Urteil zu Sozialversicherungsbetrug: Bordellchef muss Millionen nachzahlen
Prostituierte in einem Düsseldorfer Bordell mussten Hausregeln folgen und durften kein Geld annehmen. Ein Gericht entschied, dass sie abhängig beschäftigt waren - und fordert Nachzahlungen von Sozialbeiträgen in Millionenhöhe.
Düsseldorf - Ein Düsseldorfer Bordellbetreiber soll rund 8,3 Millionen Euro für die Sozialversicherung seiner Prostituierten nachzahlen. Es handelt sich um den Zeitraum von 2005 bis 2011. Das hat das Sozialgericht in einer am Donnerstag bekannt gegebenen Eilentscheidung beschlossen.
Der Betreiber hatte argumentiert, er stelle nur die Zimmer zur Verfügung, die Frauen arbeiteten als Selbstständige. Das Gericht sah dies anders: Die Frauen seien genauen Verhaltensregeln des Bordells unterworfen. So dürften sie selbst kein Geld entgegennehmen und müssten die Arbeitszeiten strikt einhalten. Deswegen sei von einer abhängigen Beschäftigung auszugehen (Az.: S 5 R 120/14 ER).
Dass der Bordellbetreiber das Geld auszahlt, ist allerdings unwahrscheinlich. Laut einem Bericht der "Rheinischen Post" hat der Betreiber Insolvenz angemeldet.
Immer wieder müssen Gerichte über steuerliche Zuständigkeiten und Pflichten entscheiden. Erst Ende 2013 hatte der Bundesfinanzhof festgestellt: Wer für Zimmer in einem Bordell Geld von Prostituierten bekommt, muss dafür die volle Umsatzsteuer von 19 Prozent abführen.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/b ... 22060.html
Hier das Urteil: http://openjur.de/u/762301.html
Urteil zur Sozialversicherungspflicht von Prostituierten
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Urteil zur Sozialversicherungspflicht von Prostituierten
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RE: Urteil zur Sozialversicherungspflicht von Prostituierten
In dem Urteil ging es zunächst um die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs.
Nach diesem Urteil können die Sozialversicherungsabgaben für 2008 bis 2011 jetzt eingetrieben werden, die für 2005 bis 2008 erstmal nicht.
Endgültig wird das wohl erst in einem weiterem Prozess entschieden.
Da die PRD Gmbh aber eh schon am 28.11.2013 Insolvenz angemeldet hat und ein weiterer Gläubiger am 5.3.2014 Insolvenz beantragt hat wird da eh nicht viel zu holen sein.
In nachfolgendem Beitrag steht um welchen Club es sich handelt:
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/due ... -1.4922736
Da die Vorschriften des Betreibers für die Sexworkerinnen schon enorm waren weiss ich nicht ob man das so ohne weiteres auf andere Fälle übertragen kann.
Nach diesem Urteil können die Sozialversicherungsabgaben für 2008 bis 2011 jetzt eingetrieben werden, die für 2005 bis 2008 erstmal nicht.
Endgültig wird das wohl erst in einem weiterem Prozess entschieden.
Da die PRD Gmbh aber eh schon am 28.11.2013 Insolvenz angemeldet hat und ein weiterer Gläubiger am 5.3.2014 Insolvenz beantragt hat wird da eh nicht viel zu holen sein.
In nachfolgendem Beitrag steht um welchen Club es sich handelt:
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/due ... -1.4922736
Da die Vorschriften des Betreibers für die Sexworkerinnen schon enorm waren weiss ich nicht ob man das so ohne weiteres auf andere Fälle übertragen kann.
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Das mag ja alles sein ehemaliger_User aber für Sozialabgaben haftet der oder die Geschäftsführer(in). Und die sind dann am Arsch.Und bei den grossen Betrieben sind die Geschäftsführer ja oft nicht die waren Betreiber.ehemaliger_User hat geschrieben:In Augsburg war es vor ein paar Jahren ähnlich, die Vetriebs-GmbH des Colosseum (FKK) hat nach dem Steuerbescheid Insolvenz angemeldet, den Betrieb führte dann eine andere GmbH weiter...
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RE: Urteil zur Sozialversicherungspflicht von Prostituierten
Stationsärzte einer Klinik sind keine freiberuflichen Honorarkräfte, sondern abhängig beschäftigt, wenn sie in die Arbeitsorganisation der Station eingegliedert sind und kein Unternehmerrisiko tragen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Dor ... s20728.htm
Es wird wohl in allen Berufsbereichen genauer hingeschaut und geprüft, was eine abhängige Beschäftigungsverhältnis ist.
http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Dor ... s20728.htm
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