Erstmal hallo zusammen.
Erstmal bin ich nur der Mann meiner SW :). Sie hat vor knapp 10 Jahren nach einem Herzinfakt den aktiven Dienst am Kunden quitiert und hat sich seitdem auf das verbale Geschäft beschränkt.
Erstmal ist sie dort "freiberuflich" tätig und von Ihrem verdienst
wird monatlich ein bestimmter prozentsatz (weiss nicht mehr genau wie hoch aber glaube jenseits der 30%) an das Finanzamt abgeführt (FA KÖLN). Diese Einkünfte muste ich bislang laut Ihrer Firma und den dortigen Steuerberatern nirgends auf den gemeinschaftlichen veranlagungen angeben, auch hat sie keine Möglichkeiten auf einen Ausgleich oder ähnliches .
Nun wird sich leider bei mir in den nächsten Monaten, sollte nicht doch noch ein kleines Wunder passieren, die Einkommens lage durch Firmenauflösung ändern. Zwar sauber ohne viel Minus aber es ist kein Einkommen mehr da.
Daraus ergibt sich aber nun für mich die frage in wie weit ich Ihre Einkünfte (von denen ich ja eigentlich nach dem Steuermodell nichts wissen muß :) ) bei den Harz4 Anträgen mit angeben muss. Für mich ist sie ja Hausfrau und sie wird so hoch besteuert das sie nicht veranlagt werden muss.
Das beenden meiner Selbständigkeit und die 15 Jahre die ich davor schon für eine andere Firma in den Sand gesetzt habe sind schon schwer zu verdauen , müssen wir jetzt auch noch deswegen umziehen und meine Frau deswegen Ihre Tiere aufgeben kann ich sie in der geschlossenen Besuchen . Harz4 soll zwar nur kurzfristig eine lösung sein aber mit mitte 40 bin ich auf Deutschlands Baustellen auch kein Lastesel mehr und Erfahrung ist leider wie in allen Gewerben bei vielen nur noch zweitrangig.
Hoffe der ein oder andere kennt sich mit der Problematik aus und kann den ein oder anderen Tipp geben. Schon mal danke
Frank
Hallo und frage zu Düsseldorfer Regelung und Harz
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Hallo Frankk,
kann dir da nicht direkt helfen, aber
Frage: Hast du als Selbständiger keinen Steuerberater?
Man muß da natürlich etwas aufpassen, denn nicht alle kennen sich mit sowas aus.
Wer über steuerliche Dinge dieser Art im Forum gut Bescheid weiß ist Micha Ebner. Schreib mal eine pn an ihn, vielleicht kann er dir helfen.
ansonsten würde ich es bei Madonna, Kassandra, hydra oder einer anderen NGO anrufen, die wissen vielleicht Bescheid.
lg, Hanna
kann dir da nicht direkt helfen, aber
kommt mir komisch vor.Erstmal ist sie dort "freiberuflich" tätig und von Ihrem verdienst
wird monatlich ein bestimmter prozentsatz (weiss nicht mehr genau wie hoch aber glaube jenseits der 30%) an das Finanzamt abgeführt (FA KÖLN). Diese Einkünfte muste ich bislang laut Ihrer Firma und den dortigen Steuerberatern nirgends auf den gemeinschaftlichen veranlagungen angeben, auch hat sie keine Möglichkeiten auf einen Ausgleich oder ähnliches .
Frage: Hast du als Selbständiger keinen Steuerberater?
Man muß da natürlich etwas aufpassen, denn nicht alle kennen sich mit sowas aus.
Wer über steuerliche Dinge dieser Art im Forum gut Bescheid weiß ist Micha Ebner. Schreib mal eine pn an ihn, vielleicht kann er dir helfen.
ansonsten würde ich es bei Madonna, Kassandra, hydra oder einer anderen NGO anrufen, die wissen vielleicht Bescheid.
lg, Hanna
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- Ich bin: Angehörige(r) von SexarbeiterIn
Hallo Frank,
hast Du das von der betreffenden Firma, bzw. deren Steuerberater schriftlich? Wenn nein, dann bitte darum, am besten mit einer Erläuterung nach welchem Paragrafen diese Pauschalversteuerung vorgenommen wird.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass Euch da Mist erzählt wurde und Ihr eigentlich für die vergangenen Jahre eine berichtigte Einkommensteuererklärung abgeben müsstet.
Sollte dies so sein, dann haben sich auch alle übrigen Fragen geklärt.
Solltest Du es wider Erwarten schriftlich bekommen, dann würde ich den Steuerberater der Firma fragen, wir Du jetzt zu verfahren hast.
LG certik
hast Du das von der betreffenden Firma, bzw. deren Steuerberater schriftlich? Wenn nein, dann bitte darum, am besten mit einer Erläuterung nach welchem Paragrafen diese Pauschalversteuerung vorgenommen wird.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass Euch da Mist erzählt wurde und Ihr eigentlich für die vergangenen Jahre eine berichtigte Einkommensteuererklärung abgeben müsstet.
Sollte dies so sein, dann haben sich auch alle übrigen Fragen geklärt.
Solltest Du es wider Erwarten schriftlich bekommen, dann würde ich den Steuerberater der Firma fragen, wir Du jetzt zu verfahren hast.
LG certik
* bleibt gesund und übersteht die Zeit der Einschränkungen *