MWST-Steuersatz des Körriewörscht:Sitzen oder Stehend?

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fraences
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MWST-Steuersatz des Körriewörscht:Sitzen oder Stehend?

Beitrag von fraences »

Steuer-Irrsinn in der Frittenbude
Welche Wurst hat sich das bloß ausgedacht?


Köln/Düsseldorf –

Welche Wurst hat sich das bloß ausgedacht? Wer im Imbiss seine Currywurst im Sitzen isst, zahlt 19 Prozent Mehrwertsteuer. Steht der Kunde jedoch, werden nur sieben Prozent fällig – das entschied der Bundesfinanzhof in zwei Grundsatz-Urteilen. Lesen Sie mal, was Wirte aus dem Rheinland von diesem Steuer-Irrsinn halten.

Michael Ivkovic (32) von Nehring am Zülpicher Platz hält von der Gerichtsentscheidung wenig. „Wie soll ich kontrollieren, ob sich ein Kunde hinsetzt oder lieber im Stehen isst?“, sagt er. „Klar wäre das schön, weniger Mehrwertsteuer zu zahlen, das läppert sich auf den Monat gesehen ja schon.“ Eine Currywurst kostet bei ihm 2,50 Euro, bei Stehessern würde der Wirt so rund 16 Cent pro verkaufter Wurst sparen. Der Kunde selbst merkt davon nichts, der Preis bleibt für alle gleich.

Ralf Heinen (51) von CurryCologne auf der Antwerpener Straße: „Wenn ich den Kunden am Ende der Bestellung frage, ob er im Stehen oder im Sitzen essen will, dann erklärt der mich doch für bekloppt!“ Trotzdem sagt Heinen: „Das Urteil bietet dem Gastronom mehr Möglichkeiten, das ist ja grundsätzlich positiv.“

Angelika Nehmelmann bedient bei „Die Bratwurst“ in der Düsseldorfer Altstadt – und ist über die Entscheidung der Richter empört: „Ein totaler Witz. Wird künftig auch das Pinkeln im Stehen oder Sitzen unterschiedlich berechnet?“


http://www.express.de/news/panorama/wel ... index.html

Mehrwertsteuer-Wahnsinn
Kommt jetzt die Currywurst-Polizei?


Daumen in die Mitte für das „Currywurst-Urteil“: Ralf Heinen (51) von CurryCologne sieht auch Möglichkeiten für Gastronomen.

Wer im Imbiss die Currywurst im Sitzen isst, zahlt 19 % Mehrwertsteuer. Wer steht, nur 7 %. Große Frage nach dem Urteil des Bundesfinanzhof: Wer soll das kontrollieren? Kommt jetzt bald die „Currywurst-Polizei“?

Das Kölner Ordnungsamt kann darüber nur lachen. „Wir machen da nichts, das ist Sache der Oberfinanzdirektion“, so Amtsleiter Robert Kilp.

Dort verweist man auf das Finanzministerium in Düsseldorf. Ein Sprecher: „Sonder- und Betriebsprüfungen machen wir regelmäßig. Über verstärkte Finanzkontrollen an Currywurstbuden wurde aber noch nicht gesprochen.“

Noch nicht. Unklar ist auch, was Stehtische betrifft: Mit 19 oder 7 % besteuern? Was ist, wenn Barhocker dabeistehen? Niemand weiß es.

Auch bei vielen weiteren Beispielen scheiden sich die (Fiskus-)Geister. Beim Erwerb eines lebendigen Hausesels fallen 19 % an, geschlachtet nur 7 %. Für „Islandmoos“ gilt der ermäßigte Steuersatz, nicht aber für „isländisches“. Moos ist eben nicht gleich Moos. Irre ...

http://www.express.de/regional/koeln/ko ... index.html

Wie unsinnige, nein man kann schon sagen "irrsinnig" das Steuersystem geworden ist, mag jetzt gar nicht weiter denken, was es für....... :017 :018

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Re: MWST-Steuersatz des Körriewörscht:Sitzen oder Stehend?

