Diskriminierung! Airbnbs schwieriger Umgang mit Sexarbeiter:innen

Geschäfte, Internet-Shops, Dienstleister, Beamte... wo habt ihr Diskriminierung oder unangemessenes Verhalten erfahren? Wo hat es euch besonders gut gefallen, bzw. stimmte das Preis/Leistungs-Verhältnis?
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Zwerg
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Diskriminierung! Airbnbs schwieriger Umgang mit Sexarbeiter:innen

Beitrag von Zwerg »

Diskriminierung

Airbnbs schwieriger Umgang mit Sexarbeiter:innen




Airbnb besitzt ein Patent, mit dem sich vermeintlich die Vertrauenswürdigkeit von Nutzer:innen berechnen lässt. Immer wieder sperrt das Unternehmen Accounts von Sexarbeiter:innen, selbst wenn diese nur privat verreisen wollen. Wie die Entscheidungen zustande kommen, bleibt intransparent.

17.08.2020 um 13:17 Uhr - Charlotte Pekel

Auf der Suche nach einer Unterkunft für den nächsten Urlaub? Fast 7,9 Millionen Deutsche nutzten dafür 2018 die Online-Plattform Airbnb. Aber es gibt Menschen, denen es Airbnb offenbar erschwert, eine Unterkunft zu buchen. Das betrifft laut Medienberichten etwa Sexarbeiter:innen in den USA und Großbritannien. Auch Sexarbeiter:innen, die Airbnb für den privaten Urlaub nutzen wollten, wurden laut Berichten ihre Accounts gesperrt. Recherchen von netzpolitik.org zeigen, dass es auch Fälle im deutschsprachigen Raum gibt, obwohl Sexarbeit in Deutschland und der Schweiz legal ist.

Der Begriff Sexarbeiter:in bezeichnet Angehörige der Prostitutionsbranche, die einvernehmliche sexuelle Dienstleistungen anbieten. Er grenzt ihre Tätigkeit von der Zwangsprostitution ab.

Seit 2018 kooperiert Airbnb mit Polaris Project. Der Kooperation waren Berichte und Beschwerden über sogenannte Pop-up-Bordelle in Airbnb-Unterkünften vorausgegangen. Polaris Project engagiert sich gegen Menschenhandel. Laut einem Bericht von Airbnb nutzt es die Daten von Polaris Project, um bei Nutzer:innen Hinweise auf Menschenhandel zu finden. Polaris Project wird allerdings dafür kritisiert, Sexarbeit generell zu bekämpfen und nicht zwischen einvernehmlicher Sexarbeit und Zwangsprostitution zu unterscheiden.
Airbnb schmeißt Sexarbeiter:innen von der Plattform

Gerade dort, wo Prostitution nur in Bordellen oder als Hausbesuch bei Freier:innen erlaubt ist, weichen Sexarbeiter:innen aus finanzieller Not häufig auf Privatunterkünfte aus. So ist es zum Beispiel in vier Bundesländern in Österreich. Die Bundesländer regeln Prostitution dort eigenständig, Wohnungsprostitution ist aber überall verboten. Sexarbeiter:innen müssen den Bordellbetreiber:innen Miete für ihr Zimmer zahlen. Viele zwinge das in die illegale Prostitution in selbst angemieteten Airbnb-Wohnungen, berichtet Christian Knappik gegenüber netzpolitik.org. Er ist Sprecher des österreichischen Online-Forums sexworker.at und betreut auch dessen Notfall-Hotline. „Hier rufen täglich verzweifelte Frauen an, die die Polizei in Airbnb-Wohnungen gelockt hat“, sagt er.

Die Methode der Polizei: Fake-Freier buchen eine:n Prostituierte:n und fordern diese:n dazu auf, eine Unterkunft anzumieten. Dort greifen die Beamten zu. Ein entsprechendes Dokument der Prostitutionskontrolle durch die Polizei und dazugehörige Chat-Verläufe liegen netzpolitik.org vor. Nicht nur die Prostituierten, sondern auch die Vermietenden erwarten in diesem Fall hohe Geldstrafen, Christian Knappik spricht von mehreren Tausend Euro.

