen hat.
nach fast 5stunden ist er dann aus dem zimmer gekommen. sichtlich erleichtert und fröhlich. er ist damals zu uns gekommen und hat sich bedankt.
was aus ihm geworden ist? keine ahnung.
lg LOVARA
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Hi Lovara,
Blödsinn haben doch alle Jungs und auch Mädels in dem Alter im Kopf! Wir hatten das doch auch oder?
Das ist ja auch gut so. Es ist nur so traurig, wenn aus dem Blödsinn machen wirklicher Blödsinn, wie Drogen oder Alkohol dazukommen. Und da werden sie ja auch immer jünger.
Aber deshalb kann man ihnen ja nicht alles verbieten. Das würde wahrscheinlich auch nur das Gegenteil bringen. Meiner Meinung nach hilft reden, reden, reden am meisten. Wenn man mit seinen Kindern ein gutes Verhältnis hat, und über ihre Probleme und Sorgen reden kann, ist es doch weit sinnvoller, als wenn man ihnen alles verbietet.
Das meine ich jetzt bei Gott nicht auf Dich gemünzt!
Auch Sexualität gehört für mich dazu. Sehen die Kinder von klein auf, daß es etwas ganz natürliches ist, Sex zu haben, werden sie auch nicht so ein verklemmtes Verhältnis haben. Sie können kommen und fragen, wenn sie was wissen wollen!
Und die Geschichte mit dem Club, so hätte ich wahrscheinlich auch gehandelt. Es war wichtig, daß er für voll genommen wurde. Es hat ihm gefallen, was gibts schöneres?
Lieben Gruß
Katarina
Blödsinn haben doch alle Jungs und auch Mädels in dem Alter im Kopf! Wir hatten das doch auch oder?
Das ist ja auch gut so. Es ist nur so traurig, wenn aus dem Blödsinn machen wirklicher Blödsinn, wie Drogen oder Alkohol dazukommen. Und da werden sie ja auch immer jünger.
Aber deshalb kann man ihnen ja nicht alles verbieten. Das würde wahrscheinlich auch nur das Gegenteil bringen. Meiner Meinung nach hilft reden, reden, reden am meisten. Wenn man mit seinen Kindern ein gutes Verhältnis hat, und über ihre Probleme und Sorgen reden kann, ist es doch weit sinnvoller, als wenn man ihnen alles verbietet.
Das meine ich jetzt bei Gott nicht auf Dich gemünzt!
Auch Sexualität gehört für mich dazu. Sehen die Kinder von klein auf, daß es etwas ganz natürliches ist, Sex zu haben, werden sie auch nicht so ein verklemmtes Verhältnis haben. Sie können kommen und fragen, wenn sie was wissen wollen!
Und die Geschichte mit dem Club, so hätte ich wahrscheinlich auch gehandelt. Es war wichtig, daß er für voll genommen wurde. Es hat ihm gefallen, was gibts schöneres?
Lieben Gruß
Katarina
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Lady Katarina hat geschrieben:natürlich hast Du damit recht, wenn Du sagst, daß heute die 13jährigen Mädels aussehen wie 17.
Nur eine 13jährige hat auch nichts um 1Uhr in einer Disco zu suchen!Und mit 13 ist man meist noch ein Kind. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Weißt Du, ich denke nicht unbedingt, daß er in seiner Entwicklung geschädigt worden wäre, wenn er jetzt geblieben wäre. In diesem Alter machen doch die meisten jungen Männer mal Erfahrungen mit einer Sexworkerin.
Wie auch immer. Ich denke, wenn ein junger Mensch den Dienst in Anspruch nehmen will, soll er es tun.
Meist kommen sie dann eh drauf, daß es mit der Freudin doch schöner ist!
Ich habe nur die Erfahrung gemacht, daß viele Sexworkerin 18-20jährige meist ablehnen!
Guten Morgen, liebe Kati!
Da sprichst Du einige höchst brisante Themen an, die eigentlich z.T. ganz gut in den Thread "Psychologie der Sexarbeit" passten.
