Auch ich danke dem lieben Boris Büche für die Einstellung.
Aber nun geistert mir etwas anderes in meinem Kopf.
Von welchem Geld bezahlt Sisters e.V. die Prozesskosten und den Anwalt? Hoffentlich nicht doch von den Spenden.
Sisters e.V. ist laut ihrer Homepage ein gemeinnütziger Verein.
In ihrer Seite steht unter "Spenden":
Unser Verein ist gemeinnützig. Bei Spenden bis 300 Euro genügt dem Finanzamt Ihr Einzahlungsbeleg bzw. Ihr Kontoauszug zusammen mit den Angaben aus unserem Freistellungsbescheid.
https://sisters-ev.de/#spenden
Normalerweise ist es rechtlich so:
Verwendung bei Gemeinnützigkeit
Gemeinnützige Vereine dürfen Spenden nur für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (§§ 52 bis 54 AO) verwenden. Spenden dürfen nicht für private Zwecke oder zur Bereicherung einzelner Mitglieder verwendet werden. Der Verein muss nachweisen können, dass die Spenden ordnungsgemäß verwendet wurden, zum Beispiel durch eine ordnungsgemäße Buchführung und Spendenquittungen.
https://www.vereinswelt.de/finanzen/spe ... t%20werden
Abolitionistinnen gehen juristisch gegen SW-Aktivistin vor
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Re: Abolitionistinnen gehen juristisch gegen SW-Aktivistin vor
Damit ein Verein den Status der Gemeinnützigkeit behält muss er alle 3 Jahre ein Bilanz der vegangenen 3 Jahre und Tätigkeitsberichte vorlegen, in dem u. a. Einnahmen u. Ausgaben erfasst sind. Das Finanzamt kann ggf. Erläuterungen verlangen. Nach der Prüfung ergeht durch das FA ein Freistellungsbescheid, in dem die Gemeinnützigkeit entsprechend der Abgabeordnung bestätigt wird und die Erlaubnis zum Austellen von Zuwendungsbestätigungen erteilt wird.
Gruß Jupiter der als Vorsitzender eines gemeinnützigen Vereins das Thema regelmäßig hat.
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Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)
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Re: Abolitionistinnen gehen juristisch gegen SW-Aktivistin vor
@deernhh und Jupiter
also nach der Rechtsprechung sind Vereine sogar angehalten entsprechende Gelder für Prozesse zurückzulegen. Da sich für Vereine die gemeinnützig sind ja naturgemäß aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanzieren, können dann natürlich aus diesen Geldern, vorzugsweise aus den Mitgliedsbeiträgen die Prozesskosten finanziert werden.
Kasharius der einen Anwalt auf vier Rädern der sehr oft im Vereinsrecht tätig ist beiläufig kennt
grüsst
also nach der Rechtsprechung sind Vereine sogar angehalten entsprechende Gelder für Prozesse zurückzulegen. Da sich für Vereine die gemeinnützig sind ja naturgemäß aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanzieren, können dann natürlich aus diesen Geldern, vorzugsweise aus den Mitgliedsbeiträgen die Prozesskosten finanziert werden.
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Re: Abolitionistinnen gehen juristisch gegen SW-Aktivistin vor
Dies ist der Anwalt, den wir nicht nur wegen seiner anwaltlichen Tätigkeit überaus schätzen!
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Re: Abolitionistinnen gehen juristisch gegen SW-Aktivistin vor


Kasharius grüsst
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Re: Abolitionistinnen gehen juristisch gegen SW-Aktivistin vor
. . . etwas ausführlicher berichtet die Jüdische Allgemeine - ohne Positionierung zum "strukturellen Antisemitismus".