Beitrag von Aoife »

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fraences hat geschrieben:Mehrwertsteuer-Wahnsinn
Kommt jetzt die Currywurst-Polizei?
Im Grund genommen vielleicht gar nicht so schlecht, wenn der currywurstessende Normalbürger jetzt einmal selbst erleben darf, mit welchen behördlich, richterlich und gesetzlich abgesegneten Menschenrechtsverletzungen wir uns täglich herumzuschlagen haben.

So kann jeder an einem relativ harmlosen Beispiel selbst erfahren, was es bedeutet wenn der Staat unter dem Vorwand eines (in diesem Fall steuerlichen) Regelungsbedarfs sich anmaßt über so intime Entscheidungen wie ob man im Stehen oder im Sitzen isst informiert werden zu müssen.

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Beitrag von fraences »

Liebe Aoife,

da ist noch die Lücke der "horizontale" Lage beim Currywurst essen noch drin. "Essen macht ja mich so müüüüde." :002
Aber wenn ich MWST sparen kann, dann nehme ich jeder Körperlage in Kauf. Aber das bekommt ja noch nicht einmal der Endkonsumten zu gute.
Aber Du hast Recht, die Frage ist wieviele Blödsinn braucht man noch, bis das Faß überläuft?

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Beitrag von friederike »

Wenn man keinen Sitzplatz mehr findet, darf man also einen Rabatt verlangen.

Die Frage des Verzehrs im Liegen scheint noch nicht ausjudiziert. Hier müsste eine höchstricherliche Klärung herbeigeführt werden.

In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob sexuelle Dienstleistungen im Stehen nicht ebenfalls dem ermässigten Steuersatz unterliegen. Irgendwie geht es schliesslich auch hier um currywurstähnliche Formen.

Höchst korrekt und höchst genau grüsst
Friederike

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Beitrag von Aoife »

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friederike hat geschrieben:Die Frage des Verzehrs im Liegen scheint noch nicht ausjudiziert. Hier müsste eine höchstricherliche Klärung herbeigeführt werden.
Bis es soweit ist kann auf den Verzehr im Liegen Vergnügungssteuer erhoben werden - und da die Stadtkassen leer sind wird man grundsätzlich davon auszugehen haben, dass jede Currywurst im Liegen verzehrt wird ... und ob das überhaupt in de Vergnügungssteuersatzung als steuerpflichtig aufgeführt ist bleibt unerheblich, so jedenfalls meine Erfahrungen.

Ich frage mich langsam wirklich, wie leidensfähig ein Volk denn sein muß, um solche Zustände zu ertragen. Es geht ja nicht um die paar Euro (die einzusparen ohnehin viel billiger wäre als sie einzutreiben), sondern um das Prinzip der sämtliche Lebensbereiche umfassenden staatlichen Bevormundung.

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RE: MWST-Steuersatz des Körriewörscht:Sitzen oder Stehend?

Beitrag von Adultus-IT »

Da redet man immer vom Abbau der Bürokratie. Okay... wenn das der Weg ist...dann Mahlzeit.

Ironie an....
Wie wird aber versteuert... wenn ich die halbe "Wurscht" im stehen und die andere halbe im sitzen esse? :017 Da muss der Bundesfinanzhof noch mal ran...denn so eine Lücke im Gesetz geht ja nun wirklich nicht.
Ironie aus

Gruss Adultus - IT Micha

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Beitrag von ehemaliger_User »

So unlogisch ist die festlegung gar nicht.

Wusstet ihr, dass die Burgerketten für Mahlzeiten, die "ausser Haus" verkauft werden nur 7 % Umsatzsteuer berechnen, für Speisen und Getränke, die im Haus verzehrt werden aber 19 %? Und genau deshakb die VerkäuferInnen fragen "Zum Mitnehmen oder hier essen"?

Die Richter haben nach einer pragmatischen, einfach handzuhabenden Regelung gesucht. Sie deswegen lächerlich zu machen und sich darüber aufzuregen finde ich nicht in Ordnung.

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz wurde 1968 aus sozialen Gründen eingeführt. Neben den meisten Lebensmitteln werden Kulturgüter und auch der Nahverkehr auf diesem Weg subventioniert. Weil Geringverdiener üblicherweise den Grossteil ihrer Einkünfte für den Grundbedarf aufwenden müssen.