Eben gerade die Tatsache, dass die Mädels heute unglaublich frühreif sind, bzw. so aussehen, macht die Obhut und Aufsichtspflicht der Eltern und ggf. älterer Geschwister so ungeheuer wichtig. Die Krux an der Sache ist, dass die männliche Libido sich nicht an Geburtsdaten orientiert, sondern an den Infos, die das begehrliche Auge liefert. Dass der schweisstreibende Anblick mancher 13-14 jährigen Mädels es einigen Jungen und Junggebliebenen nicht gerade erleichtert, diesen mit "minderjährig" zu assoziieren, liegt auf der Hand. An deren verantwortungsvolle Zurückhaltung zu appellieren wäre aber so, als wollte man einen Fuchs im Hühnerstall mit Bircher Müsli abspeisen.
Die Mehrzahl der heutigen Teenager trägt gottlob ausreichend Selbstbewusstsein zur Schau und ist nicht so naiv, sich von derlei Kategorien beschwatzen zu lassen, aber leider gibt es viele Ausnahmen. Von der Faszination"Partydroge" über kleine Geschenke und finanzielle Zuwendungen sind es oft nur wenige Schritte bis zur ersten Nacht in einem Stundenhotel, wo man(n) als spendabler Stammgast garantiert keine Anzeige zu fürchten braucht.
Wieviele Minderjährige in der Goldenen Spinne & Co diversen "Kinderfreunden" ins Netz gingen, möchte ich gar nicht wissen.
Wer auf Sorgfaltspflicht und Gewissen der Lokalbetreiber setzt, steht gleichfalls auf verlorenem Posten. Es schert sich in Wahrheit kein Schwein darum, wenn irgendso ein Fatzke sich in gewissen Szene-Lokalen mit einem jungen Mädel ins "Giftzimmer" absetzt. Schlimmer noch : Es wird sogar noch saublöd gelacht, wenn man(n) ungeniert das gewisse Etwas im Glas der minderjährigen Bekanntschaft deponiert, während diese sich grad' am OO Erleichterung verschafft; - so geschehen an der Bar einer wohlbekannten Disco in der Wiener Innenstadt.
Solche Zeitgenossen sind wahrlich zum In-die-Gosch'n-Treten, wenn Ihr mich fragt.
Von daher gehe ich mit Kati's Meinung völlig konform, dass Erziehungsberechtigte sehr wohl ein wachsames Auge über den Lebenswandel und den Umgang ihres minderjährigen Nachwuchses
haben müssen.
Im Fall des "Jünglings" stellen sich diese und ähnliche Fragen kaum, sollte man meinen, denn lt. Aussage Lovara's war der Knabe immerhin 22 und somit eigentlich alt genug, eigenverantwortlich zu handeln. Sich in diesem Alter von seinen Eltern so weit gängeln zu lassen, dass selbst das Sexualleben betreffende Entscheidungen nicht eigenmächtig getroffen werden, legt aber ein mehr oder minder schweres Persönlichkeitsdefizit im Sinne einer Entwicklungsstörung nahe. Das Abenteuer auf der Sündenmeile hat dieses schon bestehende Handicap bestimmt nicht wesentlich aggraviert. Es hat allenfalls den Mangel an Selbstbewusstsein insoferne unterstützt, als er nicht darauf angewiesen war, eine "Eroberung" zu machen. Auf jeden Fall hat er sich so dem großen Mysterium Frau einen bedeutenden Schritt genähert.
Die Erkenntnis, dass man(n) sich diesem Mysterium Zeit seines Lebens stets nur annähert, es aber nie ganz erreicht, wird auch ihm letzten Endes nicht erspart bleiben..

Es mag sich also von der Persönlichkeitsstruktur her sehr wohl gleichfalls um ein "Kind" gehandelt haben. Aber das ist ja doch eher ein Sonderfall.
In diesem Zusammenhang stellt sich allerdings die m.E. nicht unwesentliche und interessante Frage, inwieweit die Entwicklung eines durchschnittlichen jungen Mannes durch frühzeitige Kontakte mit dem Rotlichtmilieu Schaden nehmen könne.
Und ich sage ganz offen : Mich interessiert diese Frage nicht zuletzt deshalb, weil sie auch für mich persönlich relevant ist.