Er kennt aber auch konkrete Fälle, in denen die Airbnb-Accounts von Sexarbeiter:innen gesperrt wurden. In zwei Fällen aus Österreich konnten Prostituierte keine Unterkunft buchen, mit der Begründung, „die Anmietung sei zweifelhaft“, berichtet Christian Knappik. Die Betroffenen hatten Airbnb für ihre Arbeit genutzt. Daraufhin seien ihre Konten gesperrt worden. Er vermutet, dass Airbnb bei diesen Maßnahmen auf Informationen des Zahlungsdienstleisters Paypal zurückgegriffen hat. „Paypal sperrt alles, was mit Erotik zu tun hat“, sagt Knappik. In seiner Nutzungsrichtlinie verbietet der Bezahldienst die Nutzung für „Aktivitäten“, die „mit Transaktionen bezüglich […] bestimmten sexuell orientierten Materialien oder Diensten […] zu tun haben.“
Fälle auch in Deutschland und der Schweiz

Im Fall einer deutschen Sexarbeiterin warf Airbnb ihr außerdem „gewerbliche Nutzung“ vor, sagt Knappik. Die Betroffene erzählte ihm, dass sie sich per Mail an Airbnb gewandt, aber keine Antwort erhalten habe. Ähnliches habe eine Sexarbeiterin aus der Schweiz erlebt und im Forum sexworker.at geschildert, berichtet Christian Knappik weiter. Wie die Einschränkungen zustande kamen, ist für die Betroffenen nicht transparent.

Airbnb verfügt über ein Patent für einen Algorithmus, der die vermeintliche Vertrauenswürdigkeit von Mieter:innen berechnen soll. Er bezieht auch Berührungspunkte zu Sexarbeit in das Ranking mit ein. Das Unternehmen bestreitet gegenüber netzpolitik.org, in Deutschland dieses Verfahren zur Risikoeinschätzung zu nutzen: „Wir greifen derzeit nicht auf dieses Patent zurück, um Prozesse über Benutzer:innen in Deutschland auszuführen.“ (eigene Übersetzung)

Elissa M. Redmiles berichtet auf Twitter von Sexarbeiter:innen, die Probleme mit Airbnb-Accounts hatten, auch wenn sie die Plattform privat nutzen wollten. Sie forscht im Bereich digitale Sicherheit und Ungleichheit für Microsoft Research und das Max-Planck-Institut für Software-Systeme. In ihrer Interview-Studie unter Sexarbeiter:innen in Deutschland und der Schweiz hätten mehrere Teilnehmer:innen ausführlich darüber berichtet, dass ihre Airbnb-Konten gesperrt wurden. Elissa Redmiles‘ Studie ist noch nicht erschienen, aber wir konnten ein Überblickskapitel ihrer Arbeit einsehen.
Abgleich mit Behördendaten

Dass Airbnb Menschen, die der Sexarbeit nachgehen, von seiner Plattform wirft, gehört offenbar zu seiner Sicherheitsstrategie. Auf seiner deutschen Website schreibt das Unternehmen:

Wir nutzen Vorhersagemethoden und maschinelles Lernen, um auf der Stelle Hunderte von Signalen auszuwerten, die uns dabei helfen, verdächtige Aktivitäten zu erkennen und zu unterbinden, noch bevor sie eintreten.

