Welche Wurst hat sich das bloß ausgedacht?
Köln/Düsseldorf –
Welche Wurst hat sich das bloß ausgedacht? Wer im Imbiss seine Currywurst im Sitzen isst, zahlt 19 Prozent Mehrwertsteuer. Steht der Kunde jedoch, werden nur sieben Prozent fällig – das entschied der Bundesfinanzhof in zwei Grundsatz-Urteilen. Lesen Sie mal, was Wirte aus dem Rheinland von diesem Steuer-Irrsinn halten.
Michael Ivkovic (32) von Nehring am Zülpicher Platz hält von der Gerichtsentscheidung wenig. „Wie soll ich kontrollieren, ob sich ein Kunde hinsetzt oder lieber im Stehen isst?“, sagt er. „Klar wäre das schön, weniger Mehrwertsteuer zu zahlen, das läppert sich auf den Monat gesehen ja schon.“ Eine Currywurst kostet bei ihm 2,50 Euro, bei Stehessern würde der Wirt so rund 16 Cent pro verkaufter Wurst sparen. Der Kunde selbst merkt davon nichts, der Preis bleibt für alle gleich.
Ralf Heinen (51) von CurryCologne auf der Antwerpener Straße: „Wenn ich den Kunden am Ende der Bestellung frage, ob er im Stehen oder im Sitzen essen will, dann erklärt der mich doch für bekloppt!“ Trotzdem sagt Heinen: „Das Urteil bietet dem Gastronom mehr Möglichkeiten, das ist ja grundsätzlich positiv.“
Angelika Nehmelmann bedient bei „Die Bratwurst“ in der Düsseldorfer Altstadt – und ist über die Entscheidung der Richter empört: „Ein totaler Witz. Wird künftig auch das Pinkeln im Stehen oder Sitzen unterschiedlich berechnet?“
http://www.express.de/news/panorama/wel ... index.html
Mehrwertsteuer-Wahnsinn
Kommt jetzt die Currywurst-Polizei?
Daumen in die Mitte für das „Currywurst-Urteil“: Ralf Heinen (51) von CurryCologne sieht auch Möglichkeiten für Gastronomen.
Wer im Imbiss die Currywurst im Sitzen isst, zahlt 19 % Mehrwertsteuer. Wer steht, nur 7 %. Große Frage nach dem Urteil des Bundesfinanzhof: Wer soll das kontrollieren? Kommt jetzt bald die „Currywurst-Polizei“?
Das Kölner Ordnungsamt kann darüber nur lachen. „Wir machen da nichts, das ist Sache der Oberfinanzdirektion“, so Amtsleiter Robert Kilp.
Dort verweist man auf das Finanzministerium in Düsseldorf. Ein Sprecher: „Sonder- und Betriebsprüfungen machen wir regelmäßig. Über verstärkte Finanzkontrollen an Currywurstbuden wurde aber noch nicht gesprochen.“
Noch nicht. Unklar ist auch, was Stehtische betrifft: Mit 19 oder 7 % besteuern? Was ist, wenn Barhocker dabeistehen? Niemand weiß es.
Auch bei vielen weiteren Beispielen scheiden sich die (Fiskus-)Geister. Beim Erwerb eines lebendigen Hausesels fallen 19 % an, geschlachtet nur 7 %. Für „Islandmoos“ gilt der ermäßigte Steuersatz, nicht aber für „isländisches“. Moos ist eben nicht gleich Moos. Irre ...
http://www.express.de/regional/koeln/ko ... index.html
Wie unsinnige, nein man kann schon sagen "irrsinnig" das Steuersystem geworden ist, mag jetzt gar nicht weiter denken, was es für.......


Liebe Grüße, Fraences