Ich war zwar früh entwickelt, aber immerhin erst 17, als mich ein sog. Koberer, mit dem ich mich im Sportverein angefreundet hatte, mit in sein Lokal nahm. Ned lachen bitte : Wir spielten Schach (eine weitere gemeinsame Leidenschaft).

Obwohl dies in einem Hinterzimmer zu geschehen hatte, war es unvermeidlich, dass dem dreiviertelwüchsigen Tommy in regelmässigen Abständen die Augäpfel verlustig gerieten, wenn leicht bis sehr leicht bekleidete Damen am Weg zur und von der Garderobe an der prinzipiell offenen Tür vorbei rauschten.
So hatte ich zumeist einen schweren Stand auf dem Spielbrett, denn das ganz von Damen besetzte Brett vorm Kopf generierte anderswo Türme am laufenden Band, sodass es um ein Haar auch gleich den einen oder anderen Bauern zuviel gegeben hätte...
Von Schach "by fair means" konnte also keine Rede sein.

Hin und wieder begab es sich, zumal wenn zunftgetreue Haberer von Manfred K. zugegen waren, dass Tommy derweil draußen an der Bar Orangensaft schlürfte (oder war's doch Bier ?

Das dortige Geschehen zu beobachten, war höchst eindrucksvoll. Hätte mich die Lady hinter der Bar nicht pausenlos zugeschwafelt und mit ihrer massiven Körperlichkeit aller Perspektiven beraubt, wären alle diese Eindrücke ungleich besser zur Geltung gekommen.
Aber bitte, sie meinte es wohl nur gut...
Das ging eine hübsche Zeit lang so, und irgendwann schien es die normalste Sache der Welt zu sein, sich in unmittelbarer Gegenwart (k)nackiger Sirenen bei einem Schälchen Kaffee über ganz alltägliche Dinge und Gott und die Welt zu unterhalten.
Mit Mädchen Sex zu haben und dafür zu bezahlen, hatte den Touch des Befremdlichen verloren (falls es diesen je hatte), und im gleichen Maße war mir die Bedeutung von Sex als "Ware" plausibel geworden.
Meine "Entjungferung" ereignete sich zwar zwar noch im selben Jahr(wo sonst, als auf einer griechischen Insel ?

Ein Gutteil des im augustigen Ferialjob (als Hilfskraft auf einer Berghütte) lukrierten (Trink-) Geldes ging in den Federn einer
für meinen Geschmack umwerfenden tschechischen Kurtisane auf.
So umwerfend in der Tat, dass ich gleich erstmal einen gestandenen Umfaller produzierte. Peinlich, peinlich!

Beim zweiten Anlauf funzte es dann aber, quasi viribus unitis.
Naja, vielleicht ein bisserl mehr viribus, als unitis..
Ganz so konnte ich dieses etwas ernüchternde Resultat nicht auf sich beruhen lassen, und schon bei der nächsten finanziellen Gelegenheit suchte ich erneut die Gemächer einer (anderen) Liebesdienerin auf.
Ich weiß noch sehr gut, das war in der Deinhardsteingasse in Ottakring. Die Dame, ich glaube sie hieß Gabi, war für meine damaligen Begriffe nicht mehr ganz jung, aber ihre strahlend blauen Augen und ihr Charme liessen mich förmlich dahinschmelzen.
Zum Glück war sie längst nicht so umwerfend wie die andere, und Tommy bekam einen gar köstlichen Vorgeschmack darauf, was er später so lieben lernte, als sie kurz mal sein Gesicht besetzte, um ihn Minuten später bei kultiviertem 69 die

Es war auch das erstemal, dass ich eine "Kammer" zu Gesicht bekam, aber die dort zu sehenden Gerätschaften waren mir schon damals reichlich suspekt.
Obwohl ich mich an einen Zustand ohne Freundin oder zumindest erotische Affären in diesem Lebensabschnitt nicht erinnern kann, war die Faszination unstillbar geworden, die von allem ausging, was irgendwie mit dem horizontalen Gewerbe zu tun hatte. Meinem Spezi, besagtem Koberer, blieb dies nicht verborgen, und ich erinnere mich sehr gut, dass er mich mehrmals ins Gebet nahm, ich solle ja die Finger von den "Weibern" lassen, mit der Hurerei handle ich mir nur Zores ein. Naja, er musste es ja wissen..

