Umstieg Bulgarische SW zu bürgerlichem Beruf ab 2014 in A

Du willst aus dem Sexbusiness aussteigen und einen "bürgerlichen" Job annehmen - oder noch besser: dich gemeinsam mit anderen Aussteigern selbstständig machen? Möglicherweise wirst du hier entdeckt...
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Burgagrad
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RE: Umstieg Bulgarische SW zu bürgerlichem Beruf ab 2014

Beitrag von Burgagrad »

Hallo,

ich würde mich gerne darüner schlau machen, wie eine Bulgarische SW in Österreich ab 2014 zu einem bürgerlichen Job gelangen kann bzw. wo/wie man zu den dazu nötigen Dokumenten kommen kann.

Idelaer Weise soll da eine kleine Checkliste dazu entstehen: was, wohin etc.

Derzeit ist mir klar, was jemandem aus einem Drittland (außerhalb der EU) in Ö mindestens bei einer Bewerbung vorlegen muss:

- Aufenthaltstitel in Österreich (mit Zugang zum Arbeitsmarkt),
- Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate),
- Meldezettel,
- E-Card,
- Bankkonto.
- (ev. mehr: Schul- und Gesundheits-Zeugnisse, Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, etc. je nach angestrebtem Job).

Bei Bulgarischen SW ist der Ausgangspunkt nur:
- ID CARD der Republik Bulgarien bzw. EU
- Meldezettel.

Frage:
Kann man in Österreich ab 2014, wo ja der Arbeitsmarkt für Bulgarische Staatsbürger offen ist, mit ID CARD und Meldezettel zur Polizei um eine Strafregisterbescheinigung und zur Krankenkassa um eine E-Card gehen?

(Siehe ev. auch Anhänge)
Dateianhänge
BG_ID_CARD.jpg
03_doku_strafregister_r_01.jpg
03_doku_meldez_klein_r_01.jpg

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Beitrag von Zwerg »

Gute Frage.... Sehr gute Frage!

Ich wage es nicht, hier direkt nach heutigem Wissensstand zu antworten. Aus 2 Gründen:

Die Fallstricke liegen oft im Verborgenen - und kommen (leider) immer erst dann zum Vorschein, wenn sie Jemand zu Sturz gebracht haben. Es gibt meines Erachtens keinerlei Rechtssicherheit bei dem Thema, da die Beamtenschaft da oft recht willkürlich (und am Rande der gesetzlichen Bestimmungen) agiert.

Und dann noch: Das Thema ist derart heikel, dass es wirklich Spezialisten zur Beantwortung braucht

Ich werde auf alle Fälle bei spezialisierten NGO`s zu dem Thema nachfragen

Liebe Grüße

christian

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Beitrag von Burgagrad »

Danke Christian.

Den ganzen Sumpf würde ich am liebsten überfliegen.

Ich habe daher soeben die Kernfrage, nämlich …

„Haben Bulgarische Staatsbürger, welche ein gültige ID-Karte haben und in Österreich einen Wohnsitz haben (Meldezettel), ab 2014 automatisch Zugang zum Ö-Arbeitsmarkt?“

… alles ohne „SW“ – an die Bulgarische Botschaft gemailt (vor Kurzem war ich mit Anderen und der Botschafterin ihr auf einer kleinen Veranstaltung geladen. Möglicher Weise erinnert sie sich an mich).

Vielleicht ist man ja dort nach der Verschiebung des Zuganges zum Ö-Arbeitsmarkt für BulgarenInnen um 7 Jahre (!) nach dem EU-Beitritt (am 1. Januar 2007) nun gar nicht mehr willens, zusätzliche Schikanen zu ertragen oder so.

Mal sehen ob eine AW kommt.

Liebe Grüße auch,
Herr Burgagrad :-)

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Beitrag von Zwerg »

Spannend - informiere uns bitte!

Liebe Grüße

christian

Sissi_Salzburg
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Beitrag von Sissi_Salzburg »

Hallo ihr beide ! Meine letzten Infos (heute) vom AMS und Magistrat : rumänische und bulgarische StaatsbürgerInnen sind ab freigestellt , wichtig ist es auch eine Anmeldebescheinigung zu haben nicht verwechseln mit Meldezettel ! Gewisse Berufe sind schwer möglich wie zum Beispiel Tagesmutter ???!!! Liebe Grüße Sissy

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Beitrag von Burgagrad »

Danke Sissi.

Noch eine Frage bitte: weisst du, wie man zur E-Card kommt?
Muss man die E-Card schon „vor“ dem Ansuchen beim AMS haben?