Das Unternehmen gibt an, „weltweit bei allen Gastgebern und Gästen einen Abgleich mit Behörden-, Terroristen- und Sanktionslisten“ durchzuführen – „auch wenn natürlich kein Überwachungssystem perfekt ist.“ In den USA werde außerdem der Hintergrund von Nutzer:innen überprüft. Damit ist gemeint, dass Personen auf frühere Verurteilungen wegen Straftaten, Registrierung von Sexualstraftäter:innen und anderen „erheblichen Vergehen“ geprüft werden, wie das Unternehmen an anderer Stelle ausführt. Außerdem lässt es Profilfotos und jegliche Bilder, die über die Nachrichtenthreads versendet werden, durch die sogenannte PhotoDNA-Datenbank laufen, die sie auf kinderpornografische Inhalte prüft.
Sexarbeit mit Straftaten auf einer Stufe

Das alles sind Maßnahmen, die Gastgeber:innen und Gäst:innen eine sichere und positive Erfahrung ermöglichen sollen. Der Grat zwischen Vorsicht und Ausgrenzung ist schmal. Der patentierte Algorithmus stuft neben Sexarbeit auch „negative Persönlichkeitsmerkmale“ und drogenkonsumierende Menschen als wenig vertrauenswürdig ein.

In dem dazugehörigen Patent heißt es, der Algorithmus orientiert sich unter anderen an Persönlichkeitsmerkmalen wie „Güte“, „Gewissenhaftigkeit“, „Offenheit“, „Verträglichkeit“, „Neurotizismus“, „Narzissmus“ und „Psychopathie“. Verhaltensmerkmale, die der Algorithmus berücksichtigt, sind unter anderen: Erstellung von Fake-Profilen, Drogen- und Alkoholkonsum, Verbindungen zu Hass verbreitenden Websites und Organisationen, sowie Sexarbeit, Verbrechen, Betrug und Pornografie. Weiter steht dort:

Die Einstufung der Vertrauenswürdigkeit kann auf Persönlichkeits- und Verhaltensmerkmalen basieren, die die Wahrscheinlichkeit dafür vorhersagen, dass die Person positives Verhalten in einer Online- oder Offline-Interaktion zeigt. (eigene Übersetzung)

Sexarbeit und Pornografie werden in dem Patent in einem Satz mit kriminellen Handlungen angeführt. Sie gelten für das Unternehmen als Anhaltspunkte für eine geringe Vertrauenswürdigkeit von Mieter:innen. Andere Verhaltens- und Persönlichkeitsmerkmale treten in der Bewertung zurück, heißt es im Patent. Der Algorithmus gewichtet Merkmale wie Sexarbeit oder die Beteiligung an einem Verbrechen (als Täter:in) entsprechend stärker.

Das Unternehmen gibt uns gegenüber an, das Patent nicht selbst entwickelt zu haben. Man habe es 2014 beim Kauf des Startups Trooly übernommen, das wohl für die Background-Checks bei Airbnb mitverantwortlich ist. „Wie bei jedem anderen Unternehmen gibt es eine Reihe von Patenten“, heißt es weiter vom Unternehmen. „Das bedeutet nicht, dass wir notwendigerweise alle Aspekte dessen implementieren, was in ihnen enthalten ist.“ (eigene Übersetzung)

Wir haben Airbnb auch gefragt, wo es diesen Algorithmus wie einsetzt, von welchen Unternehmen und Behörden es dafür Daten bezieht und wie lange diese gespeichert werden. Auf diese Fragen haben wir keine Antworten erhalten. Das Unternehmen betont aber, dass es keine sexuellen Dienstleistungen in Inseraten zulasse und diese Regel mit entsprechenden Richtlinien durchsetze.
Gesetze erfassen nicht alle algorithmischen Entscheidungen

„Grundsätzlich können Unternehmen im Rahmen der Privatautonomie selbst entscheiden, wer auf ihren Plattformen aktiv ist“, sagt Louisa Specht, Professorin und Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Informations- und Datenrecht an der Universität Bonn. Sie verweist jedoch auf eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Personen von einer Veranstaltung, die für einen unbeschränkten Personenkreis geöffnet ist, nicht ohne sachlichen Grund ausgeschlossen werden dürfen. „Das lässt sich meines Erachtens auf den digitalen Bereich erstrecken“, so Specht.