Die Festlegung war willkürlich. 1968 hat noch niemand an Fast-Food-Ketten gedacht. Da gabs njur die Unterscheidung "Imbiss = Grundbedarf" und "Restaurant =/ Grundbedarf".

Warum soll z.B. eine Dönerbude mit Tischen in einem beheizbaren Zelt umsatzsteuerlich besser gestellt werden als eine Dönerbude, die wie eine Gaststätte aufgebaut ist?

Warum muss ein Café für eine Butterbrezel 19 % Umsatzsteuer abführen, eine Bäckerie mit ein paar Tischen und Stühlen aber nur 7 %?

Die Fest- und Auslegung des Gestzes ist willkürlich. Begünstigt wird derjenige, der eine starke Lobby hat.

Beispiele:
  • Eine Zeitschrift mit beigeleigter CD/DVD unterliegt dem vollen Umsatzsteuersatz, es sei denn, der Datenträger ist redaktionelle Ergänzug zur Schrift.
  • Gewürze: ermässigter Satz, gemahlene Gewürze: voller Satz
  • Trüffel und Rennpferde: ermässigter Satz, Babywindeln Regelsatz
  • Bücher ermässigter Satz, Hörbücher Regelsatz
  • 2007 wurden Fahrkarten der Bergbahnen und Skilifte auf den ermässigten Satz abgesenkt
  • 2010 wurde der Satz für Zommervermietung/Hotelzimmer auf den ermässigten Satz abgesenkt, Bordellzimmer aber ausdrücklich ausgenommen.
  • Honorare für Ärzte und Krankengymnsatik: 0 %,
Der ermässigte Satz war bei der Einführung die Hälfte des Regelsatzes, Ende 1998, bei der Erhöhung von 14 auf 16 %, wurde der ermässigte Satz nicht mit angehoben.

@Friederike
Sexuelle Dienstleistungen müssten gänzlich von der Umatzsteuer befreit sein denn SDL üben eine "ähnliche heilberufliche Tätigkeit" im Sinne des § 4 Nr. 14 UStG aus.

Wer will ernsthaft abstreiten, dass Sex zur Gesunderhaltung der Seele und des Körpers ein wichtiger Faktor ist?
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fraences
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Beitrag von fraences »

Lieber ehemaliger_User,

danke für das sehr informative Aufklärung des MWST Handhabungs. Dies ist bestimmt die Grundlage für das Urteil.

Trotzdem stelle ich mir den täglichen Buchungsaufwand, sehr stressig und zeitaufwändig vor und kann nicht glauben, das sie 100% genau sein kann.

Was den Umsatzsteuer für Sexuelle Dienstleistung an geht, stimme ich Dir voll zu. Mich würde die Zahlen interessieren, ob überhaupt, bedingt durch die Pauschalsteuer nur ein ganz kleiner Prozentzahl von SW einen Steuererklärung überhaupt beim Finanzamt einreichen. Hier über gibt es kaum Einblicke.Ich weiß nur, von vielen Kolleginnen, das sie täglich 25 Euro von Betreiber einbehalten werden, (oft in dem Glauben, das hiermit die Steuerschuld abgegolten ist ) und manche noch nicht einmal einen Steuernummer haben. In Köln wurde nach Einführen des Vergnügungssteuer + Pauschalsteuer nur mit "Künstler"Namen abgerechnet.
Ich habe starke Bedenken, das dies für vielen SW zum Bumerang wird.Hier ist vieles sehr "schwammig" und auch keine Gleichsetzung mit anderen Selbständigen.

Ein guter Hinweis von Dir die steuerrechtlichen Handhabung von heilberufliche Tätigkeit im Sinne des §4 Nr.14 UStG.

