Freispruch für Massagsalon, da kein Beweis Prostitution

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
Benutzeravatar
fraences
Admina
Admina
Beiträge: 7446
Registriert: 07.09.2009, 04:52
Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
Ich bin: Keine Angabe

Freispruch für Massagsalon, da kein Beweis Prostitution

Beitrag von fraences »

Für Prostitution gibt’s keinen Beweis
Freispruch vor dem Amtsgericht für 42-jährige Geschäftsfrau.


BAD SÄCKINGEN. Die Betreiberin eines Massagesalons in Bad Säckingen ist gestern vom Vorwurf der unerlaubten Prostitution freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte der 42 Jahre alten Geschäftsfrau vorgeworfen, sie habe in mindestens zwei Fällen sexuelle Handlungen an Kunden gegen Bezahlung vorgenommen. Sie habe sich dabei besonders beharrlich gezeigt, nachdem sie bereits zuvor vom Amtsgericht Lörrach ebenfalls wegen Prostitution verurteilt worden war.

Kaum war die Verhandlung vor dem Amtsgericht Bad Säckingen gestern eröffnet, übernahm die Beschuldigte die Wortführung. Sie belehrte Gericht und Staatsanwaltschaft über die korrekte Definition von Prostitution und dass man ihr da gar nichts beweisen könne. Den Pressevertretern drohte sie mit Anzeigen, sollte über ihren Fall geschäftsschädigend berichtet werden. Nachdem Richter Rupert Stork klargestellt hatte, wer hier die Fragen stellt, gab die forsche Dame bereitwillig Auskunft. In ihrem "Nachtgeschäft" biete sie ausschließlich Tantra-Massagen an, wofür sie zertifiziert sei.


Angeklagte vergleicht Tantra mit medizinischer Massage

Die Tantra-Massage, so die Frau, sei eine ganzheitliche Therapie für Körper und Seele. Sie unterscheide sich eigentlich nicht von der medizinischen Massage, auch da bleibe die Hose oben. Der einzige Unterschied bestehe darin, dass die Masseuse reizvolle Unterwäsche trage. Nicht unterm Therapeutenkittel sondern anstatt. Gegen Aufpreis gibt’s auch Strapse und hochhackige Schuhe. Niemals werden dabei sexuelle Handlungen vorgenommen, so die Angeklagte, auch nicht bei der "Großen Massage", die gerne mal 200 Euro die Stunde kosten kann. Getränke und Dusche inklusive. Vorkasse sei üblich. Die Kunden verlangten nicht nach sexuellen Handlungen, da in ihrer Hausordnung unmissverständlich darauf hingewiesen werde: "kein GV" (allgemein gültiges Kürzel für Geschlechtsverkehr) und "keine Handentspannung".

Eine ehemalige Angestellte schien die Hausregeln etwas großzügig ausgelegt zu haben. Bei ihren "Massagen von Kopf bis Fuß" wurde die Mitte nicht ausgespart und bis zum bitteren, besser: süßen Ende durchmassiert. In der Regel habe jedoch der Kunde zu Ende gebracht, was sie begonnen hatte, so die Zeugin vor Gericht. Gelernt habe sie die Tantra-Massagetechnik bei ihrer Chefin.

Die Chefin distanzierte sich von den Praktiken ihrer ehemaligen Angestellten, die im Übrigen nur zwei Monate auf 400 Euro-Basis bei ihr tätig gewesen sei. Was die in den Kabinen getrieben habe, habe sie nicht gewusst. Auch nicht, dass sie zuvor in der Schweiz als Prostituierte gearbeitet habe. Sie habe die 37-Jährige durch eine Annonce in "Heim und Welt" kennengelernt. Die Kabinen seien ganz normal ausgestattet gewesen. Man habe bei der polizeilichen Durchsuchung keine Kondome oder sonstige Hilfsmittel gefunden, die auf verbotene Prostitution hingewiesen hätten, konstatierte die Beschuldigte.

Das bestätigte der ermittelnde Kripobeamte. Außer Babyöl und Feuchttüchern habe man nichts finden können. Der Gesamteindruck habe aber vermittelt, dass dort mehr stattgefunden habe als nur Massagen. Natürlich habe sie die Kabinen nicht wie eine Leichenhalle hergerichtet, rechtfertigte sich die Beschuldigte.

Die Staatsanwaltschaft sah die Angeklagte als überführt und beantragte eine Geldstrafe von 1500 Euro. Richter Stork hielt die Aktivitäten der Angeklagten für grenzwertig. Dennoch habe man keinen eindeutigen Beweis erbringen können, dass sie sich der Prostitution schuldig gemacht habe.