Die Auswirkung von algorithmischen Entscheidungen kann zudem unter die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fallen. Nach derzeitiger Rechtslage verstoße Airbnb aber weder gegen das eine noch das andere, sagt Daniel Zimmer, Rechtswissenschaftler am Lehrstuhl für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn. „Die Vermietung von Räumen an Gewerbetreibende zählt grundsätzlich nicht zu den vom Antidiskriminierungsrecht erfassten Sachverhalten.“ Auch deckt das AGG die Benachteiligung von Berufsgruppen nicht ab. Allerdings wird der Regulierungsbedarf von Algorithmen immer wieder diskutiert. Einer von mehreren Lösungsansätzen könnte die „Erstreckung des herkömmlichen Antidiskriminierungsrechts auf weitere Lebensbereiche“ sein, schlägt Zimmer zur Diskussion vor.

Specht denkt über eine Offenlegungspflicht für Algorithmen nach, durch die Diskriminierung leichter nachgewiesen werden könnte. Eine solche Pflicht gibt es laut Medienstaatsvertrag bereits für Suchmaschinen. Generell bezweifelt die Juristin, dass der Airbnb-Algorithmus datenschutzrechtlich unbedenklich wäre. Sie spricht dabei die Zulässigkeit der Datenverarbeitung an, insbesondere von Daten zur Gesundheit und dem Sexualleben der Nutzer:innen. Nutzer:innen haben außerdem gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das Recht, „nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden“, sagt Louisa Specht.
Betroffene können sich selten wehren

An einem konkreten Fall können wir die Entscheidungswege von Airbnb nicht prüfen. Christian Knappik ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, die Betroffenen wenden sich über die Hotline und das Forum vertrauensvoll an ihn. Aber er weiß um die Verzweiflung der Betroffenen. „Das löst Machtlosigkeit für die Frauen und Männer aus“, sagt er. „Das Hauptproblem ist, dass sensible Daten weitergegeben werden.“

Für Nutzer:innen sei undurchsichtig, auf welche Daten Airbnb genau zugreifen kann – was für Sexarbeiter:innen zum existenziellen Problem werden kann. In Österreich handeln sie gegen das Gesetz, wenn sie Apartments zum Arbeiten mieten, aber viele sehen keinen anderen Ausweg.

Auch ist schwer zu sagen, wie viele Sexarbeiter:innen in Deutschland Probleme mit Airbnb haben. Beim Bundesverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen e. V. (BesD) sei das kein Thema, sagt eine Sprecherin gegenüber netzpolitik.org. Prostituierte nutzten die Plattform für ihre Arbeit, auch wenn sie es nicht offen angeben. Von Kontosperrungen konnte jedoch niemand im Verband berichten, weder im beruflichen noch im privaten Kontext.
Kriminalisierung von Sexarbeit ist ein Problem

Ob und wann Methoden wie die der von Airbnb patentierte Algorithmus in Antidiskriminierungs- und Datenschutzgesetzen angemessen berücksichtigt werden, bleibt offen. Warum Sexarbeiter:innen Unterkünfte manchmal offenbar nicht zu privaten Zwecken anmieten können, dafür fehlt eine sachliche Begründung.

Zudem ist das Patent für den Algorithmus gleichermaßen in den USA und in Europa zugelassen, obwohl die Länder Prostitution ganz unterschiedlich regulieren. Sexarbeiter:innen handeln also manchmal mehr, manchmal weniger gesetzeskonform, wenn sie Apartments für geschäftliche Zwecke anmieten.