De facto tat ich das genaue Gegenteil :
Just am Tag meiner Führerscheinprüfung lernte ich ein zauberhaftes blondes Geschöpf kennen, mit dem ich nach der Prüfung den Rest des Tages in einem Kaffehaus sitzend verbrachte. Es hatte beiderseits heftigst gefunkt, und in angeregte Konversation vertieft, verflogen die Stunden wie Minuten. Einige Dinge, die sie sagte, heizten mir gehörig ein, und ich frohlockte im Stillen über mein gutmeinendes Karma.
Kurzer Rede langer Sinn, noch am selben Abend erfuhr ich, dass Hilde eine Professionelle war. Sie wollte mir nichts vormachen, meinte sie, weil es ein Unding sei, eine etwaige Beziehung auf Lügen zu errichten. Ich schluckte natürlich schon ein paarmal, aber das Mädchen (sie war sechs Jahre älter als ich), das ich im Laufe dieses Nachmittags kennengelernt hatte, war mir in diesen Stunden so vertraut geworden und ans Herz gewachsen, dass sie von mir aus eine gesuchte Terroristin hätte sein können; ich hätte ihre Hand ebenso wie Hilde's in meine genommen und gesagt, dass ich nicht das geringste Problem damit hätte.
Nun ja, Probleme gab es dann zwar sehr wohl in den nächsten paar Monaten unseres Zusammenseins, aber die hatten nicht unmittelbar mit ihrem Job zu tun.
Hilde hatte meine Einstellung Prostituierten gegenüber entscheidend beeinflusst, noch ehe ich eine "unabhängige" eigenständige Meinung zum Thema Sexarbeiterinnen entwickeln konnte.
Ich sah sie von nun an wie andere Frauen auch, mit all ihren Schwächen und Stärken, Liebenswürdigkeiten und Unzulänglichkeiten. Ich sah ein hohes Maß an Aufrichtigkeit anderen gegenüber, aber laufenden Selbstbetrug. Ich lernte enorme Verdrängungsprozesse und Aggression kennen, die sich gelegentlich explosionsartig Luft verschafften, manchmal auch verletztende Distanziertheit, aber auch geradezu beschämende Großzügigkeit und nie enden wollendes Geborgenheitsbedürfnis.
Vielleicht rührt es von dieser Zeit, dass ich es hasse, wenn Sexarbeiterinnen ihres Berufes wegen herablassend behandelt oder gedemütigt werden, dass ich die oft überhebliche Art hasse, mit der
Männer von oder mit "Nutten" sprechen, als handle es sich um dreiloch-begehbare Gummipuppen.
Ich kann sagen, dass ich im Laufe meines bisherigen Lustwandelns auf diesem Planeten viele Mädchen der unterschiedlichsten Provenienz aus dem Gewerbe auf unterschiedlichste Art und Weise kennen gelernt habe. Mit einigen verbindet mich Privates, mit manchen Berufliches und mit der überwiegenden Mehrzahl das Übliche : Ein paar Stunden sorglosen Vergnügens. Ganz egal was, für mich war jede Einzelne von ihnen etwas ganz Besonderes. Und manche von ihnen liebe ich sogar auf eine ganz bestimmte Art und Weise. Nicht weil ich sie heiraten wollte oder dgl. (mögen die Götter mein heiliges Junggesellentum schützen!

Vielleicht hab' ich mir so von Anfang an ein "normales" Liebesleben verbockt und letztlich deswegen Beziehungsunfähigkeit als Lebensstil zur Kunstform erhoben. Ich weiß es nicht.
Ich kann nicht definitiv sagen, ob meine Entwicklung Schaden genommen hat, denn eigentlich fühle ich mich ganz wohl in meiner Haut. Aber vielleicht ist es auch nur die Macht der Gewohnheit, die mich so und nicht anders empfinden lässt.
Soviel weiß ich aber ganz sicher : Ich mag mir eine Welt ohne Euch nicht vorstellen, Ihr Süßen !

Habt einen schönen Tag alle miteinander!
