Was macht man eigentlich, wenn einem der 2.Teil einer Filmreihe fehlt und dieser aber nicht mehr im Handel zu erwerben ist ?
Ganz einfach... man wendet sich an die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" und fordert diesen dort an. Natürlich rückt die BPjM das Objekt der Begierde nicht freiwillig raus und darum musste ein Gericht entscheiden was zu tun ist.
Ob diese Urteil Bestand haben wird?.... abwarten.
Kurios ist es allemal.
HIER DAS URTEIL
Gruss Micha
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