Die Staatskasse wird neben den Verfahrenskosten auch Steuereinbußen verschmerzen müssen. Die Geschäftsfrau will die Massagematte künftig in die Schweiz verlegen.

http://www.badische-zeitung.de/bad-saec ... 91735.html

Finde es sehr bemerkenswert, wie die Betreiberin sich vor Gericht verteidigt hat. Hier im Forum wurde bei ihre Eröffnung vor 2 Jahren bereits berichtet, wo die Presse ihren Laden als verbotene Prostitution im Sperrgebiet angeprangert hatte.

Zumal Massagesalon bis Datum immer unter Prostitution eingestuft wurden.
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

*****
Fakten und Infos über Prostitution

Benutzeravatar
friederike
Goldstück
Goldstück
Beiträge: 2197
Registriert: 07.12.2010, 23:29
Wohnort: Saarlouis
Ich bin: SexarbeiterIn

Beitrag von friederike »

Bemerkenswert finde ich aber auch das souveräne Verhalten des Richters Rupert Stark!

Benutzeravatar
fraences
Admina
Admina
Beiträge: 7446
Registriert: 07.09.2009, 04:52
Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
Ich bin: Keine Angabe

RE: Freispruch für Massagsalon, da kein Beweis Prostitution

Beitrag von fraences »

.
Freispruch im Tantra-Prozess

Das Bad Säckinger Amtsgericht stellt Verfahren gegen Betreiberin eines Studios für fernöstliche Massagen wegen Mangel an Beweisen ein.

Aus Mangel an Beweisen sprach das Bad Säckinger Amtsgericht gestern die Betreiberin eines Studios für fernöstliche Massagen vom Vorwurf der Prostitution frei und ersparte ihr damit die Zahlung von 1500 Euro Geldstrafe plus Gerichtskosten. Dies war die Strafe, die die Staatsanwältin gefordert hatte. Die Beweislage gegen die 42-jährige Betreiberin des Massagestudios sei sehr dünn, räumte Richter Rupert Stork ein. Die Staatsanwaltschaft hatte der gelernten Hotelfachfrau zur Last gelegt, sie habe ihre Kunden nicht bloß mit Dessous bekleidet massiert, sondern auch sexuelle Handlungen gegen Bezahlung vorgenommen.

Eine ehemalige Angestellte der 42-Jährigen sagte vor Gericht aus, sie selbst habe in den Räumlichkeiten der Angeklagten völlig nackte Kunden am ganzen Körper, einschließlich der Genitalien, massiert. Zum Teil seien sie dabei auch zum Orgasmus gekommen. Die Betreiberin des Studios entgegnete darauf, die Hausordnung, die die Angestellte unterschrieben habe, habe Geschlechtsverkehr und Genitalmassage verboten. Die 42-Jährige beteuerte, sie selbst habe nur Kunden massiert, die mit Unterhosen bekleidet waren und habe dabei nie die Genitalien berührt. Auch die übrigen Zeugen konnten den Verdacht gegen die Betreiberin nicht bekräftigen.

Ein Polizeihauptkommissar, der an der Durchsuchung des Studios beteiligt war, sagte aus, dass in den Massagekabinen kein Sexspielzeug oder Kondome gefunden wurden. Er habe zwar den Eindruck gehabt, dass das Studio einem Bordell ähnlich sei, Beweise für Prostitution wurden jedoch keine erbracht. Auch der anonyme Anruf einer Dame bei der Polizei, in dem sie den Vorwurf der Prostitution erhob, konnte das Gericht nicht von der Schuld der Angeklagten überzeugen. Als weiteres Indiz diente ein Zeitungsbericht vom vergangenen Dezember, in dem die Schilderungen der Betreiberin über ihre angebotenen Dienstleistungen zitiert wurden. Die Angeklagte sagte jedoch, der Autor habe ihre Worte verdreht. Sie habe nie behauptet, in ihren Kabinen würde die Massage ein „glückliches Ende“ nehmen, also einen Orgasmus als Ziel haben. Es gehe lediglich um erotische Massagen des Nackens, der Brust, des Rückens und der Beine.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussplädoyer darauf beharrt, dass die Massagen der Angeklagten den Orgasmus zum Ziel gehabt hätten und sie bei ihrer Angestellten Beihilfe zur verbotenen Prostitution geleistet habe. Die 14 Eintragungen im Zentralregister, mehrheitlich wegen Betrugs, sprächen gegen ihre Glaubwürdigkeit.

http://www.suedkurier.de/region/hochrhe ... 88,5268223
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

*****
Fakten und Infos über Prostitution