LG, Tommy
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@Lady Katarina
bödsinn machen alle zwei grossen.
wurden beim rauchen erwischt und haben geglaubt sie sind superschlau und schmeissen die zigaretten weg und ein packerl kaugummi verdeckt den rest.
ich hab so lachen müssen das ich aufs schimpfen vergessen habe.
unsere predigt hat eine stunde gedauert und zum drüberstreuen mussten sie eine vor uns rauchen. das war die härteste strafe für die zwei.
ob sie jetzt rauchen kann ich nicht sagen, weil sie ja oft mit ihren freunden unterwegs sind. falls sie es machen lassen sie sich nicht erwischen.
alkohol oder drogen wären für mich schlimm. jeder von den beiden wird sicher irgendwann mit einem rausch nach hause kommen. ich war genauso. drogen habe ich aber immer vermieden. in der beziehung bin ich jungfräulich. ich hoffe unsere kids bleiben es auch.
bödsinn machen alle zwei grossen.
wurden beim rauchen erwischt und haben geglaubt sie sind superschlau und schmeissen die zigaretten weg und ein packerl kaugummi verdeckt den rest.
ich hab so lachen müssen das ich aufs schimpfen vergessen habe.
unsere predigt hat eine stunde gedauert und zum drüberstreuen mussten sie eine vor uns rauchen. das war die härteste strafe für die zwei.
ob sie jetzt rauchen kann ich nicht sagen, weil sie ja oft mit ihren freunden unterwegs sind. falls sie es machen lassen sie sich nicht erwischen.
alkohol oder drogen wären für mich schlimm. jeder von den beiden wird sicher irgendwann mit einem rausch nach hause kommen. ich war genauso. drogen habe ich aber immer vermieden. in der beziehung bin ich jungfräulich. ich hoffe unsere kids bleiben es auch.
lg LOVARA
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Hi Zusammen,
also Tommy, wenn ich mir Dich so ansehe, denke ich ganz und gar nicht, daß es Dir in irgendeiner Weise geschadet hat, daß Du so früh mit der Szene konfrontiert wurdest.
Natürlich würden einige Gegner tausend Gründe finden, was in Deiner Entwicklung dadurch schiefgelaufen ist.
Nur soweit ich Dich kenne, ist alles mehr als in Ordnung bei Dir. :-)
Aber es wird auch sicher andre Beispiele dafür geben, die nicht mit dieser Welt "zurechtkamen". Aber das hat höchstens was mit ihrer Erziehung und mit ihrem Selbstwertgefühl zu tun.
Sie wären so oder so "abgerutscht".
Auch denke ich nicht, daß es schadet, wenn ein junger Mann (egal ob 17 oder 22) eine Prostituierte aufsucht.
Gefällt es ihm, wird er in Zukunft immer wieder mal so ein Service in Anspruch nehmen.
War es nicht seines, wird er merken, daß der Sex mit einer Freundin weit besser für ihn ist.
Und zu Lovara:
Was Deine beiden Mädels da tun, das ist ja nichts schlimmes. Natürlich wäre es besser, würden sie nicht rauchen. Einfach der Gesundheit zuliebe.
Aber ich halte nicht viel von diesen Meinungen, wenn junge Menschen Zigaretten rauchen, automatisch zu weiteren "Drogen" greifen.
Daß wir alle heimlich geraucht haben und unsre Eltern für dumm verkauft haben, ist auch nichts neues.
Ich denke in so einer Situation ist es wichtig, den Kindern oder Jugendlichen nicht irgendwelche Strafen und Verbote aufzuschwatzen. Sie werden es noch interessanter finden. Und rauchen tun sie sowieso, nur halt heimlich!
Und daß sich kein Kind von seinen Eltern sowas verbieten läßt, wissen wir auch alle.
Was die Sache mit dem ersten Rausch angeht. Tja, wer hatte den nicht in seiner Jugend?
Sie sind eh selber gestraft genug. Es ist ihnen soooo furchtbar schlecht und sie werden soooo Kopfschmerzen haben, daß sie selber schwören, nie mehr in ihrem Leben zu trinken.
Man sollte nur schauen, daß sie nicht irgendwelche andren Mittelchen probieren.
Und da ist es meiner Meinung nach wichtig, immer offen mit ihnen zu reden. Sie müssen das Gefühl haben, daß man sie ernst nimmt und daß sie den Eltern vertrauen können.