Für Christian Knappik versteckt sich hinter der Problematik eine grundsätzliche Debatte über Menschenrechte in der Prostitution. „Wenn Sexarbeiter:innen keine Zimmer mehr auf Airbnb buchen dürfen, widerspricht das der europäischen Menschenrechtskonvention: der Freiheit der Berufswahl und der sexuellen Selbstbestimmung“, sagt er. Dass Sexarbeit grundsätzlich kriminalisiert werde, lehnt er ab. Das Sexualleben und die Privatsphäre von Sexarbeiter:innen und deren Kund:innen müssten durch die Gesetzgebung und die Behörden respektiert werden.

https://netzpolitik.org/2020/diskrimini ... 0y_W5t6r64

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Re: Diskriminierung! Airbnbs schwieriger Umgang mit Sexarbeiter:innen

Beitrag von deernhh »

Danke @Zwerg
für die Einstellung des Artikels!

Diskriminierung erleben SW nicht nur bei Airbnb, sondern auch an anderen Portalen, siehe Artikel unten:

So werden Sexarbeiterinnen von Online-Dienstleistern diskriminiert

"Wenn niemand ein Problem mit Sexarbeit hätte, hätten die Zahlungsanbieter wahrscheinlich auch keins", sagt Candy Flip.

Von Yannah Alfering

09 April 2020, 3:00amShareTweetSnap

In Deutschland gibt es mehr offiziell gemeldete Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen als Hebammen. Trotzdem dürfen Erstere weder einen Paypal-Account noch ein Instagram- oder Facebook-Profil haben – zumindest nicht für berufliche Zwecke.

Seit 2016 gibt es in Deutschland das Prostituiertenschutzgesetz. Seitdem ist Sexarbeit vollständig legalisiert. Das bedeutet allerdings nicht, dass die jahrelange Stigmatisierung von Menschen, die ihr Geld mit Sex verdienen, schlagartig aufgehört hätte – im Gegenteil.

Ein Ort, an dem die Diskriminierung von Sexworkern besonders groß ist, ist das Internet. Über Social Media berichten Menschen immer wieder, wegen ihres Jobs von Online-Plattformen gelöscht oder dort gesperrt worden zu sein. Wir haben mit drei Sexarbeiterinnen darüber gesprochen, wie sie online diskriminiert werden und an welchen Stellen sie am stärksten Einschränkungen spüren.

Lady Velvet Steel, Sexarbeiterin


FOTO: PRIVAT

Zu Beginn meiner Berufskarriere habe ich kleine Anzahlungen über PayPal entgegengenommen. Dafür hatte ich mir ganz brav einen Business-Account eingerichtet. Nach zwei Wochen wurde ich von PayPal gesperrt – lebenslang. Was ich damals nichts wusste: Alles, was mit Sexualität zu tun hat, verstößt gegen die Nutzungsbedingungen von PayPal. Ich hatte den Account vorher primär für eBay-Transaktionen genutzt und etwa 500 Euro auf dem Konto. Die wurden sofort eingezogen. Ich musste ein halbes Jahr lang dafür kämpfen, das Geld zurückzubekommen. Sowas kann im schlimmsten Fall eine Existenz bedrohen.

Selbst wenn du deinen Account nur für private Zwecke benutzt – wenn rauskommt, dass du was mit Sexarbeit zu tun hast, wirst du gesperrt. [Anm. d. Red.: Paypal sagt auf Nachfrage von VICE, dass Konten nicht aufgrund des Berufes geschlossen werden würden, sondern wenn sie gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen. Verboten sind unter anderem Transaktionen für "sexuell orientierte Materialien oder Dienste".] Das passiert häufig durch Denunziantentum, weil Freier oder Trolle unsere Privatadressen raussuchen und dann Verbindungen zu Plattformen wie PayPal herstellen. Ich habe eine Impressumspflicht. Wenn ich meinen Namen nicht auf meiner Webseite angebe, bekomme ich Probleme. Mache ich es, stellen Menschen Verbindungen zu meinem Privatleben her.