Zur Tagesmutter:
Ich fürchte, dass das AMS für Jobs, die auch Ö haben wollen, die Bestätigung -nicht- hergibt.
Ich hoffe, das entfällt ab dem 1.1.2014 (?).

--- --- ---

Ich denke Sissi spricht von der Übergangsregelung (bis 31.12.2013) für die Beschäftigung von bulgarischen und rumänischen „neuen EU-Arbeitskräften“ lt. dem Ö Ausländerbeschäftigungsgesetz.

Diese sogenannten "neuen EU-BürgerInnen", die eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice über ihren freien Zugang zum Arbeitsmarkt vorweisen können, dürfen ohne Beschäftigungsbewilligung (um sich das Unternehmen für jede einzelne Person kümmern müsste und daher kaum wer macht bzw. nur bei hoch qualifizierten Arbeitskräften getan wird) eingestellt werden.

Ich hoffe/denke/frage mich, ob diese Bestätigung des Arbeitsmarkservice (die vom AMS auch verweigert werden kann) ab 1.1.2014 entfällt (?) bzw. die neuen EU-BürgerInnen (aus Bulgarien und Rumänien) gar nicht mehr in das Ausländerbeschäftigungsgesetz fallen (?).

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RE: Umstieg Bulgarische SW zu bürgerlichem Beruf ab 2014 in

Beitrag von Burgagrad »

Alles weist darauf hin, dass BulgarInnen ab 2014 nicht mehr dem Ö-Ausländerbeschäftigungsgesetz unterliegen. Ich habe nur noch keine 100%ige Bestätigung / Quelle dazu.

Demnach können sich BulgarInnen ab 2014 „normal“ in Ö bewerben (Bulgarinnen und/oder Arbeitsgeber müssen vorher nicht mehr beim AMS ansuchen).

--- --- ---

Noch heuer hätte ich gerne mit Prinzessin (Name gändert) eine NGO aufgesucht.
Ich werde ihr daher heute die Bulgarischen Infos zu http://www.sophie.or.at/ ausdrucken und das mit ihr besprechen.
Ich hoffe, dass ich den Sinn der Sache rüber bringen kann … und dass sie genug Vertrauen aufbringen kann um dort hin zu gehen … alleine, mit sonst wem oder mit mir.
Dateianhänge
sophie_or_at.pdf
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RE: Umstieg Bulgarische SW zu bürgerlichem Beruf ab 2014 in

Beitrag von Burgagrad »

Statusmeldung:

"Prinzessin" hat eine Zusage, dass sie ab 2014 einen regulären Job in einem gastronomischen Betrieb kriegt. Ich kenne die Hintergründe und glaube das.
Die NGO-Info haben wir trotzdem durchbesprochen und sie hat's interessiert an sich genommen, obwohl sie's aktuell nicht unbedingt braucht. Ich glaub' sie wird das vielleicht wem weiter reichen.
Bei ihr braucht's jetzt noch 6 Wochen lang Glück bis zum Jahreswechsel.

"Topmodel" will SW bleiben wie's aussieht.
Ich habe sie daher zu einem gemeinsamen Besuch -nicht als SW- in einen im Sinne des WPG 100% sauberen Betrieb eingeladen, den sie nicht kannte und wo den SW's keine Prozente weg genommen werden.
Mehr werde ich für sie wahrscheinlich nicht mehr tun.

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Re: RE: Umstieg Bulgarische SW zu bürgerlichem Beruf ab 2014

Beitrag von Zwerg »

          Bild
Burgagrad hat geschrieben:Ich habe sie daher zu einem gemeinsamen Besuch -nicht als SW- in einen im Sinne des WPG 100% sauberen Betrieb eingeladen, den sie nicht kannte und wo den SW's keine Prozente weg genommen werden
Eine Anmerkung: Ich denke nicht - und unsere Erfahrungen bestätigen dies auch eindeutig - das der Maßstab für gute Arbeitsbedingungen für SexarbeiterInnen das Wiener Prostitutionsgesetz sein kann... Darin wurde absolut keine Rücksicht darauf genommen, ob der Betrieb SW-freundlich agiert oder nicht.

Wir kennen Fälle, wo wir in solchen Etablissements gute Arbeitsbedingungen vorgefunden haben (egal bei welchem Abrechnungsmodell) und auch andere Fälle, bei welchen die Rechte der SW bewusst geschmälert werden. Speziell manche Clubs die Eintritte von SexarbeiterInnen verlangen sind oft in der zweiten Gruppe zu finden (leider). Auch das Laufhausmodell (auch hier wird vom Service kein Beitrag verlangt) sehen wir nicht in allen Fällen unumstritten,