Lieben Gruß Euch
Katarina
also Tommy, wenn ich mir Dich so ansehe, denke ich ganz und gar nicht, daß es Dir in irgendeiner Weise geschadet hat, daß Du so früh mit der Szene konfrontiert wurdest.
Natürlich würden einige Gegner tausend Gründe finden, was in Deiner Entwicklung dadurch schiefgelaufen ist.
Nur soweit ich Dich kenne, ist alles mehr als in Ordnung bei Dir. :-)
Aber es wird auch sicher andre Beispiele dafür geben, die nicht mit dieser Welt "zurechtkamen". Aber das hat höchstens was mit ihrer Erziehung und mit ihrem Selbstwertgefühl zu tun.
Sie wären so oder so "abgerutscht".
Auch denke ich nicht, daß es schadet, wenn ein junger Mann (egal ob 17 oder 22) eine Prostituierte aufsucht.
Gefällt es ihm, wird er in Zukunft immer wieder mal so ein Service in Anspruch nehmen.
War es nicht seines, wird er merken, daß der Sex mit einer Freundin weit besser für ihn ist.
Und zu Lovara:
Was Deine beiden Mädels da tun, das ist ja nichts schlimmes. Natürlich wäre es besser, würden sie nicht rauchen. Einfach der Gesundheit zuliebe.
Aber ich halte nicht viel von diesen Meinungen, wenn junge Menschen Zigaretten rauchen, automatisch zu weiteren "Drogen" greifen.
Daß wir alle heimlich geraucht haben und unsre Eltern für dumm verkauft haben, ist auch nichts neues.
Ich denke in so einer Situation ist es wichtig, den Kindern oder Jugendlichen nicht irgendwelche Strafen und Verbote aufzuschwatzen. Sie werden es noch interessanter finden. Und rauchen tun sie sowieso, nur halt heimlich!
Und daß sich kein Kind von seinen Eltern sowas verbieten läßt, wissen wir auch alle.
Was die Sache mit dem ersten Rausch angeht. Tja, wer hatte den nicht in seiner Jugend?
Sie sind eh selber gestraft genug. Es ist ihnen soooo furchtbar schlecht und sie werden soooo Kopfschmerzen haben, daß sie selber schwören, nie mehr in ihrem Leben zu trinken.
Man sollte nur schauen, daß sie nicht irgendwelche andren Mittelchen probieren.
Und da ist es meiner Meinung nach wichtig, immer offen mit ihnen zu reden. Sie müssen das Gefühl haben, daß man sie ernst nimmt und daß sie den Eltern vertrauen können.
Lieben Gruß Euch
Katarina
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Ich kann mich noch recht gut erinnern, wie das damals war, als meine Eltern mich erwischten.
Zunächst mal eine Strafpredigt. Muss eine Stunde gewesen sein. Das Hauptargument war, dass noch niemand in unserer Familie geraucht hat. Warum ich deshalb nicht rauchen sollte, war/ist mit unverständlich. Irgendwie gingen damals alle Warnungen beim einen Rohr rein und beim anderen wieder raus. Ich war halt grad in dem Alter, in dem die Eltern nur Blödsinn reden und einen nicht verstehen ;-)
Die nächste Angriffs-Phase bestand darin, dass meine Mutter vor mir eine Zigarette rauchte. Das sah so peinlich aus, dass ich mich furchtbar schämte. Aber nicht für's Rauchen, sondern für meine Mutter.
Wie man sieht, hat's nichts gebracht. Letztendlich war mein Laster dann auch schon sehr früh geduldet und ich mußte es nicht mehr verstecken. Ich glaube mit 16 habe ich dann das erste Mal versucht, aufzuhören. 2 Wochen durchgehalten und dann wieder angefangen. Was ich beobachtet habe, war, dass mein Immunsystem sehr von der rauchfreien Zeit profitiert hat. Ich hatte damals eine Warze an einem Finger, die wir mit allen Hausmittelchen zu entfernen versucht hatten. Als ich dann aufhörte, zu rauchen, war sie von selbst innerhalb von 2 Tagen verschwunden. Die Sache mit dem Immunsystem ist für mich auch heute der wichtigste Grund, aufzuhören.