Als das Prostituiertenschutzgesetz 2017 in Kraft getreten ist, hat die Swinger-Plattform JOYclub alle Anbieterinnen von sexuellen Dienstleistungen rausgeworfen. Das hat mich sehr geärgert. Selbst wenn ich dort keine Dienstleistungen anbiete, bin ich offenbar nicht erwünscht. JOYclub schrieb damals: "Werte wie Ehrlichkeit, Respekt und Harmonie stehen für uns nicht im Einklang mit den wirtschaftlichen Aspekten und teilweise zweifelhaften Nebeneffekten, die das Thema käufliche Lust mit sich bringt". [Anm. d. Red.: JOYclub hat den Text auf ihrer Webseite am 20.07.2017 aktualisiert. Ein Screenshot des ursprünglichen Posts liegt VICE vor.] Diskriminierung zieht sich durch verschiedene private Plattformen. Ich trete zum Beispiel bei Airbnb nicht unter meinem richtigen Namen auf, weil die Plattform Sexarbeitende auch dann rausschmeißt, wenn wir die Räumlichkeiten nicht für sexuelle Dienste anmieten. Das sind genau die Themen, von denen wir sprechen, wenn es um das Stigma rund um Sexarbeit geht.

Candy Flip, Sexarbeiterin und Filmemacherin


FOTO: THESE MODERN EYEZ

Wenn man als Sexarbeiterin Zahlungsdienste nutzen möchte, merkt man schnell, wie schwer einem das gemacht wird. Es ist eigentlich unmöglich, über Online-Zahlungsanbieter Geld für sexuelle Dienste anzunehmen. Von gängigen Anbietern wie PayPal wird man gelöscht. Ich drehe auch Pornos, kann dafür aber nur schwer Zahlungen annehmen. Entweder darf man den Zahlungsanbieter als Sexarbeiterin gar nicht verwenden oder man geht über andere Kreditkartenanbieter, die dann aber horrende Aufschläge nehmen. Neonazis dürfen dagegen auf Paypal bleiben und da ihre Spenden sammeln.

Online-Diskriminierung ist nur ein kleiner Teil des Stigmas, das es über unseren Beruf in der Gesellschaft gibt. Warum werden Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen ausgeschlossen? Weil Sexarbeit als etwas Schmutziges gilt, womit die Firmen nichts zu tun haben wollen. Wenn niemand ein Problem mit Sexarbeit hätte, hätten die Zahlungsanbieter wahrscheinlich auch keins.


Seit 2018 gibt es in den USA das FOSTA-SESTA Gesetz. [Anm. d. Red.: Dabei handelt es sich um ein Gesetz, das den Sexhandel bekämpfen soll.] Infolgedessen wurden mehrere US-amerikanische Webseiten runtergenommen – zum Beispiel Backpage, eine Seite, auf der sexuelle Dienstleistungen angeboten wurden. Das gefährdet Menschenleben, weil Leute auf einen Schlag ihr Einkommen verlieren, verzweifelt sind, sich auf die Straße stellen oder höhere Risiken eingehen, um genügend Kunden zu bekommen. Außerdem werden die Kommunikation und Vernetzung zwischen Sexarbeitenden erschwert. Dabei ist es sehr wichtig für unsere Sicherheit, dass wir uns zum Beispiel in Facebook-Gruppen über gefährliche Kunden austauschen können. Stigma tötet.

Josefa Neureus, Sexarbeiterin


FOTO: LUCAS WAHL

Besonders nervig finde ich den Umgang von Instagram und YouTube mit Sexworkern. Egal, ob wir beruflich oder privat auf Instagram aktiv sind: Die Plattform will uns nicht.

Bei YouTube wurde ich noch nie gesperrt. Aber die Videos, die ich dort veröffentliche, sind nicht werbefähig. Ich habe keine Möglichkeit, das YouTube-Partnerprogramm zu nutzen. Das bedeutet, dass ich keine Werbung schalten und nicht im Video auf andere Webseiten verlinken darf. Das ist schon eine arge Ungleichbehandlung.