Liebe Grüße, Fraences
Zuletzt geändert von fraences am 28.08.2011, 05:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Aoife »

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ehemaliger_User hat geschrieben:Die Richter haben nach einer pragmatischen, einfach handzuhabenden Regelung gesucht. Sie deswegen lächerlich zu machen und sich darüber aufzuregen finde ich nicht in Ordnung.
Absolut, ehemaliger_User :001

Wenn ich hier sarkastisch werde, dann zunächst einmal nicht wegen dem einzelnen Richter, sondern wegen dem gesamten System. Das von der Wurzel her faul ist und vom Kopf her stinkt. Die Frage ist ja nicht die soziale Komponente des ermäßigften Mehrwehrtssteuersatzes, sondern ein System, das den Bürger so abzockt, dass für sozial Schwächere eine Ermäßigung der Abzocke "gerecht" erscheint.

Wenn ich dem einzelnen Richter überhaupt etwas vorwerfen kann, so dass er sich in den Dienst eines solchen Systems stellt, und das obwohl er nicht nur aufgrund seiner Machtstellung intelligent genug sein sollte das zu durchschauen, sondern sich selbst auch sicherlich dafür hält.

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Beitrag von ehemaliger_User »

Da hast Du Recht, liebe Aoife.

Ich meinte damit nicht Dich, sondern die Medien, allen voran die Vertreter der "Stimme aus dem Volk". Die unfähigen Richter, die dem "kleinen Mann" keinen Sitzplatz gönnen.

Wenn McDoof deshalb die Preise erhöht stehen die Schuldigen ebenfalls fest.
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RE: MWST-Steuersatz des Körriewörscht:Sitzen oder Stehend?

Beitrag von friederike »

@ehemaliger_User,

natürlich wäre es falsch, hier die Richter zu kritisieren. Die Kritik muss dem Umsatzsteuergesetz UStG und dem Gesetzgeber gelten. Dieses Gesetz hat viele Schwachpunkte, im Grunde ist es nicht durchführbar. Unternehmer, die in diesem Gestrüpp Fehler machen, können in ernsthafte Schwierigkeiten kommen, weil die Betriebsprüfungen oft Jahre später die Beanstandungen aufbringen und dann erhebliche Nachforderungen fällig werden. Praxisfälle betreffen das Thema "Ort der Lieferung oder Leistung" (§§ 3, 3a UStG). Lesenswert ist auch § 4 UstG über Umsatzsteuerbefreiungen.

Dann gibt es eben die zahlreichen Ungereimtheiten, die in der Öffentlichkeit aufgespiesst werden. Warum etwa unterliegen Medikamente dem vollen Satz? Nach Einführung der berüchtigten Steuerermässigung für Hotelübernachtungen mussten Anwendungserlasse angefertigt werden, die einfach nur absurdes Theater sind (z. B. zur Behandlung von Hotelübernachtungen (7%) mit Frühstück (19%)).

Der ja an sich begrüssenswerte Wunsch, soziale Erleichterungen zu schaffen, hat zu einem Monstrum geführt, das für die Beteiligten echt gefährlich werden kann.

Die Verluste aus dem Umsatzsteuerbetrug über die Karussellgeschäfte werden immer noch auf zweistellige Milliardenbeträge im Jahr geschätzt. Aber die Finanzverwaltung kümmert sich lieber darum, den kleinen Nüttchen ihre paar Euro streitig zu machen.

(http://de.wikipedia.org/wiki/Karussellgeschäft)

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Re: RE: MWST-Steuersatz des Körriewörscht:Sitzen oder Stehen

Beitrag von Aoife »

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friederike hat geschrieben:Aber die Finanzverwaltung kümmert sich lieber darum, den kleinen Nüttchen ihre paar Euro streitig zu machen.
Weil das bisher eben einfacher ist ...

Bezüglich Vergnügungssteuer hat mir der hiesige Behördenvertreter ganz klar gesagt: Die Stadt braucht das Geld, und da die Großindustrie sich hochqualifizierte Anwälte leisten kann holt man es eben bei uns.

Wobei ich mir wirklich wünschen würde das Problem hätte auf dieser Stufe mit Intelligenz gelöst werden können, denn in dem Maß, in dem zunehmend auch die Massen (Currywurstverzehrer) bemerken dass sie nur ausgebeutet werden sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass die sich entwickelnde Lösung intelligent sein wird, massiv.

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