Was den Alkohol angeht, tja... ich hab relativ früh für ein Mädel vom Lande damit angefangen, weil ich damals in einer Freundschaft war, die mir diesbezüglich nicht sehr gut tat. Das Problem: Ich bekomme nur sehr selten einen Kater und übel ist mir auch nur sehr selten geworden. Deshalb hab ich über mehrere Freundschaften und die Jahre meiner Jugend hinweg immer wieder wunderbare Vollräusche und Beinahe-Alkoholvergiftungen, bei denen ich manchmal irgendwann in einem Stadtpark-Brunnen wieder zu mir kam, produziert. Es war so verdammt leicht, als 13-17 jährige an Alkohol aller Arten zu kommen und das ist auch heute noch so. Welche Supermarkt-Kassierin stellt schon einen Jugendlichen, der mit Alkohol an der Kassa steht, zu Rede? Bei Zigaretten ist es genauso. In keiner Trafik wurde ich auf mein Alter angesprochen. Vielleicht auch, weil ich so brav aussah.
Mittlerweile macht mir das trinken bzw. der Rausch keinen Spaß mehr. Ausschlaggebend dafür war, dass ich -nachdem ich nach Wien gezogen bin- einen jungen Mann kennenlernte, der zwar ein lieber Freund war, aber meine Gefühle, die über Freundschaft hinausgingen, nicht erwiderte. Wir gingen öfters gemeinsam in eine Cocktailbar (Dino's), die ich jedem empfehlen kann. Einmal zogen wir anschließend noch durch diverseste Lokale im Umkreis inklusive einer Whiskey-Bar, und der dortige Trank hat mir den Rest gegeben. Ich hab mich wohl wirklich erbarmungswürdig peinlich benommen und konnte mich an die schlimmsten Szenen am nächsten Tag noch erinnern. Ich konnte dem Typen nicht mehr in die Augen sehen, so hab ich mich geschämt. Ab da wurde ich vorsichtiger.
Heute trinke ich so gut wie nichts mehr. Manchmal schon noch einen über den Durst, aber wirklich nur sehr selten, nicht mehr jedes Wochenende, wie früher.
Was das Rauchen angeht, das macht mir mittlerweile gehörig Angst. Und meinem Freund auch. Wenn er mich husten hört, tut es ihm körperlich weh und er muss an eine schlimme Episode mit seinem Vater denken. Deshalb versuche ich seit Monaten, Allen Carr's "Endlich Nichtraucher" fertig zu lesen. Leider sperre ich mich noch immer dagegen. Schmecken tut's grauslich, es hat nur negative Auswirkungen auf die Gesundheit und mittlerweile wirst als Raucher auch schon an allen möglichen Orten "diskriminiert". Warum also weiterrauchen? Weil man Angst hat, das Leben wäre ohne Zigaretten nicht mehr so schön... Blödsinn, eigentlich.
Alles Liebe,
Lisa
Zunächst mal eine Strafpredigt. Muss eine Stunde gewesen sein. Das Hauptargument war, dass noch niemand in unserer Familie geraucht hat. Warum ich deshalb nicht rauchen sollte, war/ist mit unverständlich. Irgendwie gingen damals alle Warnungen beim einen Rohr rein und beim anderen wieder raus. Ich war halt grad in dem Alter, in dem die Eltern nur Blödsinn reden und einen nicht verstehen ;-)
Die nächste Angriffs-Phase bestand darin, dass meine Mutter vor mir eine Zigarette rauchte. Das sah so peinlich aus, dass ich mich furchtbar schämte. Aber nicht für's Rauchen, sondern für meine Mutter.
Wie man sieht, hat's nichts gebracht. Letztendlich war mein Laster dann auch schon sehr früh geduldet und ich mußte es nicht mehr verstecken. Ich glaube mit 16 habe ich dann das erste Mal versucht, aufzuhören. 2 Wochen durchgehalten und dann wieder angefangen. Was ich beobachtet habe, war, dass mein Immunsystem sehr von der rauchfreien Zeit profitiert hat. Ich hatte damals eine Warze an einem Finger, die wir mit allen Hausmittelchen zu entfernen versucht hatten. Als ich dann aufhörte, zu rauchen, war sie von selbst innerhalb von 2 Tagen verschwunden. Die Sache mit dem Immunsystem ist für mich auch heute der wichtigste Grund, aufzuhören.