Wenn wir auf Plattformen wie Kaufmich! – das ist eine der Plattformen, auf der Sexarbeitende mit Kunden in Kontakt kommen können – Anzeigen schalten wollen, müssen wir dafür zahlen. Sexarbeiter geben monatlich manchmal 500 Euro für Werbung aus. Natürlich würden wir das Influencertum darum gerne auch für uns nutzen, um kostenfrei eine höhere Bekanntheit zu erzielen. Wir müssten keine Telefonnummer angeben, könnten in sicherer Distanz mit Kunden interagieren und sie super einfach blocken.

Es gibt Unternehmen, die dabei helfen, die Impressumspflicht zu umgehen, damit der Name von Sexworkern geheim bleibt. Das kostet aber auch wieder rund 200 Euro pro Monat. Das sind wieder so und so viele Schwänze mehr, die du lutschen musst.

Um Kreditkartenunternehmen zu meiden, nutze ich Amazon-Gutscheine. Auf der Rückseite steht ein Code, den meine Kunden mir schicken. Mit meinem privaten Amazon-Konto kann ich das Guthaben dann einlösen. Die Miete kann man damit natürlich nicht zahlen. Mittlerweile muss kein vollständiger Name mehr auf Überweisungen auftauchen, deshalb kann ich zusätzlich Geld per Überweisung bekommen. Wenn ich abends mit dem ganzen Bargeld aus dem Hotel komme, fühle ich mich ganz schön unsicher – noch mehr als sonst schon.

https://www.vice.com/de/article/wxe385/ ... ram-paypal

Liebe Grüße von deernhh

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Re: Diskriminierung! Airbnbs schwieriger Umgang mit Sexarbeiter:innen

Beitrag von deernhh »

Airbnb schnüffelt auch bei Facebook u.a. rum...

Party-Fotos online? Airbnb will auf Facebook schnüffeln
Airbnb lässt eine Software entwickeln, mit der Social-Media-Profile potenzieller Gäste gescannt werden. Gastgeber sollen somit vor Gästen gewarnt werden, die mit Alkohol, Drogen oder Sex zu tun haben.

Miriam Keilbach

04.01.2020

Hast du Fotos vom Junggesellenabschied oder der letzten Karnevals-Feier auf deinem Facebook-Profil? Dann solltest du deine Einstellungen dringend überprüfen, ehe du das nächste Mal mit Airbnb eine Ferienwohnung buchen willst.

Der amerikanische Konzern arbeitet an einer Technologie, die das Internet und die sozialen Medien scannen kann. Die künstliche Intelligenz namens „Trait Analyzer“ wird Fotos, Seitenlikes und geteilte Inhalte durchforsten und danach die Wahrscheinlichkeit berechnen, dass ein Gast das Haus des Gastgebers zerstört oder dort Unruhe stiftet. Das meldet die britische „Daily Mail“. Auch Sexarbeit, Kommentare und Likes auf Hass-Websites und Drogen sollen eine Rolle spielen.

Facebook wird von Airbnb nach Bildern, Videos und Begriffen durchsucht
Wie die Zeitung berichtet, sollen Schlüsselwörter, Bilder und Videos, die online zu finden sind und in Verbindung mit dem potenziellen Gast stehen, gescannt werden, um dessen Vertrauenswürdigkeit zu ermitteln. Verhaltens- und Persönlichkeitsmerkmale sollen so herausgefiltert werden, einschließlich der Punkte „Gewissenhaftigkeit und Offenheit“.

Die neue Software ist eine Reaktion von Airbnb: Ein Immobilienbesitzer hatte die Plattform auf rund 850.000 Euro verklagt, weil Partygäste seine Villa im Londoner Stadtteil Chelsea zerstört hatten. Gebucht hatte eine Person für eine vierköpfige Familie, doch es kamen 500 junge Leute. Der Schaden betrug mehr als 520.000 Euro, zwei Monate lang musste die Villa saniert werden.