Was den Alkohol angeht, tja... ich hab relativ früh für ein Mädel vom Lande damit angefangen, weil ich damals in einer Freundschaft war, die mir diesbezüglich nicht sehr gut tat. Das Problem: Ich bekomme nur sehr selten einen Kater und übel ist mir auch nur sehr selten geworden. Deshalb hab ich über mehrere Freundschaften und die Jahre meiner Jugend hinweg immer wieder wunderbare Vollräusche und Beinahe-Alkoholvergiftungen, bei denen ich manchmal irgendwann in einem Stadtpark-Brunnen wieder zu mir kam, produziert. Es war so verdammt leicht, als 13-17 jährige an Alkohol aller Arten zu kommen und das ist auch heute noch so. Welche Supermarkt-Kassierin stellt schon einen Jugendlichen, der mit Alkohol an der Kassa steht, zu Rede? Bei Zigaretten ist es genauso. In keiner Trafik wurde ich auf mein Alter angesprochen. Vielleicht auch, weil ich so brav aussah.
Mittlerweile macht mir das trinken bzw. der Rausch keinen Spaß mehr. Ausschlaggebend dafür war, dass ich -nachdem ich nach Wien gezogen bin- einen jungen Mann kennenlernte, der zwar ein lieber Freund war, aber meine Gefühle, die über Freundschaft hinausgingen, nicht erwiderte. Wir gingen öfters gemeinsam in eine Cocktailbar (Dino's), die ich jedem empfehlen kann. Einmal zogen wir anschließend noch durch diverseste Lokale im Umkreis inklusive einer Whiskey-Bar, und der dortige Trank hat mir den Rest gegeben. Ich hab mich wohl wirklich erbarmungswürdig peinlich benommen und konnte mich an die schlimmsten Szenen am nächsten Tag noch erinnern. Ich konnte dem Typen nicht mehr in die Augen sehen, so hab ich mich geschämt. Ab da wurde ich vorsichtiger.
Heute trinke ich so gut wie nichts mehr. Manchmal schon noch einen über den Durst, aber wirklich nur sehr selten, nicht mehr jedes Wochenende, wie früher.
Was das Rauchen angeht, das macht mir mittlerweile gehörig Angst. Und meinem Freund auch. Wenn er mich husten hört, tut es ihm körperlich weh und er muss an eine schlimme Episode mit seinem Vater denken. Deshalb versuche ich seit Monaten, Allen Carr's "Endlich Nichtraucher" fertig zu lesen. Leider sperre ich mich noch immer dagegen. Schmecken tut's grauslich, es hat nur negative Auswirkungen auf die Gesundheit und mittlerweile wirst als Raucher auch schon an allen möglichen Orten "diskriminiert". Warum also weiterrauchen? Weil man Angst hat, das Leben wäre ohne Zigaretten nicht mehr so schön... Blödsinn, eigentlich.
Alles Liebe,
Lisa
Sobald der Geist auf ein Ziel gerichtet ist, kommt ihm vieles entgegen.
Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1832)
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wobei es dann auf die anzahl der vordelikte als auch schwere oder wiederholbarkeit geht ... ist eine klassische richter sache !Junge Menschen: Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Verheiratete Personen, Zivildiener und Angehörige des Bundesheeres gelten mit Ausnahme des § 11 Abs. 2 nicht als junge Menschen im Sinne dieses Gesetzes, auch wenn sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
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Hallo Tachyon,
herzlich Willkommen im Forum und danke für deinen Beitrag. Bist du in Sachen Recht gebildet? Stell dich doch kurz mal unter "Community-Mitglieder stellen sich vor" vor. Würde mich wirklich freuen. Danke!
Alles Liebe,
Elisabeth (admin)
herzlich Willkommen im Forum und danke für deinen Beitrag. Bist du in Sachen Recht gebildet? Stell dich doch kurz mal unter "Community-Mitglieder stellen sich vor" vor. Würde mich wirklich freuen. Danke!
Alles Liebe,
Elisabeth (admin)
Sobald der Geist auf ein Ziel gerichtet ist, kommt ihm vieles entgegen.
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