Tipps & Tricks
6 Fehler, die du bei deiner Airbnb-Buchung machst
Airbnb will durch die Software ein Offline-Verhaltens-Profil erstellen
Mit der neuen Technologie werden beispielsweise Artikel, die in Verbindung mit der Person stehen könnten, gescannt. Außerdem werden Hinweise auf angeblich negative Verhaltensweisen wie „Neurotizismus und Verwicklung in Verbrechen, Narzissmus, Machiavellismus oder Psychopathie“ gesammelt. Diese Daten werden dann mit sozialen Verbindungen, Beschäftigungs- und Bildungsgeschichte abgeglichen, um so ein Offline-Verhaltens-Profil des Gastes zu erstellen.

Das Patent für die neue Software hat Airbnb bereits beim Europäischen Patenamt angemeldet. Ab wann sie genutzt werden wird und ob sie auch in Deutschland eingesetzt wird, ist noch nicht bekannt. Derzeit findet sich bei Airbnb nur der Sicherheitshinweis, dass Reservierende vor der Bestätigung durch prädiktive Analysen auf ihr Risiko hin bewertet werden.

https://www.reisereporter.de/artikel/10 ... chnueffeln

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Re: Diskriminierung! Airbnbs schwieriger Umgang mit Sexarbeiter:innen

Beitrag von deernhh »

11.09.20, 16:57 Uhr
Das große Zittern Airbnb-Daten gehen schon sehr bald an die Finanzämter
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Schwarz-Vermietern bei Airbnb geht es womöglich bald an den Kragen (Symbolbild)
Foto: picture alliance/dpa

Die Hamburger Steuerfahndung will noch in diesem Monat Tausende Datensätze über Anbieter auf der Wohnungs-Vermittlungsplattform Airbnb an die übrigen Bundesländer übermitteln. Das habe die Behörde den Finanzministerien zugesagt, teilte die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen am Freitag mit. Zuvor hatte die „Wirtschaftswoche“ berichtet.

Eine Sondereinheit der Hamburger Steuerfahndung hatte stellvertretend für die übrigen Bundes- und Landesbehörden in einem mehrjährigen internationalen juristischen Verfahren erreicht, dass Airbnb die Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken herausrücken muss. Dem war das Unternehmen vor wenigen Wochen nachgekommen.

Airbnb rückte rund 10.000 Datensätze raus
Es handelt sich der Berliner Senatsverwaltung zufolge um rund 10.000 Datensätze aus den Jahren 2012 bis 2014. Sie liefern Informationen über Vermieter, die mit Angeboten auf der Airbnb-Plattform vier- und fünfstellige Umsätze im Jahr erzielt haben. Die Steuerbehörden in den Ländern wollen nun prüfen, ob dabei Steuern hinterzogen wurden.

Daten von 2017-2019: Weiterer Vorstoß bei Airbnb aus Hamburg
„Es ist dem Engagement Hamburgs, das hier mit allen Bundesländern zusammengearbeitet hat, zu verdanken, dass wir nach Jahren bei Airbnb diesen Erfolg erzielt haben“, teilte Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) mit.

Video: Airbnb übergibt Daten an Steuerfahndung
Jetzt wird es eng - Air BnB übergibt Daten an die Steuerfahndung00:01:03

Demnach plane die Hamburger Behörde ein weiteres Ersuchen bei Airbnb für Daten aus den Jahren 2017 bis 2019. Es bleibt abzuwarten, ob sie erneut jahrelang darauf warten müssen.

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Einnahmen aus Airbnb-Vermietungen sind zu versteuern, soweit sie 520 Euro jährlich übersteigen und das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag (9408 Euro für Singles) liegt. Bei einer Steuerhinterziehung sind eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich, wobei besonders schwere Fälle auch mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden können. (dpa/mp)

https://www.mopo.de/hamburg/das-grosse- ... --37328454